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Ankündigen und Vertösten?

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    Ankündigen und Vertösten?

    Also ich muss mich manchmal etwas wundern über die Politik der Hersteller von Güesiegelgleitschirmen:

    Da werden neue Gleitschirme angekündigt, die "praktisch fast fertig" sind, Daten kursieren schon herum, Tester sind im Umlauf oder manchmal werden die Gleitschirme sogar schon verkauft, Gütesiegel haben die natürlich angeblich auch schon.

    Nur in der DHV Datenbank findet man dann diese Schirme gar nicht.

    Ich würde mir wünschen es gibt erst dann die Schirme wenn wirklich alles in trockenen Tüchern ist. Sonst ist doch dem Missbrauch Tor und Tür geöffnet:

    Wir dummen Endkunden wissen ja meist gar nicht warum es die Verzögerungen gibt, niemand weiss ob da noch nachgefeilt wird oder was auch immer. Da gab es ja durhaus ein paar Fälle in der Vergangenheit was man so mitbekommen hat.

    Andererseits warten wir natürlich oft gerne auf unser Wunschmodell, in der Annahme in ein paar Tagen hat das Teil wirklich serienreif und werden so natürlich verleitet eine Kaufentscheidung immer mehr hinauszuzögern.

    So gesehen ist die Strategie "Ankündigen und Vertösten" durchaus erfolgreich, aber wünschenswert finde ich es nicht.
    Zuletzt geändert von helimeyr; 02.05.2006, 14:50.

    #2
    AW: Ankündigen unsd Vertösten?

    Hi!
    Zitat von helimeyr
    Da werden neue Gleitschirme angekündigt, die "praktisch fast fertig" sind, Daten kursieren schon herum, Tester sind im Umlauf oder manchmal werden die Gleitschirme sogar schon verkauft, Gütesiegel haben die natürlich angeblich auch schon.
    Nur in der DHV Datenbank findet man dann diese Schirme gar nicht.
    Wenn ein Hersteller Testschirme ausgibt bzw. einen Schirm schon verkauft, dann würde ich schwer davon ausgehen, dass der Schirm das Gütesiegel auch hat und einfach nur noch nicht in die DHV-Datenbank aufgenommen wurde.

    Ich weiß, dass das schon mal etwas länger dauern kann.

    Pipo
    NOVA

    Kommentar


      #3
      AW: Ankündigen unsd Vertösten?

      Zitat von pipo
      Hi!

      Ich weiß, dass das schon mal etwas länger dauern kann.

      Pipo


      Nur...WARUM???

      Woran liegts??

      So groß ist doch der Nachweis nicht zum uploaden auf der GÜSI-DABA!

      Oder ist das gezieltes Verkaufsmanagment???

      Tstsss
      gruß

      Kommentar


        #4
        AW: Ankündigen unsd Vertösten?

        Zitat von pipo
        Hi!

        Wenn ein Hersteller Testschirme ausgibt bzw. einen Schirm schon verkauft, dann würde ich schwer davon ausgehen, dass der Schirm das Gütesiegel auch hat und einfach nur noch nicht in die DHV-Datenbank aufgenommen wurde.

        Ich weiß, dass das schon mal etwas länger dauern kann.

        Pipo
        Ja Du bist aber in dem Punkt gutgläubig.
        Meinst Du der DHV verzögert absichtlich die Aufnahme in die Datenbank?

        Kann ich mir nicht vorstellen. Dafür gibt es dann natürlich Gründe, und sei es das die rechnung nicht bezahlt wurde,

        Ausserdem gab es in der Vergangenheit ja schon mehrfach Fälle von Verzögerungen und sogar schon mind. ein Fall wo das Siegel gar nicht erteilt wurde obwohl der Schirm schon im Verkauf war.

        Zudem wundert es mich dass ich in den bunten Prospekten manchmal Schirme sehe die eine Einstufung haben obwohl ich weiss dass die noch überhaupt nicht beim DHV waren. Eigentlich eine Wettbewerbsverzerrung würde ich meinen. Oder der Gewichtsbereich ist dann später in Wirklichkeit ein ganz anderer als angekündigt.

        Bin ich der Einzige den das ärgert?

        Kommentar


          #5
          AW: Ankündigen unsd Vertösten?

          Hi!

          Ich würde sagen, ein Hersteller darf einen Schirm als gütegesiegelt anpreisen, sobald der die Flug- und Belastungstests bestanden hat.
          Der restliche Papierkram gehört natürlich auch zum GüSi, für den Kunden, zur Beurteilung des Schirms, sind aber die praktischen Tests ausschlaggebend.
          In der Datenbank ist er aber erst zu finde, sobald der ganze Papierkram erledigt ist.

          Viele Verzögerungen (z.B. Rookie) ergeben sich durch eben diesen Sachverhalt.

