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Gleitschirmhaftpflicht

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    Gleitschirmhaftpflicht

    Gerade habe ich festgestellt, dass meine Gleitsegelhaftpflicht nur unwesentlich niedriger ist als die Familienhaftpflicht für alles Allgemeine. Nun habe ich schon mal von Fällen gehört, wo Familienhaftpflicht in Anspruch genommen wurde, aber Gleitschirm-Haftpflicht? Die Außenlandungen mit dem Segelflieger früher waren auch nie ein Problem, wenn man sich nett entschuldigt hat. Die Landung auf dem Hochhaus beim BWC hat sicher auch nichts gekostet, für die Bergung braucht man andere Versicherungen. Ist man als DHV-Mitglied nicht sogar "umsonst" dagegen versichert?
    O.k. im Vergleich zu anderen Kosten sind das Peanuts. Trotzdem:

    Wer hat schon mal etwas von einem Haftpflichtschaden gehört?

    Gruß Theo

    #2
    AW: Gleitschirmhaftpflicht

    Zitat von theosch
    Wer hat schon mal etwas von einem Haftpflichtschaden gehört?
    Gruß Theo
    Servus Theo

    Ich kenne zwei Fälle in welchen sich der Pilot jeweils ein geparktes Auto als Landeplatz ausgesucht hat.
    Der letzte Fall war ein Totalschaden am PKW

    HLx

    Thomas
    Wer fliegen will muß starten wollen!

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      #3
      AW: Gleitschirmhaftpflicht

      Ich hab´s einmal erlebt, dass ein Pilot beim Starten einem anderen den schon ausgelegten Schirm zerrissen hat...

      Tobi

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        #4
        AW: Gleitschirmhaftpflicht

        Mir sind mehrere Kollisionsfälle bekannt. Einen habe ich als Zeuge selbst miterlebt.
        Für die dann anfallenden krankenhauskosten usw. möchte ich nicht aufkommen müssen.

        Dirk

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          #5
          AW: Gleitschirmhaftpflicht

          Zitat von Tobias Schreiner
          Ich hab´s einmal erlebt, dass ein Pilot beim Starten einem anderen den schon ausgelegten Schirm zerrissen hat...

          Tobi
          Ich bin am Treh ( Regen, Nass, Rutschig ) auf einen Schirm unter mir ( am Startplatz, beim Auslegen ) mit meinem GZ und Schuhe gerutscht.
          Über tausen juros Schaden...
          Wurde übernommen. Dank Versicherung...

          Ernö

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            #6
            AW: Gleitschirmhaftpflicht

            ich kenne einen fall, wo ein schirm in folge einer kollision zerrissen wurde.

            on air

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              #7
              AW: Gleitschirmhaftpflicht

              Ich war Augenzeuge, wie ein deutscher GS-Pilot an der Düne in Pylat mit der Überfahrt aus einer Kurve heraus auf dem Kopf einer sonnenbadenden deutschen Urlauberin gelandet ist.

              Mir bekannte Folgen waren ein Abtransport der Frau mit dem Hubschrauber und eine komplizietrte Operation (dreifacher Kieferbruch). Das war mit Sicherheit nicht billig.

              Hätte aber noch viel schlimmer kommen können, er hat die Frau wohl nur mit dem Gurtzeug (Protektor) getroffen und nicht mit seinen waagerecht vorgestreckten Beinen. Er hätte auch ein par Meter weiter einschlagen können, da lag ein schlafendes Kleinkind.


              Grüße aus dem Flachland

              Michael

              PS
              Um Fragen vorzubeugen: Was der Pilot an der betreffenden Stelle weit abseits der üblichen Start- und Landezonen und des Aufwindbandes wollte, warum er die Kurve nicht eher eingeleitet hat oder nicht einfach ins Wasser geflogen ist als klar wurde das es nicht mehr passt weiß ich nicht und konnte oder wollte er mir auch nicht erklären.

