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OT: Verfügung gegen Forenbetreiber

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    OT: Verfügung gegen Forenbetreiber

    Hallo,

    wen`s interessiert:

    Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge
    Der Heise Zeitschriften Verlag wird als so genannter Mitstörer vom Hamburger Landgericht faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge in den Leserforen im Vorhinein auf einen bestimmten Rechtsverstoß hin zu überprüfen.


    Zitat:

    "Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. "

    "Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen. "


    Sollte dieses Thema nicht hier her passen, bitte löschen...


    Grüße,
    Stefan
    Zuletzt geändert von Hutzeputz; 06.12.2005, 09:37.

    #2
    AW: OT: Verfügung gegen Forenbetreiber

    ...damit wäre jeder Forumsbetreiber mit einem Fuß im Gefängnis ??

    Fliegende Juristen , bitte Antwort
    ( aber nich der Keppli )

    Danke Airos

    Kommentar


      #3
      AW: OT: Verfügung gegen Forenbetreiber

      Zitat von Airos Parazotti
      ...damit wäre jeder Forumsbetreiber mit einem Fuß im Gefängnis ??

      Fliegende Juristen , bitte Antwort
      ( aber nich der Keppli )

      Danke Airos
      Bin zwar kein Jurist, aber trotzdem:
      Theoretisch ja, sofern sich die Begründung "Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen." durchhalten läßt - was ich stark bezweifel. Wie soll ein Text automatisch auf rechtswidrige Inhalte geprüft werden? Einschlägige Filter wie Spamfilter mit white- und Blacklist-Verfahren versagen doch ständig. Zudem ist bereits der Terminus rechtswidrig o. ä. bei Wortbeiträgen eher im juristischen Grauzonenbereich angesiedelt und kann nicht automatisch überprüft werden - dann könnte man die Gerichte diesbezüglich gleich ganz abschaffen, wenn die Beurteilung eine Software erledigen kann.
      Und ich meine, es gab einige Urteile, in denen festgehalten wird, dass eine Überprüfung und Kontrolle (technischer und oder inhaltlicher Art) immer in einem zumutbaren/vertretbaren Aufwand geschehen muss. Dies kann in einen stark frequentierten Forum nur durch einen manuellen Filter (Post geht erst an Inhalt-Admin, der überprüft und schaltet dann erst frei) geschehen. Realistisch? Ich denke - Nein!

      rechtsfreie Grüße
      Olli

      p.s.: Bin sehr gespannt, ob sich diese Art der Rechtsprechung verfestigt - dann kann man den interaktiven Teil des Netzes dicht machen!
      Zuletzt geändert von Gast; 06.12.2005, 11:21.

      Kommentar


        #4
        AW: OT: Verfügung gegen Forenbetreiber

        Es wird echt immer besser! Die sollen doch zurück in die Steinzeit - und dafür unsere Grundrechte auf freie Meinungsäusserung hier lassen...

        Kommentar


          #5
          AW: OT: Verfügung gegen Forenbetreiber

          Zitat von El Zorro
          ... zurück in die Steinzeit ...
          Pardon !

          "Steinzeit" (kulturwissenschaftlich definiert) bedeutet nicht eine niedere geistige Entwicklungsstufe, sondern beschreibt den vorherrschenden Gebrauch eines bestimmten Materials zur Werkzeugherstellung.

          Ansonsten: Ja, manches geht in die falsche Richtung ...

          Klugscheißergrüße :-)
          Klaus

          Kommentar


            #6
            AW: OT: Verfügung gegen Forenbetreiber

            Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

            Ich kenne den Fall nicht aber ich denke, dass man es zuerst im Guten versucht hat.

            Aber es tauchen halt immer die gleichen Namen auf und die sollten eigentlich gerichtsbekannt sein.

            Grüße

            Dirk

            Kommentar


              #7
              AW: OT: Verfügung gegen Forenbetreiber

              Zitat von Dirk
              Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

              Ich kenne den Fall nicht aber ich denke, dass man es zuerst im Guten versucht hat.

              Aber es tauchen halt immer die gleichen Namen auf und die sollten eigentlich gerichtsbekannt sein.

              Grüße

              Dirk
              Für alle die es nicht wissen. Es geht hierbei um einen Fall gegen die Firma Heise, welche Herausgeber der CT ist. Die Firma Heise hat sicherlich mit das größte deutschsprache Portal rund um Computer und Technik. Eine komplette Überwachung der Foren dort würde eine Manschaft von über 50 Festangestellten bedeuten und ich glaube nicht das Heise diesen finanziellen Aufwand treiben würde. Dieses Portal würde damit geschlossen und das wäre ein sehr herber Verlust für alle die sich mit Computern beschäftigen.

              Kommentar


                #8
                AW: OT: Verfügung gegen Forenbetreiber

                Hy!

                Was dazu noch zu erwähnen ist: Heise hat bereits angekündigt "Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen".

                Dementsprechend gehe ich auch im Moment davon aus, daß es später dann nicht so heiß gegessen wird, wie es gerade gekocht wird. Entsprechende Urteile zu dem Thema gibt es ja schon (soweit ich weiß).

                Also ich halte für meinen Teil die Bälle lieber mal flach...

