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Checkflug

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    Checkflug

    Moin moin,

    kann mir von Euch jemand auf die Sprünge helfen - muss ich einen Checkflugnachweis mitführen? (Erinner' mich nicht mehr... )

    Danke - Felix.
    "Das Fliegen ist die Kunst, sich auf den Boden zu werfen - nur daneben."
    [Douglas Adams]

    www.parapendio.de

    #2
    AW: Checkflug

    Auch keiner ne Ahnung hier?
    "Das Fliegen ist die Kunst, sich auf den Boden zu werfen - nur daneben."
    [Douglas Adams]

    www.parapendio.de

    Kommentar


      #3
      AW: Checkflug

      Du bis Lustig,

      wenn Du Deinen Personalausweis verängerst, nimmst Du dann den abgelaufenen mit auf Reise???

      Kommentar


        #4
        AW: Checkflug

        Zitat von tuchflieger
        Moin moin,

        kann mir von Euch jemand auf die Sprünge helfen - muss ich einen Checkflugnachweis mitführen? (Erinner' mich nicht mehr... )

        Danke - Felix.
        Karl hat dir doch geantwortet:

        Kommentar


          #5
          AW: Checkflug

          DER CHECKFLUG IST WEG


          siehe:



          Gruß

          Christian
          --------------------
          www.bbq-team.de
          --------------------

          Kommentar


            #6
            AW: Checkflug

            Der Nachweis der fliegerischen Übung gemäß LuftPersV § 45 Abs. 4 gilt als erbracht,
            a.) wenn der Inhaber einer einsitzigen Lizenz für Hängegleiter oder Gleitschirm eine Flugerfahrung von mindestens 10 Starts und Landungen innerhalb der letzten 36 Monate nachweisen kann
            korrekt handelst Du, wenn Du eine Kopie aus dem Flugbuch (Checkflug-Bestätigung, bzw. Nachweis von 10 Flügen innerhalb der letzten 36 Monate) beim Fliegen dabei hast. § 120 LuftPersV schreibt nämlich vor, dass das Flugbuch oder ein entsprechender Auszug davon bei der "lizenzpflichtigen Tätigkeit" mitgeführt werden muss.
            Wenn`s blöd läuft, kann man Dir, bei Verstoß, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren anhängen, weil gem. § 134 LuftPersV ordnungswidrig handelt, wer sein Flug- oder Sprungbuch nicht mitführt.

            Grüße
            Karl Slezak
            DHV-Ausbildung/Sicherheit
            Schöne Flüge

            ForumAdmin
            Richard Brandl

            Kommentar


              #7
              AW: Checkflug

              Hallo -

              auch wenn ich jetzt riskiere ne blöde Antwort zu bekommen:

              Klartext: Ich muss ein Flugbuch dabei haben, in dem min 10 Flüge innert der letzten 36 Monate eingetragen sind - bestätigt von wem? Oder muss ich die überhaupt bestätigen?

              Und: Ich muss in Zukunft also keinen Checkflug mehr machen???

              Habt Nachsicht mit mir!

              Danke für Eure Antworten - Felix.
              "Das Fliegen ist die Kunst, sich auf den Boden zu werfen - nur daneben."
              [Douglas Adams]

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              Kommentar


                #8
                AW: Checkflug

                @tuchflieger

                Wenn du korrekt sein willst, solltest du ein Flugbuch dabei haben, in dem 10 Flüge innerhalb der letzten 36 Monate von dir eingetragen und selbst bestätigt sind
                oder
                du kannst stattdessen einen Checkflug machen (der dann auch in deinem mitzuführenden Flugbuch bestätigt sein sollte).

                Wenn du dir deine 10 Flüge selbst bestätigt hast, musst du keinen Checkflug machen.
                Schöne Flüge

                ForumAdmin
                Richard Brandl

                Kommentar


                  #9
                  AW: Checkflug

                  Hallo,

                  danke für die extra Erklärung für mich. Irgendwie klang das ganze so seltsam, daß man kaum glauben durfte, dass dies wahr ist.
                  Fragt sich nur - wieso dieso "Abschaffung", wo der Checkflug doch gerade eben erst einegführt wurde!?! -> Naja, sie werden schon einen triftigen Grund haben.

