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Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen

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    Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen

    (von: http://www.schwarzwaldgeier.de/modul...article&sid=88)

    Unfall am Wochenende - Stellungsnahme des Vereins

    Stellungsnahme des Gleitschirmvereins Baden zum Flugunfall vom 16.07.2005 am Merkur

    Am Samstag , 16.7,2005 gegen 12 Uhr, ist auf unserem Vereinsgelände am Merkur ein Gastpilot gestartet. Als der Wind am Berg vor einem herannahenden überregionalen Gewitter zunahm, versuchte er auf einer Wiese notzulanden, wobei er kurz vor dem Landen verunfallte. Dabei zog er sich eine Rückenverletzung zu, die Samstag noch operiert wurde. Dem Verunfallten geht es inzwischen den Umständen entsprechend wieder gut. Wir hoffen, daß er bald wieder gesund ist.

    Nach unseren bisherigen Ermittlungen können wir folgendes über den Vorfall weitergeben: Der Pilot war kein Vereinsmitglied und kannte das Fluggelände nicht. Er hatte weder eine Tageskarte des Vereins gelöst noch besaß er die zum Fliegen zwingend erforderliche Gefahreneinweisung. Somit hätte dieser Pilot gar nicht starten dürfen.

    Der Verein und seine fast 200 Mitglieder versuchen Piloten nur unter strengsten Auflagen starten zu lassen. Der verunglückte Pilot hat gleich gegen mehrere dieser Sicherheitsauflagen verstossen und kam dann in die Situation, notlanden zu müssen. Sollten sich die bisherigen Informationen bestätigen, wird der Verein Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz erstatten.

    Zu den Auflagen gehört nicht nur, daß jedes einzelne Teil der Ausrüstung eine Zulassung haben muss. Insbesondere muss der Pilot in die Gefahren des Gebiets eingewiesen sein. Ferner hat jeder Pilot die Pflicht, sich nach dem Wettergeschehen vor der Anreise zu erkundigen und die Angaben unserer Wetterstation einzuholen. Diese Verpflichtungen sind sowohl auf den Informationstafeln am Start- und Landeplatz sowie auf der Homepage unseres Vereins für jeden nachlesbar festgehalten. Die Gefahreneinweisung hätte den Unfall verhindert, da auf die besondere Windsituation in unserem Fluggebiet ausdrücklich eingegangen wird.

    Der Verein ist bemüht, die Sicherheitsauflagen so zu gestalten, dass Unfälle die absolute Ausnahme bleiben. Der Merkur gilt in der Fliegerszene aufgrund der strengen Auflagen zum sichersten Fluggebiet im Schwarzwald. Seit den verschärften Sicherheitsauflagen vom Mai 2003 passieren praktisch keine Unfälle mehr, und das bei knapp 4000 Flugbewegungen pro Jahr. An dieser Stelle sei trotzdem nochmals erwähnt: Gleitschirmfliegen ist nach den Unfallstatistiken wesentlich sicherer als beispielsweise Motorradfahren und Snowboarden.



    Baden-Baden, den 17. Juli 2005

    Gleitschirmverein Baden e.V.
    Referent für Öffentlichkeitsarbeit – Martin Wittke

    #2
    AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen

    Der Fliegerkollege hat die Polizei zu seiner Rettung selber gerufen. Diese hat daraufhin sämtliche Unterlagen des Vereins auf dem Merkur konfisziert um zu kontrollieren, ob unser Fliegerkollege eine Einweisung erhalten hat.
    Sollte es eine Strafanzeige gegen ihn geben ist das nicht dem Verein zu zuschreiben.
    Ich war dabei.

    Kommentar


      #3
      AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen

      @Hexe

      Es schreibt aber der Pressereferent, der Verein möchte Strafanzeige erstatten.
      Ein wirklich beschämendes Verhalten gegenüber Fliegerkollegen.

      Interessant dabei:

      Im Gästebuch schreibt eine Rosi, der Verunfallte sei mit einem Vereinsmitglied der Schwarzwaldgeier zusammen am Merkur fliegen gewesen:

      ”...erschrocken über die Naivität, mit der sich bei uns einige Leute rausdrücken und in den Düsen abhängen, kann man dem Kollegen, der am Samstag den crash hatte, doch nur baldige Genesung wünschen. Einen Vorwurf kann man jedoch dem Vereinsmitglied machen, mit dem der später Verunfallte fliegen gegangen ist; er müßte schließlich die vereinsinternen Regelungen kennen und einhalten. ”

      1.Was sol die Heuchelei? Jemanden gute Besserung wünschen und gleichzeitig eine Strafanzeige in Aussicht stellen?
      2. Wieso hat dieser ihm keine Einweisung gegeben? Seltsam, wenn ich mit einem Bekannten zusammen in ein mir Unbekanntes und ihm bekanntes Fluggebiet gehe werde ich eigentlich von diesem eingewiesen.
      3. War sein einziges Vergehen dass er keine Startgebühr zahlte? Warum hat der Vereinspilot ihn nicht darauf hingewiesen? Ist das eine Strafanzeige wert?
      4. Ist diese Strafanzeige gegen den Piloten womöglich nur eine Erfindung des Pressewartes, um die Öffentlichkeit zu beruhigen? Genauso die Erfindung das Gleitschirmfliegen sicherer ist als Snowboarden? (Wieviele tote Snowboarder gab es letztes Jahr?)
      5.Gibt es vielleicht auch gleich noch eine Strafanzeige gegen euren eigenen Vereinskollegen?

