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    Lizenz

    hallo,

    was muß ich alles noch machen um eine Lizenz für das Gleitschirmfliegen zu bekommen. ich habe bereits eine Lizenz beim DFV ( für`s Fallschirmspringen )
    vielen dank im vorraus

    Gruß Tobi
    iss niemals gelben schnee

    #2
    AW: Lizenz

    Guckst du hier:

    Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband, Beauftragter des Bundesministers für Verkehr, Erteilung von Erlaubnissen und Berechtigungen für Piloten,Gleitschirm- und Drachenflugschulen und Geländen,Musterprüfstelle für Gleitschirme und Hängegleiter


    Carsten
    Trudeln in Tomatensauce...

    Kommentar


      #3
      AW: Lizenz

      Zitat von Tobi-M
      hallo,
      ...ich habe bereits eine Lizenz beim DFV ( für`s Fallschirmspringen )
      Man muss eine Umschulung machen....d.h. 15 Flüge mit GS und die Prüfung kann man sich sparen.

      Kommentar


        #4
        AW: Lizenz

        Zitat von Batman
        15 Flüge mit GS und die Prüfung kann man sich sparen.
        bekomme ich nach 15 flügen eine lizenz kann ich mir eigentlich so nich vorstellen.
        gerade bei dieser bürokratie hier in deutschland wo doch jeder was verdienen will.
        also vom gleitschirmfliegen zum fallschirmspringen das wäre nicht so einfach.
        deshalb will ich mich vorab erst informieren was alles auf mich zu kommt
        iss niemals gelben schnee

        Kommentar


          #5
          AW: Lizenz

          Zitat von Tobi-M
          bekomme ich nach 15 flügen eine lizenz kann ich mir eigentlich so nich vorstellen.
          gerade bei dieser bürokratie hier in deutschland wo doch jeder was verdienen will.
          also vom gleitschirmfliegen zum fallschirmspringen das wäre nicht so einfach.
          deshalb will ich mich vorab erst informieren was alles auf mich zu kommt
          Hallo Tobi,

          frag mal Audacium hier im Forum, der hat es so gemacht.

          Viele Grüße,
          Martin

          Kommentar


            #6
            AW: Lizenz

            Hallo,


            als Fallschirmspringer ist man bzgl. Umschulung den Drachenfliegern gleichgestellt.

            Du musst einen kompletten Gleitschirm-Grundkurs absolvieren und im Anschluss einen verkuerzten Hoehenflugkurs, mit min. 15 Hoehenfluege ("normale" Anfaenger muessen im Hoehenflugkurs min. 40 Fluege absolvieren). Du musst nach Abschluss der Hoehenfluege in der Lage sein, das Pruefungsprogramm zu fliegen (Pruefungsacht etc.), es findet jedoch weder eine theoretische noch praktische offizielle Pruefung durch einen DHV-Pruefer statt, es ist Entscheidung Deines Fluglehrers, wann Du reif bist.

            Beim Theorie-Unterricht werden offiziell einige Sachen erlassen (glaube Wetter und noch irgendetwas), wuerde ich aber an Deiner Stelle nicht machen, v.a. Wetter hat beim Paragliding noch einen ganz anderen Stellenwert.

            Ich war auch erst erstaunt, dass das so fix und recht unbuerokratisch geht, fuer mich war das im nachhinein betrachtet aber auch voellig ok und ausreichend. Allerdings hatte ich zu Beginn der Flugausbildung auch fast 900 Spruenge und habe daher sicher schon ein gewisses Gefuehl fuer die Luft mitgebracht. Wie weit bist Du mit der Springerei?

            Ich habe die Umschulung uebrigens vor zwei Monaten bei adventure sports in Lenggries gemacht, die waren sehr kooperativ und hilfsbereit, und viel gelernt habe ich auch. Frag doch dort einmal nach.


            Gruesse, Eduard.

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              #7
              AW: Lizenz

              Hallo,
              sagt mal, wo habt Ihr das her? Für mich war bisher die APO, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung maßgebend. Da steht was von PPL-A,-B und -C, aber nichts von Fallschirmspringern.
              Hm, gebt Ihr mal die Quelle an? Danke.

              Kommentar


                #8
                AW: Lizenz

                Siehe auch Link von Carsten, die Bestimmungen sind zu finden in:



                Ausbildungs- und Pruefungsordnung fuer Gleitschirmflieger, Abschnitt VI Erleichterungen, Nr. 6 Fallschirmspringer.


                Gruesse, Eduard.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Lizenz

                  Tschuldigung, bezieht sich nur auf PGs nicht auf HGs

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