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Ausweichregeln

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    #46
    AW: Ausweichregeln

    Letztlich haben beide nicht geschaut sonst wäre es nicht so knapp geworden. Das klärt aber noch nicht wer jetzt eigentlich ausweichpflichtig gewesen wäre.
    Ich denke nicht, daß das ein Problem des "Schauens" war / ist. Das Problem ist die jeweilige Erwartungshaltung: Man sieht den Anderen und schätzt die Situation ein. Wenn man da zu einer eindeutigen Erwartung kommt und der macht genau das Gegenteil, kann es eng werden. Das ist der klassische Überraschungsmoment, der da zum tragen kommt.

    Genau so eine Situation mit Beinahekollision hatte ich vor gar nicht so langer Zeit auch - nach jahrelang ohne Probleme kurbeln. Situation war relativ tief über einer Kuppe in den Bart eingestiegen (links rum) - niemand anders kurbelt bisher in der Nähe. Steigen sehr eng, aber nutzbar, wenn auch Konzentration erforderlich. Entsprechend bissig gekurbelt. Sind natürlich verschärfte Bedingungen, die die Fehlertoleranz veringern.

    Nach 3-4 Kreisen, so langsam den Bart im Griff, kommt von der Seite - war in dem Falle auch rechts, ein anderer Flieger an, der mich Kurbeln gesehen hat. Nicht nur er hatte mich offensichtlich gesehen, ich ihn auch. Abstand ungefähr so, daß der problemlos hinter mir einfügen kann - so meine Einschätzung in dem Moment (die möglicherweise falsch war).
    Also nix dabei gedacht und weitergedreht - und dabei kurz den Flieger (jetzt hinter mir) aus den Augen verloren. 10 Sekunden später und 3/4 Kreis weiter taucht er vor mir seitlich wieder auf und versucht vor mir zentral in die Thermik rein zu stechen. Weil ich damit so gar nicht gerechnet hatte, hat das ne Sekunde gedauert, bis ich reagiert habe und den Schirm gerade noch rechtzeitig innen abgerissen und 90° wegschmieren lassen habe. Der andere Pilot ist im letzten Moment auch noch nach rechts ausgewichen und ca. 1m an meinem Schirm rechts vorbei gesegelt. So eng hatte ich das bisher noch nicht. Puh.

    Und ich denke nach wie vor nicht, daß das Problem das nicht-Sehen war, sondern viel mehr, das wir jeweils genau mit einem anderen Verhalten fest gerechnet haben und durch die Schrecksekunde spät reagiert haben. Hinzu kam, daß ich natürlich auch relativ stark drauf fixiert war, die Thermik sauber zu halten und er sie sauber zu erwischen, denn riesig viel Höhe nach unten war ja nicht. Ich glaube nicht, daß da in dem Moment irgend jemand an Ausweichregeln gedacht hat - in der Praxis läuft beim Fliegen doch vieles intuitiv ab...
    Wenn es piept - eindrehen...

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      #47
      AW: Ausweichregeln

      Ich Fliege keine Wettkämpfe sondern zum Spaß, von daher bin ich im zweifelsfall immer der der wegdreht oder Platz schafft. Ich hab keine Lust mich abschiessen zu lassen weil ich auf irgend ne Vorfahrtregel bestehe. Es gibt leider A) Viel zu viel Leute die keine Ahnung von den Regeln haben oder aber B) diese Regeln bewusst ignorieren um für sich mehr rauszuholen. Im Wettkampffliegen mag ich das teilweise noch verstehen. Wer da nicht agressiv fliegt der Gewinnt halt nicht, aber wenn ich zum Spaß fliege ist mir das egal. Brauche den Stress nicht. Und wenn ich mich über jeden 2. Aufrege der mich schneidet oder sonst irgendwie blöd an mich hinfliegt, fliege ich dadurch sicher auch selbst nicht entspannter und besser ...

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        #48
        Ausweichregeln

        Harry, da sind wir schon zu zweit [emoji6]
        Bevor's mir an die Nerven geht fliege ich weg oder geh landen [emoji6]


        Gesendet von iPhone mit Tapatalk

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          #49
          AW: Ausweichregeln

          Zitat von JHG Beitrag anzeigen
          Es beruhigt mich ja ungemein dass sich die anderen auch nicht auskennen, obwohl beruhigen vielleicht das falsche Wort ist.

