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Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

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    AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

    Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen

    Zitat von Andi1965
    Die dümmste Frage von mir scheint zu sein: A Lizenz plus IPPI plus Andreas in spanischer Luft, ist das einer mit ordnungsgemäßen Luftfahrerschein?

    Klartext: Du hast eine deutsche Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen. Damit darf die Versicherung davon ausgehen, dass du fähig bist, Gleitschirm zu fliegen.

    Also jetzt kann ich bald nur noch lachen... das ist genau der eine springende Punkt um den es die ganze Zeit in diesem Thread geht und noch immer haben wir keine eindeutige Antwort!

    Ist es nun ein in Spanien als Ordnungsgemäs anerkannter Luftfahrerschein oder nicht?!!!


    Und dass es nicht einfach so lapidar abzuklatschen ist wie Shoulders immer tut sieht man ja hier:
    Hi Andi,

    zu Deiner konkreten Frage "Spanien, Gleitschirm und Gerling" habe ich bereits unfreiwillig Erfahrungen sammeln dürfen.
    Details schreibe ich Dir gerne per PM.
    Hier die kurze Zusammenfassung:
    Anfangs schien es kein Problem zu geben. Als es dann um richtig viel Geld ging (allerdings noch weit unter der Deckungssumme) wurde Gerling zickig.
    Dieses ganze Gedöns mit der Kleinkariertheit möcht` ich dann von denen noch mal hören wenn sie in eine solche Situation kommen....
    Ich bin ab 14 .02. in Marokko. Hartmut_K deine Erfahrungen würden mich auch interessieren.

    Seidenschwan

    Kommentar


      AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

      Scheinbar gibt es da doch reges Interesse. Denn der Posteingang von hartmut_k ist voll.

      Vielleicht kannst du es doch möglich machen mir ne Nachricht zukommen zu lassen.

      Danke Johann

      Kommentar


        AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

        "Zickig" ist uninteressant - wie's ausgegangen ist, zählt.

        Ab einer gewissen Schadenshöhe verweigern/verzögern Versicherungen, insbesondere bei Massenversicherungen (dagegen vielleicht nicht unbedingt bei Einzelversicherungen für einen Großkunden), grundsätzlich erst mal die Zahlung. Erstens wegen des Zinseffekts, zweitens zur Abschreckung, drittens weil diese Schäden dann in keinem Verhältnis mehr zur Prämie stehen. Mal ernsthaft: voller Ersatz fürs Kirchendach einschließlich der Garantie, nicht mal ein wenig diskutieren zu müssen, für unter 40€ im Jahr (und das ist nicht mit KFZ-Prämien mit Millionen Versicherten vergleichbar) ist ganz schön viel verlangt. Bedenkt man, wie ungeniert heutzutage fast jeder die runtergefallene Brille der Haftpflichtversicherung vom Kumpel aufdrückt, braucht es nicht viel Fantasie, sich auszumalen, was bei einer quasi-automatischen, reibungslosen Abwicklung beliebig großer Schäden passieren wird.

        Also schraubt die Erwartungshaltung doch erst mal ein Stück weit runter. Wenn ein Hartmut da so dramatische Erfahrungen gemacht hat (wobei ja noch gar nichts dazu gesagt wurde, ob schlußendlich geleistet wurde und was überhaupt für ein Fall vorlag; vielleicht hat der Pilot ja auch richtig Sch... gemacht, das weiß man bisher nicht), bitte Roß und Reiter nennen: was ist wem passiert, und was wurde weshalb vielleicht nicht ersetzt?

        Bis dahin sagen solche Stories erst mal gar nichts aus. Sie sollen nur eben eine pessimistische statt einer optimistischen Grundhaltung befeuern - und nein: wer sich stets den Blick durch die Angst vor allen möglichen theoretischen Gefahren verstellen lässt, ist nicht unbegrenzt klug und vernünftig, sondern oft einfach nur... ängstlich. Das ist legitim, aber keine Verhaltensnorm.


        CU
        Shoulders
        Stefan Ungemach
        pfb.ungemachdata.de/

        Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

        Kommentar


          AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

          Bei der
          Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
          ... Erwartungshaltung ...
          scheint mir in diesem Faden ein grundsätzlicher, wiewohl weit verbreiteter Irrtum zu grassieren.

