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Welches Recht hat ein Jäger ?

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    Welches Recht hat ein Jäger ?

    Ich war beim groundhandeln und wurde von einem Jäger angewiesen die Wiese zu verlassen. Die Lage sieht so aus: Die Wiese gehört einer Organisation die Heime für behinderte Kinder betreibt. Laut dem Jäger wird der dort wachsende Klee von denen auch abgeerntet. Es ist aber nicht richtig angebaut. Es wächst halt nur da. Der Jäger hat sich anscheinend das Revierrecht gekauft. Das hat jedoch nichts mit dem Grundstücksbesitz zu tun. Er argumentiert so, das er nichts vor die Flinte bekommt wenn wir dort groundhandeln. Andererseits, wenn die Bauern mit den Trekkern auf den Nachbarfeldern fahren kommen auch keine Tiere vor die Flinte. Außerdem müßte ja der Besitzer der Wiese etwas sagen weil er derjenige ist, der entscheidet was auf seinem Grund passiert. Der Jäger wurde anscheinend von einem anderen Bauern angerufen -wir wurden also sozusagen verpfiffen. In Deutschland kannst Du echt nix mehr machen. Da wo der Jägerturm steht fahren sowieso alle 5 Minuten Mountainbiker vorbei oder es spazieren Leute dort entlang. Mich wundert sowieso warum man dort ballern darf. An die Felder grenzt übrigens ein Stadtteil mit 22.000 Einwohnern. Da geht immer jemand spazieren.

    Hat der Jäger das Recht mich von dort zu verweisen oder kann das nur der Eigentümer ?
    Der Jäger bezahlt ja auch an irgendjemanden für die Revierberechtigung

    Wer weiß genaueres ? Es gibt bei Darmstadt einfach zu wenig Möglichkeiten, oder ich habe sie noch nicht gefunden

    -Thorsten

    #2
    AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

    Also - wie Du schon richtig schreibst, hat der Besitzer der Wiese das Recht zu entscheiden, wer auf seine Wiese darf - deswegen geh einfach zu diesem und frag nach.

    Bei den Modellfliegern ist dieses Verhalten Gang und Gebe - das sollte es im Falle des Groundhandlings auch sein.

    Dann kann Dir auch kein Jäger mehr was - ohne ausdrückliche Genehmigung seitens des Besitzers würd' ich mich da an Deiner Stelle nicht zu weit aus dem Fenster lehnen...

    Felix.

    PS: Wo ist denn die Wiese? Wohne auch in Darmstadt...
    Aber mein Tip - probiers mal mit der Lichtwiese...
    (Wobei Du mit den wenigen Wiesen leider Recht hast...)
    Zuletzt geändert von tuchflieger; 08.08.2006, 09:34.
    "Das Fliegen ist die Kunst, sich auf den Boden zu werfen - nur daneben."
    [Douglas Adams]

    www.parapendio.de

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      #3
      AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

      Das wird hoffentlich gut für unsere Seite entschieden: http://www.dhv.de/typo/index.php?id=...2&tt_news=1382

      Wenn der Prozess durch ist werden die Verhältnisse hoffentlich endgültig geklärt sein.
      Ich plädiere hier für den Weg durch alle möglichen Instanzen, bzw. für "ausbluten" des Prozessgegners seitens des DHV.

      Die Grünröcke müssen sich dann wieder ein wenig mehr von ihrer Gutsherrenart verabschieden.

      @thorschten
      Wie ich herauszuhören meine, hast du bei niemandem um Erlaubnis gefragt um das Gelände zum Groundhanling zu nutzen.
      Leider ist das nicht der richtige Weg, da auch landwirtschaftlich genutztes Gebiet kein Allgemeinbesitz sondern meistens Privatbesitz ist. Demnach muss meistens (eigendlich immer) jemand die Erlaubnis erteilen damit man das Gelände benutzen darf.
      (das ist rein rechtlich ungefähr so wie wenn sich einer ungefragt in deinen Vorgarten zum Sonnen legt)

      Wenn der Besitzer und der Pächter des Geländes die Erlaubnis erteilt haben, dann hat der Grünrock ausgeschissen.
      Rechtlich gesehen hat der Pächter des Geländes das Verfügungsrecht, den Besitzer des Geländes sollte man, der Höflichkeit halber und taktisch klug, nicht übergehen.