          Andererseits warten wir natürlich oft gerne auf unser Wunschmodell, in der Annahme in ein paar Tagen hat das Teil wirklich serienreif und werden so natürlich verleitet eine Kaufentscheidung immer mehr hinauszuzögern.
          Die Annahme besteht oft auch beim Hersteller, aber dann gibt´s halt doch eine Kleinigkeit am Schirm, die sich als hartnäckiges Problem entpuppt. Oder das Wetter macht einen Strich durch die Rechnung, usw.

          Der Erscheinungstermin eines Schirms ist einfach nur sehr schwer voraussagbar.

          Pipo
          NOVA

          Kommentar


            #6
            AW: Ankündigen unsd Vertösten?

            Zitat von pipo

            ....Ich würde sagen, ein Hersteller darf einen Schirm als gütegesiegelt anpreisen, sobald der die Flug- und Belastungstests bestanden hat.
            Der restliche Papierkram gehört natürlich auch zum GüSi, für den Kunden, zur Beurteilung des Schirms, sind aber die praktischen Tests ausschlaggebend.
            In der Datenbank ist er aber erst zu finde, sobald der ganze Papierkram erledigt ist.
            ...
            Ich geh mal davon aus, dass die Haftpflicht sehr genau weiß, ab wann Sie haftet. Und das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Publikationsdatum in der DB UND ein Schirm mit legitimer Plakete, deren Datum nach dem Publikationsdatum liegen dürfte.

            Oder irre ich mich da ?
            Wo sind denn die Papierflieger der Anwaltszunft (mögen Sie ewig im Thermal hängen bleiben)

            Claus

            Kommentar


              #7
              AW: Ankündigen und Vertösten?

              Zitat von Claus
              Ich geh mal davon aus, dass die Haftpflicht sehr genau weiß, ab wann Sie haftet. Und das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Publikationsdatum in der DB UND ein Schirm mit legitimer Plakete, deren Datum nach dem Publikationsdatum liegen dürfte.
              Und ich geh mal davon aus, daß ein Gütesiegel für einen bestimmten Schirm nur zu kriegen ist (vom DHV), wenn alles vollständig ist. Damit dürfts den Fall 'mit Plakete vor dem Publikationsdatum' doch gar nicht geben, oder?

              Fragt,
              Steffi

              Kommentar


                #8
                AW: Ankündigen und Vertrösten?

                Zitat von Steffi
                Und ich geh mal davon aus, daß ein Gütesiegel für einen bestimmten Schirm nur zu kriegen ist (vom DHV), wenn alles vollständig ist. Damit dürfts den Fall 'mit Plakete vor dem Publikationsdatum' doch gar nicht geben, oder?

                Fragt,
                Steffi
                Naja, da kann man streiten oder eben nicht: Bei meinem aktuellen Schirm hat mir der Hersteller mehrfach "geschworen" das der Schirm ein Gütesiegel hat, hat mit sogar die Testprotokolle zugefaxt, eigentlich alles im grünen Bereich.
                Nur wenn dieser Hersteller dann die fälligen Gebühren nicht aufbringen kann rückt der DHV die Plaketten nicht raus, kommt dann zu dieser "unglücklichen" Situation: Gütesiegeltests bestanden, Schirm kann aber nicht verkauft werden weil die siegelnde Stelle keine Plaketten rausrückt. Wenn der Schirm wegen fehlender Plaketten nicht verkauft werden kann kommt auch keine Kohle in die Kasse, weder beim Hersteller noch beim DHV, also bleibt die Auslieferung der Plaketten weiterhin auf Eis liegen. Wenn sich dann nicht einer findet der den ganzen Laden kauft, (den Hersteller, nicht den DHV) und die ausstehenden Gebühren an den Verband abdrückt, wird der Schirm auf ewig auf Halde liegen bleiben, obwohl er die Tests erfolgreich durchlaufen hat.
                Seh ja ein daß der DHV kein Wohlfahrtsverein ist, blöde ist diese Situation trotzdem für alle Beteiligten.
                Aber auf die Aussage eines Herstellers: "Klar hat der ein Gütesiegel" würde ich mich nicht mehr so ohne weitere Nachforschungen verlassen!


                . . . und immer schön fröhlich bleiben . . .

                Womblinger

                Kommentar


                  #9
                  AW: Ankündigen unsd Vertösten?

                  Hi Claus!
                  Zitat von Clob
                  Ich geh mal davon aus, dass die Haftpflicht sehr genau weiß, ab wann Sie haftet. Und das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Publikationsdatum in der DB UND ein Schirm mit legitimer Plakete, deren Datum nach dem Publikationsdatum liegen dürfte.
                  Oder irre ich mich da ?
                  Ja, und in diesem Fall, glücklicherweise:
                  Es gibt einen Präzedenzfall, der die erfolgreich abgeschlossenen Tests anerkennt, und den Papierkram als Formsache sieht.
                  Die Sache ist also zum Glück nicht so problematisch, wie angenommen.

                  Pipo
                  Zuletzt geändert von pipo; 03.05.2006, 09:04.
                  NOVA

                  Kommentar

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