          Die Funktion einer Haftpflicht -Versicherung ist es NICHT,
          unreflektiert jeden vom Versicherten erzeugten Schaden zu bezahlen.
          Diesen Zahn zog mir ein Versicherungsexperte, als ich mein eigenes Versicherungspaket vervollständigen wollte.

          SONDERN
          Eine Haftpflichtversicherung
          1. wehrt unberechtigte oder übermäßige Haftpflicht-Ansprüche vom Versicherten ab,
          und erst in zweiter Linie
          2. begleicht sie unvermeidbaren und zweifelsfrei durch den Versicherten zu verantwortende Schäden.

          Besonders 1. muß man sich mal in Muße auf der Zunge zergehen lassen,
          dann kommt man auch was die Erwartung an eine Schadensregulierung,
          und an den Bedarf an Versicherungen überhaupt anbelangt, realistischeren Ansicht.

          Die zerstörten Blumentöpfe auf der Terasse des Nachbarn braucht die Flughaftpflicht also nicht vollständig zu erstzen, wenn sie instabil, also "auf Absturz" (beispielsweise auf Sockeln) aufgestellt waren, und darum ohne Wahrung der Schadenminderungs-Pflicht des Geschädigten, statt nur leicht beschädigt, bei der außer Kontrolle geratenen Außenlandung vollständig zerstört worden sind.

          Weiter Fliegen, aber eigenverantwortlich, W.

          Kommentar


            AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

            Zitat von seidenschwan Beitrag anzeigen
            Also jetzt kann ich bald nur noch lachen.
            Mach doch!
            Zitat von seidenschwan Beitrag anzeigen
            Ist es nun ein in Spanien als Ordnungsgemäs anerkannter Luftfahrerschein oder nicht?!!!
            In der Praxis vor Ort: Ja.
            Rechtlich und versicherungstechnisch: Hmmm...
            Wenn du spanisch kannst, mach doch einfach dort schlau:

            Kapitel 5.2. ESTAMENTO DE DEPORTISTAS, 5.2.1. Niveles del estamento.

            Dieses Dokument bezieht sich auf die "Reglamento General de Parapente, Aprobado por la Asamblea General de la FEADA" der "Federación Andaluza de los Deportes Aéreos". Wie weit diese Regelungen auch in anderen spanischen Provinzen gilt, hab ich noch nicht nachverfolgt.

            Unter anderem findet sich im Dokument die Zuordnung der spanischen / andalusischen Ausbildungsstufen mit den FAI Level, die man auf den IPPI-Card findet:

            * “Alumno Piloto” (D0): En la nomenclatura de FAI el “Alumno Piloto” corresponde a los niveles Para Pro Stage 1 y 2
            * “Piloto en Prácticas” (Dp): En la nomenclatura de FAI la titulación de “Piloto en Prácticas” corresponde al nivel Para Pro Stage 3.
            * “Piloto” (D1): En la nomenclatura de FAI la titulación de “Piloto” corresponde al nivel Para Pro Stage 4.
            * “Piloto Avanzado” (D2): En la nomenclatura FAI la titulación “Piloto Avanzado” corresponde al nivel Para Pro Stage 5.

            Also die umgekehrte Zuordnung, was dur suchst. Nun mach dir selber einen Reim darauf...

            Zitat von seidenschwan Beitrag anzeigen
            Dieses ganze Gedöns mit der Kleinkariertheit möcht` ich dann von denen noch mal hören wenn sie in eine solche Situation kommen....
            Wenn du so'nen Bammel hast, lass deinen Schirm einfach zu Hause. Erspart dir viele Nerven und Ärger

            ----

            Disclaimer: Dieses Posting ist KEINE Rechtsauskunft. Über Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Richter oder Staatsanwalt. Alle Angaben ohne Gewähr!
            Zuletzt geändert von FliegenWilli; 16.01.2012, 15:22.

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              AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

              "vielleicht hat der Pilot ja auch richtig Sch... gemacht, das weiß man bisher nicht" -
              ja, genau diese Unterstellung von Shoulders hält mich davon ab, die Sache hier im Forum breitzutreten.


              Um es vorweg zu nehmen: der Pilot (ich) hat keinen Sch... gemacht.
              Und die Lizenz war gültig, die Ausrüstung in ordnungsgemässem Zustand und unerlaubter Luftraum wurde auch nicht benutzt.