      Leider hast du (vermutlich) nicht vorher gefragt und dir einfach das Recht herausgenommen, damit hat man dann bei den Landwirten (verständlicherweise) einen äusserts schlechten Stand zumal sie meistens mit dem Jagtpächter "biertrinken" gehen.

      HG

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        #4
        AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

        Ach ja, noch was anderes !

        Es gibt in Deutschland über den Winter (der ganz genaue Zeitraum ist mir nicht bekannt, Oktober bis Mai oder so) ein allgemeines Betretungsrecht für landwirtschaftliche Flächen.
        Das wurde für die umherziehenden Schäfer geschaffen.

        Inwieweit das für Groundhandlich anwendbar ist weiss ich nicht, aber die Drachensteigenlasser können sich darauf berufen.

        HG

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          #5
          AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

          @ Hangglider

          Du hast recht, wir haben nicht gefragt. Da es jedoch eine Wiese ist, die seit langer Zeit auch nicht offensichtlich bearbeitet worden ist, habe ich angenommen es wäre eine öffentliche Fläche.

          Der Jäger meinte es wäre aufgrund der Trockenheit in den letzten Wochen nicht bewirtschaftet worden. Deswegen hat der mich ein wenig verstanden als ich annahm die Fläche sei frei zugänglich.

          Grundsätzlich stimme ich aber damit überein bei offensichtlichem Privatbesitz den Eigentümer zu fragen. Hab ich auch über das Bauamt schon öfters gemacht. Die sagen Dir ja wem welcher Acker gehört. Alles andere schadet ja auch nur eher dem Sport.

          @ Tuchflieger

          Es handelt sich im eine Wiese zwischen Eberstadt und Nieder-Ramstadt. Auf dem großem Buckel. Der Jäger gab sogar den Tip es am Prinzenberg zu versuchen. Hmm, wenn Du da aber abheben solltest, aus Versehen, hast Du doch evt. zu viele Bäume. Muß ich aber vor Ort abchecken. An der Lichtwiese war ich auch schon, aber nur zum gucken weil kein Wind da war.

          Achtung, nicht ernst gemeint: Man stellt mal ein paar Tanklaster und Napalmlaster im Odenwald auf und läßt das hochgehen und zack hast Du eine zweite Wasserkuppe *g* Da gibts dann keine störenden bäume und Kühe mehr Ich tu wenigsten was für den Sport.....oder wäre das suboptimal ?

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            #6
            AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

            Zitat von thorschten
            In Deutschland kannst Du echt nix mehr machen.
            Du hast echt eine seltsame Einstellung...

            Viele Grüße
            Gerd

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              #7
              AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

              Zunächst mal eine juristische Klarstellung:

              verjagen vom Grundstück können im vorliegenden Fall sowohl der Eigentümer (=Verpächter), als auch der Pächter (= Jäger = Besitzer);beide haben hierzu das Recht.

              aber was mich hier wundert: gejagt und gegroundhandelt wird doch meist zu völlig unterschiedlichen Tageszeiten (meist wird in der Dämmerung und nachts gejagt). Wenn es wirklich so ist, das das Jagdgelände ständig von Spaziergängern und Mountainbikern durchquert wird (und in der Nähe einer Ortschaft liegt) frage ich mich wirklich, ob da das Jagen erlaubt ist. Vermutlich nur, weil sich noch niemand bei der zuständigen Stelle beschwert hat.

              Dirk

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                #8
                AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                Tia, auch bei einer offensichtlich öffentlichen Fläche (?????) muß jemand gefragt werden.
                Für Gemeindeflächen ist der Bürgermeister bzw. das Ordnungsamt der "Eigentümer".
                D. h. bei öffentlichen Flächen muß die Gemeinde zustimmen.

                So gesehen ist es richtig: "In Deutschland kannst Du echt nix mehr machen".
                Man konnte es noch nie !!

                Das liegt aber hauptsächlich daran, das Deutsche grundsätzlich nach einem haftbar zu machenden suchen wenn was passiert. Dagegen muß sich dann eben jeder Geländebesitzer absichern, auch die Gemeinde.