                Gruß,
                Danny (kein Jurist)

                Kommentar


                  #9
                  AW: OT: Verfügung gegen Forenbetreiber

                  Es geht in erster Linie darum, ob ein Betreiber einer Seite auch dann für die Forenbeiträge haftet, wenn er vom Inhalt keine Kenntnis hat. Bisher war die Haftung nur dann gegeben, wenn er Kenntnis davon hatte. Wenn das Bestand hat ist es das Ende jeglicher interaktiver Medien.

                  Ich glaube auch, dass dieses Urteil von der nächsten Instanz kassiert werden wird.

                  Gruß
                  Udo

                  Kommentar


                    #10
                    AW: OT: Verfügung gegen Forenbetreiber

                    Na da bin ich gespannt...

                    Kommentar


                      #11
                      AW: OT: Verfügung gegen Forenbetreiber

                      Im Grunde genommen heißt das doch, dass ich als Hausbesitzer dafür gerade stehe, wenn mir nachts jemand ein Hakenkreuz auf die Wand schmiert. Das kann nur der geistige Output eines ahnungslosen, weltfremden Richters sein und wird eine Revision hoffentlich nicht überleben.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: OT: Verfügung gegen Forenbetreiber

                        <meine_persönliche_meinung_an>
                        Aaaaaaaarrrrghhh!!!!! Ich krieg die Krise!!!!!!

                        Wer kann diesen Richtern von den Hamburgern Gerichten und den beteiligten Rechtsverdrehern ENDLICH mal beibringen, was INTERNET ist und wie es funktioniert!!? Die haben es einfach nicht kapiert!

                        Schon mit diesem "sagenhaften" Urteil zum Verlinken auf andere Seiten haben die derartigen Unsinn verzapft und dafür gesorgt, dass jede Seite auf denen ein Link auftaucht mit diesem unsäglichen Hinweis des Haftungsausschlusses verunziert wird.
                        Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
                        Das Beste daran ist, dass diese Hinweise rechtlich GAR NICHTS nutzen!

                        Und jetzt das! Nun soll jeder Forumsbetreiber stündlich rund um die Uhr hunderte Postings kontrollieren und einzeln freigeben? Wo leben die eigentlich?

                        Wieso kommen die nicht mal auf den Trichter, das Übel an der richtigen Stelle zu packen? Die sollen nicht die Forenbetreiber an den Kragen packen, sondern die (wenigen) Spinner, die solch einen Schmutz in die Welt setzen!!!
                        </meine_persönliche_meinung_aus>

                        'tschuldigung, musste mal sein!

                        Kommentar


                          #13
                          AW: OT: Verfügung gegen Forenbetreiber

                          Zitat von FliegenWilli

                          <meine_persönliche_meinung_an>

                          Wieso kommen die nicht mal auf den Trichter, das Übel an der richtigen Stelle zu packen? Die sollen nicht die Forenbetreiber an den Kragen packen, sondern die (wenigen) Spinner, die solch einen Schmutz in die Welt setzen!!!
                          </meine_persönliche_meinung_aus>

                          In etwa nach diesem Motto?

                          Datenschützer: Vorratsspeicherung bei Telekommunikation führt in den Überwachungsstaat
                          Der von den Justizministern in Brüssel beschlossene Kompromiss bei der Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren sei "maßlos", kritisieren Datenschutzbeauftragte; die "Büchse der Pandora" müsse zu bleiben.


                          Zitat:

                          "Bei den Überwachungsplänen in Brüssel, die vom EU-Rat und der EU-Kommission mit Nachdruck vorangetrieben werden, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Telefondaten wollte die Kommission laut ihrem Richtlinienentwurf zwölf, Internetdaten sechs Monate aufbewahrt wissen. Gemäß der Einigung im EU-Rat am vergangenen Freitag sollen die Mitgliedsstaaten nun sämtliche gewünschten Informationen inklusive IP-Adressen sechs bis 24 Monate speichern lassen."


                          Hintergrund:

                          EU-Rat und Parlament über massive TK-Überwachung weitgehend einig
                          Nach den heutigen Beratungen der EU-Justizminister wird es immer wahrscheinlicher, dass TK-Anbieter in der EU die elektronischen Spuren der Nutzer bald sechs bis 24 Monate aufbewahren müssen.




                          SCNR:-)

                          Grüße
                          Stefan

                          Kommentar


                            #14
                            AW: OT: Verfügung gegen Forenbetreiber

                            Zitat von Vibe
                            ...Dieses Portal würde damit geschlossen und das wäre ein sehr herber Verlust für alle die sich mit Computern beschäftigen...
                            Es wäre ein herber Verlust für alle Leute, die auf Kleinkriege zwischen Windows- und Linux-Jüngern stehen
                            Der Informationsgehalt des Heise-Forums konvergiert, im Gegensatz zu den Heise-Publikationen, doch stark gegen Null.

                            -Klaus
                            skyfool.de / PARAGLIDING, PARAMOTORING AND MORE

                            Kommentar


                              #15
                              AW: OT: Verfügung gegen Forenbetreiber

                              Danke Vibe ...

                              aber poersönlich ist ja "Niemand " da...
                              Airos

                              Kommentar

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