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scheckflug-gebühren?

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    scheckflug-gebühren?

    Was kostet denn so die Eintragung eines Überprüfungsfluges bei den Flugschulen im Rahmen einer Weiterbildung?
    Ich bin drübergestolpert, weil die Flugschule Achensee anbietet, im Rahmen eines Sicherheitstrainings ( 350,-- €) für einen schlappen Aufpreis von 30,-- Euronen den Überprüfungsflug auch noch zu bestätigen.

    irgendwie kommt mir das zuviel vor

    wie sind denn Eure Erfahrungen?

    #2
    AW: scheckflug-gebühren?

    Hallo Joachim,
    der Checkflug dient dem Nachweis der Flugpraxis. Ich habe die Bestätigung damals beim Sicherheitstraining (noch bei Karl) ohne Mehrkosten bekommen. Wir mußten ja ohnehin vorfliegen und zeigen, wie wir starten, fliegen und landen, damit Karl uns für die Übungen einschätzen konnte. Daher verstehe ich sachlich nicht den Betrag von 30EUR für fast keine Zusatzleistung, zumal der DHV (dem vermute ich, wird Dein Checkflug mitgeteilt) meines Wissens keine Bearbeitungsgebühr erhebt.

    Viele Grüße, Bertram
    Zuletzt geändert von gerninderluft; 19.04.2005, 12:20. Grund: Rechtschreib und Zusatz

    Kommentar


      #3
      AW: scheckflug-gebühren?

      Tja das ist wohl die Preisstruktur der Schule ..........
      Ich halt es fürn Witz! Innerhalb eines SH´s sollte das wohl im Preis dabei sein....
      Für mich nur eine Bestätigung mein SH woanders zu machen.

      Grüße Mark

      Kommentar


        #4
        AW: scheckflug-gebühren?

        Hallo Joachim,
        wo hast Du denn Infos zum Checkflug bei FS Achensee gefunden? Ich hab´gerade auf deren Internetseiten geschaut und fand keine Hinweise in der Richtung.
        Ich will mit dieser Frage vermeiden, daß hier der Ruf einer Schule unnötig Schaden nimmt.

        Viele Grüße, Bertram

        Kommentar


          #5
          AW: scheckflug-gebühren?

          Zitat von gerninderluft
          Hallo Joachim,
          wo hast Du denn Infos zum Checkflug bei FS Achensee gefunden? Ich hab´gerade auf deren Internetseiten geschaut und fand keine Hinweise in der Richtung.
          Ich will mit dieser Frage vermeiden, daß hier der Ruf einer Schule unnötig Schaden nimmt.

          Viele Grüße, Bertram

          Ich möchte auch vermeiden, daß der Ruf einer Schule unnötig Schaden nimmt, aber auch, daß sie unnötig Geld nimmt - ich schätze die Truppe sehr, habe dort auch vor drei Jahren ein ST absolviert, damals war der Eintrag auch noch gebührenfrei, aber guckst du:

          sicherheitstraining - z.B. Advanced - und dann "Infoblatt ansehen, ausdrucken"
          dann findest du

          Überprüfungsflüge
          Für Teilnehmer des Sicherheitstrainings besteht die Möglichkeit, den Überprüfungsflug in das Flugbuch eintragen zu lassen. Vorraussetzung: der Trainingstermin muss innerhalb der 12 Monate vor Ablauf der 3-Jahresfrist liegen. Wir bestätigen den Flug im Office der Flugschule am Ende des Kurses.
          Unkostenbeitrag 30 Euro.
          (Die Bestätigung und der Eintrag der neuen Gültigkeit erfolgt in deinem Flugbuch. Ein Überprüfungsprotokoll wird von der Flugschule geführt und an den DHV weitergeleitet)


          so isses

          Kommentar


            #6
            AW: scheckflug-gebühren?

            Danke Joachim,

            da ich es jetzt schwarz auf weiß gesehen habe, ... ich wollte es einfach nicht glauben.
            Find´ich ja 30EUR schon als Einzelleistung für einen Checkflug überteuert, so finde ich den Betrag einfach unverschämt.

            Viele Grüße, Bertram

            Kommentar


              #7
              AW: scheckflug-gebühren?

