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Versicherungsrecht

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    Versicherungsrecht

    (Auszug aus http://www.dhv.de/vbulletin/showthread.php?t=10543)
    Die Versicherung weigert sich trotzdem irgendwelche Kosten (sowohl meiner Freundin, als auch des Arbeitgebers) zu übernehmen, da sie laut §45 LuftVG keine Ersatzpflicht trifft, da ich als Pilot alle erforderlichen Massnahmen zur Verhütung des Unfalles getroffen hätte. Der Unfall war laut Meinung der Versicherung bei Beachtung aller Sorgfaltspflichten unvermeidbar.
    Diese Aussage habe ich nun schon von anderer Seite (Hundehaftpflicht) genauso gehört.

    Ich bin verunsichert. Da zahlt man nun fleissig Beiträge, fliegt umsichtig und konzentriert, tu alles für die Sicherheit meines Passagiers und die Versicherung zahlt dann nicht im Fall des Falls?

    Oder hätte man dann bei der Schadensmeldung zB schreiben müssen:
    "...Durch unsorgfältige Startvorbereitung..." oder "...durch fehlendes Abbremsen überschoss der Schirm..."
    damit die Versicherung zahlen muss, da der Pilot nicht seiner Sorgfaltspflicht nachkam?

    Für mich klingt das nach:
    1) Pilot grob fahrlässig --> keine Haftung
    2) Pilot 100% Sorgsam, trozdem Schaden -->keine Haftung



    Ich bin verwirrt, wie ist die Sachlage denn nun?
    Zuletzt geändert von Tandem24; 16.02.2005, 11:17.

    #2
    AW: Versicherungsrecht

    damit "die versicherung" eine leistung erbringen muß, ist zwingend ein "verschulden" seitens des versicherungsnehmers notwendig.
    nur vorsicht bei der formulierung des schadens!
    nicht daß aus einem verschulden plötzlich grobe fahrlässigkeit oder sogar vorsatz wird
    fliegergruss
    zuendler
    signatur

    Kommentar


      #3
      AW: Versicherungsrecht

      Das gilt nach neuer Rechtslage nicht mehr. Nunmehr gilt auch bei Tandemflügen die Gefährdungshaftung, so dass ein verschulden nicht mehr nachzuweisen ist.
      Der hier zu regulierende Unfall war wohl vor der Gesetzesänderung (1.7.2004) eingetreten.

      Diese Gesetzesänderung, die auch andere Teile der Fliegerei betrifft, hat auch zu Steigerungen der Versicherungsprämien geführt, ist aber im Sinne der Geschädigten und die Versicherer können sich nicht mehr so leicht herausreden.

      weitere infos zum Tamdemfliegen auch unter www.thermikgeier.de

      Grüße

      Dirk

      Kommentar


        #4
        AW: Versicherungsrecht

        Dh also, das ich doch alles erdenkliche tun kann, um einen Schaden von meinem Passagier abzuwenden , und wenn doch was passiert, zahlt die Vers trotzdem !?

        So sollte es sein.

        Sehr verwirrend, ich habe das Gefühl, das man bei einen Schaden erstmal ein paar Semester Jura studiert haben sollte...


        Schaden tut es nicht

        Grüße

        Dirk

        Kommentar


          #5
          AW: Versicherungsrecht

          @Dirk:

          na, wenn Du's nicht weißt

          Kommentar

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