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Unerwünschte Annäherung

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    #31
    AW: Unerwünschte Annäherung

    Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen
    Muss man das auswendig aufsagen können?
    Für die meisten dürfte doch reichen zu wissen, bis welcher Höhe und welches Gebiet man noch abfliegen darf, um sich von den "bunten Flecken auf der ICAO Karte" fernzuhalten.
    Nein, ich meine nicht, dass man jede Eigenschaft jedes Luftraums genau auswendig kennt. Sondern das Grundprinzip, das der Einordnung der Airspaces G bis A zugrunde liegt. Was ändert sich dort prinzipiell / was ist das "Sortierkriterium"? Also eben nicht auswendig lernen und vergessen, sondern einmal die Grundidee verstanden haben.


    Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen
    Da arbeiten wir leider wirklich zu ungenau. Aber wenn man entsprechend Puffer einplant, kann man auch mit GPS Daten sich aus diesen Lufträumen heraushalten.
    Wenn du jetzt als Puffer mind. 500 Meter vertikalem Abstand meinst, dann sag ich ja.

    Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen
    Frage: Weiß gerade jemand, um wieviel Meter GPS-Höhendaten von Luftdruck-Höhen abweichen könnten?
    Edit: Gerade dazu eine Korrekturtabelle QNH gefunden
    Die von dir verlinkte Korrekturtabelle korrigiert barometrische Messungen mit QNH-Referenzdruck (unterhalb Transition Altitude) in barometrische Messungen mit 1013,25 hPa-Referenzdruck (Flightlevels).

    Es kann aber keine Korrekturtabellen für Luftdruck-Höhe (egal ob QNH oder Flighlevel) in GPS-Höhe geben. Alle Luftraumgrenzen beziehen sich auf barometrische Anzeigen an einem Druckmesser, der eine ICAO-Standardatmosphäre (also eine ganz bestimmte, theoretische Luftschichtung) abbildet. Die gibt es in der Praxis aber nie. Der Höhenmesser zeigt also immer "falsch" bzw. virtuell an. Ist aber egal, da alle Luftfahrzeuge den gleichen Fehler anzeigen und es ja nur um die relative Separation geht. Bis auf Abstand zu Bodenmerkmalen natürlich.

    Jedenfalls kann man deshalb einen barometrischen Messwert nur dann in GPS umrechnen, wenn man die Schichtung der Atmosphäre unter und über sich kennt. Da das aber niemand kennt, ist es nicht umrechenbar. Man kann mit GPS keine vertikalen Luftraumgrenzen messen/genau einhalten.


    Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen
    Davon mal abgesehen, kriegst du es hin einen Korridor von 2000ft AGL exakt einzuhalten (ca. 600m über Grund). Oder hast du immer die passenden Höhendaten des Geländes parat oder kannst du gut Höhe abschätzen?
    Die meisten relevanten Luftraumbeschränkungen sind nicht auf AGL bezogen und damit beliebig genau am barometrischen Höhenmesser ablesbar. Im Übrigen fliegen z.B. die Airliner im Inntal ihre Approaches auf LOWI fast genau an die Ecken der Lufträume. Da ist auch in der Praxis kein zusätzlicher Puffer mehr, wenn du dich mal um 1000ft vertust...


    Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen
    Notams ja, allerdings vor der Abfahrt ins Fluggebiet und nicht kurz vor dem Start (wie es richtig wäre)!
    Ich fürchte, da bist du eine Ausnahme. Du nimmst ja auch an einer Diskussion zu diesem Thema hier im Forum teil. Auch damit bist du vermutlich eine Ausnahme. Die meisten, die ich in den Fluggebieten treffe, die fahren auf den Berg und hauen sich raus...


    Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen
    Ja.
    Aber mal die Kirche im Dorf lassen!
    Übertreibung macht anschaulich.
    Zuletzt geändert von DanMUC; 14.01.2017, 16:35. Grund: Rechtschreib-Optimierungen

    Kommentar


      #32
      AW: Unerwünschte Annäherung

      Weil es ja bei der Einhaltung der Höhen auf eine möglichst genaue barometrische Höhenmessung ankommt, wäre es mal interessant zu wissen, wie genau u. zuverlässig die in den von uns verwendeten technischen Geräten (Vario, Smartphones, Tablett....) Druckdosen /-sonden arbeiten?

      @Mayer: Das Oudie 4 erfüllt die erforderlichen Features auch recht gut (Entfernungswarnung einstellbar, horizontaler Anblick der Lufträume, farbige Kartendarstellung u.v.m). Andere Geräte werden aber sicher ähnliches können.