              Ursache des Versicherungsfalls war das Restrisko "Thermische Ablösungen" während der letzten Höhenmeter der Landung.
              Und hier griff die Versicherung mit den juristischen Spitzfindigkeiten ein:
              Da es kein offensichtliches "Pilotenverschulden" (im Sinne von Fahrlässigkeit) gab, argumentierte sie: "Dann brauchen wir auch nicht zu zahlen".
              (nachdem klar war, dass es nicht nur um "Die zerstörten Blumentöpfe auf der Terasse des Nachbarn" ging)
              In dem Falle hätte der Pilot, dh. ich sich mit den Anwälten von Krankenkassen herumstreiten dürfen um seine völlige Unschuld zu beweisen....
              Zeugen, die den Vorfall ummittelbar beobachtet haben gab es keine - also: viel Erfolg damit....Die Privatinsolvenz wäre mir sicher gewesen.

              Und ja, letztendiglich: es wurde geleistet - nachdem ich mithilfe von Karl die Schadensmeldung so wasserdicht abgefasst habe, dass den Gerling-Anwälten kein Spielraum für Spitzfindigkeiten mehr blieb.

              So, und mehr sage ich nicht dazu.
              Bzw: Nicht ohne meinen Anwalt!!

              Tja, Forum halt...


              Gruss H.
              Zuletzt geändert von hartmut_k; 16.01.2012, 16:06.
              https://vimeo.com/49892438

              Kommentar


                AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                Hi Hartmut,

                ich glaube nicht, dass shoulders dir persönlich etwas unterstellen wollte. War wohl eher im Sinne gemeint wie "solange wir hier im Forum keine Details kennen, können wir keine Aussagen darüber treffen".

                Danke für dein Beispiel, das bringt uns etwas erhellendes Licht in die Denkweisen der Versicherungen.

                Kommentar


                  AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                  Der Fall trägt also rein gar nichts zur Erkenntnisfindung in Sachen Lizenzgültigkeit (zu der die entsprechende Frage vorab an die Versicherung zu stellen die Anregung für den Fall allzu großer Unsicherheit war) bei.

                  CU
                  Shoulders
                  Stefan Ungemach
                  pfb.ungemachdata.de/

                  Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

                  Kommentar


                    AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                    Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen
                    Hi Hartmut,

                    Danke für dein Beispiel, das bringt uns etwas erhellendes Licht in die Denkweisen der Versicherungen.
                    Ach so geht euch jetzt erst der Seifensieder auf??? Entschuldige bitte aber dass ist ja wohl nicht die Erkenntniss des Jahrhunderts

                    zitat von shoulders

                    Der Fall trägt also rein gar nichts zur Erkenntnisfindung in Sachen Lizenzgültigkeit (zu der die entsprechende Frage vorab an die Versicherung zu stellen die Anregung für den Fall allzu großer Unsicherheit war) bei.

                    CU
                    Shoulders
                    Oh ja aber Natürlich, trägt er bei! Für die die öfter mit Versicherern zu tun haben ist der Fall ein offenes Buch.

                    Shoulders, du hast wahrscheinlich noch mit keiner Versicherung ein Problem gehabt. Darum nimmst du`s so leicht auf die Schulter.

                    Ich bin in der Kfz Reparaturbranche tätig und kann ein Liedchen von der Regulierungswilligkeit diverser Versicherer singen.
                    Und ich sag euch eines wenn jemand ( Sicherlich erst ab einer gewissen Schadensumme) ein Haar in der Suppe finden will dann eine Versicherung die zahlen soll. Habe erst letzte woche wieder ein Anwaltschreiben gegen eine große Vers. auf den Tisch bekommen mit der Info daß es endlich abgeschlossen ist und sie zahlen müssen. Da wurden Gegenbeweise schlicht erfunden... Natürlch. - Autobranche! Ha!? Denkt blos nicht daß das hier anders ist

                    Nur darum hat das für mich nichts aber auch gar nichts mit Kleinkariertheit und Deutschtum zu tun wenn man sich Gedanken macht ob man mit IPPI und Deutschem Luftfahrerausweis im Ausland korrekt unterwegs ist.
                    Das fliegen ist eine Sache.- Das versichert sein eine gaaanz andere.....

                    Du siehst es doch am Schadenfall von Hartmut dass im falle des Falles äußerst haarspalterisch an die Sache herangegangen wird.

                    Na ja...

