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Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

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    Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

    Hallo,

    hat jemand mit Halterhaftpflichtversicherungen von Gurtzeugen mit EN-Zulassung hier in "good old germany" Erfahrungen gemacht? - oder ist dies gar nicht möglich? Bin halt leider eher am Fliegen interssiert wie am versichern ... aber ein paar Infos würden mir da nicht schaden.

    Viele Grüße ...

    #2
    AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

    Zitat von AZiola Beitrag anzeigen
    ...
    hat jemand mit Halterhaftpflichtversicherungen von Gurtzeugen mit EN-Zulassung hier in "good old germany" Erfahrungen gemacht? - ...
    Hat es jemanden gebissen ?

    Kommentar


      #3
      AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

      *lach* der war gut!!!

      @AZiola: Es gibt keine Halterhaftpflicht für Gurtzeuge. Was für ein Fall sollte denn mit einem Gurtzeug alleine passieren, daß dadurch etwas beschädigt oder jemand verletzt wird, wodurch dann eine Haftung resultiert?

      Kommentar


        #4
        AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

        Hallo AZiola,

        was meinst du genau?

        Meinst du eine Haftpflichtversicherung, die Schäden Dritter abdeckt die durch deine Fliegerei entstanden sind? Diese können entweder "für" einen Piloten oder einen Schirm abgeschlossen werden, je nach dem was häufiger zum Einsatz kommt: Zum Beispiel ein Pilot hat mehrere Schirme, er kann aber nur einen zur gleichen Zeit benutzen -> Versicherung läuft auf Pilot. Oder ein Schirm wird von mehreren Piloten genutzt, der andere Pilot bleibt Bodenpersonal -> Versicherung läuft auf einen Schirm.

        Oder meinst du eine Unfall/BU/Lebens/Krankenversicherung, falls DIR etwas zustoßen sollte? Hier würde eine Versicherung am ehesten nach einem Gütesiegel und Zulassung der Ausrüstung fragen um ggf. Regreßansprüche zu stellen.

        Gruss

        Kommentar


          #5
          AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

          Ja, ja ... es wird Zeit mich endlich mal um die Dinge zu kümmern ( oder mich konkret auszudrücken) ... ich meine natürlich die Gleisegelhaftpflicht.

          Klar füg ich mit dem Gurtzeug (in der Regel) keinen großen Schaden zu ... die Frage sollte wohl eher dahin gehen ob die Gleisegelhaftpflicht überhaupt greift wenn ich mit EN-Material unterwegs bin (.. in der Luft natürlich)? - oder ob ich gleich ein Gesetzesbrecher bin ... .... und dann kommts wohl eher drauf an, wie schon erwähnt, was die BU dazu meint! Gibt es denn jemand der ne BU hat die EN-Geräte zulässt ... - oder muss das dann erst im Ernstfall gerichtlich entschieden werden oder sind EN-Geräte in der BRD grundsätzlich gesetzlich tabu?

          Fragen über Fragen .... ich will ein einheitliches EU-Recht ...
          Zuletzt geändert von AZiola; 13.11.2009, 13:38.

          Kommentar


            #6
            AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

            Gurttzeuge werden bei der EN-Prüfung überhaupt nicht hinsichtlich eines Rückenschutzes geprüft!


            Die Haftpflichtversicherung setzt legalen Betrieb voraus.

            Kommentar


              #7
              AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

              Ganz so einfach ist es nicht.

              Die Versicherung muss nur dann nicht bezahlen, wenn die nicht zulässige Ausrüstung kausal für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann oder den Schaden nachweislich erheblich vergrößert hat, im Vergleich zu einer zulässigen Ausrüstung. Bei EN-geprüften Ausrüstungsteilen wird das aber in der Regel nicht unterstellt. Allerdings heißt das nicht, dass es die Versicherung nicht versucht ...
              Zuletzt geändert von Micha0365; 13.11.2009, 22:56.
              ----
              Reine Privatmeinung ohne Zusatz von Konservierungsmitteln und Farbstoffen.
              100% biologisch abbaubar.

