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Selbstkosten-Tandemflüge in D und A

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    Selbstkosten-Tandemflüge in D und A

    Hallo Forum,

    Auf der Suche nach Selbstkosten-Tandemflüge bin ich auf die Regelung in Österreich aufmerksam geworden.

    Nun meine Frage:
    Gibts sowas auch für Deutschland und wie hoch sind die sogenannten Selbstkosten? Hartnäckig hält sich das gerücht unter Tandempiloten das die sogenannten Selbstkosten sich im Bereich von 110,-- € sind (hätte mal der DHV so festgelegt, so die behauptung)

    Kann jemanden einfach so in Deutschland das Tandemfliegen verboten werden?
    Wie ist die rechtliche Lage in Geländen die
    A nach §6 (Flugplatzzulassung)
    und
    B nach §25 Aussenstarterlaubnis (DHV)
    zugelassen sind.



    .. der Mark

    #2
    AW: Selbstkosten-Tandemflüge in D und A

    Hi Mark!

    Ich glaube, Deine Fragestellung ist interessant, ich bin mir aber nicht sicher,
    ob ich sie richtig verstanden hab.
    Geht es Dir darum, herauszufinden, wo aus rechtlicher Sicht die Grenze zum gewerblichen Tandemflug liegt?

    LG, Wolfgang

    Kommentar


      #3
      AW: Selbstkosten-Tandemflüge in D und A

      Zitat von alpenwolf
      Hi Mark!

      Ich glaube, Deine Fragestellung ist interessant, ich bin mir aber nicht sicher,
      ob ich sie richtig verstanden hab.
      Geht es Dir darum, herauszufinden, wo aus rechtlicher Sicht die Grenze zum gewerblichen Tandemflug liegt?

      LG, Wolfgang
      ......unter anderem
      und ob es ein Geländerhalter einfach unterbinden kann in beiden Zulassungsformen.

      Kommentar


        #4
        AW: Selbstkosten-Tandemflüge in D und A

        Hi Mark!

        Der zweite Teil ist ja dem "15 Jahre Problem" recht ähnlich. Soweit mir bekannt, kann der Geländehalter jedem das Starten verbieten. Gibts überhaupt "öffentliche Startplätze"? Ist nicht immer ein Verein oder auch mal eine Privatperson Geländehalter des Fluggebietes - schon allein aus haftungsrechtlichen Gründen? Ein Startplatz ist nun mal keine öffnetliche Straße, sondern eher eine Art Privatweg. Wenn's dort einen Startleiter hat, hat der (solange man ihn als Verein lässt) schon etwas Narrenfreiheit.

        CU UP!

        Heiko.

        P.S.: Wenn der Christian Metz einen Privatstartplatz hat, dann hoffe ich für dich, dass sein Avatar nicht als Schild dort herum steht - denn sonst ist's ohnehin vorbei für Dich, mit Tandemfliegen...

        Kommentar


          #5
          AW: Selbstkosten-Tandemflüge in D und A

          @heiko

          wenn der Christian Metz ein Startplatz im Besitz hat, dann würde das Avatar nur für bestimmte Piloten Gültigkeit haben! Rate mal welche Heiko...schau dir das Schild nochmal an!

          gruß

          Kommentar


            #6
            AW: Selbstkosten-Tandemflüge in D und A

            Zitat von sollruchstelle
            wenn der Christian Metz ein Startplatz im Besitz hat, dann würde das Avatar nur für bestimmte Piloten Gültigkeit haben!
            macht Ihr mich da grad´ zum politischen Spielball?

            Wenn Ihr mein "Verkehrsschild" richtig interpretieren würdet, hätte ja niemand Startverbot. Dann dürfte keiner mehr umkehren und MÜSSTE fliegen gehen, sobald er dieses Schild sieht. Es ist nämlich genau genommen ein "Don´t U-Turn".

            Nicht, daß jetzt da wieder Assoziationen mit irgendeinem Hersteller geweckt werden. Dieses Avatar ist rein zufällig und hat mit lebenden Personen oder Firmen nichts gemeinsam...

            Viele Grüße
            Christian Metz
            Zuletzt geändert von Christian Metz; 12.09.2006, 09:45.

            Kommentar


              #7
              AW: Selbstkosten-Tandemflüge in D und A

              ...und jetzt rate mal, welchen Tandem der Mark hat...

              Stop - Stop - Stop! Nicht noch ein Popcorn Thread - sonst mag uns keiner mehr!

              Kommentar


                #8
                AW: Selbstkosten-Tandemflüge in D und A

                Zitat von Heiko
                ...und jetzt rate mal, welchen Tandem der Mark hat...

                Stop - Stop - Stop! Nicht noch ein Popcorn Thread - sonst mag uns keiner mehr!
                @ Heiko neh neh habe keinen U2!!!!
                Fliege Nova Jamboo den U2 habe ich nur mal zum testen bekommen um meinen Senf dazu zu geben
                Wer Mark kennt weiß Mark ist Novaianer!

