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Risiken eines Fluglehrers

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    Risiken eines Fluglehrers

    Hallo

    Meine damit wie es mit der Haftbarkeit eines Fluglehrers aussieht bei einem Unfall eines Schülers,

    Wenn zb. der Flugschüler nicht genau das macht was ihm der Lehrer sagt,
    oder der Schüler bekommt in bodennähe einen Klapper und schlägt auf und Verletzt sich dabei.

    Wird sowas zur Anzeige gebracht ??

    mfG

    #2
    AW: Risiken eines Fluglehrers

    Meines Wissens nach, hängt das von den einzelnen Flugschulen , und deren Haftungsausschlüssen ab! Aber in der Regel wird es wohl so sein das Du den Fluglehrer nie PERSÖNLICH haftet. Wenn dann die Flugschule bei der die Ausbildung stattfindet, aber die wird wie oben schon geschrieben sich bei solchen Sachen auch vorneweg durch eine Unterschrift des Flugschülers von Ihrer Haftung befreien lassen!

    Und wer was zur Anzeige bringt, hängt wohl ganz stark vom Einzelfall ab!

    Wieso intressiert Dich das eigentlich
    greetz
    Frank

    Kommentar


      #3
      AW: Risiken eines Fluglehrers

      In der Regel läßt sich jede ernstzunehmende FS einen Haftungsausschluss unterschreiben, der alle Risiken beim Teilnehmer belässt, sollte es nicht Straftatbestand seitens des Fluglehrers sein. Das ist absolut üblich und für Fluglehrer überlebenswichtig.


      Und die meisten FS bieten zusätzlich eine Versicherung für den Fall der Fälle an der in den Kursgebühren drin ist...meiner Erfahrung zumindest...


      Gruß

      Kommentar


        #4
        AW: Risiken eines Fluglehrers

        aha verstehe,
        aber nehmen wir mal an
        ein Schüler der ca 30 Höhenflüge schon absolviert hat, und der Fluglehrer bei ihm sicher nicht mehr so genau schauen wird,
        aber der schüler nicht ganz den Karabiener schliesst und während dem Flug löst sich der Tragegurt,........
        wie ist dies bei einem Grundschüler

        ist für dies der Lehrer belangbar

        vielen Dank

        Kommentar


          #5
          AW: Risiken eines Fluglehrers

          Zitat von fly_ozone
          aha verstehe,
          aber nehmen wir mal an
          ein Schüler der ca 30 Höhenflüge schon absolviert hat, und der Fluglehrer bei ihm sicher nicht mehr so genau schauen wird,
          aber der schüler nicht ganz den Karabiener schliesst und während dem Flug löst sich der Tragegurt,........
          wie ist dies bei einem Grundschüler

          ist für dies der Lehrer belangbar

          vielen Dank
          der schüler denn es gibt ein 5 punkte check!

          immer happy landing piti
          www.flytours.ch

          Kommentar


            #6
            AW: Risiken eines Fluglehrers

            Zitat von piti
            der schüler denn es gibt ein 5 punkte check!
            Hallo Piti,

            Das ist eine sehr gewagte Aussage. Ich denke diese Frage kann nur ein Anwalt beantworten. Zudem kommte vermutlich noch darauf an von welchen Land man hier spricht. Auch diese schönen 'Enthaftungsklauseln' stehen auf wackeligen Beinen, sie sind keinesfalls ein Freibrief für den Fluglehrer/Flugschule.

            Gruss Daniel

            Kommentar


              #7
              AW: Risiken eines Fluglehrers

              Ich glaube, Pitis Antwort ist ziemlich richtig:
              (Mit Vorsicht zu lesen, nicht antwaltlich geprüft )
              Ein Fluglehrer wird den Schülern am Anfang den 5-Punkte Check erklären und auch überwachen. Ab einem Punkt wird jedoch gesagt: "Ab jetzt macht ihr das selbständig". Ab einem solchem Punkt muss der Fluglehrer nicht mehr haften. Ich gehe mal davon aus, das dieser Punkt nach 30 Höhenflügen erreicht war.

              Hat die Ausbildung in diesem Punkt nicht stattgefunden, war unzureichend, oder den Flugschüler ist nicht bewusst gemacht worden, dass sie es selbständig machen sollen, kann es sein, dass der Fluglehrer selbst *nach* Abschluss der Ausbildung noch belangt werden kann. In einem solchen Punkt stimme ich Daniel dann zu, dass die Haftungsausschlüsse auf wackligen Beinen stehen...

              Gruß
              Peter

              Kommentar


                #8
                AW: Risiken eines Fluglehrers

                Ein Fluglehrer wird IMMER schauen ob die Karabiener richtig zu sind usw. (5 Punkte check) Solang der Schüler mit Funk fliegt!

                Es seid dem, der Flugschüler fliegt mit Flugauftrag, also ohne Funk. Dann muss der Schüler selber schauen und alles richtig machen.

                Grüße Ernö

                Kommentar


                  #9
                  AW: Risiken eines Fluglehrers

                  Meine damit wie es mit der Haftbarkeit eines Fluglehrers aussieht bei einem Unfall eines Schülers,

                  Wenn zb. der Flugschüler nicht genau das macht was ihm der Lehrer sagt,
                  oder der Schüler bekommt in bodennähe einen Klapper und schlägt auf und Verletzt sich dabei.