      Bitte Martin Wittke, erkläre mir bitte diese Ungereimtheiten.

      Kommentar


        #4
        AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen

        [QUOTE=weber](von: http://www.schwarzwaldgeier.de/modul...article&sid=88)

        Unfall am Wochenende - Stellungsnahme des Vereins

        Strafanzeige wegen Fehleinschätzung des Wetters ?????

        Dem Piloten alles gute

        Kommentar


          #5
          AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen

          Zitat von Falco tinnunculus
          Strafanzeige wegen Fehleinschätzung des Wetters ?????
          Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz durch
          Mißachtung der Flugbetriebsordnung: Flug ohne Gefahreneinweisung.

          Patrick

          Kommentar


            #6
            AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen

            Zitat von pmhausen
            Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz durch
            Mißachtung der Flugbetriebsordnung: Flug ohne Gefahreneinweisung.

            Patrick
            Und warum hat euer Vereinskollege ihn dann nicht eingewiesen?

            Sollte der nicht die Strafanzeige bekommen?

            Sorry, ihr macht euch lächerlich.

            Kommentar


              #7
              AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen

              Zitat von pmhausen
              Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz durch
              Mißachtung der Flugbetriebsordnung: Flug ohne Gefahreneinweisung.

              Patrick

              Vorsicht da kommt ein Gewitter

              Gesetze sind da für da das man sie übertritt

              allzeit gute Flüge

              Kommentar


                #8
                AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen

                Ich war zwar nicht dabei und sicherlich ist es nicht richtig Auflagen von Fluggebieten nicht zu beachten.

                Warum habt Ihr Ihn nicht eingewiesen bzw Eure tolle "Tagesmitgliedschaft" abgeknöpft?



                Meine Meinung:

                - Aber findet ihr nicht das er bestraft genug ist mit seinen Veletzungen?
                - Meint Ihr nicht er lernt aus der Sache und bleibt das nächste mal bei uneindeutigem Wetter am Boden?

                - Auflagen am Gelände sind ok, aber mir hat das schon eh und je gestunken das Vereine Ihre Sonderregeln haben. Vor allem weil diese teilweise nicht von den Geländehaltern gefordert werden sondern das I-Tüpfelschen vom Verein sind um mehr oder weniger Ihr Revier zu makieren.

                Das ist mit ein Grund warum ich in die Berge gezogen bin.

                Und jetzt noch diesen Piloten anzuzeigen zeigt mir das allein dieser Gedanke sowas von "................" ist, das ich froh bin nicht mehr auf solche Vereine angewiesen zu sein.


                Aber lassen wir das sonst steigere ich mich nur wieder zu sehr rein.


                Wünsche dem Piloten auf jeden Fall gute Besserung und weiterhin gute Flüge.
                Hoffendlich in Fluggebieten wo nicht so das "Aufhetzten" regiert.


                Gruß

                Christian
                --------------------
                www.bbq-team.de
                --------------------

                Kommentar


                  #9
                  AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen

                  Man sollte ja nicht alle Mitglieder in den gleichen Topf werfen, aber um solche Vereine und Fluggelände mache ich gerne einen grossen Bogen.

                  Ist klar, eine gewisse Ordnung muss sein, aber Anmassungen und dergleichen sollten unterlassen werden.

                  Hier im Forum gibt es so viele Themen mit Informationen und Anregungen, dass man sich ja aussuchen kann mit wem man sich einlassen und wo man zum Fliegen gehen will.
                  pedro

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen

                    Das ist wie in Neidlingen!
                    98% echt nette Mitglieder
                    2% Idioten