          Gemäß der neuesten Veröffentlichung des DHVs soll der Kreisende aber wieder Vorfahrt haben. http://lu-glidz.blogspot.co.at/2017/...ichregeln.html

          [ATTACH=CONFIG]27684[/ATTACH]

          Edit: Danke Thomas, war mir neu dass das wieder drin ist.
          So habe ich das in Erinnerung und das ist auch mein "Weg", aber wo steht das so textlich geschrieben, also in welcher Verordnung / Anweisung etc.? Ein Piktogramm alleine ist international wohl eher weniger verbindlich.

          Zitat von Freifaller Beitrag anzeigen
          ..........................

          Für mich stellt sich beim Fliegen am Hang auch immer die Frage, bei welchem Abstand die Regeln gelten. Es passiert mir oft, dass ich den Hang links habe und zwei Schirme entgegen kommen, einer nah am Hang und einer weiter weg. So weit kann ich gar nicht ausweichen, um beiden Platz zu machen. Der Äussere muss meiner Meinung nach auch möglichst hangnah fliegen. Aber steht das auch so irgendwo geschrieben? Aber darauf hat bigben ja schon hingewiesen.
          An einem Soaring Hang gilt das immer. Derjenige der den Hang / Kante rechts hat, bestimmt auch seine Position zum Hang, denn nur er alleine weiß wie dicht er ran fliegen muß um nicht abzusaufen, bzw. wie dicht er ran fliegen kann um nicht verblasen zu werden. Der Ausweichpflichtige muß dann aussen rum fliegen, ob ihm das passt oder nicht. An niedrigen Kanten sollten nie 2 nebeneinander fliegen sind sie 300m hoch ist das kein Problem. Trägt es gut, hoch und weit vor der Kante, löst sich das meistens eh etwas auf. An Kratzkanten /Dünen hält der Ausweichpflichtige auch manchmal einfach seinen Kurs um noch möglichst viel vom Auftriebsband abzubekommen um nicht abzusaufen und drängt damit den Vorflugberechtigten an, bzw. über die Kante - sowas geht gar nicht, kommt aber leider immer wieder vor, frei nach dem Motto "Ist doch noch genug Platz da" Gegenseitige Rücksichtnahme sollte da immer das Gebot der Stunde sein. Bei Kollegen die wir kennen und mit denen wir uns in der Luft gut verstehen, verzichten wir auch mal auf unser Vorflugrecht, wenn sie am "kratzen" sind, das ist aber eine Ausnahme und geht nur mit eindeutigen Handzeichen.

          LG bigben
          „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

          NOVA Team Pilot

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            #51
            AW: Ausweichregeln

            Zitat von bigben Beitrag anzeigen
            So habe ich das in Erinnerung und das ist auch mein "Weg", aber wo steht das so textlich geschrieben, also in welcher Verordnung / Anweisung etc.? Ein Piktogramm alleine ist international wohl eher weniger verbindlich.


            § 5 - FBO

            Bis nach Frankreich hat sich das aber noch nicht rumgesprochen: http://federation.ffvl.fr/french-flying-rules

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              #52
              AW: Ausweichregeln

              Zitat von bigben Beitrag anzeigen
              An niedrigen Kanten sollten nie 2 nebeneinander fliegen sind sie 300m hoch ist das kein Problem.
              Tja, bei uns passiert das ständig, und da sind wir ca. 50m über Grund. Heute auch wieder.
              Stefan

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                #53
                AW: Ausweichregeln

                Grundsätzlich gibt es in der gesamten Luftfahrt (s.u. SERA.3210) keine Vorfahrt bzw. kein Vorflugrecht!!! Insofern sind diese Formulierungen in den Regeln der o.g. Seite ziemlich problematisch.

                Definiert sind lediglich die Situationen, wo eine Ausweichpflicht besteht, wobei immer der schwächere, langsamere oder derjenige mit den wenigsten Handlungsoptionen geschützt wird!

                Anscheinend neu und für die Segelflieger unter uns aber ein alter Hut, weil schon immer so praktiziert, ist die Regel, dass der erste im Bart die Kreisrichtung bestimmt.
                Nach SERA.3210 c) 3. ist dann auch die Ausweichpflicht im Bart nicht wirklich überraschend. Und selbstverständlich muss die FBO im Einklang mit SERA abgefasst sein und eben diesen Regeln folgen.

