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    Geniestreich

    Im Rookie Thread im Geräte Forum habe ich folgenden Geniestreich des "Vereinten Europas" entdeckt. Er ist es glaube ich wert unter "Allgemein" einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt zu werden.

    Zitat von Hannes Papesh
    Hallo!
    .....
    ACHTUNG!
    Da man ja jetzt in Österreich eigene Plaketten braucht, ist es nötig, daß uns der Pilot / die Flugschule (Verkäufer) mitteilt, welche Plakette benötigt wird!

    Jeder Pilot muss sich darum kümmern, die richtige Plakette am Gerät zu haben (vor allem auch bei Gebrauchtgeräten)!
    Die österreichischen Pickerln sind Rot, die neuen DHV Pickerl blau.
    ...
    Was bedeutet das jetzt eigentlich ? Darf ich mit einem rotgesiegelten Schirm jetzt in D (legal) fliegen und mit einem blaugesiegelten in A ? Oder ist das möglicherweise ein weiterer Formalfehler bei dem sich eine Versicherung die Hände reiben könnte ? Oder ist das Pickerl eh wurscht solange in der Datenbank der Schirm als gesiegelt aufscheint ?

    Ziemlich erheiternd auf alle Fälle...

    #2
    AW: Geniestreich

    salü.

    ja, was ähnliches ist mir auch durch den kopf gegangen.
    auch die tatsache, dass scheinbar die plaketten "in klarsichtaschen" eingesteckt werden und nicht mehr angeklebt/genäht werden erscheint mir problematisch in dem zusammenhang!

    wo führt uns das noch hin? aber alles noch besser als die CEN-geschichte, die uns aber umso eher blüht je blödsinniger das hier gemacht wird! also, bitte g'scheite lösungen und nicht solche bürokratie-optimierungen...

    cu
    thomas

    Kommentar


      #3
      AW: Geniestreich

      Hallo!

      Wir (NOVA) haben diese Information bekommen:

      Information für Instandhaltungs-, Entwicklungs- und Herstellungsbetriebe für HG und PG.

      Änderung der luftrechtlichen Vorgaben durch die ZLLV 2005 in Österreich

      Diese Regelung betrifft alle einsitzigen HG/PG die von Österreichern betrieben werden sowie alle gewerblich in Österreich benutzten mehrsitzigen HG/PG.

      Gemäß der ZLLV 2005 dürfen Stück- und Nachprüfungen für Hänge-, und Paragleiter sowie deren zugehörigen Rettungsgeräte und Gurtzeuge nur von Bauprüfern des ÖAeC durchgeführt werden. Dies bedeutet vor allem, dass Stückprüfplaketten, Stückprüfungen und Nachprüfungen ausschließlich von diesen Personen unterschrieben werden dürfen.
      Der ÖAeC wird die Technischen Leiter der vom ÖAeC genehmigten Instandhaltungs-, Entwicklungs- und Herstellungsbetriebe zu Bauprüfern des ÖAeC bestellen. Es können auch mehrere Personen für einen Betrieb sein, sie sollten dann als stellvertretende Technische Leiter in das Instandhaltungsbetriebshandbuch der Betriebe aufgenommen werden.
      In der Anlage findet Ihr eine Liste der derzeit bei uns genehmigten Betriebe sowie deren Technische Leiter. Sollte in Eurem Betrieb hier eine Änderung eingetreten sein, übersendet bitte umgehend eine Änderungsmeldung. Als Anlage zur formlosen Änderungsmeldung bitte eine überarbeitet Ausgabe des vom ÖAeC genehmigten Instandhaltungsbetriebshandbuch als Instandhaltungsbetrieb/Entwicklungs- und Herstellungsbetrieb mitsenden.
      Für alle Österreichischen Hänge-, und Paragleiter sowie deren zugehörigen Rettungsgeräte und Gurtzeuge müssen eigene Österreichische Plaketten benutzt werden. Diese müssen dem Muster 15 der Anlage A der ZLLV 2005 entsprechen und müssen wie bisher vom gemeinsamen Technikreferat des DHV und des ÖAeC bezogen werden. Ein Muster der neuen Plakette findet ihr in der Anlage.

      Diese Regelung betrifft nicht jene Geräte, die an deutsche Staatsbürger in Österreich verkauft werden. Für diese Geräte ist nach wie vor die bisherige Plakette (Gütesiegel) auszugeben.

      Hannes Weininger,
      Leiter Technik HG/PG im ÖAeC
      Das Pickerl sieht so aus: siehe Anlage.

      Servus!