              Vor allem mit dem Hintergrund, dass mit ein biss'l suchen oder/und ein biss'l verhandeln jeder seinen Checkflug umsonst bekommen kann (in den meisten Clubs z.B. gibt es den Checkflug für Mitglieder umsonst, viele Schulen berechnen ihren ehemaligen Schülern nix oder zumindest beim Kauf von Ausrüstung/Ausbildung würde ich versuchen, einen Checkflug rauszuhandeln usw.).
              Der DHV verlangt wirklich keine Bearbeitungsgebühr, das Eingeben der Checkflugdaten in die Datenbank dauert etwa 2 Minuten (mit Computer ein/ausschalten 3 Minuten).
              Dass eine Flugschule für den Gesamtaufwand (muss ja noch einer im Gelände stehen und bei der Landung oder beim Start zuschauen) ein bissl was verlangt, ist ja auch noch o.k., aber man kann's auch übertreiben. 30 Euro im Rahmen von irgendeiner Ausbildung ist definitiv zuviel (Achtung, persönliche Meinung).
              Schöne Flüge

              ForumAdmin
              Richard Brandl

              Kommentar


                #8
                AW: scheckflug-gebühren?

                Richard Brandl: "30 Euro im Rahmen von irgendeiner Ausbildung ist definitiv zuviel"

                Ich kann Richard hier nur vollstens zustimmen. Der Aufwand für die Bestätigung eines Checkfluges eines DHV-Luftfahrerscheins ist wirklich im Minutenbereich anzusiedeln.

                Und was die Flugschule Achensee mit

                "Ein Überprüfungsprotokoll wird von der Flugschule geführt und an den DHV weitergeleitet"

                meint, ist mir überhaupt nicht klar. Die Mitteilung des Checkfluges geht nur über das Internet an den DHV, was eigentlich auch allgemein bekannt ist. Hier ist kein Protokoll oder so was ähnliches zu führen! Der DHV hat es den Flugschulen bzw. Geländebeauftragten hier optimal leicht gemacht, um den Ablauf der Registrierung des Checkflugs möglichst ohne großen Aufwand abzufackeln. Sucht Euch 'ne seriöse deutsche Flugschule, die den Checkflug in der Regel umsonst abnimmt. Der Checkflug gehört eigentlich zum normalen Service einer guten Flugschule...

                Alles unter Kontrolle

                Johnny Controllatty

                Kommentar


                  #9
                  AW: scheckflug-gebühren?

                  Zitat von Johnny Controllatty
                  Die Mitteilung des Checkfluges geht nur über das Internet an den DHV, was eigentlich auch allgemein bekannt ist. Hier ist kein Protokoll oder so was ähnliches zu führen!
                  stimmt so nicht ganz:
                  man kann auch übers internet die überprüfungsflüge eintragen. ansonsten gibt's dafür das protokoll:


                  charlie

                  Kommentar


                    #10
                    AW: scheckflug-gebühren?

                    Naja, das Reinschreiben in das Protokoll dürfte sicher noch deutlich unter drei Minuten Zeitaufwand liegen und das Porto, umgelegt auf 15 Piloten, kommt auch nur noch auf ein paar Cent.
                    Aber auch hier gilt: Wenn mir was zu teuer ist und die Geldersparnis den Aufwand wert ist, such ich, wo ich's billiger bekomme (bei gleicher Qualität, im Fall des Checkflugs allerdings nicht so wichtig).
                    Zuletzt geändert von ForumAdmin; 19.04.2005, 21:43.
                    Schöne Flüge

                    ForumAdmin
                    Richard Brandl

                    Kommentar


                      #11
                      AW: scheckflug-gebühren?

                      Hi!

                      Zitat von ForumAdmin
                      Aber auch hier gilt: Wenn mir was zu teuer ist und die Geldersparnis den Aufwand wert ist, such ich, wo ich's billiger bekomme (bei gleicher Qualität, im Fall des Checkflugs allerdings nicht so wichtig).
                      Irgendwie ist´s ja erfrischend, daß nun auch von offizieller Seite das Eingeständnis kommt, daß es letztlich nur drum geht, irgendwie diese Bestätigung zu erhalten.
                      Zur seriösen Feststellung der Fähigkeiten des Piloten wäre ja die Qualität der Checkflugabnahme ja sehr wohl wichtig, oder?

