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Gerätehaftpflichtversicherung???

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    Gerätehaftpflichtversicherung???

    Hallo!!
    Da ich demnächst einen Grundkurs absolviere,hätte ich da ne Frage zur Gerätehaftpflichtversicherung.Brauche ich die überhaupt hier in Deutschland,weil ich ja nur wenn ich den Kurs hinter mir habe erst mal in dem Schulungsgebiet fliegen darf?Und wenn,was wird mit der Gerätehaftpflicht überhaupt gedeckt,Sachschäden,Personenschäden,eigene Körperschäden??
    Und wenn ich wirklich eine schon brauchen sollte,würde ich mich freuen wenn ihr mir einen Tip geben könntet was für eine ich nehmen soll und welche Deckungssumme ich da haben muß,ich habe da überhaupt keine Ahnung.Gut und billig sollte sie sein ;o)
    Bedanke mich für deinen oder eure Beiträge schon im Vorraus.
    MFG und gut Flug,Udi!

    #2
    Ich nehme an das du wenn du den Grundkurs meinst, den Beginn des Gleitschirmfliegens meinst. Normal ist es dort so das man einen Schulungsschirm bekommt und damit bist du dann auch versichert.
    Interessant wird das erst für dich wenn du dir eine eigene Ausrüstung zulegst, was du meiner Erfahrung nach bei den ersten Höhenflügen machen solltest, wenn du Dich entschieden hast das das dein Sport ist und ihn auch in Zukunft öfters betreiben willst, denn den Schirm bei deinen Höhenflügen und Deiner Prüfung solltest du auch danach fliegen, da du ihn kennst und damit fliegen gelernt hast.
    Dann gibt es einige Versicherungen.
    Aber zuerst stellt sich die Frage ob du in einen Verein gehen willst oder nicht. Ob du DHV mitglied werden willst oder nicht.
    Wenn du all dies weist, oder Vor und Nachteile wissen willst helfe ich dir gerne so gut ich kann, denke aber du solltest mir erstmal ein paar mehr Informationen geben was du machst, vorhast usw.

    Bis dann

    Christian
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    www.bbq-team.de
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    Kommentar


      #3
      Aber zuerst stellt sich die Frage ob du in einen Verein gehen willst oder nicht. Ob du DHV mitglied werden willst oder nicht.
      Wenn du all dies weist, oder Vor und Nachteile wissen willst helfe ich dir gerne so gut ich kann, denke aber du solltest mir erstmal ein paar mehr Informationen geben was du machst, vorhast usw.

      Ich mache im März den Grundkurs und den Theoriekurs für A-schein,und will dann natürlich so oft wie es möglich ist,auf dem Schulungsgelände fliegen,dann hab ich vor bis nächstes Jahr zu warten und dann meine praktische A-Schein ausbildung zu machen.Einen Schirm hab ich auch schon.Mit dem Mitglied werden hab ich ja dann noch Zeit bis ich den A-Schein habe denke ich mal.Meine Frage jetzt ob ich schon eine Gerätehaftflicht brauche obwohl ich erst einmal 1 Jahr auf dem Schulungsgelände fliegen werde,und auf was ich achten muß,wenn ich eine haftpflicht brauche,und was da alles für schäden abgedeckt werden mit der Gerätehaftpflicht.
      Ich hoffe ich hab jetzt ein bisschen Licht ins Dunkle gebracht,so das du mir wenn du willst was darüber schreiben kannst.
      Gruß Udi

      Kommentar


        #4
        Original geschrieben von Udi
        dann hab ich vor bis nächstes Jahr zu warten und dann meine praktische A-Schein ausbildung zu machen.
        Tu´s nicht!

        Zieh die Ausbildung konsequent und zügig durch, nicht nur weil Du immer mit Verzögerungen rechnen musst (z.B. Wetter), sondern weil Du dann mit frisch erworbenem Wissen nach der Prüfung erst richtig weiterlernen [(c) Knecht)] kannst. In verschiedenen Gebieten mit unterschiedlichen Anforderungen, evtl. mit mehreren Schirmen. Abgesehn von der Langeweile, die ein alleiniges Übungsgebiet sicher bald ausstrahlt (wenn´s denn überhaupt in mehrere Richtungen startbar ist).