      Hannes
      Angehängte Dateien
      unchained

      Kommentar


        #4
        AW: Geniestreich

        sagt der schöne adler im logo nicht eh schon alles?

        *kopfschüttel*

        Kommentar


          #5
          AW: Geniestreich

          Diese müssen dem Muster 15 der Anlage A der ZLLV 2005 entsprechen und müssen wie bisher vom gemeinsamen Technikreferat des DHV und des ÖAeC bezogen werden.

          *ROFL*

          Das gemeinsame Technikreferat versendet unterschiedliche Pickerl für A und D.

          Besser als jedes Kabarett.

          Kommentar


            #6
            AW: Geniestreich

            Ja das bringt eben die Harminisierung mit sich
            Ich finde die Lösung eigentlich ganz gut. So erkennt man wenigstens die Staatsbürger zweier gleichsprachigen Länder auseinander

            Aber noch besser wäre: Die Österreicher fliegen mit rot weiß roten Schrimen und die Deutschen dann eben mit schwarz rot gelben.
            (Aber was machen wir mit denn mit den Südtirolern???)

            nix für unguat, aber was der Sch.... denn wieder soll????
            VG
            Sepp
            Tests für leichte Gleitschirmausrüstung sowie Leichtgurtzeuge oder leichte Gleitschirme, Paragleiter, Wandern und Bergsteigen mit dem Gleitschirm, Hochtouren mit dem Gleitschirm bzw. Paragleiter

            Kommentar


              #7
              AW: Geniestreich

              Wie schaut das mit Gebrauchtschirmen aus?? Ich mein Gebrauchtschirme die noch mit den "alten" einheitlichen Plaketten ausgeliefert wurden??
              Muss ich mir jetzt für meinen Cayenne 1 eine rote Plakette bei Skywalk bestellen??
              Is echt zum Schämen die Geschichte ...
              Sinnfreier gehts wirklich nicht!
              Hangnahes Fliegen bitte nur mit Zeckenschutzimpfung / Vogelgrippeimpfung!

              www.stefan-hofbauer.com

              Kommentar


                #8
                AW: Geniestreich

                /[QUOTE]

                Stück- und Nachprüfungen für Hänge-, und Paragleiter sowie deren zugehörigen Rettungsgeräte und Gurtzeuge nur von Bauprüfern des ÖAeC durchgeführt werden.

                \[QUOTE]



                heißt das jetzt, daß ich meinen schirm nur mehr bei österreichischen betrieben zum 2-jahres-check geben darf, aber zb. nicht mehr am chiemsee, wo ich meinen schirm gekauft habe??


                ?????


                hanni
                ein angshase stirbt tausendmal, ein mutiger nur einmal

                Kommentar


                  #9
                  AW: Geniestreich

                  Man könnte einen Antrag stellen für eine blaue und eine rote Plakette. Vorraussetzung für die Bereitstellung des Verbandes wäre eine Ippicart und die vorherige Bestätigung, dass man Besitzer einer roten Karte, bzw. in Österreich einer blauen Karte ist. Hat man diese Bestätigung braucht man eigentlich nur noch einen Antrag zu stellen. Es versteht sich, dass die jeweilige Karte nur in Verbindung mit einer Ippicard gültig ist. Zumindest die rote. Bei der blauen kenne ich mich noch nicht so gut aus, aber wahrscheinlich ist mindestens ein Sehtest bei einer Flugschule zu absolvieren.

                  Also es hat sich kaum was geändert, oder? Vielleicht war das mir den Schillings und der DäMark nicht sooo schlecht.

                  Europa läßt grüßen

                  Wolfgang

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Geniestreich

                    Zitat von Airwolf
                    Man könnte einen Antrag stellen für eine blaue und eine rote Plakette. Vorraussetzung für die Bereitstellung des Verbandes wäre eine Ippicart und die vorherige Bestätigung, ....................
                    schlag nach bei reinhard :-)
                    Latest news coverage, email, free stock quotes, live scores and video are just the beginning. Discover more every day at Yahoo!


                    unglaublich, oder?
                    aber wie man in einem anderen thread sieht, manchen kann es nicht genormt und geregelt genug zugehen :-)


                    gute nacht!

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Geniestreich

                      Zitat von hanni24

                      heißt das jetzt, daß ich meinen schirm nur mehr bei österreichischen betrieben zum 2-jahres-check geben darf, aber zb. nicht mehr am chiemsee, wo ich meinen schirm gekauft habe??

