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Tandemfliegen - Italien

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    Tandemfliegen - Italien

    Hallo

    Gibt es etwas Neues in Bezug auf das Tandem- Flugverbot mit ausländischen Lizenzen in Italien.

    Karl Slezak schrieb 2004, dass es von Seiten des DHV immer wieder Bemühungen gibt eine Erlaubnis für ausländische Piloten zu erwirken.
    Siehe: Tandem Italien / Schweiz /...

    Weiß von Euch jemand ob sich die Situation geändert hat oder ob es eine Möglichkeit gibt auf einfachem Weg eine italienische Lizenz zu bekommen bzw. sich die deutsche/österreichische umschreiben zu lassen?

    lg
    Georg

    #2
    AW: Tandemfliegen - Italien

    Wenn ich bei Karls Antwort zwischen den Zeilen lese ist das befördern von Freundin/Ehefrau/Verwandten schon ok., Unsinn wird es erst wenn Geld dafür verlangt wird.

    In jedem Fall ist es sicherlich sinnvoll immer ein Fahrzeug ganz in der Nähe zu haben, um den Verletzten (sollte es wirklich mal dazu kommen) im schlimmsten Fall ganz schnell abtransportieren zu können.

    Kommentar


      #3
      AW: Tandemfliegen - Italien

      Auf der Messe in Böblingen habe ich beim DHV Stand dieses Thema angesprochen, da war der Stand genau so wie in dem Statement vom Karl in 2004. Es sind wohl kurz darauf irgendwelche Treffen gewesen, bei denen dieses Thema angesprochen werden sollte. Bisher gab es keine Resonanz, so dass man wohl von unveränderter Situation ausgehen darf/muss.

      Es ist schon schwer zu verstehen, weshalb es nicht machbar sein kann, dass beispielsweise vor dem Flug eine Unterschrift auf ein Papier muss auf dem steht, dass bei einem Unfall sämtliche Kosten erstattet werden müssen, und der Flug den Bestimmungen des Heimatlandes unterliegt.

      Kommentar


        #4
        AW: Tandemfliegen - Italien

        Haltet mal die versicherungstechnische und die rechtlichen Seite auseinander:

        In Italien (wie auch Schweiz) ist das Tandemfliegen mit ausländischen Lizenzen verboten. Also wenn die Carabinieri verrückt spielen, oder bei einem Unfall von denen die Papiere verlangt werden, gibts strafrechtlich einen auf die Mütze. Ich weiss allerdings nicht, wie teuer das werden kann.

        Bei den Versicherungen ists leider so, dass in jeder (der drei mir bekannten) Tandemversicherungen steht, dass sie nur haften muss, wenn der Pilotenschein gilt + das Fliegen dort erlaubt ist. Da helfen dann auch keine noch so schönen Papiere, oder anders gesagt, wenn man mit seiner Versicherung vereinbart, dass sie auch in dem Fall zahlt, gibts hier keine Probleme...

        Da die Tandemhaftpflicht bei Verwandschaft eh nicht zahlen muss, bleibt nur der strafrechtliche Punkt (und da kann jeder mit sich ausmachen, ob er das Risiko eingeht)

        Gruß
        Peter

        Kommentar


          #5
          AW: Tandemfliegen - Italien

          Hallo Peter,

          ganz kleine Berichtigung.
          Den Ausschluß von Versicherungsleistungen gegenüber Verwandten des Versicherungsnehmers gibt es seit Dez. 04 bei den DHV-Gerling-Haftpflichtversicherungen nicht mehr. Das war eine ärgerliche Einschränkung (jedoch absolut üblich) und hätte bei einem Tandemunfall mit Verwandten ernsthafte Probleme für den Piloten bedeuten können, sofern bspw. Schadenersatzansprüche vom Sozialversicherungsträger des Verunglückten geltend gemacht worden wären. Der DHV-Geschäftsführung ist es gelungen, diese Einschränkung "wegzuverhandeln".

          Grüße

          Karl Slezak

          Kommentar


            #6
            AW: Tandemfliegen - Italien

            Wie wäre es denn wenn erstmal ein kleiner Schritt versucht wird und fähige ausländische Tandemflieger direkt zur Italienerprüfung zugelassen werden?

