AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung
Sorry Mav, aber da irrst Du Dich ganz eindeutig. Ganz genau diese Klausel der AHB-Lu 2008 wird nämlich ausgeschlossen.
Ich zitiere noch einmal das relevante Dokument:
----- Schnipp ------------------------------------------
Einschränkungen des Versicherungsschutzes:
Bei der Halter- / Passagier- / Veranstalter- und Gelände-
Haftpflichtversicherung und bei der Unfallversicherung gelten
§ 4 I Ziffern 1. und 3. der Luftfahrt-Haftpflichtversicherungs-
Bedingungen Lu H 1, § 4 I. Ziffer 1. der Luftfahrt-
Haftpflichtversicherungs-Bedingungen Lu H 2 und § 3 Ziffer 1. a)
der Luftfahrt Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB-Lu 2008)
als gestrichen.
Stattdessen sind Schadenfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn
-> sie dadurch entstehen, dass das Luftfahrtgerät nicht ordnungsgemäß zugelassen oder mustergeprüft ist, oder ....
----- Schnapp ------------------------------------------
Zitat von Maverick78
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Sorry Mav, aber da irrst Du Dich ganz eindeutig. Ganz genau diese Klausel der AHB-Lu 2008 wird nämlich ausgeschlossen.
Ich zitiere noch einmal das relevante Dokument:
----- Schnipp ------------------------------------------
Einschränkungen des Versicherungsschutzes:
Bei der Halter- / Passagier- / Veranstalter- und Gelände-
Haftpflichtversicherung und bei der Unfallversicherung gelten
§ 4 I Ziffern 1. und 3. der Luftfahrt-Haftpflichtversicherungs-
Bedingungen Lu H 1, § 4 I. Ziffer 1. der Luftfahrt-
Haftpflichtversicherungs-Bedingungen Lu H 2 und § 3 Ziffer 1. a)
der Luftfahrt Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB-Lu 2008)
als gestrichen.
Stattdessen sind Schadenfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn
-> sie dadurch entstehen, dass das Luftfahrtgerät nicht ordnungsgemäß zugelassen oder mustergeprüft ist, oder ....
----- Schnapp ------------------------------------------
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