                      ?????

                      hanni
                      mir kommt´s so vor, als könne man das eigentlich nicht anders verstehen
                      vielleicht sollte man mal beim dhv fragen

                      oder das ist der finanzielle Ersatz für den Wegfall des Checkfluges
                      da soll einer noch die Österreicher verstehen

                      und wenn nun ein Gebrauchtschirm die Nationalität seines Besitzers wechselt, braucht der dann das andere Pickerl ?

                      Fragen uber Fragen

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Geniestreich

                        Zitat von joachim abel
                        und wenn nun ein Gebrauchtschirm die Nationalität seines Besitzers wechselt, braucht der dann das andere Pickerl ?

                        Fragen uber Fragen
                        So wie ich verstanden hab, JA ! Hat der Hannes glaub ich auch so erwähnt! Ich weiss nur nicht wie das mit den Schirmen aussieht die VOR dieser "Regeländerung" vekauft worden sind, so wie mein Cayenne 1 !!??

                        Kann mal wer "offizieller" was dazu sagen?

                        lg, zeckenklauber
                        Hangnahes Fliegen bitte nur mit Zeckenschutzimpfung / Vogelgrippeimpfung!

                        www.stefan-hofbauer.com

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Geniestreich

                          Ich frag' mal nach.
                          Schöne Flüge

                          ForumAdmin
                          Richard Brandl

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Geniestreich

                            Zitat von hanni24

                            Stück- und Nachprüfungen für Hänge-, und Paragleiter sowie deren zugehörigen Rettungsgeräte und Gurtzeuge nur von Bauprüfern des ÖAeC durchgeführt werden.
                            heißt das jetzt, daß ich meinen schirm nur mehr bei österreichischen betrieben zum 2-jahres-check geben darf, aber zb. nicht mehr am chiemsee, wo ich meinen schirm gekauft habe??

                            ?????


                            hanni
                            Der ÖAeC wird die Technischen Leiter der vom ÖAeC genehmigten Instandhaltungs-, Entwicklungs- und Herstellungsbetriebe zu Bauprüfern des ÖAeC bestellen.
                            Wenn der Technische Leiter der FS zu einem Bauprüfer des ÖAeC bestellt wurde kannst Du Deinen Schirm überall hinschicken. Da gibt's ja keine Einschränkung bzgl. Nationalität. Da das Technikreferat des ÖAeC eigentlich ja nicht existiert sondern das des DHV ist (von gemeinsam kann da wohl kaum die Rede sein), wird das für deutsche Checkbetriebe kein Problem sein.

                            Warum nicht gleich beide draufpappen. So ein Schirm ist doch groß genug da bliebe sogarauch noch Platz für ein schweizirisches, italienisches, französisches,...

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Geniestreich

                              Auch ich bin kein Hellseher, also weiß ich auch nicht, was das von Hannes Papesh zitierte Schreiben in allen Einzelheiten bedeutet.

                              Aber wenn man das Schema, das bei allen übrigen Flugzeugen gilt, und das in den verschiedenen Luftfahrtgesetzen der Länder steht, auf uns anwendet, dann müsste es bedeuten, dass die Musterzulassung und die Fluglizenz aus dem gleichen Land kommen müssen. http://de.wikipedia.org/wiki/ICAO . Vermutlich will Ö das vorgegebene Schema einhalten.

                              Das gilt auch, wenn man kurzeitig in einem anderen Land ist. Wenn man jedoch in einem anderen Land ein „Flugzeug“ ausleiht, muss man im Allgemeinen eine Prüfung oder manchmal nur eine Einweisung machen, aber da wird es kompliziert, weil von Land zu Land andere Bestimmungen herrschen können.

                              Bei einem Fahrrad müsste, wenn es in Ö verkauft wird, die Ö-Bestimmungen für die Musterzulassung gelten, in D die D-Bestimmungen usw..

                              Aber niemand fragt nach der Staatsangehörigkeit des Fahrers. Nun gibt es anders als beim Fahrrad bei uns eine Fluglizenz-Pflicht, aber auch nur in wenigen (deutschsprachigen) Ländern, also siehe oben.

                              Ich würde deshalb alles nicht so ernst nehmen und bin sicher, das das alles reine Formalitäten sind, auch im Fall eines Unfalls, weil ja von der Sache her die technische Beschaffenheit der Geräte wegen der Identität der Prüfstelle (und Prüfvorschriften) genau gleich ist.


                              Don't worry fly happy

                              C

                              (Weshalb ich sowas schreibe? Weil ich aus Erfahrung weiß, dass das für die Wichtigtuer wieder eine Möglichkeit ist, einem den Spass am Fliegen (kurzzeitig) zu verderben.)
                              Zuletzt geändert von Cacao; 11.07.2006, 08:59.

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