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Motorschirm

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    Motorschirm

    Hallo,
    ich möchte im Sommer eine Motorschirmausbildung machen. Könnte mir wer sagen, was es da alles für Auflagen für die Zukunft gibt (Scheinverlängerung, evtl. jährliches Tauglichkeitszeugnis)? Muß ich von öffentlichen Flugplätzen aus starten, oder werden auch Wiesenstarts und Landungen geduldet? Was kostet die Haftpflichtversicherung im Jahr? Wie oft muß der Motor geprüft werden? Kennt jemand eine Flugschule, die empfehlenswert wäre. Was dürfte die UL-Motorschirmausbildung (A-Schein Inhaber) mit Theorie kosten?

    Gruss Sky

    #2
    Hallo,
    die Schule mit der meisten Erfahrung ist wohl Knut Jäger im Harz ( Büro in Goslar). Kann man problemlos empfehlen.
    Zum Motorschirmfliegen brauchst Du einen UL-Schein (also 60 Std. Theorie und Theorie-Prüfung vom DULV sowie 15 Std Praxis, auch wenn Du schon einen GS-B-Schein hast).
    Du darfst mit einem Motorschirm nur von Flugplätzen starten, die eine UL-Zulassung haben, ein Verstoß wäre ein Ordnungswidrigkeit, die momentan (wenn man Dich erwischt) mit ca. 2000,- DM BUßgeld geahndet wird. Eine sogenannte Sicherheitsaußenlandung mit Wiederstart danach ist in bestimmten Notsituationen erlaubt. Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse III brauchst Du zum Beginn der Ausbildung in jedem Fall. Wenn Du über 40 Jahre alt bist, mußt Du alle 2 Jahre ein neues Tauglichkeitszeugnis vorlegen. Der Schirm mitsamt Motor muß jedes jahr einmal zur Jahresnachprüfung. Es gibt überall Prüfer Klasse 5, die das machen. Zur Scheinverlängerung mußt Du das einhalten, was auch alle UL-Piloten einhalten müssen, d.h. bestimmte Anzahl Flüge und Landungen usw. Weitere Info´s siehe www.dulv.de
    Beste GRüße
    Volker

    Kommentar


      #3
      Original geschrieben von volker
      Hallo,
      Du darfst mit einem Motorschirm nur von Flugplätzen starten, die eine UL-Zulassung haben...
      Salü!
      Unter Flugplätzen laufen aber auch Windenschleppgelände mit UL-Zulassung, welche ein paar Hundert Mark kostet und nicht aufwendig ist. So gesehen sind - zumindest im Flachland - die Vorraussetzungen, was die Fluggelände betrifft, gegeben!

      Grüßle

      Stephan

      Kommentar

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