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Fliegen in Italien

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    Fliegen in Italien

    Hi,
    ich habe gehört dass ein A-Schein nicht ausreichend ist wenn man in Italien fliegen will.
    Frage: Was für ein Schein usw. wird denn benötigt um in Italien fliegen zu dürfen ?

    Gruß an Alle
    Günther

    #2
    AW: Fliegen in Italien

    Du brauchst die IPPI card. Kriegst du beim DHV, keine Ahnung wieviel sie kostet ist aber unproblematisch.

    Kommentar


      #3
      AW: Fliegen in Italien

      Hi shortdiver,

      danke zuerst mal für die wirklich rasend schnelle Antwort.

      Ich habe da etwas von einem 'internationalem A-Schein', oder so ähnlich, gehört den es geben solle und der dazu notwendig wäre. Ist da was dran ?

      Gruß
      Günther

      Kommentar


        #4
        AW: Fliegen in Italien

        Die Ippi Card _ist_ die Ergänzung der deutschen nationalen Lizenz zur internationalen Lizenz. Es gibt sie in 5 verschiedenen Stufen. Der A-Schein entspricht Ippi 4, der B-Schein Ippi 5. Die Ippi Card kannst Du als Inhaber eines A- oder B-Scheins beim DHV beantragen.
        Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband, Beauftragter des Bundesministers für Verkehr, Erteilung von Erlaubnissen und Berechtigungen für Piloten,Gleitschirm- und Drachenflugschulen und Geländen,Musterprüfstelle für Gleitschirme und Hängegleiter



        Phil
        ------------------------
        http://www.youtube.com/user/philflieger

        Kommentar


          #5
          AW: Fliegen in Italien

          Vielen Dank an alle - jetzt muß ich mir nur noch die IPPI-Card besorgen.

          Gruß
          Günther

          Kommentar


            #6
            AW: Fliegen in Italien

            Wo willst du denn in Italien fliegen gehen?

            Kommentar


              #7
              AW: Fliegenanderswo

              Zitat von Jodem Dom
              IPPI steht für International Pilot Proficiency Identification und bedeutet frei übersetzt soviel wie Internationaler Piloten Ausbildungs-Nachweis.
              Stimmt nicht ganz. Es steht eher für "internationaler Ausweis zum Kenntnisstand des Piloten"

              Nie als Lizenz gültig, sondern eher als Hilfsmittel um nachzuweisen das eine nationale Lizenz der Qualität X besteht. Bei uns Für Gleitschirm A-Schein Klasse 4 und B ist Klasse 5.

              In vielen Ländern reicht (in manchen Ländern darf man nur mit einer solchen fliegen) eine FAI Sportlizenz die beim DAeC über den DHV bestellt werden kann aus.

              Das schreibt der DAeC auf Anfrage zur IPPI Card:

              Der Deutsche Aero Club ist der Dachverband des Luftsportes in Deutschland und dementsprechend auch Mitglied der FAI. Die sportartspezifische Belange der Gleitschirm und Hängegleiter werden durch den DHV geregelt. Die FAI Sportlizenzerhalten die DHV Mitglieder über den DAeC. Die FAI Sportlizenz wird allerdings nur benötigt um an internationalen Meisterschaften teilnehmen zu können.



              Lizenzen: Die Lizenz zum Führen von Luftsportgeräten ist eine reine nationale Lizenz. Dh: Eine deutsche Lizenz hat Gültigkeit in Deutschland, eine italienische in Italien usw.. Eine Deutsche Lizenz bedarf in jedem anderen Land einer Anerkennung durch das jeweilige Land, sofern das entsprechende Fluggerät überhaupt Erwähnung in den Luftfahrtvorschriften findet.



              Als Beispiel mag Ihnen dienen, dass zum Beispiel eine amerikanische Segelfluglizenz in Deutschland formlos anerkannt ist. Das bedeutet allerdings auch, dass die amerikanischen Bedingungen zum Erhalt der Lizenz erfüllt sein müssen muss, damit diese gültig bleibt.



              Die IPPI card wird von der FAI als Unterstützung der Luftsportverbände herausgegeben. Inwieweit Sie ein staatlich akzeptiertes Dokument ist können Sie nur den Luftfahrthandbüchern AIP oder anderen nationalen Regelwerken entnehmen.