                      Pipo

                      ...sorry, ich konnt´s mir nicht verkneifen
                      NOVA

                      Kommentar


                        #12
                        AW: scheckflug-gebühren?

                        @pipo

                        Der Checkflug ist kein Überprüfungsflug, in dem die fliegerische Qualität von jemandem abgeprüft wird. Es geht nur darum festzustellen, dass ein Pilot in einem gewisssen Zeitraum geflogen ist (ohne sich oder andere zu gefährden). Ist nicht besonders schwierig und man braucht dafür auch keine besondere Qualifikation, darum ist der Personenkreis derer, die den Checkflug abnehmen können, auch nicht auf etwa Prüfer oder Lehrer begrenzt.
                        Außerdem, man beachte den Nachsatz in einem meiner Postings: Achtung, persönliche Meinung (ich hoffe, ich muss das nicht immer dazuschreiben ). Aber, trotzdem, erwischt beim ungeschickten Formulieren.

                        Hier noch ein Auszug zum Checkflug:
                        Der Checkflug ist keine Prüfung. Der Pilot muss lediglich die ausreichende fliegerische Übung nachweisen. Er darf hierbei nicht gegen LuftVO § 1 Abs.1 verstossen.
                        "Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird".
                        Zuletzt geändert von ForumAdmin; 19.04.2005, 22:04. Grund: Nachtrag
                        Schöne Flüge

                        ForumAdmin
                        Richard Brandl

                        Kommentar


                          #13
                          AW: scheckflug-gebühren?

                          Übrigens auch noch ganz interessant:
                          "Der Nachweis der Teilnahme an Landes,- Staats,- Europa- oder Weltmeisterschaften, an einem vom DHV oder ÖAeC veranstalteten Wettbewerb (Junior/ Ladychallenge, deutsche oder österreichische Streckenflugmeisterschaft) sowie am OnlineContest ersetzt den Checkflug für die einsitzige Lizenz, wenn die Teilnahme im Zeitraum des zu absolvierenden Checkfluges erfolgt ist. Die entsprechenden Ranglisten als Nachweis der Teilnahme müssen einem Berechtigten (Fluglehrer, Prüfer, Beauftragten für Luftaufsicht) vorgelegt werden, der die Verlängerung der Lizenz im Flugbuch vornimmt. "
                          Schöne Flüge

                          ForumAdmin
                          Richard Brandl

                          Kommentar


                            #14
                            AW: scheckflug-gebühren?

                            Zitat von ForumAdmin
                            Berechtigten (Fluglehrer, Prüfer, Beauftragten für Luftaufsicht) vorgelegt werden, der die Verlängerung der Lizenz im Flugbuch vornimmt. "[/I]
                            Hallo Richard,

                            eine kurze Frage: Ein BFLer, der auf einem Flugplatz ohne Gleitschirmverkehr Dienst tut, ist ebenfalls berechtigt? Oder gibt es unterschiedliche BFLer-Stufen für Echo-Flieger und Gleitis?

                            Danke für die Aufklärung
                            Stefan
                            --
                            http://de.paragliding-wiki.org wieder online (Bitte Benutzer neu registrieren!)

                            Überlebensratgeber Indien (in Arbeit): http://www.duckflight.de/download/IndienDHVForum.epub

                            Kommentar


                              #15
                              AW: scheckflug-gebühren?

                              Witzig, wir sind genau wieder dort wo wir schon vor einem Jahr waren und Leute aus diesem Forum ausgeschlossen wurden.

                              xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
                              wer niemanden kennt und fliegt zahlt 30 - 40 €
                              xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

                              Und natürlich sollten wir uns alle glücklich schätzen, daß man die Problematik mit "so wenig Geld" und "so unbürokratisch" lösen kann.

                              Und unser aller Sicherheit ist damit fast ins Unendliche gestiegen

                              PS: Und natürlich, die Idee ist an und für sich gut in der Luftfahrt durchaus üblich und es eckt nur an der Umsetzung. Und jeder Pilot sollte doch bereit sein einen Obolus von 10-20 €/ pro Jahr für eine gute Idee zu leisten.
                              Zuletzt geändert von ForumAdmin; 20.04.2005, 10:59. Grund: rechtlich bedenkliche unbewiesene Behauptungen ausgext

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