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Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

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    #16
    AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

    @Micha

    jedenfalls hat genau dieser Konzern sich heuer im Sommer geweigert einen, sage und schreibe,
    3 stelligen Eurobetrag an einen Geschädigten zu zahlen. Erst nach einigem hin und her wurde mit 25% Abzug gezahlt.
    Versicherungen drehen die Sachen immer so hin wie sie sie brauchen.
    Jedenfalls muss man erst mal beweisen können, dass der Schaden nicht dadurch entstanden ist, weil dass das
    Luftfahrtgerät nicht ordnungsgemäß zugelassen oder mustergeprüft war.

    VG
    Gipfelflieger

    Kommentar


      #17
      AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

      Zitat von Gipfelflieger Beitrag anzeigen
      Versicherungen drehen die Sachen immer so hin wie sie sie brauchen.
      Es ist mühsig über wunschdenken und die realität zu diskutieren. Wir sollten es also lieber lassen.

      Kommentar


        #18
        AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

        Zitat von Gipfelflieger Beitrag anzeigen
        @Micha

        jedenfalls hat genau dieser Konzern sich heuer im Sommer geweigert einen, sage und schreibe,
        3 stelligen Eurobetrag an einen Geschädigten zu zahlen. Erst nach einigem hin und her wurde mit 25% Abzug gezahlt.

        Darf man erfahren, was da zugrunde lag?

        Gruß
        Bernd

        Kommentar


          #19
          AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

          Zitat von Skyman:
          Es ist mühsig über wunschdenken und die realität zu diskutieren.
          Da magst du wohl leider recht haben

          Zitat von Bernd:
          Darf man erfahren, was da zugrunde lag?
          Ein Pilot hatte im Endanflug eine 180 Grad Wende gemacht und ist zurückgeflogen.
          Der etwa 60 -70m dahinter fliegende Pilot musste ein Ausweichmanöver machen und landete im
          Garten eines daneben liegenden Hauses.
          Pilot unverletzt, Gurtzeug kaputt, am Schirm eine Leine gerissen. Schaden ca. 800 Euro.

          Obwohl es ganz klar war, dass der Unfallverursacher im Endanflug nicht umdrehen darf
          und wenn dann sich vergewissern muss ob der Luftraum frei ist, sagte die Versicherung ,
          dass der Geschädigte wegen zu wenig Abstand zum Vorausfliegenden selber schuld sei.
          Dabei gibt es aber keine gesetzliche Abstandsregelung zwischen GS Piloten.

          VG
          Gipfelflieger
          Zuletzt geändert von Gipfelflieger; 15.11.2009, 10:21. Grund: Berichtigung

          Kommentar


            #20
            AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

            @ Gipfelflieger

            Schadenersatz wurde aber dennoch geleistet, wenn ich das richtig verstanden habe?

            Kommentar


              #21
              AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

              @ skyman,
              Zitat von Gipfelflieger:
              Erst nach einigem hin und her wurde mit 25% Abzug gezahlt.
              Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

              VG
              Gipfelflieger

              Kommentar


                #22
                AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

                Zitat von Gipfelflieger Beitrag anzeigen
                Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
                Dann lies halt auch mal genau.....

                Kommentar


                  #23
                  AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

                  Bei uns Fliegern wird oft „pseudo-juristisch“ rumargumentiert, das hat sich so eingebürgert.
                  Dass eine Versicherung oder sonst
                  eine „Bürokratie“ erst mal wissen will, was sich zugetragen hat,
                  wird oft als „bürokratisch“ verunglimpft.
                  Dabei liegt es auf der Hand, dass man den Vorgang,
                  auf Grund dessen man von der Versicherung „Kohle“ sehen will,
                  zumindest glaubhaft machen muss.
                  Dass da die Meinungen auseinandergehen,
                  das kann man in Forum in jedem Thread sehen.
                  Meinung ist meist ein unbewiesener Standpunkt und steht meist im Gegensatz zum Wissen.
                  Jedenfalls ist es nicht angebracht,
                  „beleidigt“ zu reagieren,
                  wenn eine Versicherung nachfragt.
                  Denn immer steht dahinter ja ein Sachbearbeiter, der
                  einfach glaubhaft „wissen“ will, was passiert ist.
                  Wenn der Sachbearbeiter Zweifel hat,
                  die der Flieger nicht hat,
                  muss man irgendwie eine „Deckungsgleichheit“ herstellen.
                  Deswegen ist die Versicherung nicht gleich „böse“.
                  Eine gute Position hat man dann,
                  wenn viele Versicherte der gleichen „Art“ den gleichen Versicherungsvertrag haben.
                  In diesem Fall riskiert die Versicherung
                  bei Ablehnung einer Zahlung den Verlust vieler Verträge.
                  Das gibt meist den Ausschlag zu Gunsten des Versicherten.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