              Für ausländische Piloten regelt das nachfolgende Papier die Erlaubnis. Diese ist sehr großzügig. Diese liegt auf der Homepage des DHV http://www.dhv.de/typo/fileadmin/use...steflug_1_.pdf

              Kommentar


                #8
                AW: Fliegen in Italien

                @chris 2004 , @ all

                "Die IPPI card wird von der FAI als Unterstützung der Luftsportverbände herausgegeben. Inwieweit Sie ein staatlich akzeptiertes Dokument ist können Sie nur den Luftfahrthandbüchern AIP oder anderen nationalen Regelwerken entnehmen."

                Was ist denn in Italien ein "staatlich akzeptiertes Dokument" ???

                Meines Wissens nach gibt es kein Gesetz in Italien, das einen deutschen Luftfahrer (mit oder ohne IPPI Card) zum Fliegen in Italien berechtigen würde.

                Eine einseitige Berechtigung seitens Luftfahrtverband (DHV, DAEC, FAI) ist KEINE gesetzliche Regelung sondern eine privatrechtliche Bescheinigung über einen bestimmten Pilotenkönnensstand.
                Ein entsprechendes Gesetz, dass nur durch ein gewähltes Parlament zustande kommen kann, gibt es nicht.

                xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

                Hier stand ursprünglich:
                "Wer sich hier auf die Aussagen der Verbände verlässt, unterliegt einem Trugschluss."
                Das ist meine Meinung und diese lasse ich mir nicht verbieten.


                Leider ist es in der Praxis aber so, dass aus bestimmten Interessensgründen diese rechtliche Lage nicht beachtet wird und alle Augen zugedrückt werden.

                So gab es in Süddtirol eine Razzia an einem bekannten Fluggebiet bei der von offizieller Seite die IPPI Cards kontrolliert wurden.

                Ich kenne aber keinen Präzedenzfall, bei dem das Nichtvorhandensein dieser Karte zu nachteilen des Piloten ausgelegt wurde.

                Die IPPI Card ist also für Freizeitpiloten überflüssig.

                Kauft Euch lieber für das Geld in Italien eine leckere Pizza.


                sphinx
                Zuletzt geändert von sphinx; 07.03.2008, 06:55. Grund: Persönliche Meinung wieder reingenommen

                Kommentar


                  #9
                  AW: Fliegen in Italien

                  [QUOTE=sphinx;196090Ich kenne aber keinen Präzedenzfall, bei dem das Nichtvorhandensein dieser Karte zu nachteilen des Piloten ausgelegt wurde.

                  Die IPPI Card ist also für Freizeitpiloten überflüssig.

                  Kauft Euch lieber für das Geld in Italien eine leckere Pizza.
                  sphinx[/QUOTE]

                  aber ich kauf mir lieber eine IPPI karte. die polizisten in italien sind unberechenbar und ich muss ja nicht gerade der sein wo der erste präzedenzfall gemacht wird.
                  ob sie überflüssig ist oder nicht muss ja nicht getestet werden. aber die polizisten und kontrollorgane freuen sich wenn man eine hat und es braucht dann auch keine diskussionen ob nicht oder doch. andere sind am fliegen und du diskutierst
                  in slowenien wird bei einem unfall auch die fluglizenz und IPPI karte kontrolliert.

                  ihl piti
                  Zuletzt geändert von piti; 06.03.2008, 18:46.
                  www.flytours.ch

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Fliegen in Italien

                    Zitat von sphinx;
                    Die IPPI Card ist also für Freizeitpiloten überflüssig.
                    ...aha, da hat einer den W.K. studiert!

                    Wenn also die Carabinieri die IppiCard kennen, sie sehen wollen und dann zufrieden sind, dann wissen auch sie nicht was Rechtens ist, aber:.................

                    Alle zufrieden!
                    Grüßle,
                    Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Fliegen in Italien

                      Jaja, ist auch mit den Placebos so: Hauptsach 's wirkt.


                      In manchen Kreisen sagt man auch "Hokuspokus" dazu...

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Fliegen in Italien

                        Der schweizerische Hängegleiter Ausweis ist den meisten westeuropäischen Ländern gültig: Italien und Ungarn
                        bilden eine Ausnahme ! Hier, wie auch in vielen ausser europäischen Ländern, wird ein internationaler Piloten-
                        ausweis benötigt, eine so genannte IPPI-Karte.
                        __________________________________________________ __________________________________
                        Italien: - Luigi de Stefanis vom italienischem Verband hat uns informiert, dass fürs Fliegen in Italien das nationale
                        Brevet und eine IPPI Karte nötig ist. Für Streckenflüge IPPI Level 4, wer am Startplatz bleibt IPPI Level 3.