                  Felix.
                  "Das Fliegen ist die Kunst, sich auf den Boden zu werfen - nur daneben."
                  [Douglas Adams]

                  www.parapendio.de

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                    #10
                    Checkflug

                    Wenn ich das Thema Checkflug richtig verstanden habe, so wurde dieser in Deutschland eingeführt, weil dieses System in Österreich bereits bestand und um die gegenseitige Anerkennung der Pilotenscheine nicht zu gefährden.

                    Demnach könnte man doch eigentlich den Checkflug in Deutschland wieder abschaffen?

                    Oder man müsste konsequenterweise darauf bestehen das Sopi- Scheininhaber wenn sie in Deutschland fliegen wollen noch stets ihre "fliegerische Übung" per Flugbuch oder Checkflug nachweisen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Checkflug

                      @Ulf

                      Stattdessen heißt es jetzt: "Die Inhaber solcher Berechtigungen dürfen ihre Berechtigung nur ausüben, wenn keine Zweifel am Fortbestehen der für die sichere Ausübung der betreffenden Berechtigung erforderlichen fachlichen Befähigung bestehen.
                      Dieser Satz läßt viele Möglichkeiten offen, was SoPi-Piloten, die in Österreich fliegen wollen, eventuell "nachweisen" müssen. .
                      Schöne Flüge

                      ForumAdmin
                      Richard Brandl

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Checkflug

                        Zitat von ForumAdmin
                        Dieser Satz läßt viele Möglichkeiten offen, was SoPi-Piloten, die in Österreich fliegen wollen, eventuell "nachweisen" müssen. .

                        In Österreich darfst alles was nicht ausdrücklich verboten ist.
                        In Deutschland darfst nix wenn's nicht ausdrücklich erlaubt ist.

                        -
                        Grüße
                        fliegnix
                        __________________________________________________

                        Der deutsche Humor ist seiner Seltenheit wegen besonders wertvoll.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Checkflug

                          Moin,

                          @Ulf
                          Zitat von Ulf
                          Oder man müsste konsequenterweise darauf bestehen das Sopi- Scheininhaber wenn sie in Deutschland fliegen wollen noch stets ihre "fliegerische Übung" per Flugbuch oder Checkflug nachweisen.
                          Ich bin SOPI Inhaber und habe mir in Österreich gerade folgendes erklären lassen: Den Checkflug alle 3 Jahre muß der SOPI Inhaber in jedem Fall machen. Wenn er 10 Flüge innerhalb des letzten Jahres nachweisen kann - selbst in Flugbuch eingetragen und selbst "bestätigt" (so man sich selbst bestätigen kann)- muß er keine Nachschulung machen.

                          In diesem einen Punkt scheint D derzeit etwas lachser zu sein, als Ö.

                          Der Sonderpilot

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Checkflug

                            Zitat von Exocoetidae
                            Moin,

                            @Ulf


                            Ich bin SOPI Inhaber und habe mir in Österreich gerade folgendes erklären lassen: Den Checkflug alle 3 Jahre muß der SOPI Inhaber in jedem Fall machen. Wenn er 10 Flüge innerhalb des letzten Jahres nachweisen kann - selbst in Flugbuch eingetragen und selbst "bestätigt" (so man sich selbst bestätigen kann)- muß er keine Nachschulung machen.

                            In diesem einen Punkt scheint D derzeit etwas lachser zu sein, als Ö.

                            Der Sonderpilot
                            War das vielleicht eine Flugschule ?

                            Den Checkflug müssen nur noch Inhaber der Doppelsitzerberechtigung und von Berechtigungen für motorisierte Paragleiter und Hängegleiter zur Aufrechterhaltung der Linzenz durchführen.

                            Für den normalen Sopi auch mit Überlandberechtigung ist kein Checkflug mehr vorgesehen. In der ZLPV 2006 die mit 1.06 in Kraft getreten ist konnte ich nichts bezüglich irgendeiner Mindestanzahl an zu dokumentierenden Flügen finden.

                            Die Informationen die Du bekommen hast sind falsch.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Checkflug

                              Moin JHG

                              VIELEN DANK! Die Info ist wirklich gute Nachricht für mich.
                              Und in der Tat stammt meine (falsche) Info von einer Flugschule. Nun bin ich entweder naiv oder gutgläubig, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die das wußten. So frech kann man wohl nicht sein.

                              Zu guter Letzt: Was ist die ZLPV und wo bekommt man die?
                              Thks again!

                              Frohe Pfingsten, Christian

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