              Kommentar


                #8
                AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

                Hallo Micha!
                Da bist Du dann besser informiert - und ich habe gleich eine Frage:
                Wer hat denn die Beweispflichtr im Schadenfall - die Versicherung, daß die nicht legale Ausrüstung den Schaden vergrößert/ verursacht hat - oder der Versicherungsnehmer?
                Viele Grüße aus dem mittleren Westen
                Claus

                Kommentar


                  #9
                  AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

                  Zitat von Claus Vischer, FS Siegen Beitrag anzeigen
                  Hallo Micha!
                  Da bist Du dann besser informiert - und ich habe gleich eine Frage:
                  Wer hat denn die Beweispflichtr im Schadenfall - die Versicherung, daß die nicht legale Ausrüstung den Schaden vergrößert/ verursacht hat - oder der Versicherungsnehmer?
                  Viele Grüße aus dem mittleren Westen
                  Claus
                  hi

                  und wer sitzt am längeren hebel?????????????
                  wer fliegen will muß starten wollen

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

                    [QUOTE=Claus Vischer, FS Siegen;255072]
                    Wer hat denn die Beweispflichtr im Schadenfall - die Versicherung, daß die nicht legale Ausrüstung den Schaden vergrößert/ verursacht hat - oder der Versicherungsnehmer?[/QUOTEgegebenenfalls,

                    In solchen Fällen müsste der VR (Versicherer) den Nachweis dazu führen. Dies stellt aber in
                    der Praxis keinerlei Probleme da. Vorab ist der VN (Versicherungsnehmer) analog dazu verpflichtet,
                    wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sollte er dem nicht ausreichend nachkommen, droht ihm
                    eine Obliegenheitsverletzung (ggf. Verlust VR-Schutz).

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

                      Zitat von waskukstdu Beitrag anzeigen
                      hi

                      und wer sitzt am längeren hebel?????????????
                      das hat damit nun wirklich nichts zu tun.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

                        und wer sitzt am längeren hebel?????????????
                        das hat damit nun wirklich nichts zu tun.
                        Na ja, theoretisch nicht, praktisch indirekt schon. Und das läßt sich ganz grob so beantworten:

                        Bei sehr hohen Schäden in der Regel die Versicherung, bei moderaten Schäden eher der Versicherte.

                        Und dann kommts nat. auch noch drauf an, wer was von wem genau will.
                        Bei Haftpflichtsachen muß die Versicherung in der Regel in Vorleistung gehen und kann dann versuchen, Regress zu nehmen. Da hat der Versicherte die bessere Position, denn im Zweifelsfall läßts die Versicherung eher bleiben wegen Kostenrisiko.
                        Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung siehts anders aus, da der Versicherte hinterherlaufen muß und dafür u.U. nicht mehr den ausreichend langen Atem hat.
                        u.s.w.
                        Wenn es piept - eindrehen...

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

                          das ist nicht ganz korrekt. wir sind hier nicht in der kfz versicherung. dort ist es teilweise so,
                          wie du es andeutest. das hängt aber stark von der haftungssituation ab.

                          das hat nur wirklich nichts mit der schadenhöhe zu tun.

                          mit anderen worten: wenn kein vr-schutz besteht, dann auch keine kohle.
                          Zuletzt geändert von skyman; 14.11.2009, 17:51.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

                            Zitat von Micha0365:

                            Die Versicherung muss nur dann nicht bezahlen, wenn die nicht zulässige Ausrüstung kausal für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann oder den Schaden nachweislich erheblich vergrößert hat, im Vergleich zu einer zulässigen Ausrüstung. Bei EN-geprüften Ausrüstungsteilen wird das aber in der Regel nicht unterstellt. Allerdings heißt das nicht, dass es die Versicherung nicht versucht ...
                            Das trifft für D bis heute sicherlich nicht zu, denn § 3 Abs. 3 der LuftBO besagt:

                            (3) Luftfahrtgeräte nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassung-Ordnung dürfen nur betrieben werden, wenn die Lufttüchtigkeit nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät nachgewiesen worden ist.

                            VG

                            Gipfelflieger

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Versicherung von Gurtzeugen mit EN Zulassung

                              Ich bin Optimist und glaube daher lieber das, was mein Versicherer schreibt:


                              Auszug aus den "allgemeinen Vertragsbestimmungen für Haftpflicht- und Unfallversicherungen" von DHV / Gerlling


                              Einschränkungen des Versicherungsschutzes:

                              ...

                              Stattdessen sind Schadenfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wenn

                              -> sie dadurch entstehen, dass das Luftfahrtgerät nicht ordnungsgemäß zugelassen oder mustergeprüft ist, oder

                              ...
                              ----
                              Reine Privatmeinung ohne Zusatz von Konservierungsmitteln und Farbstoffen.
                              100% biologisch abbaubar.

                              Kommentar

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