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    Flugfunk

    Servus Leuts

    hab nach zwei Fragen zum Funk


    1) Wann, wer etc . braucht Flugfunk ( den für den man eine Prüfung macht) ( muss ma einen haben ?)

    1b) mit welchen Geräten funkt man dann ?

    2) Wo kann die Prüfung abgelegt werden, was kostet sie.

    2b) hat diese Flugfunkprüfung was mit der Amateurfunkprüfung zu tun ( vielleicht ersetzt ja das eine das Andere )



    Greatings to all


    Berni

    #2
    Hallo Berni

    also, ein Flugfunkgerät brauchst Du dann wenn Du auf den Flugfunkfrequenzen senden möchtest. In der Regel ist dies der Fall wenn man Flugplätze anfliegt oder in Kontollzonen
    einfliegen möchte. Für Gleitschirmflieger macht ein Flugfunkgerät aber weniger Sinn.

    Um ein Flugfunkgerät bedienen zu dürfen brauchst Du ein Sprechfunkzeugis.

    BZF I in englischer Sprache
    BZF II in deutscher Sprache
    BZF III abgespeckte Version für Luftsportler

    Die Prüfung macht man soviel ich noch weiß die Länderbehörde des Bundesamtes für Post und Telekommunikation.

    Flugfunk und Amaturfunklizenz haben nichts gemeinsam.

    Vergiß das fliegen vor lauter funken nicht!!!

    Markus

    Kommentar


      #3
      Kann mich Markus nur voll und ganz anschließen.

      Der Funkschein ist total sinlos, wirst du nie brachen außer du fliegst mal durch Flugbeschränkungsgebiete, aber wer macht das schon der nicht verrückt ist?

      Brauchst ihn rechtlich nur wenn du den Tandemschein machst oder machen will, was in meinen AUgen noch sinnloser ist. Wer fliegt schon mit einem Passagier durch ein Flugbeschränkungsgebiet und wenn ich in Gefahr bin, sprich es wirken 3-4 G auf mich werde ich wohl kaum zur Funke greifen und mich an die ganzen Begriffe und Reienfolgen erinnern die ich auzusagen habe.

      In meinen Augen nur Geldmacherrei, sowas sollte man auf freiwilliger Basis machen.
      OK, das war meine Meinung zu dem Funkschein


      Christian
      --------------------
      www.bbq-team.de
      --------------------

      Kommentar


        #4
        ......dafür machts aber wenigstens schwer was her, wenns dann über den Äther klingt:

        "Delta November 3 Fox Charly erbittet Landeerlaubnis aufm Rübenacker" :-))))))))

        Kommentar


          #5
          Hallo Leute,
          Original geschrieben von Christian
          Kann mich Markus nur voll und ganz anschließen.

          Der Funkschein ist total sinlos, wirst du nie brachen außer du fliegst mal durch Flugbeschränkungsgebiete, aber wer macht das schon der nicht verrückt ist?

          .....


          Christian
          es gibt in der Schweiz einige Fluggebiete, die in der Nähe von Air Traffic Zones liegen. Manchmal muß man, um den Landeplatz zu erreichen, sogar in die ATZ einfliegen (Bsp: Stans, Interlaken). Meistens ist das nur an Feiertagen oder werktags ab 17:00h erlaubt - es sei denn, man holt sich eine Genehmigng und fliegt mit Funk. Ich habe zwar die Erfahrung gemacht, daß man in der Schweiz uns Tuchfliegern gegenüber sehr entgegenkommend ist, aber mir von Einheimischen auch erzählen lassen, daß das ganz schnell ins andere Extrem umschlagen kann, wenn man sich nicht an die Regeln hält.
          Wenn Du also ein besonders schönes Fluggebiet dann erleben willst, wenn die Thermik gut und wenig Flugbetrieb ist, dann kommst Du manchmal an Zulassung und Funk doch nicht vorbei.
          Gruß
          Georg

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