                    Gruß Johann

                    Kommentar


                      AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                      Zitat von seidenschwan Beitrag anzeigen
                      geht euch jetzt erst der Seifensieder auf
                      Die Redewendung kannte ich noch nicht

                      Das fliegen ist eine Sache.- Das versichert sein eine gaaanz andere.....
                      Ja doch, nun beruhige dich doch wieder, konnte doch keine ahnen dass du negativ vorbelastet bist, tiiiiief durchatmen...

                      Wir sollte hier vielleicht zwischen rechtlich erlaubter Fliegerei und versicherungstechnische Abdeckung unterscheiden. Ersteres kann auch zu Problemen (Strafgelder u.a.) führen. Und letzteres beruft sich gerne darauf um sich vor Zahlungen zu drücken.
                      Zuletzt geändert von FliegenWilli; 16.01.2012, 19:03.

                      Kommentar


                        AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                        versicherung shv für pilote. der grosse vorteil ist sicher, das gleitschirmfliegen in der schweiz keine risikosportart ist. hab auch noch nie gehört das ein schweizer pilot, probleme mit versicherungen hatte.
                        Offizielle Seite des Schweizerischen Hängegleiter-Verbandes. Gleitschirmfliegen und Deltafliegen. Flugschulen, Clubs, Biplace-Piloten und Rettungsschirmpacker. Kurse und Prüfungen.


                        ihl piti
                        www.flytours.ch

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                          AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                          Wertefrei mein Tischtennisspiel neben dem Arbeiten heute.
                          (Neben dem Arbeiten! ich hatte auch noch andere Beisshölzer zum beissen...)
                          Wertefrei und fast Informationsfrei.
                          Es ist von unten nach oben zu lesen.
                          Die spanische NfL 87/95 scheint ja gefunden..?

                          Mit dem DHV bin ich zufrieden...aber was ist hier im faden los
                          hartmut_k hängst sich hier richtig aus dem Fenster!!
                          Karl hats damals gerichtet!! Bravo

                          Wieso ist die Frage nach dem Versicherungsschutz pillepalle??
                          Und das schon vor dem Schaden? Fast wie am Elferlift, die Tageskarte kann man um 17 Uhr wegwerfen, kurz nach dem Kaufen sozusagen...:-) wenn die Luft ruhiger wird...(ok, Polemik)
                          Wie soll man eine spanische NfL 87/95 alleine finden, wenn einem keiner hilft.
                          Nach 10 Seiten faden ist immer noch alles einfach, aber ein: "Ja, an der Lizenz solls nicht Scheitern" ist nicht drin...

                          Versicherungen verdienen doch gut! Auch an mir! Und wir sind im GS Forum hier.
                          Hier sollten sogar dumme Fragen erlaubt sein...
                          Im Zweifel immer für den GS Kollegen, das ist doch logisch..

                          Grüße Andi




                          Hallo xxx,

                          das war meine Frage an die GDI:
                          ---------------
                          Meine Mail...
                          ---------------
                          Ich suche also das spanische Luftfahrtgesetz dazu...dass die IPPI(FAI) einbindet in das spanische Gesetz damit es ordentlich ist.
                          (Wie das deutsche NFL, dass die IPPI Card mit dem Gesetz verbindet in Deutschland.
                          Oder ein GDI Gesetz sozusagen....
                          Da die GDI ja weiß ob es das gibt, weil sie es ja prüfen muss.
                          Am Ende entscheidet die GDI, nur wie ?? nach welcher Regel..
                          Sie wird die Regeln kennen dachte ich..
                          Wenn die GDI schriftlich sagt es geht, dann geht es..
                          Im Fall Spanien sollte das ja kein Problem sein

                          Grüße Andi

                          ----------------------------------------------------------------------
                          Hallo Andi,

                          was möchtest Du denn bezüglich der Halterhaftpflichversicherung wissen?

                          Gruß
                          X

                          ------------------------------------------------------------

                          Hallo X,

                          meine Mitgliedsnummer im DHV ist 70269.
                          Ich bin Halterhaftpflichtversichert im Gruppenvertrag.
                          Alle Details findest Du im Anhang.
                          Die GDI möchte mir ohne Versicherungsnummer keine Auskunft erteilen Wie
                          könnte ich vorgehen?