      Gruß Uli

      Kommentar


        #33
        AW: Unerwünschte Annäherung

        Zitat von Uli Schmeck Beitrag anzeigen
        Weil es ja bei der Einhaltung der Höhen auf eine möglichst genaue barometrische Höhenmessung ankommt, wäre es mal interessant zu wissen, wie genau u. zuverlässig die in den von uns verwendeten technischen Geräten (Vario, Smartphones, Tablett....) Druckdosen /-sonden arbeiten?
        Gruß Uli
        Der größte Fehler kommt auf jeden Fall, wenn man nicht zwischen QNH und FL wechselt. Die vorhin verlinkte Tabelle zeigt +/- 200m Fehler. Demletzt hatten wir 1045 hPa Hochdruck in München, da sind es dann eher schon fast 300m Höhen-Fehler.

        Deshalb: solange ein Pilot die Transition Altitude nicht kennt (oder womöglich sogar mit dem Begriff nichts anzufangen weiss), solange ist der Rest auch schon egal...

        Kommentar


          #34
          AW: Unerwünschte Annäherung

          Zitat von DanMUC Beitrag anzeigen
          Deshalb: solange ein Pilot die Transition Altitude nicht kennt (oder womöglich sogar mit dem Begriff nichts anzufangen weiss), solange ist der Rest auch schon egal...
          Na dann wollen wir doch mal dem Bildungsauftrag dieses Forums nachkommen und etwas Nachhilfe geben

          Die Übergangshöhe (oder: Übergangsfläche) beschreibt in der Luftfahrt eine Flughöhe, bei der eine Änderung der Kalibrierung des Höhenmessers stattfindet.

          * Mit Transition Altitude (TA) (deutsch: Übergangshöhe) wird die Höhe bezeichnet, bei der im Steigflug der Übergang der Höhenmessereinstellung vom QNH (= aktuell gemessener Luftdruck, unter Berücksichtigung der Höhenlage des Messortes korrigiert und auf Meereshöhe bezogen) auf den Standardluftdruck (1013,25 hPa) erfolgt.
          * Mit Transition Level (TRL) (deutsch: Übergangsfläche) wird die Flugfläche bezeichnet, bei der im Sinkflug der Übergang der Höhenmessereinstellung vom Standardluftdruck auf das QNH erfolgt.
          Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Übergangshöhe

          Kommentar


            #35
            AW: Unerwünschte Annäherung

            Zitat von DanMUC Beitrag anzeigen
            Demletzt hatten wir 1045 hPa Hochdruck in München, da sind es dann eher schon fast 300m Höhen-Fehler.
            Heißt das nicht, dass die GPS-orientierten Piloten vorbildlich 300 Meter tiefer geblieben sind als erlaubt?
            ambitionierter Sonntagsflieger

            Kommentar


              #36
              AW: Unerwünschte Annäherung

              Eieiei...bitte keine GPS Höhe hernehmen um in Lufträumen zu navigieren, viel zu fehlerbehaftet!

              Kommentar


                #37
                AW: Unerwünschte Annäherung



                Aktuell....

                Kommentar


                  #38
                  AW: Unerwünschte Annäherung

                  Zitat von nikolaus Beitrag anzeigen
                  Heißt das nicht, dass die GPS-orientierten Piloten vorbildlich 300 Meter tiefer geblieben sind als erlaubt?
                  [obagscheid an]

                  Kommt drauf an ob die Obergrenze des nicht freigabepflichtigen Luftraums in FT (Fuß = Qnh bezogen) oder FL (Flight Level = Qne 1013,25) angegeben ist. Bei ersterem und den gegebenen Bedingungen höchstwahrscheinlich nicht, bei zweiterem eher schon.

                  Insgesamt ist die Sache mit den unterschiedlichen Höhen und deren Zusammenhang recht verwirrend und man muss aufpassen da halbwegs sortiert zu bleiben im Oberstübchen. Die Tatsache, dass die Höhen in der Icao Karte in Fuß angegeben sind, wir aber metrisch arbeiten und denken verwirrt zusätzlich.

