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Checkflug, wichtige Änderung

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    Checkflug, wichtige Änderung

    Ich hab' gerade gesehen, beim Checkflug hat sich für deutsche Piloten eine wichtige Änderung (deutliche Vereinfachung für die Piloten) ergeben, nachzulesen hier.
    In kurzen Worten:
    Künftig kann jeder Inhaber des Luftfahrerscheins für sich wählen, ob er als „Nachweis der fliegerischen Übung“ ein Flugbuch führt oder lieber alle 3 Jahre einen Überprüfungsflug machen will.
    Damit dürften sich diverse Diskussionen erledigt haben .
    Schöne Flüge

    ForumAdmin
    Richard Brandl

    #2
    AW: Checkflug, wichtige Änderung

    ..... Hurra!

    Kommentar


      #3
      AW: Checkflug, wichtige Änderung

      Hallo Richard,

      kann man sich die Flüge im Flugbuch selbst bestätigen?

      Fragt Ina

      Kommentar


        #4
        AW: Checkflug, wichtige Änderung

        @inawo

        Flugbuch führen liegt in deiner alleinigen Verantwortung, also ja .
        Schöne Flüge

        ForumAdmin
        Richard Brandl

        Kommentar


          #5
          AW: Checkflug, wichtige Änderung

          An das DHV-Team,

          bravo, das ist eine unbürokratische, vernünftige und die Sicherheit gleichwohl berücksichtigende Lösung, die gleichzeitig das Verantwortungbewußtein des einzelnen Piloten herausstellt und hoffentlich fördert.

          Gruß
          Holger

          Kommentar


            #6
            AW: Checkflug, wichtige Änderung

            fein fia di deitschn.....



            für mich als ösi sieht die sache wohl anders aus....


            nachdem ich mit eurem güsi durch die gegend fliegen muss, könntet ihr euch auch dafür einsetzen, daß diese regelung in ösiland für ösis auch gilt?? zwecks harmonisierung??


            obwohl: was für die deutschen in österreich gilt, muss für die österreicher in österreich wohl auch gelten, sonst wärs ja diskriminierend nach eu-recht, odr??


            !!!KEPPLINGER WALTER, ICH RUFE NACH DIR!!!


            seas,

            albert

            Kommentar


              #7
              AW: Checkflug, wichtige Änderung

              Lieber DHV!

              Ich bin begeistert! Restlos begeistert!
              Das dieser Schritt zur Entbürokratisierung möglich ist hätte ich ja kaum noch erhofft!
              Der DULV hat es vorgemacht, und ihr habt es nun auch geschafft: Super!

              Viele Grüsse,
              Ulli

              P.S.: Vermutlich gilt der OLC auch als "Flugbuch"?
              Ist ja weitaus glaubhafter dort einen Flug zu dokumentieren,
              als eine auf Papier gekritzlte Zeile... und Andreas Rieck hat das ja
              auch akzeptiert bisher.

              Kommentar


                #8
                AW: Checkflug, wichtige Änderung

                <Haarspaltermode>
                Im Flugbuch muß man also eine
                Flugerfahrung von mindestens 10 Starts und Landung
                ausweisen?
                Das kann man ja auch an einem Tag am Übungshang abreißen und dann ruhigen Gewissens dokumentieren. Oder gelten nur richtige Landevolten auch als Landung?
                </Haarspaltermode>

                Phil
                ------------------------
                http://www.youtube.com/user/philflieger

                Kommentar


                  #9
                  AW: Checkflug, wichtige Änderung

                  Dann is meine olle Exceltabelle ja doch noch für was gut :-)


                  Hm, damit habt Ihr den Checkflug ja eigentlich völlig ausgehebelt, darf ich dann auch weiterhin in Österreich fliegen?


                  Was mich außerdem mal brennend interessieren würde, ist warum ein Beschluß vom 11.6 bis zum 17.8 braucht, damit er veröffentlicht wird.

                  Gruß
                  Udo
                  Zuletzt geändert von UdoH; 17.08.2005, 17:43.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Checkflug, wichtige Änderung

                    Um sicher zu gehen, dass den Inhabern von deutschen Luftfahrerscheinen aus den Änderungen keine Nachteile für Flüge in Österreich entstehen, hat der DHV zunächst eine Rechtsauskunft vom ÖAeC als der in Österreich zuständigen Luftfahrtbehörde eingeholt. Nun ist geklärt: Mit gültigem Luftfahrerschein darf in Österreich geflogen werden, unabhängig davon ob der erforderliche „Nachweis der fliegerischen Übung“ per Überprüfungsflug oder mittels des Flugbuchnachweises erbracht wird.
                    Schöne Flüge

                    ForumAdmin
                    Richard Brandl

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Checkflug, wichtige Änderung

                      @ulli

                      Vermutlich gilt der OLC auch als "Flugbuch"?
                      Ich würde mir die betreffenden Seiten ausdrucken. Soweit ich weiß, gibt es keine Vorschriften darüber, wie ein Flugbuch äußerlich auszusehen hat. Ich denke mir einfach mal, dass es im Zweifelsfall mitzuführen sein muss (noch ein Fach in deiner Dokumententasche ).
                      Wenn hier Informationsbedarf besteht, frag' ich aber gerne mal beim Karl nach.