                          Grüße Andi

                          --------------------------------------

                          Hallo Andreas,

                          Deine Versicherungsnummer ist gleichzeitig die Mitgliedsnummer. Diese
                          findest Du auf Deinem Ausweis.

                          Ich vermute, dass Dir HDI-Gerling aber trotzdem nicht weiterhelfen
                          kann, da die über uns abgeschlossenen Verträge über ganz spezielle
                          Gruppenverträge laufen. Wenn Du mir kurz mitteilst um was für eine
                          Versicherung es geht, kann ich Dir vielleicht etwas dazu sagen.

                          --------------------------------------------------------

                          Hallo DHV Team,

                          ich würde die GDI gerne etwas zu meinem Versicherungsschutz fragen.
                          Meine Mitgliedsnummer ist:

                          70269

                          Die GDI hätte gerne eine Versicherungsscheinnummer. Diese wurde mir nie
                          zugesendet.
                          Besteht die Möglichkeit diese zu erfahren?

                          -------------------------------------------------------------------------


                          Sehr geehrter Herr Bär,

                          vielen Dank für Ihre E-Mail.

                          Leider konnten wir Ihre Anfrage erneut nicht zuordnen. Bitte teilen
                          Sie uns die korrekte Versicherungsscheinnummer mit. Eine Zuordnung mit
                          der Mitgliedsnummer ist leider nicht möglich.

                          Wir werden uns dann umgehend Ihrem Anliegen annehmen.

                          Mit freundlichen Grüßen

                          HDI-Gerling
                          ----------------------------------------------------------------------

                          Kommentar


                            AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                            Das gleiche ist mal in pilots24.com versucht worden zu klären.

                            Irgend jemandem fiel auf, daß bei den Hitec-ULs das MTOM (Höchststartgewicht) regelmäßig und mit Wissen des DAeC und DULV überschritten wird ...und "Blablabla" diese grobe Fahrlässigkeit einen Haftungsausschluß bedeuten kann - nicht bei kleinen Schäden, die werden ja schon aus Image-Gründen regelmäßig bezahlt, aber wenn es mal richtig knallt und Millionen fällig werden [...] wird genau hingeschaut ...und prozessiert.

                            Nach endlosen Debatten kam heraus, daß sich keine Versicherung vor Eintritt eines Schadens auf wie auch immer geartete Modalitäten festlegen läst, es definitiv bis hin zur Lächerlichkeit und völligen Stupidität nicht will ...und sich lieber blamiert und / oder völlig doof stellt.

                            Sieger nach Spiel, Satz und Sieg im letzten bei 56:54 nach vorherigem Abbruch wegen Dunkelheit und Fortsetzung am folgenden Tage ...die Versicherung.

                            Hinweis: Versicherungen unterliegen nicht dem Tiebrake - sie bevorzugen eigene Regeln, nämlich die des Raubtierkapitalismus' für ihre Aktionäre - und das sind ...die Anleger, nämlich wir alle, jawohl !

                            Gruß hob

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                              AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                              @ all

                              Rich hat's ja schon angekündigt: Wir werden uns bemühen, den Informationsgehalt der Seite "Fliegen im Ausland" zu verbessern.

                              Zur IPPI-Card: Sie ist eine (mehrsprachige) Bestätigung des nationalen FAI-Mitgliedsverbandes, dass der Inhaber eine nationale Lizenz hält, die einem bestimmten Level (1-5) des FAI-IPPI-Ratings entspricht. Mehr nicht, aber das ist eine ganze Menge. Es ist völlig utopisch anzunehmen, dass es in unserem Leben zu einer Art europa- oder weltweiten Anerkennung der nationalen Lizenzen kommt. In den meisten Ländern gibt es überhaupt keine Lizenzpflicht, keine gesetzlichen Regelungen für HG/GS-Ausbildung und dort wo es welche gibt könnten sie unterschiedlicher nicht sein.
                              Vor diesem Hintergrund macht die IPPI-Card Sinn. Länder mit Scheinpflicht, wie bspw. DE, CH, HR, akzeptieren Gastpiloten nur mit mind. IPPI-Level 4, um unqualifizierte Piloten fernzuhalten. In Ländern ohne Scheinpflicht lässt Dich halt u.U. der örtliche Club nicht fliegen, wenn Du einen bestimmten IPPI-Standard nicht nachweisen kannst. In Italien war bis in die 1990-er Jahre nur das Fliegen mit italienischer Lizenz erlaubt. Dutzende ausländische Piloten mussten Bußgelder bezahlen. Das hat sich erst mit Einführung der IPPI-Card geändert. Deutsche mit A-Schein durften früher nicht in der Schweiz fliegen; jetzt dürfen sie, mit IPPI-Card Level 4. In unserer Situation gibt es eigentlich nicht viel was passender ist als die IPPI-Card. Ein mehrsprachiger, vom Welt-Luftsportverband (dem praktisch jeder nationale Aeroclub der Welt angehört) ausgestellter Pilotennachweis. Jeder nationale Verband, jeder Club, jede Flugschule weiß damit welche Qualifikation der Pilot hat. Und in Ländern, wo die IPPI-Card für Gastpiloten gesetzliche Pflicht ist, wird jeder Polizist nach kurzer Recherche feststellen, dass der Gastpilot legal unterwegs ist.