                  Es gibt also (mindestens) 4 verschiedene Höhen:

                  1. Die tatsächliche Höhe, jene die man mit einem Maßband messen würde. Erhebungen Gipfel usw. auf der Icao Karte sind tatsächliche Höhen
                  2. Qnh Höhe, jene Höhe die ein auf Standardatmosphäre kalibrierter und auf Qnh eingestellter barometrischer Höhenmesser anzeigt. Die Qnh Höhe ist bei Bedingungen in der Nähe der Standardatmosphäre recht gut an der tatsächlichen Höhe dran. Deshalb verwendet man sie auch bodennah.
                  3. Qne Höhe, jene Höhe die ein auf Standardatmosphäre kalibrierter und auf Qne eingestellter barometrischer Höhenmesser anzeigt. 1 hPa Druckunterschied zwischen Qnh und Qne bedeutet rd. 9 Meter Höhendifferenz. Mit dieser einen Zahl kann man sich die weiter oben verlinkte Tabelle getrost sparen . (Qnh - Qne) * 9 und gut ist. Im Beispiel 1045 - 1013 = 32, 32 * 9 = 288 Meter
                  4. GPS Höhe. Ist im Allgemeinen auch recht gut an der tatsächlichen Höhe dran kann bei ungünstigen Satellitenkonstellationen aber auch grob danebenliegen. Deshalb nicht zu empfehlen.

                  Die Luftraumgrenzen sind nun Qnh (FT) oder Qne (FL) basiert und schwanken daher mit dem Luftdruck, der Temperatur und der Luftfeuchtigkeit ganz beträchtlich gegenüber den tatsächlichen Höhen.
                  Man sollte auch noch wissen, dass bei kalten Temperaturen Barohöhenmesser zu hoch anzeigen, bei hohen Temperaturen zu tief. (Merksatz: Im Winter sind die Berge höher)

                  Wenn man jetzt den konkreten Tag mit Qnh 1045 hPa (und ich nehme mal an recht tiefen Temperaturen zb. -5° auf NN) annimmt, und einer Luftraumgrenze von 6500 FT =1981 Meter dann könnten die 4 Höhen zB. so aussehen:

                  Angezeigte Barohöhe Qnh :1981 Meter. = Luftraumgrenze
                  Angezeigte Barohöhe Qne :1691 Meter
                  Tatsächliche Höhe :1781 Meter (Das bedeutet der nicht freigabepflichtige Luftraum endet bei tatsächlichen 1781 Metern)
                  GPS Höhe :1775 Meter (Nehmen wir mal an das GPS wäre relativ knapp an der tatsächlichen Höhe). Das würde bedeuten dass man lt. GPS glaubt man habe noch 200 Meter auf die 1981, dem ist aber nicht so.

                  Ist die Luftraumgrenze allerdings FL 65 dann:

                  Angezeigte Barohöhe Qne : 1981 Meter = Luftraumgrenze
                  Angezeigte Barohöhe Qnh : 2270 Meter
                  Tatsächliche Höhe : 2070 Meter
                  GPS Höhe : 2080 Meter. Das GPS zeigt hier dass man 100 Meter über der Grenze ist obwohl man eigentlich erst genau drauf ist. Man hätte als verantwortungsvoller Pilot natürlich viel früher aufgehört zu steigen.


                  Ist aber sicher ein Extremfall. In den meisten Fällen liegt es sicherlich weniger an der korrekten Einstellung des Variso als an der Ahnungslosigkeit bzw. Wurschtigkeit der Piloten.

                  [obagscheid aus]

                  PS:Mit dem Wissen dass FT = Qnh und FL = Qne kann ich mir eigentlich auch das Wissen um die lokale gültige TA bzw. gültigen TL sparen. Die braucht man eigentlich nur bei Funkkontakt mit ATC um korrekte Höhenangaben absetzen zu können bzw. umsetzen zu können. Trifft uns Fetzenflieger aber wohl nur in Ausnahmefällen zu. In der Praxis reicht es zu wissen wenn ich mich einer in FL angegebenen Luftraumgrenze nähere dann muss ich 1013 einstellen, bei einer in FT angegebenen das lokale Qnh.

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Unerwünschte Annäherung

                    Zitat von JHG Beitrag anzeigen
                    In der Praxis reicht es zu wissen wenn ich mich einer in FL angegebenen Luftraumgrenze nähere dann muss ich 1013 einstellen, bei einer in FT angegebenen das lokale Qnh.
                    Lieben Dank für die anschauliche Zusammenfassung.
                    Ergänzend dazu vielleicht noch diese grafische Darstellung (war schonmal in einem anderen QNE-Thread verlinkt): http://www.xcmag.com/wp-content/uplo...7/altitude.jpg

                    Mit meiner provozierenden Frage hatte ich mich auf FL bezogen, nachdem DanMUC ausgerechnet extremen Hochdruck als Beispiel für eine unverantwortliche GPS-Anwendung angeführt hatte.