                      Ich hab ein bissl auf den DHV-Seiten gestöbert und fass' es mal (ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit) so zusammen: Ein ganz normales Flugbuch wird gerade bei Scheinkontrollen im Ausland am wenigsten Schwierigkeiten entstehen lassen.

                      Nachtrag zum Flugbuch:

                      LuftPersV § 120 Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen
                      (1) Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Freiballonführer, Luftschiffführer, Luftsportgeräteführer ..................... haben ein Flug- oder Sprungbuch zu führen, in dem alle Flüge, Fahrten oder Sprünge unter Angabe der ausgeübten Tätigkeit und des Luftfahrzeugmusters nach Datum, Art des Fluges, Kennzeichen des Luftfahrzeuges, wenn dieses vorgeschrieben ist, Abflugzeit, Landezeit mit der sich daraus ergebenden Flugdauer, Abflugort und Landeort anzugeben sind.
                      (3) Für Luftsportgeräteführer kann der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes Ausnahmen von Absatz 1 zulassen oder weitere Angaben im Flug- oder Sprungbuch verlangen, wenn die Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 1 auf andere Weise gewährleistet ist.

                      Der Karl wird nochmal genau zusammenschreiben, was in einem Flugbuch für Daten gefordert sind (so wenig wie nötig ).
                      Zuletzt geändert von ForumAdmin; 17.08.2005, 22:00. Grund: Nachtrag
                      Schöne Flüge

                      ForumAdmin
                      Richard Brandl

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Checkflug, wichtige Änderung

                        Eine große Bitte an alle:

                        fangt jetzt nicht an, alle möglichen und unmöglichen Unklarheiten durchzuspielen, denn sonst wird aus einer einfachen, guten Regelung letztendlich wieder ein Wust von Vorschriften, der im Zweifel die vorhanden Freiräume nur wieder einschränkt. Es ist manchmal juristisch durchaus klug, manche Fragen nicht zu stellen, da regelmäßig Unklarheiten nicht zu Lasten der Betroffenen gehen. Kurz: Wer viele Fragen stellt bekommt viele Antworten.

                        Gruß
                        Holger

                        P.S.: Ich will jetzt nicht wieder eine alte Diskussion aufwärmen, aber diese allgemeine Neigung, alles bis ins kleinste geregelt zu bekommen, ist schon irgendwie typisch deutsch - dabei hätten wir gerade bei dieser Neuregelung ein echtes, hoffnungstimmendes Gegenbeispiel!

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Checkflug, wichtige Änderung

                          Super!

                          Und auch an dieser Stelle sei daran erinnert: Es ist wohl u.a. auch dem Walter K. und seinem unermüdlichen Bestreben gegen den CF zu verdanken, dass diese bürokratische Abzocke-Regelung endlich dahin gespült wurde, wohin sie gehört: In den Orkus...

                          Richard
                          Alles was wir vom Leben mitnehmen, ist das was wir gelebt haben (Brasilianisches Sprichwort)

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Checkflug, wichtige Änderung

                            Bezog sich auf das vorhergehende, jetzt gelöschte Posting

                            Zur Erinnerung:
                            In Deutschland wurden durch den DHV alle Anstrengungen unternommen, dass der Checkflug nicht zur "Abzocke" werden konnte. Für jeden Piloten war es mit ein wenig Bemühen möglich, den Checkflug relativ unbürokratisch ohne Geld zu bezahlen bestätigt zu bekommen (auch beim Andreas hat's nix gekostet). Es gab mehrere Möglichkeiten, sich den Checkflug eben auch nicht durch eine Flugschule bestätigen zu lassen.
                            Dass ein Flugschein, um Gültigkeit zu behalten, mit dem Nachweis der Flugpraxis verbunden ist, steht so im Gesetzestext (LuftPersV §45).
                            Zuletzt geändert von ForumAdmin; 18.08.2005, 06:58.
                            Schöne Flüge

                            ForumAdmin
                            Richard Brandl

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Checkflug, wichtige Änderung

                              tja und ich mach vor lauter blöd sein Ende Juli, weil sichs grad anbot da der Spezl ein paar Tage vor Ablauf noch schnell zur Flugschule ging, den 30.-€ Flug und hätte noch ein Jahr Zeit gehabt. :-((

                              Kommentar

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