                Man schmunzelt über die Formulierungen, die man in Nutzunsverträgen der Gemeinden zu lesen bekommt, aber eigendlich ist es traurig wie stark man sich in D-Land gegen alle Eventualitäten absichern muß damit man nicht für jeden Blödsinn von anderen mit haftbar gemacht werden kann.

                (Kranken)Versicherungen (auch und gerade die Eigene) können unheimlich zäh und kreativ werden wenns irgendwo was zu regressen geben könnte.

                HG

                Kommentar


                  #9
                  AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                  @Dirk

                  der Jagtpächter ist kein Pächter im Sinn des Eigentumsrechtes, er hat nur das Recht zu Jagen, Verfügungsberechtigt über das Gelände ist er nicht.

                  Grünröcke spielen sich leider zu oft als Verfügungsberechtigt auf == Gutsherrenart.

                  HG

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                    #10
                    AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                    Hallo,
                    Also grundsätzlich glaub ich schon das der Revierjäger das Recht hat unsereins zu verjagen ,-) Er bezahlt ja auch Pacht für sein Revier (nicht nur für den Wald). Drum wenn man eine Wiese findet wo dann in der Nähe ein Hochstand steht kann es schon sein das ein Jäger lästig wird.
                    Ein Tip noch zu so offensichtlich unbewirtschalteten Flächen. Oftmals sind diese Flächen stillgelegte Flächen die nur (ich glaube) 2x gemäht werden dürfen, wobei die Maht nicht eingebracht wird sondern nur gemulcht. So komisch sich das jetzt anhören mag aber die Überwachung ob stillgelegte (und deshalbt bezuschußte) Flächen auch nicht bewirtschaftet werden läuft über Satelliten. Wenn nun eine Stillgelegte Wiese zu stark betreten (das Gras niedergetrampelt) wird mag das von oben aussehn wie gemäht und der Bauer wird sich schön bedanken wenn er nicht nur keinen Zuschuß bekommt sondern auch noch Strafe zahlen darf wegen versuchten Betrugs. Darum bitte unbedingt mindestens den Bauern fragen.

                    Gruß
                    Reinhard
                    Vadrong ma uns wieda und schdässn o mit am zümfdign Landebier

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                      @Ebix

                      Hat Grünrock noch nie gehabt !

                      Sonnst könnte er Jogger, Biker, Spaziergänger usw. auch verjagen.