                    LG Jochen

                    PS
                    Gerade wollte ich noch behauten, dass das Skytraxx (2) keine Umschaltmöglichkeit bietet und grundsätzlich QNH-Höhe anzeigt (nachdem der QNH automatisch nach GPS-Daten oder Höhen-Kacheln ermittelt wird - sofern man ihn nicht manuell gesetzt hat). Die aufgezeichneten Protokolle enthalten wiederum GPS- und QNE-Höhe. Um nichts falsches zu behaupten, habe ich gerade das Handbuch noch einmal durchgeblättert und gesehen, dass man eines der drei optionalen Anzeigefelder mit "Flight Level" belegen kann (was ich jetzt umgehend nachholen werde).
                    ambitionierter Sonntagsflieger

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Unerwünschte Annäherung

                      Zitat von JN Beitrag anzeigen
                      In unserem Fluggebiet (Schwäbische Alb) gab es in der Vergangenheit einige Luftraumverletzungen durch GS Flieger. Die letzten zwei Jahre wurde das Thema am Startplatz und auf diversen Luftraumveranstaltungen massiv thematisiert. Beim letzten Review der Flugsicherung wurden die Gleitschirmflieger ausdrücklich gelobt mit Null Luftraumverletzungen bei mehreren tausend Starts von einem einzigen Startplatz. Ganz im Gegensatz zu den Segelfliegern übrigens. Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Thema ist also nicht nur eine Frage der Ausbildung sondern der Ernsthaftigkeit mit der damit in der Praxis von uns allen umgegangen wird.


                      Gesendet von iPhone mit Tapatalk
                      Kannst du so pauschal auch nicht sagen. Bei den Sektorenkontrollflügen die regelmäßig an Luftraumgrenzen durchgeführt werden, kann man sich das Kennzeichen eines Segelfliegers sehr gut aufschreiben und zur Anzeige bringen. Beim Gleitschirm müsstest du diesen Verfolgen bis zur Landung, da keine Kennzeichenpflicht. Ich glaube weiterhin dass die Luftraumverstöße von Gleitschirmfliegern sicher genauso häufig sind, wie die von Segelfliegern. Allerdings werden die Gleitis einfach weniger oft erwischt !

                      Zitat von JHG Beitrag anzeigen
                      [obagscheid an]

                      Insgesamt ist die Sache mit den unterschiedlichen Höhen und deren Zusammenhang recht verwirrend und man muss aufpassen da halbwegs sortiert zu bleiben im Oberstübchen. Die Tatsache, dass die Höhen in der Icao Karte in Fuß angegeben sind, wir aber metrisch arbeiten und denken verwirrt zusätzlich.
                      Gibt auch ICAO Karten für Segelflieger im metrischen System.
                      Zuletzt geändert von HarryXX88; 17.01.2017, 15:43.

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Unerwünschte Annäherung

                        Zitat von JHG Beitrag anzeigen
                        [obagscheid an]

                        ...

                        [obagscheid aus]
                        Sehr gut dargestellt. Vielen Dank dafür



                        Zitat von HarryXX88 Beitrag anzeigen
                        Kannst du so pauschal auch nicht sagen. Bei den Sektorenkontrollflügen die regelmäßig an Luftraumgrenzen durchgeführt werden, kann man sich das Kennzeichen eines Segelfliegers sehr gut aufschreiben und zur Anzeige bringen. Beim Gleitschirm müsstest du diesen Verfolgen bis zur Landung, da keine Kennzeichenpflicht. Ich glaube weiterhin dass die Luftraumverstöße von Gleitschirmfliegern sicher genauso häufig sind, wie die von Segelfliegern. Allerdings werden die Gleitis einfach weniger oft erwischt !
                        Das ist ganz richtig. Durch das fehlende Kennzeichen kann ich ja nicht mal den Kollegen ansprechen, der mir im Hangflug ein dutzend Mal das Vorflugrecht nimmt. Klar, dass der nie Probleme sieht.

                        Beim Segelflieger wird's durch das Kennzeichen schon kritischer.

                        Und ganz blöd sind die Motorflieger dran, wo immer der Transponder incl. barometrischer Höhencodierung angeschaltet ist.