                              Zur Versicherung: Die Halterhaftpflichtversicherung (das ist die, die Drittschäden deckt) über HDI-Gerling kennt lt. Vertrag nur zwei Fälle, in welchen Versicherungsschutz verweigert werden kann:
                              Die Deckung gilt weltweit.
                              Es besteht kein Versicherungsschutz für Schadenfälle die
                              - dadurch entstehen, daß das Fluggerät nicht ordnungsgemäß zugelassen oder mustergeprüft ist; oder
                              - darauf zurückzuführen sind, dass der Pilot keinen ordnungsgemäßen Luftfahrerschein besitzt oder sich nicht in einer
                              ordnungsgemäßen Ausbildung befindet.

                              Diese Regelung ist extrem pilotenfreundlich. Denn es reicht nicht aus, dass allein die Tatsache, ein nicht mustergeprüftes Gerät bei der Verursachung des Schadens benutzt zu haben, genügt, um den Versicherungsschutz zu verlieren. Es muss Kausalität bestehen. Nur wenn der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass das Gerät nicht mustergeprüft war, kann der Versicherer die Schadensregulierung verweigern bzw. beim Schädiger in Regress gehen. Gleiches gilt für die Pilotenlizenz. Andere Versicherer haben in ihren Bedingungen drinstehen, dass Versicherungsschutz nur besteht, wenn Luftfahrzeug und Luftfahrzeugführer zum Unfallzeitpunkt allen gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben.
                              In den 10 Jahren, die ich jetzt Versicherungsfälle für den DHV bearbeite (und ich krieg immer nur die Problemfälle auf den Tisch), hab ich es nicht einmal erlebt, dass die Deckung abgelehnt wurde, weil der Unfall irgendwo und sei es im noch so entfernten Ausland, passiert ist. Auch Hartmut K.'s Fall (sorry Hartmut, aber diese Klarstellung ist erforderlich, weil sonst der Eindruck entsteht, die DHV-Halterhaftpflichtversicherung habe wegen eines Unfalls in Spanien Zicken gemacht) hat nichts mit der Location Spanien zu tun, darum ging es bei der ganzen Angelegenheit nicht. Vielmehr hatte sich hier (es betraf nicht die Halterhaftpflicht- sondern die Passagierhaftpflichtversicherung) die Frage gestellt, ob der Flug als "Gefälligkeitsflug" zu werten ist (da zahlt die Versicherung nur, wenn ein Verschulden des Piloten vorliegt) oder um einen Flug auf Grundlage eines Beförderungsvertrages (da muss die Versicherung auch zahlen, wenn dem Piloten kein Verschulden trifft).

                              Wer ein mustergeprüftes Gerät fliegt und einen deutschen Luftfahrerschein besitzt, hat - ohne jedes Wenn und Aber - weltweiten Versicherungsschutz durch die DHV-Halterhaftpflichtversicherung.

                              Grüße

                              Karl

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                                AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                                "Wer ein mustergeprüftes Gerät fliegt und einen deutschen Luftfahrerschein besitzt, hat - ohne jedes Wenn und Aber - weltweiten Versicherungsschutz durch die DHV-Halterhaftpflichtversicherung."

                                Ein herrlicher Satz. Er hat einen Platz auf der "DHV-Fliegen im Ausland" Homepage verdient.

                                Danke Karl, es bleiben bei mir keine Fragen offen.

                                Vielen Dank für die schriftliche Punktlandung.

                                Andi

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