                Michael


                SERA.3210 Ausweichregeln

                a) Das Luftfahrzeug, das nicht auszuweichen hat, muss seinen Kurs und seine Geschwindigkeit beibehalten.
                b) Ein Luftfahrzeug hat einem anderen Luftfahrzeug, das erkennbar in seiner Manövrierfähigkeit behindert ist, auszuweichen.
                c) Ein Luftfahrzeug, das gemäß den nachstehenden Regeln verpflichtet ist, einem anderen Luftfahrzeug auszuweichen, hat es zu vermeiden, über, unter oder vor dem anderen Luftfahrzeug vorbeizufliegen, außer wenn es in ausreichendem Abstand vorbeifliegt und die Auswirkungen einer Wirbelschleppe berücksichtigt werden.
                1. Annäherung im Gegenflug. Nähern sich zwei Luftfahrzeuge im Gegenflug oder nahezu im Gegenflug, haben beide, wenn die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, nach rechts auszuweichen.
                2. Kreuzen der Flugrichtung. Kreuzen sich die Flugrichtungen zweier Luftfahrzeuge in nahezu gleicher Höhe, so hat das Luftfahrzeug, bei dem sich das andere Luftfahrzeug auf der rechten Seite befindet, auszuweichen; jedoch haben stets auszuweichen
                i) motorgetriebene Luftfahrzeuge, die schwerer als Luft sind, den Luftschiffen, Segelflugzeugen und Ballonen;
                ii) Luftschiffe den Segelflugzeugen und Ballonen;
                iii) Segelflugzeuge den Ballonen;
                iv) motorgetriebene Luftfahrzeuge den Luftfahrzeugen, die andere Luftfahrzeuge oder Gegenstände erkennbar schleppen.

                3. Überholen. Ein überholendes Luftfahrzeug ist ein Luftfahrzeug, das sich einem anderen Luftfahrzeug von rückwärts in einer Flugrichtung nähert, die einen Winkel von weniger als 70 Grad mit der Symmetrieebene des letzteren Luftfahrzeugs bildet, d. h. sich in einer solchen Position bezüglich des anderen Luftfahrzeugs befindet, dass bei Nacht weder die linken (backbordseitigen) noch die rechten (steuerbordseitigen) Positionslichter gesehen werden könnten. Ein Luftfahrzeug, das überholt wird, hat nicht auszuweichen oder seinen Kurs zu ändern, und das überholende Luftfahrzeug hat sowohl im Steigflug als auch im Sinkflug oder Horizontalflug den Flugweg des anderen zu meiden und seinen Kurses nach rechts zu ändern; dies gilt ungeachtet einer anschließenden Veränderung der relativen Position der beiden Luftfahrzeuge zueinander, bis das überholende Luftfahrzeug das andere ganz überholt und ausreichenden Abstand zu ihm hat.
                i) Überholende Segelflugzeuge. Ein Segelflugzeug, das ein anderes Segelflugzeug überholt, darf nach rechts oder nach links ausweichen.

                4. Landung. Ein im Flug befindliches oder am Boden bzw. auf dem Wasser betriebenes Luftfahrzeug, hat einem Luftfahrzeug, das landet oder sich im Endteil des Landeanflugs befindet, auszuweichen.
                i) Von mehreren einen Flugplatz oder einen Einsatzort gleichzeitig zur Landung anfliegenden Luftfahrzeugen hat das höher fliegende dem tiefer fliegenden Luftfahrzeug auszuweichen; jedoch darf das tiefer fliegende Luftfahrzeug ein anderes Luftfahrzeug, das sich im Endteil des Landeanflugs befindet, nicht unterschneiden oder überholen. Motorgetriebene Luftfahrzeuge, die schwerer als Luft sind, haben Segelflugzeugen in jedem Fall auszuweichen.
                ii) Notlandung. Ein Luftfahrzeug hat einem anderen Luftfahrzeug, das erkennbar zur Landung gezwungen ist, auszuweichen.