                      HG
                      Zuletzt geändert von hangglider; 08.08.2006, 11:44.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                        Hallo Luftakrobaten,
                        (na nun kommt schon wieder runter von der Palme.. )
                        ich schau hier mal vorbei, weil ich als Jäger auf den Thread aufmerksam wurde und es so aussieht, dass es hier ein wenig Diskussionsbedarf gibt. Mit der Fliegerei hab ich u.a. auch beruflich zu tun, sodaß ich hier ein wenig zwischen den Welten lebe.
                        Um mal ein paar Fragen vornweg zu beantworten:
                        Wie einige von Euch schon schrieben, ist das Betreten der freien Flur in den Landesnaturschutzgesetzen geregelt. Völlig tabu sind Felder, die mit Ackerfrucht bestanden sind und Weiden, auf denen Vieh weidet. Andere Flächen dann, wenn der Verfügungsberechtigte einen der Fläche verweist, oder sonst seinen entgegenstehenden Willen kundgibt (verschlossene Tore/Schilder u.ä.) Im Gegensatz zu Traumländern, wie Canada gibt es bei uns kein herrenloses Land, sodaß man immer den Besitzer vorher fragen muß. Auch die Geschichte mit den satellitenüberwachten landwirtschaftlichen Brachflächen stimmt so, die müssen einmal im Jahr gemulcht werden und dürfen keinesfalls genutzt werden (dies Jahr Ausnahme wegen des Dürresommers)
                        So, nun zum Jäger: Der Jagdpächter zahlt den Landeigentümern so im Schnitt zwischen 1000 und 3000 € im Jahr nur für das Recht, auf deren Flächen der Jagd nachzugehen, was er an Fleisch erwirtschaftet, geht zumeist für den Wildschaden, den die Tiere an landwirtschaftlichen Früchten anrichten, wieder drauf.
                        Zusätzlich zahlt er noch bis 20% der Pachtsumme als Jagdsteuer, diverse Versicherungsbeiträge, Jagdabgabe, Gebühren etc.
                        Vielleicht könnt Ihr jetzt verstehen, wenn der eine oder andere etwas gereizt reagiert, wenn schon wieder eine neue Störquelle neben Joggern, Mountain-bikern, Wildcampern, u.ä. auftaucht. Wäre ungefähr so, als wenn auf dem von Euch gepachteten "Fliegeberg" regelmäßig "bitte beliebige Nationaliät einfügen" Familien zum Grillen in der besten Flugzeit auftauchen.
                        Was versteht Ihr eigentlich unter "Groundhandling"? Übungen am Boden in voller Montur mit umgeschnallten Gerät? Als altgedienter, stets mißtrauischer Polizeibeamter wittere ich da natürlich sofort einen Umgehungstatbestand, denn Start und Landung sind doch wohl in Deutschland nur von genehmigten Sonderlandeplätzen zulässig, oder???
                        Es ist nun mal so, in unserem überbevölkerten Land müssen wir alle Rücksicht aufeinander nehmen, wenn wir unseren Freizeitbeschäftigungen nachgehen, wir Jäger versuchen immerhin, den wild lebenden Tieren, die noch vor kaum tausend Jahren das Land fast für sich allein hatten, noch ein glückliches Leben zu gewährleisten, jedenfalls solange, bis sie bei uns in Gefriertruhe/Magen landen. Denkt mal an Hasen, Kaninchen, Fasanen und Rebhühner, die Gleitschirmflieger genetisch nicht kennen, aber die Silhuette sofort mit ihrem Erzfeind, den Greifvögeln verknüpfen!Da ist dann Panik angesagt!
                        Ich schätze mal, die meisten von Euch sind auch Naturliebhaber, sonst würdet Ihr mit ner Cessna durch die Luft brummen und die Ohren der Dorfbewohner kujonieren :-), wie wärs, wenn Ihr Euren örtlichen Jäger mal fragt, ob er Euch nicht mal auf einen abendlichen Ansitz mitnehmt und Ihr ihm dafür etwas übers Gleitschirmfliegen erzählt, gibt doch auch Tandems, oder?
                        In diesem Sinne
                        Allzeit sichere Landung und Waidmannsheil
                        Klaus
                        Zuletzt geändert von ForumAdmin; 09.08.2006, 14:35. Grund: diverse Beschwerden

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                          Hand aufs Herz: Ruft Ihr bei offensichtlich öffentlichen Gelände immer bei der Gemeinde an und fragt ob Ihr groundhandeln dürft ? Ihr müßt ja nicht darauf antworten...

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                            Hi,

                            ich freue mich, das es eine Erläuterung der Sicht der Jäger gibt.
                            Aber eines verstehe ich nicht:
                            Zitat von Schwarzbär
                            aber die Silhuette sofort mit ihrem Erzfeind, den Greifvögeln verknüpfen!
                            Das ist ziemlich undifferenziert und grösstenteils falsch. Die Tiere sind sehr wohl in der Lage, zwischen einer harmlosen Bergdohle, einem grossen Greif und einem Drachen/Gleitschirm zu unterscheiden.
                            Oder schon mal Wild gesehen, das wegen der Silouette einer 747 in Panik gerät?
                            Nein?
                            Tja, sind halt doch nicht ganz so doof die Viehcher. Macht auch Sinn nicht jedes mal zu rennen wenn "etwas" fliegt.

                            Woher kommen diese Irrtümer?
                            Schau mal hier (bitte ganz lesen)!
                            Gibt es da irgendwie Zeitungen oder Lehrbücher, in denen sowas steht?

                            Gruß,
                            -JP
                            Zuletzt geändert von JP Philippe; 08.08.2006, 22:04.
                            -

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Welches Recht hat ein Jäger ?

                              Hallo,

                              ich finde es sehr positiv, daß sich mal eine Jäger hier an der Diskussion beteiligt.

                              Leider bestimmen doch überwiegend Gerüchte die Meinungen sowohl der Jäger als auch von uns Fliegern.