            Wäre zwar umständlicher und wieder eine Lizenz mehr die die Hosentaschen ausbeult, aber besser als überhaupt nicht fliegen dürfen.
            Das die wegen vielleicht 30 Deutschen Tandemfliegern ihre ganzen Gesetze umkrempeln ist wohl illusorisch.

            Oder haben die dort keine Prüfungen und die Scheine gibt es nur mit Beziehungen?

            Kommentar


              #7
              AW: Tandemfliegen - Italien

              > Ausschluß von Versicherungsleistungen gegenüber Verwandten

              Diese regelung hört sich für mich ja ziemlich absurd an. Bei den meisten
              privaten Tandemfliegern ist genau das doch der Normalfall?
              Gut, das das nun vom Tisch ist!

              > Der DHV-Geschäftsführung ist es gelungen, diese Einschränkung "wegzuverhandeln".

              An dieser Stelle auch mal ein Lob: Danke Euch! Gut gemacht!

              Gruss, Ulli

              Kommentar


                #8
                AW: Tandemfliegen - Italien

                Zitat von sicherheit
                Hallo Peter,

                ganz kleine Berichtigung.
                Den Ausschluß von Versicherungsleistungen gegenüber Verwandten des Versicherungsnehmers gibt es seit Dez. 04 bei den DHV-Gerling-Haftpflichtversicherungen nicht mehr. Das war eine ärgerliche Einschränkung (jedoch absolut üblich) und hätte bei einem Tandemunfall mit Verwandten ernsthafte Probleme für den Piloten bedeuten können, sofern bspw. Schadenersatzansprüche vom Sozialversicherungsträger des Verunglückten geltend gemacht worden wären. Der DHV-Geschäftsführung ist es gelungen, diese Einschränkung "wegzuverhandeln".

                Grüße

                Karl Slezak
                Klasse, das ist schon mal ein grosser Schritt in die richtige Richtung!
                Weiss jemand, wie sich das bei Tandemunfällen mit Verwandten bei Parawing verhält?

                Gruß
                Jürgen

                Kommentar


                  #9
                  AW: Tandemfliegen - Italien

                  @macaco
                  Bei Parawing fällt es weg, wenn der Partner auch irgendeine Versicherung dort hat. Deshalb wollen die einem zusätzlich eine Unfallversicherung für den Partner verkaufen.

                  @Ulli ...absurd...mmmmh,
                  Ist übrigens bei den meisten anderen Haftpflichtversicherungen so.

                  Nächster Schritt wäre, dass die Verischerung auch zahlen würde, wenn es rechtlich nicht erlaubt wäre, zu fliegen, und sich nur bei grober Fahrlässigkeit herausreden könnte.

                  Viele Grüße
                  Peter

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Tandemfliegen - Italien

                    Hallo Georg!

                    Eine Änderung dieser Situation wird in Italien nicht so schnell eintreten! Dies würde wohl einer Gesetzesänderung bedürfen und wenn ich mir überlege wie die allgemeine Gesetzeslage den Gleitschirm- und Drachensport betreffend aussieht, dann wäre hier eine Komplettrevision der Gesetze dringend nötig!

                    Die Bemühungen des DHV sind natürlich lobenswert, doch hat es der italienische Verband FIVL bis heute nicht einmal geschafft, z.B. die für uns Gleitschirmflieger eigentlich wie ein Flugverbot geltende Höhenbeschränkung in Italien außer Kraft setzen zu können, wie bitte soll es ihm dann gelingen, für "ausländische" Piloten etwas zu erreichen? Der Stellenwert des Verbandes scheint sich, trotz immer wieder netter Berichte in unserer "Verbandszeitung", nicht wirklich zu ändern! Wenn ich mich da täusche wäre ich natürlich glücklich darüber!

                    Die Frage die ich hier mal einfach so als Feststellung stelle lautet:

                    wer fliegt denn in Italien richtig legal mit dem (Tandem)schirm?
                    ;-)

                    Viele Grüße

                    Andy

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Tandemfliegen - Italien

                      Fragt doch mal den Andy aus Bassano ,
                      da dort Tandemflüge durchgeführt werden ( sicher nicht nur von Italienern ) SMILE
                      müpsste er es doch wissen...
                      By the way :
                      Zehnerkarte; 56 Euro
                      Dreitageskarte am Helm: 10 Euro.
                      Südstartplatz: Vergammelt wie eh und je !
                      FD
                      Gemma liaba fliagn

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Tandemfliegen - Italien

                        "Diese regelung hört sich für mich ja ziemlich absurd an. Bei den meisten
                        privaten Tandemfliegern ist genau das doch der Normalfall?
                        Gut, das das nun vom Tisch ist!"