                    @Cacao,
                    du magst mit deiner Argumentation in einigen Teilen ja sicherlich recht haben. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Versicherungen immer Schlupflöcher suchen um nicht zahlen zu müssen.
                    Einen Vorgang glaubhaft machen zu müssen ist eine Sache, eine sofortige Ablehnung ohne weitere Prüfung des Vorfalls mit einem rechtlich nicht haltbaren Hinweis zu unterstreichen eine andere.
                    Da ging es um 800 Euro. Wenn es mal um richtig viel Geld geht, wird jede Versicherung erst recht versuchen sich ihrer Zahlungspflicht zu entziehen.
                    VG
                    Gipfelflieger

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

                      @Gipfelflieger,
                      ich stimme dir zu, die „Schlitzohren“ sitzen auf beiden Seiten des Zauns. Als einzelner Versicherter ist man oftmals einfach “schlechter dran“.

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

                        Zitat von Gipfelflieger Beitrag anzeigen
                        Wenn es mal um richtig viel Geld geht, wird jede Versicherung erst recht versuchen sich ihrer Zahlungspflicht zu entziehen.
                        Dass sie es sicherlich versuchen, hatte ich ja auch schon geschrieben. Das machen die Versicherer ja meistens. Allerdings können sie nicht die fehlende LTF-Zulassung des Gurtzeugs als Argument heran ziehen.

                        Die entsprechenden Klauseln, nach welchen der Versicherungsschutz zugelassenes Equipment voraus setzt, sind in den "allgemeinen Vertragsbestimmungen für Haftpflicht- und Unfallversicherungen" explizit ausgeschlossen und durch den weiter oben bereits zitierten Kausalitäts-Passus ersetzt.

                        Ich finde nicht immer alles gut, was der DHV tut, aber im Bezug auf die Versicherungen hat er zu unseren Gunsten sicher hart und richtig verhandelt. Wie es dann in der Praxis gehandhabt wird, bleibt freilich abzuwarten.
                        ----
                        Reine Privatmeinung ohne Zusatz von Konservierungsmitteln und Farbstoffen.
                        100% biologisch abbaubar.

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

                          @Micha:
                          Allgemeine Versicherungsbedingungen werden jedoch immer durch spezielle Versicherungsbedingungen ergänzt. Und so hat der HDI-Gerling z.B. in den speziellen Bedingungen für die Luftfahrt-Haftpflicht (AHB-Lu 2008) der Ausschluß folgendermaßen konkretisiert:

                          §4 Ausschlüsse
                          I. Kein Versicherungsschutz besteht
                          1. wenn sich bei Eintritt des Schadenereignisses das Luftfahrzeug nicht in einem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bedingungen und behördlichen Auflagen über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeugen entsprochen hat und/oder die behördlichen Genehmigungen, soweit erforderlich, nicht erteilt waren.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

                            .... um die Befürchtungen zwischen den Zeilen mal auf den Punkt zu bringen:

                            Wer eine BU, Krankenversicherung oder ähnliches abgeschlossen hat und von der Versicherung hohe Beträge haben will, sollte bei einer anderen Versicherungsgesellschaft einen Rechtsschutzversicherung lange vor dem Schadensfall abgeschlossen haben.

                            Gruß
                            Jörg

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

                              .. oder man schafft für den zukünftigen Gleitschirmpiloten einer neue Hürde: Vor dem Antritt in der Flugschule sind mindestens 4 Semester Jura vorzuweisen ... ... Schwerpunkt Versicherung und Flugrecht oder so ....um sich im Schadensfall auch noch am Leben erhalten zu können... ... .

                              Das Resümee dieses Themas: Klar ist das nichts klar ist! Trotzdem vielen Dank für die Beiträge ... Gruß Alex

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

                                Eigentlich ist es recht simpel:

                                Wenn man seine Fliegerei nicht den gesetzlichen Regelungen anpasst, und dazu gehört in Deutschland halt auch, daß das Fluggerät und das Gurtzeug nach den deutschen Gesetzen und Richtlinien zugelassen sein muß, ist der Versicherungsschutz in Gefahr!

                                Dessen sollte man sich bewusst sein und sich nicht wundern, wenn die Versicherung im Schadensfall ablehnt.

                                Kommentar

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