                              Ich bin der, leider nicht mit Fakten belegten, Meinung, daß Gleitschirmflieger nicht mehr Unruhe in den Wildbestand bringen als auch Spaziergänger es tuen und daß von der Natur gegeben die Zeiten die für Jäger und Flieger interessant sind sich nicht überschneiden.
                              Daher wäre der pasende Vergleich eher der mit einer Gruppe Leute die Startplätze morgens früh, abends spät oder Nachts für was auch immer nutzen.

                              Andererseits muß ich auch sagen, daß ich schon tags beim Fliegen im Winter bei noch unbelaubtem Wald es unter mir rascheln gehört habe und es sich als Wildschweinrotte herausgestellt hat, die durchaus aufgescheucht wurde. Bisher 1 mal. (was mir aber beim Spazierengehen auch schon passiert ist. Öfters.)

                              Außerdem finde ich gerade die Tatsache, die gerne von "Naturschützern" als SChließungsgrund versucht wird, daß sich z.B: seltene Vögel direkt an Startplätzen niederlassen(Bei uns mehrfach Wanderfalken), die vorher NICHT dort brüteten, eher als Hinweis, daß die Tiere sich durchaus nicht zu sehr gestört fühlen können. Wieso sollten sie sich, auch unter Berücksichtigung der knappen geeigneten Orte, sonst gerade da ansiedeln?

                              Gibt es denn wirklich belegte Einbußen für Jäger durch Gleitschirmflugbetrieb irgendwo?

                              Es wäre schön, wenn sich ein Dialog mit Jägern entwickeln würde. Ich glaube nämlich, daß mit uns Fliegern sogar fruchtbare Nutzungsgemeinschaften möglich wären. Startplätze sind doch oft gepflegte Brachen. Sind die nicht auch für Jäger interessant?

                              Eine Frage an die Jäger. Sind Wildfütterungen(gestreuter Mais etc.) und Salzlecken selbst im Sommer direkt an Hochständen normal?

                              Das schönste Beispiel der Zusammenarbeit mit so oft als "Gegner" angesehenen Interessengemeinschaften in meiner noch jungen Fliegerlaufbahn war, daß wir gerne in meiner Umgebung einen Startplatz vergrößern und von mehr Dornengestrüpp befreien wollten und es sich herausstellte, daß die Landschaftsschutzbehörde schon seit Jahren dort diese Pflanzen beseitigen wollten, was an mangelnden Geldmitteln scheiterte. So konnten wir,bei EInhaltung einiger Regeln, den Startplatz säubern und dabei sogar noch einen Gefallen tun. Ein gutes Gefühl und da Alle Grenzen, also was unbedingt stehen bleiben muß und wann man wo mähen darf usw., gut erklärt wurden auch ein Leichtes, diese einzusehen und weiterzugeben.

                              Ach so, mal jenseits der strikten Gestzesregeln und Auslegungen:
                              Unter "Groundhandeln", also Bodenübungen, verstehe ich das Training mit dem Schirm, ohne dauerhaft abzuheben. Entgegen der DHV-Regel (gesetzl. wohl nicht anders möglich) gehören für mich kleine Hüpfer evtl. ein paar Schlenker in der Luft, mit kurz darauffolgender Landung auch dazu (Start- und Landetraining. und ja, schlichtweg Spaß!).
                              Und ja, meist tut man das durchaus "in voller Montur". Man muß halt "angeschnallt sein" und da der Wind einen schon mal umschmeißen kann, tut man es auch mit Helm(wenns einen Hinhaut), Klamotten(auch) und Handschuhen (besser wenn man schon mal kräftig in dünne Leinen greifen muß).
                              Wenn einer mit voller Elektronik, Vario und Gps, ausgerüstet, womöglich mit Sturmhaube an und Trinkschlauch etc.., von "Groundhandeln" spricht, dann ist ein Mißtrauen (z.B. als Jäger) bestimmt berechtigt.
                              Persönlich sehe ich die Startplatzgenehmigungspflicht in Deutschland allerdings als überflüssige Überregulierung.

                              Auf jeden Fall ein großes Lob für Deine Beteiligung an dieser Diskussion hier Klaus!

                              Ciao,

                              Uli

                              Kommentar

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