              Kommentar


                #8
                AW: Gleitschirmhaftpflicht

                Halli Hallo,kann es sein das Die Haftpflicht nur für Sachschäden aufkommt?Für Wehwechen aller Art ist Doch die Gesetzliche Krankenkasse da.Oder wie ist das?Wenn ich jemanden auf Den Kopf trete zahlt das dann seine oder meine Kasse?Oder muß dann meine Haftpflicht dafür aufkommen.Wenn ich mir beim Landen den Fuß breche zahlt meine Kasse,soviel weiß ich.
                Schönen Gruß vom Bodensee,Lothar

                Kommentar


                  #9
                  AW: Gleitschirmhaftpflicht

                  Zitat von Annapurna
                  Halli Hallo,kann es sein das Die Haftpflicht nur für Sachschäden aufkommt?Für Wehwechen aller Art ist Doch die Gesetzliche Krankenkasse da.Oder wie ist das?Wenn ich jemanden auf Den Kopf trete zahlt das dann seine oder meine Kasse?Oder muß dann meine Haftpflicht dafür aufkommen.Wenn ich mir beim Landen den Fuß breche zahlt meine Kasse,soviel weiß ich.

                  Schönen Gruß vom Bodensee,Lothar
                  in erster instanz wird wohl die krankenkasse für körperliche fremdschäden durch dein verschulden verursacht aufkommen. diese wird sich aber bei deiner versicherung die kosten zurückholen. das nennt man dann regress.
                  alleine dafür haben die krankenkassen eigene abteilungen.
                  für eigene körperliche schäden kommt deine krankenkasse auf.
                  fliegergruss
                  zuendler
                  Zuletzt geändert von zuendler; 14.03.2005, 14:52.
                  signatur

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                    #10
                    AW: Gleitschirmhaftpflicht

                    Zitat von Annapurna
                    Halli Hallo,kann es sein das Die Haftpflicht nur für Sachschäden aufkommt?
                    Nein - für Personen- und Sachschäden die Du bei anderen verursachst. Wenn Du Dir selbst den Fuss brichst, zahlt das natürlich Deine KK. Alles andere wäre schlecht, denn die Personenschäden sind im Zweifel das teuerste, wenn Dein Gegenüber bspw. bleibende Schäden davongetragen hat und Du die Schäden schuldhaft verursacht hast. Und wie zuendler geschrieben hat - die KK werden ihr Geld vom Verusacher wiederhaben wollen.

                    Besten Gruß vom Mops

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Gleitschirmhaftpflicht

                      Also Die KK des sagen wir mal Opfers holt sich das Geld von der Gleitschirmhaftpflicht zurück.Aber bei dem Wetter mach ich mir lieber schönere Gedanken.Und jetzt gehe ich einen Beschleuniger bauen.Schönen Tag an alle!

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Gleitschirmhaftpflicht

                        Ich habe eine stnknormale Haushaltsversicherung inkl. Haftpflicht und laut Rücksprache mienes Versicherers, ist der Angerichtete Schaden mit dem Gleitschirm auch dabei.

                        mfg.
                        Tdm
                        --------

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Gleitschirmhaftpflicht

                          Zitat von Touchdownmaster
                          Ich habe eine stnknormale Haushaltsversicherung inkl. Haftpflicht und laut Rücksprache mienes Versicherers, ist der Angerichtete Schaden mit dem Gleitschirm auch dabei.

                          mfg.
                          Tdm
                          --------
                          www.seeadler.at

                          Gibst Du mal Bescheid, ob Du's schriftlich bekommen hast?

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                            #14
                            AW: Gleitschirmhaftpflicht

                            ich hab ne familienhaftpflicht bei der WGV koschtet 49,-€
                            und grade eben in erfahrung gebracht dass unfälle mit motor- wasser- und luftsportgeräten ausgenommen sind.
                            ein spezielle versicherung für hängegleiter, gleitschirmflieger und fallschirmspringer kostet bei der geringsten deckungssumme von 1,5 mio € 104,70 €.

                            visionair

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                              #15
                              Alles-inklusive PHP

                              Das hätte mich jetzt auch gewundert, wenn die nicht was extra wollen.

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