                  Wird sowas zur Anzeige gebracht ??

                  hi , um was gehts dir genau?
                  - willst du fluglehrer werden?-hattest du oder einer deiner vertrauten einen unfall?-fliegst du oder willst du eine ausbildung?-was soll das mit der anzeige?
                  ALSO raus mit der sprache!
                  das thema ist aus verschiedenen gründen heikel, und sollte wenn, dann ordentlich besprochen werden.

                  nix für ungut, christoph.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Risiken eines Fluglehrers

                    Ich denke auch bei allem Haftungs-Ausschluß hat der Verunglückte immer die Möglichkeit eine Privatklage einzureichen. In wie weit er damit Erfolg hat steht auf einem anderen Blatt. Kann dem Fluglehrer grobe Fahrläßigkeit oder Verletzung der Aufsichtsplficht nachgewiesen werden hat er sicher ein Problem.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Risiken eines Fluglehrers

                      Zitat von otto k.
                      das thema ist aus verschiedenen gründen heikel, und sollte wenn, dann ordentlich besprochen werden.

                      nix für ungut, christoph.
                      Also denkt von mir was Ihr wollt, aber das Thema wen kann ich verklagen, wenn ICH SELBST zwar den Fehler gemacht habe aber ja in der Ausbildung bin. Wo der Fluglehrer gefälligst jede meiner Bewegungen Überprüft ist Quatsch und gehört nicht hierher.
                      Denn es gibt auch für den Flugschüler den 5 Punkte Check (Danke Piti) und wer das Gleitschirmfliegen erlernen möchte sollte in meinen Augen ab dem allerersten Höhenflug soviel Eigenverantwortung übernehmen das er nicht mit offenem Karabiner losfliegt(auch wenn dies mit den aktuellen in der Schulung eingesetzten Karabinern sehr schwierig sein dürfte).
                      Für mich ist das wie:
                      Ich hab im Landeanflug den Schirm in den Fullstall gebremst, bin eingeschlagen und der Fluglehrer hat nichts dagegen unternommen außer mir über Funk ins Ohr zu brüllen "Bremsen lösen" (und das noch in einem unfreundlichen Ton )
                      So, den zeig ich jetzt an
                      Greetz
                      Frank
                      der wieder mal nur den Kopf schütteln kann

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Risiken eines Fluglehrers

                        ich habe meine antwort bewusst kurz gehalten.
                        ernös aussage stimmt wohl am besten.
                        also ich mache es so:
                        wer noch mit funk fliegt macht beim ersten flug am schulungstag vor meinen augen einen 5 punkte check.
                        bei den nächsten flügen, macht er den check vor dem start ohne das ich schaue und ruft mich dann, damit ich seinen start überwachen kann.
                        bevor der pilot startet, schaue ich, ob beingurten geschlossen, schirm richtig eingehängt und ob der flugraum frei ist.
                        sobald der pilot selbständig startet, keinen funk mehr braucht, muss auch dieser mich rufen damit ich die beingurten kontrolliere und ob der schirm richtig eingehängt ist.
                        mit den jahren bekommt man einen sehr guten blick für solche kontrollen und ich schaue auch bei scheinpiloten immer wieder ob sie wirklich startbereit sind.

                        wer ,wie, wo und für was die schuld übernehmen muss, ist manchmal nicht einfach so zu bestimmen.
                        und eine 100% sicherheit gibt es einfach nirgends.

                        immer happy landing piti
                        www.flytours.ch

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Risiken eines Fluglehrers

                          @futzi96
                          Also denkt von mir was Ihr wollt, aber das Thema wen kann ich verklagen, wenn ICH SELBST zwar den Fehler gemacht habe aber ja in der Ausbildung bin. Wo der Fluglehrer gefälligst jede meiner Bewegungen Überprüft ist Quatsch und gehört nicht hierher.
                          stimmt schon...man kann alles übertreiben.......


                          aber mit dem Satz:
                          Wenn zb. der Flugschüler nicht genau das macht was ihm der Lehrer sagt,
                          wird doch danach gefragt, ob der Fluglehrer den Schüler verklagen kann / soll, wenn dieser nicht nach seinen Anweisungen handelt. Oder wie?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Risiken eines Fluglehrers

                            Zitat von ehret
                            stimmt schon...man kann alles übertreiben.......


                            aber mit dem Satz:


                            wird doch danach gefragt, ob der Fluglehrer den Schüler verklagen kann / soll, wenn dieser nicht nach seinen Anweisungen handelt. Oder wie?

                            Ok, auch ein lustiger Ansatz.........

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Risiken eines Fluglehrers

                              Man sollte nicht über Dinge nachdenken, die im Schulungsalltag nicht vorkommen, oder mehr fliegen gehen...

                              Letzendlich kann man alles totdiskutieren und den Juristenlieblingen in diesem Forum ein Handtuch hinwerfen, aber in aller Regel passiert nichts und wenn einer seinen Karabiner nicht schliest ist das ebenso idiotisch (und das wird auch ein Richter so sehen...zumal man das in aller Gewaltigkeit in der Wichtigkeit kommuniziert während der Schulung) wie keine Bremsflüssigkeit im System zu haben wenn ich ein Autorennen zum Abschluss meiner Rennfahrerausbildung bestreiten möchte.

                              Meine Erfahrung ist die, das selbst Schüler die keinerlei Sicherheitsregeln im Rausch des Fliegens beachten,trotz Androhung von Grounding dazu neigen ihre Fehler intrinsisch verursacht zu sehen und keine Regressansprüche unschöner Art zustellen. Und das liegt einfach daran, das in der Flugschule für die ich gearbeitet habe eine grundsolide Arbeit mit Chillfaktor und Ambitionsunterstützung immer vorhanden war...inklusive Zahnpastalieferung ins Krankenhaus, weil nach 4 Bier über Stein gestolpert!!!


                              Gruß

                              Kommentar

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