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Versicherungschutz beim Tandemtesten am Stubaicup?

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    Versicherungschutz beim Tandemtesten am Stubaicup?

    Hallo Zusammen!
    Weiß jemand von Euch wie es mit Versicherungsschutz aussieht, wenn man Tandemschirme am Stubaicup ausprobiern will? (Kann man dass überhaupt??)
    Muss ich mein eigenes (versichertes) Gurtzeug mitbringen, oder bin ich dort über die Hersteller versichert?
    Danke für Eure Antworten!
    Ps: Ich glaube, "obengeblieben" ist noch keiner!

    #2
    AW: Versicherungschutz beim Tandemtesten am Stubaicup?

    Hallo Cay-enne,

    ich denke, das solltest Du am besten direkt mit den Herstellern, bzw. Ausstellern abklären.
    Ich würde Dir aber auf alle Fälle vorschlagen, dein eigenes Gurtzeug zu benutzen. So hast Du den direkten Vergleich zu den Schirmen, die Du bereits mit deinem Gurtzeug geflogen bist. Ok, beim Tandemfliegen, hat das nicht so die Auswirkung, wie beim Solofliegen - aber wenn dein Gurtzeug sowieso versichert ist, dann nimm´s doch einfach mit.

    Gruß
    Jürgen
    Zuletzt geändert von macaco; 27.12.2005, 12:53.

    Kommentar


      #3
      AW: Versicherungschutz beim Tandemtesten am Stubaicup?

      Das ist ja dass Problem!
      Ich habe meinen Tandem im Winter immer abgemeldet!!
      Ps: Ich glaube, "obengeblieben" ist noch keiner!

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        #4
        AW: Versicherungschutz beim Tandemtesten am Stubaicup?

        .....dann wirst Pech haben.

        Habe bei verschiedenen Herstellern angefragt und keiner hat den Tandemschirm versichert. Hatte hierzu auch eine Frage an Karl vom DHV gestellt wie es sich mit den Schirmtestfliegen im falle eines falles verhält:
        Kernausage war das Du selber Versichert sein mußt oder die Versicherung des Schims bestätigen lassen (hat aber eh kein Hersteller ....)

        So Hilft hier nur eins:
        Gurtzeug versichern oder Versicherung auf Pilot (dann ist es auch wurscht mit welchem Gurtzeug oder Schrim du fliegst .....)

        ...dann klappts auch mit dem Testfliegen.....

        Grüße und bis Stubai ....


        Mark

        Kommentar


          #5
          AW: Versicherungschutz beim Tandemtesten am Stubaicup?

          ähh, wie siehts da eigentlich mit Solo-Schirmen aus?
          Ich hab die Normale DHV Haftpflichtversicherung.
          Bin ich versichert, wenn ich ausgeliehene Schirme fliege? Sprich, ist die Versicherung "personenbezogen"?
          Wenn nicht, kann ich sie in eine personenbezogene Umschreiben lassen?

          Gruß,
          Malte
          http://malte.aero

          Kommentar


            #6
            AW: Versicherungschutz beim Tandemtesten am Stubaicup?

            ....die ist Personenbezogen

            Soweit ich da Informiert bin gibts den Stress nur bei der Tandemsache ....
            Da kannst die Versicherung
            A Personenbezogen
            B Auf´s Gurtzeug z.b. Haltergemeinschaft
            C Auf´n Schirm z.b. Haltergemeinschaft

            was auf dem Antragsformular auszustellen ist ....

            Aber zieh dir mal die Formulare rein!

            Greez mark

            Kommentar


              #7
              AW: Versicherungschutz beim Tandemtesten am Stubaicup?

              Da steht
              Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Mitgliedes des DHV als Halter von einem oder mehreren Hängegleitern bzw. Gleitsegeln
              sowie für die berechtigten Benutzer im nichtgewerblichen Flugbetrieb (§ 33 bis 43 Luftverkehrsgesetz).
              Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Piloten und des berechtigten Benutzers.
              Quelle:


              Und das heißt, dass die Versicherung personenbezogen ist?

              Ich hasse solche Dinger!
              Ich könnt da alles rausinterpretieren!

              Ich verstehs nämlich so, dass es gerätebezogen ist...

              Hat da jemand Ahnung von?

              Gruß,
              Malte
              http://malte.aero

              Kommentar


                #8
                AW: Versicherungschutz beim Tandemtesten am Stubaicup?

                hmmmm verstehe ich jetzt auch nicht auf der Versicherung für die Soloausrüstung mußte ich nix angeben.

                Bei der Tandemvers. gab es die Felder
                Person
                GZ
                Gleitschirm ....


                wer kennt sich sonst noch aus ?????

                Kommentar


                  #9
                  AW: Versicherungschutz beim Tandemtesten am Stubaicup?

                  Lässt sich so und so interpretieren.
                  Versichert bist Du in deiner Eigenschaft als Halter eines Gleitschirmes.
                  Gilt hier die Frage, wann bin ich Halter im juristischen Sinne?

                  Zieht man die parallele zum Strassenverkehr wäre ich Halter sobald das Fahrzeug auf meinen Namen zugelassen ist.

                  Da Gleitschirme nicht zulassungspflichtig sind bin ich demnach Halter, sobald sich das Gerät in meinem Besitz befindet, also mir ausgehändigt wurde. Für den Versicherungsschutz also kein Problem m.E.
                  Bei Modellflugzeugen ist es übrigens ähnlich.

                  Ausgeschlossen sind in jedem Fall aber Schäden am Fluggerät selbst.
                  (Ausschluss gemietete, geliehene oder gepachtete Gegenstände)

                  Gruss
                  dac

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