                        So bin ich z.B. im letzten Jahr ganz gemütlich im Motorflug das Zillertal gen Norden gecruised, als mich plötzlich und unerwartet Innsbruck Radar mit meinem Kennzeichen ruft. (ich war hörbereit auf der Frequenz, hatte mich aber nicht angemeldet. Kennzeichen war aber im Transponder codiert). Als ich dann auf seine Frage "Can you see the big airplane to your right." freundlich antwortete, dass ich den A320 vorne rechts von mir gut in Sicht habe, da hab ich mir erst mal eine halbe Minute lang sein Gebrüll anhören dürfen, wann ich mich denn hätte melden wollen. Tatsächlich bestand gar keine Meldepflicht, allerdings ging bei ihm wohl auf dem Radar schon der Kollisionsalarm an, weil die Airliner so ganz knapp an die Luftraumgrenze im Zillertal ran fliegen.

                        Mit dem Gleitschirm hät ich direkt im Anflug parken können und Innsbruck Radar hät sich trotzdem deutlich weniger aufregen müssen

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                          #42
                          AW: Unerwünschte Annäherung

                          Beim Gleitschirm müsstest du diesen Verfolgen bis zur Landung, da keine Kennzeichenpflicht.
                          ...was jedoch nicht heißt, daß das dann nicht gemeldet wird! Auch ohne Kennzeichen hat der Airliner im Anflug auf Zürich gemeldet, daß er gerade nem Gleitheini aus 100m Abstand zugewunken hat.

                          Letzterer war dann noch so merkbefreit, den Track hochzuladen, was ihm ordentlich Ärger eingebracht hat. Ohne das Hochladen hätte er persönlich keinen Ärger bekommen - die Gleitschirmflieger aus der Gegend jedoch eher mehr! Als Gemeinschaft schützt uns die "Kennzeichenlosigkeit" ganz und gar nicht.
                          Wenn es piept - eindrehen...

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Unerwünschte Annäherung

                            Zitat von mas- Beitrag anzeigen
                            ...was jedoch nicht heißt, daß das dann nicht gemeldet wird! Auch ohne Kennzeichen hat der Airliner im Anflug auf Zürich gemeldet, daß er gerade nem Gleitheini aus 100m Abstand zugewunken hat.

                            Letzterer war dann noch so merkbefreit, den Track hochzuladen, was ihm ordentlich Ärger eingebracht hat. Ohne das Hochladen hätte er persönlich keinen Ärger bekommen - die Gleitschirmflieger aus der Gegend jedoch eher mehr! Als Gemeinschaft schützt uns die "Kennzeichenlosigkeit" ganz und gar nicht.
                            Natürlich schützt uns das nicht. Zu dem vorliegenden Fall braucht man ja auch nicht wirklich viel zu sagen. Wer so Dumm ist ne Abkürzung durch den Luftraum C im Anflug von Zürich zu nehmen, zusätzlich nem Airliner viel zu nahe kommt und dann das ganze noch hochläd, der kann ja auch gleich bei der Bullerei vorsprechen !

                            Ich will damit nur sagen, dass die Verstöße von Gleitschirmfliegern was den Luftraum angeht sicher genauso häufig passieren, wie von Segelfliegern, dass aber der Gleitschirmflieger damit öfters durchkommt als ein Segelflieger, gerade weil ein Kennzeichen fehlt.

                            Was nicht heisst, dass ich für Kennzeichenpflicht bei Gleitschirmen bin !




                            Zitat von DanMUC Beitrag anzeigen
                            Sehr gut dargestellt. Vielen Dank dafür

                            Als ich dann auf seine Frage "Can you see the big airplane to your right." freundlich antwortete, dass ich den A320 vorne rechts von mir gut in Sicht habe, da hab ich mir erst mal eine halbe Minute lang sein Gebrüll anhören dürfen, wann ich mich denn hätte melden wollen. Tatsächlich bestand gar keine Meldepflicht, allerdings ging bei ihm wohl auf dem Radar schon der Kollisionsalarm an, weil die Airliner so ganz knapp an die Luftraumgrenze im Zillertal ran fliegen.

                            Mit dem Gleitschirm hät ich direkt im Anflug parken können und Innsbruck Radar hät sich trotzdem deutlich weniger aufregen müssen
                            Naja das ist ja immer mehr Gang und Gäbe. Bei Nürnberg gab es letztes oder Vorletzes Jahr einen Nearmiss mit einem Airliner im Anflug. Der Segelflieger war absolut im rechtlich grünen Bereich im Luftraum E unterwegs. Der Airliner kam tiefer als gewöhnlich auch in E daher und da war ihm plötzlich der Segelflieger im weg. Gab damals eine riesen Diskussion warum der Segelflieger keinen Transponder an hatte und es wurde auch in der Presse so dargestellt dass der Segelflieger schuld sei. Die Tatsache, dass der Airliner in Luftraum E dem Segelfieger ausweichpflichtig gewesen wäre sowie keine Transonderpflicht an der Stelle besteht, wurden unter den Tisch gekehrt und gar nicht diskutiert. Das spiegelt auch der damalige Bericht der BFU wieder.....