                        - Ausländische Flugschüler sind nicht erlaubt!

                        gilt für uns schweizer

                        ihl piti
                        www.flytours.ch

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                          #13
                          AW: Fliegen in Italien

                          Meines Wissens nach gibt es kein Gesetz in Italien, das einen deutschen Luftfahrer (mit oder ohne IPPI Card) zum Fliegen in Italien berechtigen würde.
                          Stimmt aaaaaaaaber:

                          Es soll eine Weisung/Tagesbefehl an die Carabinieri geben ausländische Lizenzen + Ippi zu akzeptieren. Steht natürlich rechtlich auf tönernen Füßen, allerdings hörte ich schon von Strafen bis 500 € und sogar beschlagnahme des Equipments, wen man sie nicht hat.

                          Fazit: Besser man hat eine kommt im fall des falles deutlich billiger.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Fliegen in Italien

                            @Forumadmin
                            Zur besseren Lesbarkeit editiere ich nicht weiter imoben im Text.

                            Ich hatte behauptet das, jemand der " sich hier auf die Aussagen der Verbände verlässt, einem Trugschluss unterliegt."

                            Diese Aussage habe ich damit begründet, dass die rechtliche Lage zum IPPI-Schein alles andere als klar ist.

                            Falls Du anderer Meinung bist, bitte ich darum die Diskussion zu führen und meine Behauptungen zu wiederlegen und nicht zu löschen.

                            Ich zitiere die Darstellung des deutschen privatrechtlichen Verbandes DHV:

                            "Der DHV bemüht sich seit 25 Jahren um die Anerkennung des deutschen
                            Luftfahrerscheins in Italien. Dies ist bisher nicht gelungen, wir stehen deshalb aber
                            weiter in Kontakt mit den italienischen Verbänden. Immerhin wurde erreicht, dass
                            Gastpiloten, die Inhaber der IPPI Card sind, in Italien fliegen dürfen.
                            Es sind zahlreiche Berichte bei uns eingegangen, dass Carabinieri in italienischen
                            Fluggeländen Kontrollen durchführen und dabei von Gastpiloten die IPPI Card sehen
                            wollen."

                            Wenn dieses so ist, muss es hierzu eine gesetzliche Regelung geben..
                            Hier lieber Admin wäre jetzt Platz für eine Wiederlegung meiner Behauptung in Form einer entsprechenden Gesetzesquelle.

                            Ich zitiere weiter:
                            "
                            Aktueller Stand (16.3.07):
                            Mitteilung des italienischen Verbandes (FIVL) zur Gültigkeit ausländischer Lizenzen
                            für GS und HG Flüge in Italien:" ...

                            "Das italienische Luftrecht fordert für Gastflüge in Italien "eine gültige Lizenz, die vom
                            italienischen Nationalen Aeroclub anerkannt ist" oder eine FAI Lizenz oder die IPPI Card
                            Stufe 4, die belegt, dass man Halter einer gültigen nationalen Lizenz ist. Das Statement
                            in Anführungszeichen bedeutet, dass in der Praxis nur italienische Lizenzen von den
                            Behörden anerkannt werden. Für Gastpiloten ist die FAI Lizenz oder die IPPI Card
                            deshalb Pflicht."

                            Dieses ist die Behauptung des (privaten) italienischen Verbandes FIVL wonach das italienische Luftrecht zum Fliegen eine FAI-Lizens oder IPPI-Card fordert.

                            Lieber Admin, hier wäre jetzt Platz für einen Auszug aus diesem italienischen Luftrecht, in der eine FAI-Lizens oder IPPI-Card gefordert wird.


                            Ich hoffe, wir schaffen es noch hier zu einem gesitteten Diskussionsstil zu kommen.

                            Gruss

                            sphinx

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Fliegen in Italien

                              Es sind zahlreiche Berichte bei uns eingegangen, dass Carabinieri in italienischen Fluggeländen Kontrollen durchführen und dabei von Gastpiloten die IPPI Card sehen wollen
                              Nochmals, Du hast de jure sicherlich recht. De facto wünsche ich dir viel Spaß in der Diskussion mit den Caribinieri. Lass Dir Dein Glump beschlagnahmen, warte auf die Strafvorschreibung und ziehe damit vor ein italienisches Gericht um dort zu beweisen dass Du im Recht bist. Ich unterstütze Deinen Musterprozess gerne mit 10 €.

                              Bis Du das durch hast, bevorzuge ich die Variante Ippi...

                              Kommentar

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