                        Das war eigentlich nie auf dem Tisch; Sozialversicherungsträger konnten schon bisher keinen Regress nehmen bei Schädigungen durch Familienangehörige oder Lebenspartner, die mit dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen, die mit dem Schädiger in häuslicher Gemeinschaft leben (vgl. Sozialgesetzbuch SGB X, § 116). Außer der Schädiger handelt mit Vorsatz.

                        Die Vorschrift wird sehr weit ausgelegt. Sollten also Versicherer eine andere Klausel in ihren Verträgen verwenden, so tun sie dies gegen besseres Wissen.

                        Viel mußte also mit Gerling nicht ausgehandelt werden.


                        Grüße

                        Dirk

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Tandemfliegen - Italien

                          Auszug
                          Eine Haftpflichtversicherung, die für alles aufkommt, kann es nicht geben. Jede Haftpflichtversicherung enthält daher Ausschlüsse, die häufig durch sog. "Deckungskonzepte" im Rahmen der Police vertraglich wieder eingeschlossen werden. Hier ist in Ihrer Police genau zu prüfen, welche Einschlüsse Sie mit Ihrem Versicherer vereinbart haben.

                          Ausgeschlossen sind z. B.:
                          Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt;
                          Schäden durch Abwässer und Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen (in der Privathaftpflichtversicherung teilweise im Rahmen der Mietsachschäden mitversichert);
                          reine Vertragsverpflichtungen, z. B. der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens;
                          Geldstrafen und Bußgelder;
                          Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges herbeigefürt werden (dafür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen, z.B. die Kfz-Haftpflichtversicherung);
                          Körperschäden an der eigenen Person (Soweit diese durch einen Unfall eingetreten sind, kann man sich gegen die Folgen durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung schützen. Für Schäden an eigenen Sachen gibt es spezielle Sachversicherungen, z. B. die Wohngebäude-, die Hausrat- oder die Kaskoversicherung für das Auto);
                          Schäden, die bestimmte Angehörige und Verwandte erleiden; insbesondere der Ehegatte und die minderjährigen Kinder, sofern man in häuslicher Gemeinschaft lebt.
                          Haftungsausschlüsse in Haftpflichtversicherungen für Verwandte kann es geben, deshalb Policen genau prüfen.
                          Ob eine solche Klausel rechtlich Bestand hat, mag fragwürdig sein. Eine gerichtliche Klärung kann sich aber viele Jahre hinziehen.
                          Zuletzt geändert von ForumAdmin; 13.02.2006, 08:15.
                          Schöne Flüge

                          ForumAdmin
                          Richard Brandl

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Tandemfliegen - Italien

                            @Dirk,
                            danke für die Klarstellung.


                            Klasse:
                            Beim DHV ist also dieses nicht existierende Problem aus der Welt geschaft worden, bei Parawing kann man sich durch zusätzlichen Abschluss einer Unfallversicherung gegen eine nicht existierende Haftung absichern!


                            Gruß
                            Peter

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Tandemfliegen - Italien

                              Zitat von sicherheit
                              Hallo Peter,

                              ganz kleine Berichtigung.
                              Den Ausschluß von Versicherungsleistungen gegenüber Verwandten des Versicherungsnehmers gibt es seit Dez. 04 bei den DHV-Gerling-Haftpflichtversicherungen nicht mehr. Das war eine ärgerliche Einschränkung (jedoch absolut üblich) und hätte bei einem Tandemunfall mit Verwandten ernsthafte Probleme für den Piloten bedeuten können, sofern bspw. Schadenersatzansprüche vom Sozialversicherungsträger des Verunglückten geltend gemacht worden wären. Der DHV-Geschäftsführung ist es gelungen, diese Einschränkung "wegzuverhandeln".

                              Grüße

                              Karl Slezak
                              Wo kann ich das eigentlich schriftlich nachlesen? Kann man da ein Dokument herunterladen?

                              Hans-Martin

                              Kommentar

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