        Also hau rein!

        Gruss

        Maddin

        Kommentar


          #5
          Da hat er aber Recht..


          Hau rein Man, volle Kanne, und granatenstark

          laß die Warmduscherei von wegen bis auf näxtes Jahr warten



          grüßle

          Micha

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            #6
            Hi Uddi,

            meinst du diesen Grundschein:

            SCHULUNGSBESTÄTIGUNG (D-SCHEIN)
            Nach dem Grundkurs und während der Schulung zum A-Schein (s.u. Ziffer: V.d.) erhältst Du nach 10 Höhenflügen die Schulungsbestätigung. Diese berechtigt Dich dazu, mit Flugauftrag deines Fluglehrers selbständig, d.h. ohne Beaufsichtigung im Schulungsgelände zu fliegen. Für Flüge in einem anderen Schulungsgelände benötigst Du neben dem Flugauftrag deines Lehrers, eine Einweisung der dortigen Flugschule durch mindestens fünf beaufsichtigte Flüge. Dauer der Erlaubnis: 3 Jahre.

            Also, wenn du den hast und eine eigene Ausrüstung brauchst du eine Halterhaftpflichtversicherung. da kannst du in den DHV eintreten, http://www.dhv.de im Mitgliedsbeitrag ist die Versicherung enthalten, oder eine abschließen bei http://www.parawings.de

            das dazu. Wenn du allerdings mit so einem Schein meinst schon fliegen zu können, na dann viel Spaß, das Verletzungsrisiko ist in diesem Teil der Ausbildung um ein x-faches höher als nach bestehen der A-Schein-Prüfung. Und gespannt bin ich auch mal, welche Flugschule dir regelmäßig einen Flugauftrag gibt, wenn du gerade mal Zeit hast zu fliegen....da mußt du dich immer an die Ausbildungszeiten der Schule halten, usw., usw....

            bedenke mal in welchem Stadium du nach ein paar Höhenflügen bist, mal ganz abgesehen von den Erfahrungen mit Wind und Wetter, da willst du schon allein losfliegen ?? Mach deinen A-Schein konsequent fertig und taste dich dann vorsichtig an das fliegen ran, soviel Spaß es macht, so hart kann im schlimmsten Fall die Landung sein...

            Gruß, Jürgen
            Zuletzt geändert von JuergenH; 18.02.2002, 07:00.

            Kommentar


              #7
              @UDI

              Ich kann mich meinen Vorrednern eigentlich nur anschließen, meinen Erfahrungen nach bringt es null zu warten. Klar mußt du dir nicht jeden Tag oder Wochenende freihalten wenn du malen Monat nichts machst ist das auch nicht schlimm aber bleib am Ball und wenn du angefangen hast dann mach den Schein auch in einem zu Ende.

              Habe schon einige in meiner damaligen Ausbildung gesehen die ein oder mehrere Jahre davor einen Teil der Flüge gemacht haben, aber sie mußten praktisch wieder fast von vorne anfangen. Wenn du also erst nächstes Jahr deinen Schein haben willst dann fange doch einfach erst nächstes Jahr an oder was ist der Bewgungsgrund deiner Entscheidung?

              Zu deinem Schirm, was ist das für einer wenn ich fragen darf, hoffe du hast dich da gut beraten lassen, den ein gute Schirm, besonderst nicht zu alter ist das a und o deiner Ausrüstung. SObald du einen Schirm hast mußt du ihn auch anmelden, wenn du damit natürlich nicht fliegst mußt du es theoretisch nicht tun.

              Wo überhaupt machst du deine Ausbildung wenn ich fragen darf, bin schon viel rumgekommen und kann dir vielleicht etwas zu deiner Wahl sagen,...


              Machs gut

              Christian
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