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Sprechfunkzeugnis um legal mit Amateurfunken unterwegs zu sein!?

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    Sprechfunkzeugnis um legal mit Amateurfunken unterwegs zu sein!?

    Ich frage mich zur Zeit, wo ich ein entsprechendes Amateurfunkzeugnis machen kann, damit ich mit einer Amateurfunke (auch abhören des Flugfunks), legal unterwegs bin. Relevant wäre also das Abhören des Flugfunks sowie das Funken im 2m und im 70cm Band.
    Kann mir jemand ein paar Tipps geben, welche Art von Sprechfunkzeugnis hierzu gemacht werden muss und wo man das eventuell machen kann? Was kostet denn dieser Spaß überhaupt?
    Natürlich würde mich auch noch interessieren, was ich dann noch zusätzlich brauche, um in Frankreich und in Österreich damit funken zu dürfen (vielleicht ist das ja aber auch eine internationale Lizenz?).

    Gruß

    Jürgen

    #2
    AW: Sprechfunkzeugnis um legal mit Amateurfunken unterwegs zu sein!?

    Uli würde jetzt sagen: Es gibt eine Suchfunktion...

    Schau mal hier:

    Kommentar


      #3
      AW: Sprechfunkzeugnis um legal mit Amateurfunken unterwegs zu sein!?

      und ich würde sagen: Eine Suchfunktion kenne ich bereits, habe aber leider keine ausreichenden und vor allem aktuellen Informationen (dein Link verweist ja auf einen Beitrag aus 2002!) finden können.

      Deshalb nochmal: Hat jemand zu den von mir genannten Punkten ein paar gute und aktuelle Informationen - auch was das Abhören vom Flugfunk anbelangt?

      Gruß
      Jürgen

      Kommentar


        #4
        AW: Sprechfunkzeugnis um legal mit Amateurfunken unterwegs zu sein!?

        Zitat von macaco
        Deshalb nochmal: Hat jemand zu den von mir genannten Punkten ein paar gute und aktuelle Informationen?
        Du brauchst ein Amateurfunkzeugnis. Dieses erhälst Du durch Ablegen einer Prüfung in einer Außenstelle der RegTP.
        Wenn Du technisch begabt bist, reicht es, sich für das Zeugnis Klasse E ein Buch und ein paar online verfügbare Informationen reinzupfeifen (inkl. elektronischem Prüfungsfragenkatalog, ähnlich dem Para-Trainer für unsere Scheine) und den Multiple-Choice-Test einfach zu machen. Null Problemo, ehrlich.

        Damit darfst Du nach altem Stand auf 2m und 70cm 10 Watt EIRP machen, den neuen Stand habe ich gerade nicht im Kopf, aber es ist "alles besser geworden"

        Mehr Informationen:



        Abhören darf man außer Polizeiunk und offensichtlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Sendungen alles. Der Satz bedeutet, Du darfst Dir auch als nicht lizensierter Amateur einen Scanner (Funkgerät ohne Sender) kaufen und überall mitlauschen. Amateurfunk ist per Gesetz öffentlich. Wenn Du dabei die Amateurfunk-TV-Sendung zweier Amateure auf dem Schirm anguckst, auch gut. Entdeckst Du aber, daß es sich um die Bilder einer Überwachungskamera handelt, mußt Du laut Gesetz wieder "aussteigen".

        Die Feinheit kommt jetzt: wenn Du als lizensierter Amateur mit einem entsprechenden Gerät Funkbetrieb machst, darfst Du Dich eigentlich nur mit Amateur-Gegenstellen unterhalten, nicht aber mit anderen Leuten mit "Jedermann-Geräten" wie LPD (die ja nunmal zufälligerweise mitten in unseren Bändern liegen). Natürlich kann man nicht immer wissen, ob die Gegenstelle nun eine Lizenz hat oder nicht.

        73,
        Patrick
        DO5NSW
        Zuletzt geändert von pmhausen; 25.08.2006, 20:14.

        Kommentar


          #5
          AW: Sprechfunkzeugnis um legal mit Amateurfunken unterwegs zu sein!?

          Hallo Jürgen,

          das sind zwei unterschiedliche Lizenzen.

          Amateurfunk, die Prüfungen nimmt die Nachfolgebehörde der früheren Post ab, der genaue Name fällt mir im Moment nicht ein, irgendwas mit Regulierungsbehörde für Telekommunikation o.ä. Damit darfste dann eine Amateurfunke dabeihaben. Aber glaube ja nicht dass du dann lockere Gespräche mit deinen Kollegen führen darfst. Weit gefehlt. Alles was übermittelt werden darf ist funkrelevantes Geschwätz, also mit wieviel Leistung du sendest, ob du deine Gegenstation gut empfängst, auch ein bisschen Wetter ist noch legal, Notrufe natürlich noch u.s.w.
          Infos über den nächsten guten Bart sind es streng genommen nicht mehr.
          Wozu dann eine Lizenz?

