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Hoehenbegrenzung in Italien praxisfremd!?

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    Hoehenbegrenzung in Italien praxisfremd!?

    Hi Folks,

    Auf der DHV-Frontseite steht, man solle sich doch mit den Flugregeln in Italien vertaut machen,
    bevor man dort fliegt. Unter anderem mit dieser Seite: http://www.fivl.it/testi/xforeigners2.html

    Dort findet man dann z.B. diesen Satz:
    The maximum flight height is 500 ft (about 150 m) over the top of the highest point in a 3 km (1,86 miles) radius. This limit is raised to 1.000 ft (about 300 m) during weekends and holidays, keeping away at least 5 km (3,1 miles) from the nearest airport and outside any controlled airspace.
    Also entweder ist mein Englisch so schlecht, oder deren Englisch oder die meinen das tatsaechlich ernst?
    Das hiesse ja, ich darf z.B. meinen Startberg nur um 150m ueberhoehen?
    Und bei einer Talquerung eines etwas breiteren Tals muss ich quasi bis auf 150m ueber
    dem Talgrund runter? Vermutlich gilt diese Regelung nur fuer Auslaender, denn die Italienischen
    Piloten im OLC scheinen davon noch nichts gehoert zu haben.

    Nicht dass jemand meint, er muesse mich nun troesten, dass das alles nicht ganz so woertlich
    zu nehmen sei - ich bin nur etwas verwundert wer eine so praxisferne Regelung aufstellt, und
    welcher Pilotenverband so etwas akzeptieren kann....

    So long, Ulli

    #2
    AW: Hoehenbegrenzung in Italien praxisfremd!?

    Hi Ulli,

    naja, ganz so dramatisch ist es dann doch nicht. Immerhin steht da ja was von "...over the top of the highest point in a 3km radius...", d.h. wenn Du auf 1500m neben einem 3000er startest, hast Du noch ganz gut Platz zum aufdrehen. Trotzdem ist das natürlich keine tolle Regelung für's Streckenfliegen. Allerdings war z.B. vorgestern in Feltre niemand, der das kontrolliert hätte.

    cu

    Tobi

    Kommentar


      #3
      ???

      Hi!

      Cool finde ich auch die Regelung, wonach wichtige Straßen (was auch immer das genau sein soll) im rechten Winkel überflogen werden müssen.

      Daß sich Italien da so deutlich von den üblichen ICAO-Normen unterscheidet, liegt meines Wissens daran, daß wir GSler dort als Sportgeräte, oder so ähnlich, gelten.
      (Für die italienischen ULs gilt diesbezüglich übrigens das selbe)
      Daher sind diese Regelungen in etwa mit den Bestimmungen für Modellflieger in Österreich vergleichbar.

      Naja, aber letztlich muß man´s halt so auffassen, wie viele andere südländische Vorschriften:
      Wenn man auf italienischen Bundesstraßen alle 30km/h Beschränkungen auch nur annähernd einhalten würde, könnte man die verursachten Auffahrunfälle gar nicht mehr zählen.

      Wenn ich in Italien fliege, dann empfinde ich für mich die Höhen aus der ICAO-Karte als sinnvolle Richtlinie.

      Pipo
      Zuletzt geändert von pipo; 23.03.2005, 16:39.
      NOVA

      Kommentar


        #4
        AW: Hoehenbegrenzung in Italien praxisfremd!?

        Hi Ulrich,





        wie bekommst Du einen
        Engländer dazu, etwas Bestimmtes zu tun?

        Du sagt ihm, es sei eine Ehre!

        Franzosen dazu, etwas Bestimmtes zu tun?
        Erklär' ihm, es sei sexy.

        Deutschen dazu, etwas Bestimmtes zu tun?
        Mach' 'ne Vorschrift draus.

        Italiener dazu, etwas Bestimmtes zu tun?
        verbiete es ihm


        Passt zwar nicht ganz zum Thema, wollte ich aber schon immer mal los werden.

        Kommentar


          #5
          AW: Hoehenbegrenzung in Italien praxisfremd!?

          Hi Heliart!

          Oh mein Gott! Ich muss irgendwo einen Italiener
          unter meinen Vorfahren gehabt haben !

          Ulli
          (der nun gleich zum Stammbaumforschen geht ... ;-)

          Kommentar


            #6
            AW: Hoehenbegrenzung in Italien praxisfremd!?

            Salü Jungs,

            Blödefrage... was ist denn wenn man mich mit PG ( in D oder sonst wo... ) unterhalb ( oder oberhalb, demnach dem ) der erlaubte Höhe "erwischen" ??
            Schreien Sie mir hinterher oder bewerfen Sie mich mit Kartoffeln oder oder oder???

            Was kann da passieren?? ( Praktisch meine ich )
            Die Regeln kenne ich ausm Buch auch...

            Danke und Gruß Ernö

            Kommentar


              #7
              AW: Hoehenbegrenzung in Italien praxisfremd!?

              Servus Ernö,

              kommt drauf an: wenn'st in 'ne CTR (egal wo) einfliegst, bekommst mit Sicherheit Besuch. Meist mit dem Heli und die grounden dich.

              Wenn'st in A Sch**sse baust, holen dich hoffentlich unsere Kollegen runter, hier gefährdest Du das vol libre aller Sportflieger.

              In F, E und I solange Du keinen gefährdest bzw. verärgerst: vol libre

              Nein, das war nicht persönlich auf dich bezogen, Ernö.