                    Aber was so isses halt.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen

                      @Alle

                      Bloß nochmal zur Info: Ein Flugunfall (ein solcher wird es automatisch bei Personenschaden und Aktionen durch Rettungskräfte wie z.B. Bergwacht oder Notarzt, die dann automatisch die Polizei benachrichtigen müssen) wird auch ohne das Zutun von Dritten immer durch die Staatsanwaltschaft verfolgt. Bei nicht nachweisbarem (weil nicht vorhandenem) Verschulden des Piloten werden diese Verfahren in der Regel eingestellt. Dazu wird aber durch die Polizei der Unfall aufgenommen und dabei natürlich geprüft, ob alle luftrechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Mittlerweile gibt es auch in den Gegenden mit viel frequentierten Fluggbieten meistens einen oder mehrere Polizeibeamte, die aufgrund ständig wachsender Erfahrung sehr genau wissen, was ein Gütesiegel oder eine Geländeeinweisung ist.
                      Wie schon oft auch in diesem Forum diskutiert, Regeln zu ignorieren bringt meistens solange keine Schwierigkeiten, solange nix passiert.
                      Ansonsten hört sich alles so an, als ob der Pilot schon auf dem Weg der Besserung ist, dafür auch von uns die besten Wünsche.
                      Zuletzt geändert von ForumAdmin; 20.07.2005, 21:30.
                      Schöne Flüge

                      ForumAdmin
                      Richard Brandl

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen

                        Genau das meinte ich.

                        Danke Admin

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen

                          Das passt zum Thema "Benehmen von Gastfliegern - Einweisung auf Geländen". Ich kann nur jedem "anarcho-Vol libre - in Frankreich ist es doch anders- Flieger" empfehlen ein Deutschland speziell in Baden-Württemberg ein Fluggelände zu zulassen. Sollte er es dann Jahre später geschafft haben, kann er dieses gerne entgegen irgendwelcher Auflagen von Behörden oder Gemeinden, für alle zum absolut freien Fliegen öffnen -keine Einweisung, keine Vereinsmeier, kein gar nichts !!! Denn damit wird der frischgebackenen Geländehalter ziemlich schnell dastehen – mit rein gar nichts mehr. Und die ach so kameradschaftllichen Fliegerkollegen werden sich einem anderen Gelände zuwenden.

                          Nichts tun wollen, keine Regeln einhalten, weil unzumutbare Beschränkung der persönlichen Entfaltungsfreiheit aber immer von der Arbeit anderer profitieren wollen, scheint bei GS-Fliegern einen weitverbreitetet Krankheit zu sein.
                          Und wehe es werden einem Konsequenzen fürs unsoziale Verhalten angedroht.

                          So jetzt können alle Freiheitsliebenden wieder so richtig abk…

                          Gruß JDE

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen

                            Eigentlich war für mich die Sache gegessen, aber diese Presseerklärung finde ich arg übel. Ein unfeiner Zug.

                            Danke Richard für die Hinweise! Ich interpretiere das nun mal so:
                            Ziemlich sicher wären die Ermittlungen im Sande verlaufen, wenn der Verunfallte
                            bei der Polizei zu Protokoll gegeben hätte:
                            • Ja, ich habe mich informiert, denn ich war mit einem Vereinsmitglied dort zum Fliegen.
                            • Ja, ich habe mich über das Wetter informiert, aber es hat sich dann doch anders entwickelt als erwartet.
                            • Ja, mein Check war abgelaufen, das ist eine Ordnungswidrigkeit, aber der Schirm ist noch
                              völlig in Ordnung, ich werde nun einen Check machen lassen, und damit beweisen,
                              das das nicht ursächlich für den Unfall war.
                            Nachdem der Verein aber so massiv Front macht gegen den Flieger, wird die Staatsanwaltschaft
                            sich nun schwer tun, das einfach einzustellen, oder es wird ihr leicht gemacht, das weiter zu verfolgen,
                            je nach Sichtweise.

                            Die Behauptungen in dieser Presseerklärung finde ich teils absurd: Ich gehe immer noch
                            davon aus, dass der Unfall weder durch mangelnde Einweisung noch durch abgelaufenen
                            Check verursacht wurde.

                            Wenn wirklich schon vorher solch haarsträubenden Bedingungen erkennbar gewesen wären, die durch
                            die Einweisung erklärt würden, dann hätte der Startleiter beim Auslegen des Schirms genug
                            Zeit gehabt den Startenden darauf hinzuweisen und zu stoppen. Und bitte behauptet
                            nun nicht, dass an einem Samstag im Juli kein Startleiter oben war!

                            etwas verärgert,

                            Ulli

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen

                              Gottseidank haben wir in der Schweiz so viele Fluggebiete und ich muss nicht an Orte wie an den Merkur zum fliegen gehen, ich würde mir sofort ein anderes Hobby suchen. Gewisse Ordnung muss sein da bin ich einverstanden, aber einen Verunfallten...ist ja genug bestraft...auch noch bei den Behörden anzuzeigen ist ja schon der Hammer

                              Unser Club betreut auch ein hochfrequentiertes Fluggebiet und ich bin im Vorstand und betreue den Startplatz. Es gibt auch bei uns Unfälle auf selbstverschulden von Piloten. Wir bergen und helfen so gut es möglich ist, aber ganz sicher zeigen wir niemand an.

                              Kopfschüttel
                              XC
                              Am Fliegen sollst du sie erkennen

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