          Flugfunk, Ausbildung in der Regel über Flugschulen. BZF 1 für Flugfunk in englisch, BZF 2 in deutsch in Deutschland. Es gibt auch noch eine Einweisung in den Flugfunk und das ist für Gleitis interessant, das gleiche wie die UL'er für Ihren Schein machen. Die Prüfungsfragen lassen sich locker an einem Tag reinziehen und die Prüfungen dafür nehmen die Verbände, DULV und DHV ab.
          Damit biste dann legal mit der Flugfunke unterwegs, wenn sie denn von der DFS für Deutschland freigegeben ist, du sie bei der "Post" angemeldet hast (ca.100 EUR), und den jährlichen Obolus entrichtet hast (ca. 60 EUR).

          Viel Spass, Eckhard

          Kommentar


            #6
            AW: Sprechfunkzeugnis um legal mit Amateurfunken unterwegs zu sein!?

            vielen Dank ihr beiden. Das hat mir schon mal sehr weitergeholfen.
            Ich glaub, dann laß ich das mit der Lizenz, wenn ich sowieso nicht legal mit meinen Kumpels quatschen kann ;-). Zudem sind die zusätzlichen Kosten ja auch nicht grade gering.
            Zuletzt geändert von macaco; 25.08.2006, 20:48.

            Kommentar


              #7
              AW: Sprechfunkzeugnis um legal mit Amateurfunken unterwegs zu sein!?

              Zitat von Fetzenflieger Beitrag anzeigen
              Hallo Jürgen,

              das sind zwei unterschiedliche Lizenzen.

              Amateurfunk,

              Flugfunk,

              Hi, hab hier noch was Interessantes zum Thema Flugfunk abhören gelesen. So wie ich das deute, braucht man zum begründeten Abhören von Flugfunkfrequenzen kein Sprechfunkzeugnis. Ich bräuchte also für meine Dualband-Funke (Kenwood TH-F7E) lediglich noch die Amateurfunklizenz machen um mit anderen Piloten die solch eine Lizenz haben, kommunizieren zu können.

              Nachzulesen zum Thema Flugfunk hören unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Flugfunk

              Hier ein Auszug davon:
              Sprechfunkzeugnis [Bearbeiten]

              Zur Nutzung des Flugfunks ist ein Sprechfunkzeugnis (nicht: Funksprechzeugnis) erforderlich.

              Unerlaubte Nutzung dieser Frequenzen gilt als gefährlicher Eingriff in die Flugsicherheit und wird als solcher geahndet. Auch das Abhören des Flugfunks ohne berechtigtes Interesse und ohne Flugfunkzeugnis ist in der Bundesrepublik strafbar. Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind:

              * Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in den Lufträumen B, C und D betrieben werden,
              * Luftfunkstellen während der Ausbildung,
              * Funkstellen in Kraftfahrzeugen, die ausschließlich für die Verbindung mit Luftfunkstellen in Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen betrieben werden,
              * Bodenfunkstellen, die ausschließlich für die Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen eingesetzt werden,
              * Inhaber entsprechender gültiger Militärerlaubnisse.

              Nähere Einzelheiten regelt die Verordnung über Flugfunkzeugnisse FlugfunkV vom 1. März 1994.

              Viele Grüße
              Jürgen

              Kommentar


                #8
                Im 2 Meter Band sind jetzt auch Freenet Frequnzen frei

                Hallo,

                als Anmerkung zum Thema:

                im 2 Meter Band sind jetzt auch Freenet Frequnzen frei geworden.
                Hier darf jeder Funken, allerdings nur mit einem Freenet- Funkgerät, aber nicht mit den mit den Amateurfunkgeräten!


                Quelle:



                Freenet [Bearbeiten]Im Bereich des Freenet CB-Funks sind nur 3 Frequenzen zugeteilt mit einem Kanalabstand von 12,5 kHz. Die Frequenzen sind somit: 149,0250; 149,0375; 149,0500 MHz.


                Gruß Ingo


                PS:
                Zufällig kann man mit den oben genannten Amerteurfunkgeräten natürlich auch auf diese Frequnzen gehen ...........
                Tonsquelch rein, und Du hast Ruhe (und kommst auch weit genug).
                Zuletzt geändert von Mistral 2; 21.12.2006, 11:03. Grund: PS

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                  #9
                  AW: Sprechfunkzeugnis um legal mit Amateurfunken unterwegs zu sein!?

                  Zitat von Fetzenflieger Beitrag anzeigen
                  Amateurfunk, die Prüfungen nimmt die Nachfolgebehörde der früheren Post ab, der genaue Name fällt mir im Moment nicht ein, irgendwas mit Regulierungsbehörde für Telekommunikation o.ä.
                  Meinst Du vielleicht die Bundesnetzagentur?

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