                            NÜRNBERG - Im Anflugbereich des Nürnberger Flughafens wäre es vor fünf Monaten beinahe zur Kollision einer Passagiermaschine mit einem Segelflugzeug gekommen.
                            Zuletzt geändert von HarryXX88; 18.01.2017, 09:23.

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Unerwünschte Annäherung

                              Zitat von HarryXX88 Beitrag anzeigen
                              Natürlich schützt uns das nicht. Zu dem vorliegenden Fall braucht man ja auch nicht wirklich viel zu sagen. Wer so Dumm ist ne Abkürzung durch den Luftraum C im Anflug von Zürich zu nehmen, zusätzlich nem Airliner viel zu nahe kommt und dann das ganze noch hochläd, der kann ja auch gleich bei der Bullerei vorsprechen !
                              Leider ist das aber ganz normal, dass Luftraumverletzungen fröhlich in den diversen Online Plattformen veröffentlicht werden. Das ist zwar mit ehrenamtlichen Überprüfern besser geworden, weil die die Flüge rauslöschen dafür überschwemmen Nebel und Wolkenflugvideos Youtube. Mein allzeit Favorit in dem Bereich ist ja ein ehemals bekannter Pilot der ein Foto von sich mit dem Rucksackmotor auf der Autobahn auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Und das Web vergisst nicht. Da frag ich mich schon was genau er sich da bei der Veröffentlichung gedacht hat.



                              Das Problem ist halt dass so ein paar Hirnis die ganze Sportart in Geiselhaft nehmen.

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Unerwünschte Annäherung

                                Zitat von HarryXX88 Beitrag anzeigen
                                Naja das ist ja immer mehr Gang und Gäbe. Bei Nürnberg gab es letztes oder Vorletzes Jahr einen Nearmiss mit einem Airliner im Anflug. Der Segelflieger war absolut im rechtlich grünen Bereich im Luftraum E unterwegs. Der Airliner kam tiefer als gewöhnlich auch in E daher und da war im plötzlich der Segelfieger im weg. Gab damals eine riesen Diskussion warum der Segelflieger keinen Transponder an hatte und es wurde auch in der Presse so dargestellt dass der Segelflieger schuld sei. Die Tatsache, dass der Airliner in Luftraum E dem Segelfieger ausweichpflichtig gewesen wäre sowie keine Transonderpflicht an der Stelle besteht, wurden unter den Tisch gekehrt und gar nicht diskutiert.
                                Ja, der VFR-IFR-Mischbetrieb in Airspace E findet, besonders durch Billigfluglinien an Regionalairports sowie aus Spritspargründen (idealer, flacher Endanflugwinkel spart Treibstoff) an immer mehr Stellen statt. Nürnberg oder Memmingen sind da nur Beispiele.

                                Innsbruck ist durch das enge Tal eine Sondersituation. Inzwischen weiss ich, dass die Controller gerne auch über alle Flugbewegungen an den Grenzen ihrer Lufträume informiert sind. Deshalb melde ich mich bei allen Inntal-Querungen (z.B. Achensee-Zillertal) immer brav bei Innsbruck Radar und bekomme dann eine "Freigabe" für Airspace E am Meldepunkt Mike 1. Mir fällt da kein Zacken aus der Krone und der Controller ist auch zufrieden. Im Gegenzug bekommt man auch großzügige Freigaben in Airspace D, wenn es der Verkehr irgend wie erlaubt.

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                                Letztendlich, um auf das Ursprungsthema zurück zu kommen, erfordert die immer komplexer werdende Luftraumnutzung eine zunehmende Professionalisierung auch bei den Luftsportlern, um die aktuellen Freiheiten zu erhalten. Wer unkoordiniert und ahnungslos durch die Gegend fliegt darf sich nicht wundern, wenn irgend wann riesengroße Schutzräume um jeden Mini-Flughafen errichten werden oder die GS/HG/Segelflieger nur noch in Luftraum-Reservaten im Viereck fliegen dürfen...
                                Zuletzt geändert von DanMUC; 18.01.2017, 09:34.

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