                5. Start. Ein Luftfahrzeug, das sich auf dem Rollfeld eines Flugplatzes bewegt, hat anderen Luftfahrzeugen, die starten oder im Begriff sind zu starten, Vorfahrt zu gewähren.

                d) Bodenbewegungen von Luftfahrzeugen, Personen und Fahrzeugen
                1. Im Fall der Gefahr eines Zusammenstoßes zwischen zwei Luftfahrzeugen, die auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes oder auf dem entsprechenden Teil eines Einsatzortes rollen, gilt Folgendes:
                i) Rollen zwei Luftfahrzeuge direkt oder nahezu direkt aufeinander zu, haben beide anzuhalten oder, falls möglich, weiträumig nach rechts auszuweichen;
                ii) kreuzen sich die Wege zweier Luftfahrzeuge, hat das Luftfahrzeug, das das andere auf seiner rechten Seite hat, diesem auszuweichen.
                iii) ein Luftfahrzeug, das von einem anderen Luftfahrzeug überholt wird, hat Vorfahrt, und das überholende Luftfahrzeug hat ausreichend Abstand zum anderen Luftfahrzeug zu halten.

                2. Auf einem kontrollierten Flugplatz hat ein Luftfahrzeug, das sich auf dem Rollfeld bewegt, an allen Rollhalteorten anzuhalten und zu warten, außer wenn ihm von der Flugplatzkontrollstelle die ausdrückliche Freigabe für das Aufrollen auf die Piste oder das Kreuzen der Piste erteilt wurde.
                3. Ein Luftfahrzeug, das sich auf dem Rollfeld bewegt, hat an allen eingeschalteten Haltebalkenfeuern anzuhalten und zu warten und darf seine Bewegung in Einklang mit Nummer 2 fortsetzen, wenn die Feuer ausgeschaltet werden.
                4. Personen und Fahrzeuge auf Flugplätzen
                i) Bewegungen von Personen oder Fahrzeugen, einschließlich geschleppter Luftfahrzeuge, auf dem Rollfeld eines Flugplatzes bedürfen der notwendigen Kontrolle durch die Flugplatzkontrollstelle, um eine Eigengefährdung oder eine Gefährdung landender, rollender oder startender Luftfahrzeuge zu vermeiden.
                ii) Für Bedingungen, unter denen Verfahren für geringe Sicht in Betrieb sind, gilt:
                A) Personen und Fahrzeuge, die sich auf dem Rollfeld eines Flugplatzes bewegen, sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken, und es sind insbesondere die Anforderungen zum Schutz der erweiterten ILS/ MLS-Schutzzone(n) (Sensitive Area(s)) zu beachten, wenn Präzisionsinstrumentenlandeanflüge nach CAT II oder CAT III durchgeführt werden;
                B) vorbehaltlich der Bestimmungen von Ziffer iii muss der von der Flugsicherungsorganisation vorgegebene und von der zuständigen Behörde genehmigte Mindestabstand zwischen Fahrzeugen und rollenden Luftfahrzeugen unter Berücksichtigung der verfügbaren Hilfen eingehalten werden;
                C) werden kontinuierlich Präzisionsinstrumentenlandungen auf derselben Landebahn sowohl als ILS- als auch MLS-Landungen nach CAT II oder CAT III durchgeführt, sind die jeweils strengeren Vorgaben für ILS/MLS- Schutzzonen (Critical Areas) und erweiterte ILS/MLS-Schutzzonen (Sensitive Areas) anzuwenden.

                iii) Einsatzfahrzeuge, die einem Luftfahrzeug in Not zu Hilfe eilen, haben Vorrang vor jedem anderen Bodenverkehr.
                iv) Vorbehaltlich der Bestimmungen von Ziffer iii haben Fahrzeuge auf dem Rollfeld die folgenden Vorschriften zu erfüllen:
                A) Fahrzeuge, einschließlich Fahrzeugen, die Luftfahrzeuge schleppen, haben Luftfahrzeugen Vorfahrt zu gewähren, die landen, starten, rollen oder geschleppt werden;
                B) Fahrzeuge haben anderen Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren, die Luftfahrzeuge schleppen;
                C) Fahrzeuge haben anderen Fahrzeugen gemäß den Anweisungen der Flugverkehrsdienststelle Vorfahrt zu gewähren;
                D) unbeschadet der Bestimmungen der Buchstaben A, B und C haben Fahrzeuge, einschließlich Fahrzeugen, die Luftfahrzeuge schleppen, die Anweisungen der Flugplatzkontrollstelle zu befolgen.
                Zuletzt geändert von FlyingDentist; 29.03.2017, 05:10.

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