              Kommentar


                #8
                AW: Hoehenbegrenzung in Italien praxisfremd!?

                Zitat von UlrichPrinz
                Hi Heliart!

                Oh mein Gott! Ich muss irgendwo einen Italiener
                unter meinen Vorfahren gehabt haben !

                Ulli
                (der nun gleich zum Stammbaumforschen geht ... ;-)
                Mit Sicherheit

                schau mal, wo der Limes lang läuft...

                Kommentar


                  #9
                  AW: Hoehenbegrenzung in Italien praxisfremd!?

                  Zitat von Heliart
                  Nein, das war nicht persönlich auf dich bezogen, Ernö.
                  Hi Thomas,

                  danke für die Infos... Habe selbstverständlich NICHT vor in Verbote hinein zu fliegen.

                  Wollte nur mal wissen...Nu weißi ess...

                  Grüße Ernö

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Hoehenbegrenzung in Italien praxisfremd!?

                    @Ulli: ich habe gelesen, dass die Regelung nur für Motorschirme gilt, aber diese Angabe ist wie beim Lotto ohne Gewähr.

                    P.S. Ich habe im OLC gesehen, dass wir beide am gleichen Tag in Laveno / am Monte Nudo geflogen sind. Leider konnte ich Deinen Artax nicht sehen, hast Du mich (roter Cayenne) eventuell gesehen?

                    Grüße
                    Michael

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Hoehenbegrenzung in Italien praxisfremd!?

                      Ulrich Prinz zitierte:
                      ... keeping away at least 5 km (3,1 miles) from the nearest airport and outside any controlled airspace.
                      Hallo @ all,

                      diese Bedingungen scheinen ja grundsätzlicher Natur zu sein.

                      Die Flughäfen zu finden ist ja noch relativ leicht, aber wie sieht es z.B. mit den
                      Lufträumen in Norditalien aus?

                      Weiß einer von Euch was es z.B. mit LIR49NORTH (usw.) auf sich hat?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Hoehenbegrenzung in Italien praxisfremd!?

                        Zitat von MAXL
                        Hi,


                        also in den Dolomiten hab´ ich auch noch niemanden getroffen, der die Flughöhen nachgemessen hätte - weder bei In- noch bei Ausländern. Und manchmal ist bei den dortigen Flughöhen der nächsthöhere Berg wohl irgendwo im Mont Blanc Massiv.

                        "Formal" könnten die italienischen Behörden uns aber wohl ganz schön ans Bein pinkeln - falls wir dummerweise in ihrer Nähe landen sollten ... andererseits hab´ ich italienische Polizei bislang als sehr aufgeschlossen uns Fliegern gegenüber erlebt.

                        Also: wo kein Kläger, da kein Richter (ist zumindest meine Erfahrung).


                        Ciao / Maxl
                        Maxl kann man nur zustimmen, (und auch noch schön geschrieben).

                        Denn wer wüsste nicht, dass man als Führschein-Inhaber mit Sicherheit nicht die theoretische Prüfung aus dem Stand heraus bestehen würde.

                        Tatsächlich hat es doch überhaupt keine Bedeutung, ob wir alle Gesetze, die für das Fliegen erlassen sind, kennen, solange wir vernunftgemäß richtig handeln.

                        Einer der bekanntesten deutschen Philosophen und Soziologen, Jürgen Habermas, hat in seinem Hauptwerk, Theorie des kommunikativen Handelns, die Sache wie folgt dargestellt:

                        …einerseits wird der Rechtsschutz erweitert, (bei uns durch den DHV, In Ö und I durch deren Verbände) werden …(die Flieger)… der Willkür entzogen. Andererseits werden Handlungsbereiche für bürokratische Eingriffe und gerichtliche Kontrollen geöffnet. Der Rechtsschutz wird mit einer tief in die Lehr- und Lernvorgänge eingreifende Justitialisierung und Bürokratisierung erkauft.

                        Und die Tragik liegt darin, dass wir "im Fall der Verrechtlichung (…) Opfer unserer eigenen Taten" sind.

                        Jetzt scheinen auch in Italien einige uns Deutschen zu folgen, indem sie versuchen, die Richtigkeit von Habermas`s Hypothese für die GS-Flieger zu beweisen.

                        Man fragt sich, ob das Wissen um einzelne Regeln irgendeinen praktischen Unterschied macht. In welcher Beziehung währe unser Fliegen anders, wenn dieses oder jenes Wissen anders als zurzeit währe? Wenn ich nichts finden kann, das dann anders würde, dann hat die Alternative keinen Sinn.

                        Bert Brecht hat es auf den Punkt gebracht (wobei unser aller Gott ja der DHV ist): In seiner Geschichte vom Herrn Keuner heißt es:" Einer fragt Herrn K., ob es einen Gott gäbe. Herr K. sagt: "Ich rate Dir, nachzudenken, ob dein Verhalten je nach der Antwort auf diese Frage sich ändern würde. Würde es sich nicht ändern, dann können wir die Frage fallenlassen".

                        Um es noch einmal deutlich zu sagen: "Diese Fragen nach bestimmtem Regelwissen hat Sinn, wenn wir ihr einen Sinn geben – d.h. wenn von ihrer Beantwortung in der geflogenen täglichen Praxis irgend etwas weiteres abhängt."
                        Sonst nicht.

                        C
                        Zuletzt geändert von Cacao; 29.03.2005, 14:03.

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