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Nach meinem Wissensstand nur in Verbindung mit der IPPY-Card, die du beim DHV für einen weiteren Obulus kriegst.
Ziehst du um - und das finde ich echt der Hammer - darfst du die Prüfung in der Schweiz nochmals ablegen :-))
Na ja, vielleicht kommen wir uns in den nächsten Jahren ja trotzdem näher (ich als Schweizer mit deutschem Schein müsste also nochmals ran - da bleib ich doch lieber hier :-))
Original geschrieben von christoph Nach meinem Wissensstand nur in Verbindung mit der IPPY-Card, die du beim DHV für einen weiteren Obulus kriegst.
Stimmt nicht. Neben anerkannung der IPPI-Card, gibt es direkte Abkommen zwischen CH/D und CH/A bezüglich Anerkennung der Pilotenscheinen. Was ich mich nicht mehr genau erinnere welche D/A scheinen anerkannt werden ( A/B/SOPI oder wie immer Sie heissen ??? )
In jedem Land gilt Anerkennung von ausländische Ausweise nur wenn mann Besucher ist. Einwohner müssen der nationale Ausweis machen.
Hoffentlich machen die vorwährts mit dem Tandem-IPPI-Card...
Hallo miteinander hier ist "der fliegende Rheinländer" Andreas,
habe mal ein bischen gestöbert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen.
Auszug aus dem Schweizerluftrecht:
Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien VLK vom 24.Nov 1994
Art.7 Mindestalter, Ausweise und Prüfung
1 Das Mindest Alter für die Führung eines Hängegleiters beträgt 16 Jahre.
2 Hängegleiterflüge darf nur ausführen, wer den entsprechenden amtlichen Aus-
weis besitzt. Für gelegentliche Flüge von Ausländern mit Wohnsitz im Ausland genügt ein gleichwertiger ausländischer Ausweis.
5 Die Ausweise müssen bei Hängegleiterflügen mitgeführt werden
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