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Schirm an "Nichtpiloten" zum Groundhandeln verleihen?

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    Schirm an "Nichtpiloten" zum Groundhandeln verleihen?

    Darf man eigentlich seinen Gleitschirm zum Groundhandeln an Freunde etc. verleihen, die keinen Pilotenschein haben? Zum Beispiel auf einer ebenen Wiese ohne Gefälle, wo keine Flüge möglich sind? Oder gibt es da irgendwelche versicherungstechnischen, rechtliche (etc.) Probleme?

    Viele Grüße
    Gerd

    #2
    AW: Schirm an "Nichtpiloten" zum Groundhandeln verleihen?

    Ich wäre da vorsichtig, nimm den schlimmsten Fall an, daß dein Spezi
    von einer Boe über den Acker gezogen wird und sich an einem Hindernis
    schwer verletzt.

    Vielleicht hilft Dir dieser Hinweis auch ein wenig weiter:


    Gruß Michael

    Kommentar


      #3
      AW: Schirm an "Nichtpiloten" zum Groundhandeln verleihen?

      Zitat von Gerd99
      Darf man eigentlich seinen Gleitschirm zum Groundhandeln an Freunde etc. verleihen, die keinen Pilotenschein haben? Zum Beispiel auf einer ebenen Wiese ohne Gefälle, wo keine Flüge möglich sind? Oder gibt es da irgendwelche versicherungstechnischen, rechtliche (etc.) Probleme?

      Viele Grüße
      Gerd
      Nein, darauf steht die Todesstrafe

      Logisch darfst Du es.

      Ist doch die beste Möglichkeit für sie in den Sport hineinzuschnuppern.

      Natürlich sollten sie nur an Übungshängen bei ruhigen Bedingungen üben, wenn Du selbst nicht dabei bist.

      Kommentar


        #4
        AW: Schirm an "Nichtpiloten" zum Groundhandeln verleihen?

        Zitat von Liebernickel
        Ich wäre da vorsichtig, nimm den schlimmsten Fall an, daß dein Spezi
        von einer Boe über den Acker gezogen wird und sich an einem Hindernis
        schwer verletzt.

        Vielleicht hilft Dir dieser Hinweis auch ein wenig weiter:


        Gruß Michael
        Und dann?

        Stell Dir vor Du leihst deinem Spezi deine Joggingschuhe und dann nehme einmal den schlimmsten Fall an und er stolpert über diese Schuhe und wird von einer Dampfwalze überrollt!

        Kommt dann die Polizei und bringt Dich zum Richter weil Du ihm ja die Schuhe geliehen hast oder wie

        Kommentar


          #5
          AW: Schirm an "Nichtpiloten" zum Groundhandeln verleihen?

          In bin seit 40 Jahren Polizist, deshalb wäre ich vorsichtig -

          ich sagte nicht, es wäre verboten.
          Zuletzt geändert von Liebernickel; 05.07.2005, 15:08. Grund: Konkretisierung

          Kommentar


            #6
            AW: Schirm an "Nichtpiloten" zum Groundhandeln verleihen?

            Solange er nicht fliegen will oder/und fliegt, kann er mit Einverständnis des Grundstückseigentümers eigentlich damit machen was er will.
            Denn dann ist der Gleitschirm nicht als Luftsportgerät anzusehen.
            Aber sobald Du Ihm zeigst wie man damit abhebt, das Gelände es hergibt und er es unter Deiner Anleitung auch noch wirklich versucht, dann wohl eher schon
            Ich bin aber kein Jurist, ist nur eine Einschätzung der Sachlage.
            Also schubs ihn nicht vom Hausberg
            Gruß,
            Olaf
            Rechtschreibfehler? kenn Ich, viiele

            Kommentar


              #7
              AW: Schirm an "Nichtpiloten" zum Groundhandeln verleihen?

              Was passiert, wenn der Spezi einen vorbeilaufenden Spaziergänger verletzt? In De ist es recht schwierig eine abgelegene Wiese zu finden.
              Träte beim Spezi dessen Privathaftpflicht ein? Oder ist dafür die Schirmhaftpflicht zuständig? Dann hätte er ein Problem

              Ansonsten bin ich der Meinung, dass mir als Besitzer, der seine Tüte ausleiht, erstmal nix passieren kann, solange der Kumpel nicht abhebt. Leihe ich ihm meinen Lenkdrachen aus, passiert ja auch nix, wenn er damit Mist baut.

              spekulative Grüße vom Mops

              Kommentar


                #8
                AW: Schirm an "Nichtpiloten" zum Groundhandeln verleihen?

                Hi,
                rein rechtlich gesehen liegt der Liebernickel nicht so falsch mit seinem Rat zur Vorsicht. Der Eigentümer des Fluggerätes ist immer auch der "luftrechtliche" Halter desselben. Und der Halter eines Fluggerätes trägt in letzter Konsequenz die Verantwortung dass sein Flieger nicht in falsche Hände gelangt. Vor dem Verleih also Luftfahrerschein zeigen lassen! Ich glaube vom Gesetz her macht es keinen Unterschied ob es ein Gleitschirm oder ein Airbus ist.
                Es soll zwar eine Ausnahmeregelung bezügl. des Groundhandlings zwischen dem DHV und den Behörden geben, was die im Falle des Falles (gerade bei Personen ohne Schein) wirklich Wert ist sei dahingestellt.

                Gruss aus Hessen, Eckhard

                Kommentar


                  #9
                  AW: Schirm an "Nichtpiloten" zum Groundhandeln verleihen?

                  Hallo Gerd,

                  Gegenfrage: Willst Du ihn denn überhaupt verleihen?

                  Ich würde meinen (neuen) Schirm jedenfalls keinem Nichtpiloten zum Spielen geben. Wenn´s ein alter ist, dann sieht die Sache natürlich wieder anders aus.

                  Gruß
                  Sabine

                  Kommentar


                    #10
                    verleihen?

                    schau mal da:

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                      #11
                      AW: Schirm an "Nichtpiloten" zum Groundhandeln verleihen?

                      Witziger Thread!

                      Nun will ich auch meinen Teil dazu beitragen:
                      Wenn man nicht grade auf einem Kinderspielplatz, oder auf der Liegewiese im Schwimmbad mit dem Schirm übt, dann läßt sich´s schon einrichten, daß da 100% kein Dritter gefährdet wird.
                      Und wenn´s mein Freund ist, dem ich den Schirm leihe, dann ist es für mich selbstverständlich, daß er im Falle einer Verletzung keine rechtlichen Schritte gegen mich erwägen würde.
                      Sollte das nicht klar sein, dann ist er nicht mein Freund und kriegt auch meinen Schirm nicht.
                      So handhabe ich das zumindest, wenn ich einen interessierten Fußgänger mit meinem Schirm am Übungshang mal kurz abheben lasse.

                      Naja, der Rechtsanwalt kommt da in meinen Überlegungen also gar nicht vor.

                      Pipo
                      NOVA

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Schirm an "Nichtpiloten" zum Groundhandeln verleihen?

                        In meinem Posting Nr. 2 sprach ich da davon, daß der Freund schwer verletzt ist.
                        Nehmen wir nun mal an, dieser Freund verstirbt an seinen schweren Kopfverletzun-
                        gen, weil er beim Bodenhandling keinen Helm aufgehabt hat.

                        Nehmen wir an, der Freund hatte keinerlei Ahnung bezüglich des Umganges mit
                        einem Gleitschirm und war beim Training allein. Er hatte keine Vorstellung von der
                        Gefahr, die ein Gleitschirm bei starkem Wind bedeuten kann.

                        Das ist jetzt sicher der schlimmste Fall, der eintreten kann.

                        Ich bin mir sicher, daß zumindest bei uns in Deutschland und Pipo, mich würde
                        es wundern, wenn auch in Österreich in diesem speziellen Fall kein Staatsan-
                        walt wegen fahrlässiger Tötung ermitteln würde. Ob es zu einer Verurteilung
                        oder Einstellung kommt, ist eine andere Sache.

                        Ähnlich würde ich auch einen Fall betrachten, in dem bekanntermaßen einem
                        Wenigflieger (auch mit allen Scheinen) plötzlich ein 3-er Schirm verliehen wer-
                        den würde und dieser zu Schaden kommt.
                        Das macht doch mit Sicherheit keiner.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Schirm an "Nichtpiloten" zum Groundhandeln verleihen?

                          @Liebernickel

                          Was die Haftung von Dir Gegenüber deinem Freund angeht, würde ich ihm einfach eine rechtsgültige Verzichtserklärung unterschreiben lassen, in der er sinngemäß bei eigenem Verschulden des Schadens an Person und Material...(kann schon einiges kosten wenn der mit neuen Fussballschuhen das Green Eures lokalen Golfplatzes durchpflügt...:-)) Dir gegenüber keine Ansprüche gelten machen kann. Was die Rechtslage von Staat Dir gegenüber angeht, bezieht hier der DHV bekannte Stellung!

                          Und wenn Du immer noch Angst um das oder jenes hast, dann schau einfach das entweder dein Freund kein Rechtsanwalt ist oder deiner eine Audio/Video-Aufnahme zur Beweißführung macht!!!


                          Gruuuuß

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Schirm an "Nichtpiloten" zum Groundhandeln verleihen?

                            Lieber Pipo, hoffen wir mal, das Du die Freundschaft gut einzuschätzen vermagst. Im Falle eines Falles trennt sich da schnell die Spreu vom Weizen, und die Erfahrung ist bitter...
                            Wie dem auch sei, ist ein Luftsportgerät immer ein Luftsportgerät, völlig egal ob an einem Hang oder auf einer Wiese. Ob der Freund nun abheben könnte oder nicht ist ja nur wichtig, ob er nun fliegt oder nicht. Verletzt er sich oder andere bei den Aufziehübungen, hat er ein Gerät bedient, wofür er definitiv keine Erlaubnis hat und wofür Deine Gerätehaftpflicht natürlich auch nicht geradesteht. Und unabhängig davon, ob Dein Freund Dich in die Verantwortung nehmen möchte, wird das der Gesetzgeber auf jeden Fall tun, denn er wird das Gerät, die Erlaubnisse und die Besitzverhältnisse im Falle eines Unfalls mit Sicherheit überprüfen. Und dann...
                            Ich würds besser nicht tun, ein Schnuppertag ist ja auch nicht sooo teuer, und vielleicht bekommt der Freund ja auch richtig Spaß an der Sache, na undsoweiter, Grüße Dirk

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Schirm an "Nichtpiloten" zum Groundhandeln verleihen?

                              @querformat: Deine Aussage deckt sich aber nicht mit der von Slezak im obigen link
                              auf einem privaten Grundstück darf ich z.B. fahren womit ich will. Wenn jemand verletzt wird ist der fremde Führer des Fahrzeugs verantwortlich und die "Halter-Haftpflicht" kann sich wehren. Aber erst wenn er den Boden verlässt nutzt er den Gleitschirm als Luftsportgerät und unterliegt der Lizenzpflicht.
                              Sollte dem nicht so sein, bitte ich um gerechte Strafe und Klarstellung
                              Gruß,
                              Olaf
                              Zuletzt geändert von huepferHH; 05.07.2005, 20:06.
                              Rechtschreibfehler? kenn Ich, viiele

                              Kommentar

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