                Aber nu wie is es wirklich mit den Selbstkosten gibts die nu oder nich in D???
                ...der Mark
                Zuletzt geändert von jerrythewebmaster; 13.09.2006, 09:22.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Selbstkosten-Tandemflüge in D und A

                  Hallo Thomas, da hast Du wohl etwas verwechselt; bei unentgeltlichen Flügen kann sehr wohl die Haftung ausgeschlossen werden. Bei Flügen gegen Entgelt (egal für wieviel) dagegen nicht. Wäre ja auch noch schöner.

                  s.a. Bei Flügen, die gegen Entgelt oder "geschäftsmäßig" (in Zusammenhang mit Beruf oder Gewerbe) durchgeführt werden, kann die Haftung des Luftfrachtführers weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ein Haftungsausschluss ist nicht gültig. (LuftVG § 49c)

                  Bei reinen Gefälligkeitsflügen und unentgeltlichen Flügen mit Beförderungsvertrag kann die Haftung durch Erklärung des Passagiers ausgeschlossen werden, und zwar für einfache Fahrlässigkeit auf beliebige Weise (auch durch Formularerklärung) und für grobe Fahrlässigkeit nur durch handschriftliche Erklärung des Passagiers.


                  Bitte keine juristischen Ratschläge wenn man den Gesetzestext nicht genau gelesen hat.

                  Grüße

                  Dirk

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Selbstkosten-Tandemflüge in D und A

                    Hallo,

                    vielleicht mal hier nachlesen: http://www.dhv.de/typo/Tandemfliegen_in_Deu.57.0.html

                    Marc, ich glaube nicht, das Du inmitten haupt- oder nebenberuflicher Tandempiloten an einem vielbeflogenen Berg irgendjemandem klarmachen kannst, das Du ein ganz Lieber bist und garkein Geld willst, sondern nur für Selbstkosten und daher ohne Rechtsanspruch fliegst und deswegen auch niemanden um Erlaubnis fragen mußt. Denn Deine Frage bezog sich ja eher darauf, ob Dir jemand verbieten kann, Tandemflüge anzubieten und durchzuführen. Diese Diskussion ist wirklich wie schon jemand sagte so alt wie das Tandemfliegen selbst. Ob und inwieweit solche Regelungen rechtlich anfechtbar sind, wird nur ein Jurist entscheiden können.

                    Ob solch Kampf überhaupt Sinn macht, wage ich zu bezweifeln. Ich bin mir aber sehr sicher, das das Thema einzig und allein mit den Beteiligten vor Ort zu regeln ist, und nicht über das Forum.

                    Nix für ungut, Dirk
                    Zuletzt geändert von querformat; 13.09.2006, 23:16. Grund: Den Ort des Geschehens habe ich dann doch rausgenommen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Selbstkosten-Tandemflüge in D und A

                      Zitat von querformat
                      Hallo,

                      vielleicht mal hier nachlesen: http://www.dhv.de/typo/Tandemfliegen_in_Deu.57.0.html

                      Marc, ich glaube nicht, das Du inmitten haupt- oder nebenberuflicher Tandempiloten an einem vielbeflogenen Berg irgendjemandem klarmachen kannst, das Du ein ganz Lieber bist und garkein Geld willst, sondern nur für Selbstkosten und daher ohne Rechtsanspruch fliegst und deswegen auch niemanden um Erlaubnis fragen mußt. Denn Deine Frage bezog sich ja eher darauf, ob Dir jemand verbieten kann, Tandemflüge anzubieten und durchzuführen. Diese Diskussion ist wirklich wie schon jemand sagte so alt wie das Tandemfliegen selbst. Ob und inwieweit solche Regelungen rechtlich anfechtbar sind, wird nur ein Jurist entscheiden können.

                      Ob solch Kampf überhaupt Sinn macht, wage ich zu bezweifeln. Ich bin mir aber sehr sicher, das das Thema einzig und allein mit den Beteiligten vor Ort zu regeln ist, und nicht über das Forum.

                      Nix für ungut, Dirk
                      Da ist es ja nur Gut das Du für eine der Flugschulen arbeitest/ Passagiere fliegst.

                      ... der Mark
                      Zuletzt geändert von jerrythewebmaster; 14.09.2006, 07:21.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Selbstkosten-Tandemflüge in D und A

                        Hallo Querformat,


                        der von mir aufgeführte Gesetzestext entstammt dem von Dir und Thomas eingefügten Link; ich wollte ihn nur mal ausgeschrieben darstellen.

                        ansonsten verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz, was Dein Verweis auf die Tegelberg-Situation soll; auch wenn Du sicherlich recht hast, dass es kaum "unentgeltliche" Tandemflüge gibt, dafür sind die Flügel (und der Kurs) viel zu teuer.

                        Grüße

                        Dirk
                        Zuletzt geändert von ITAdmin; 29.05.2007, 12:24.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Selbstkosten-Tandemflüge in D und A

                          Zitat von Dirk
                          auch wenn Du sicherlich recht hast, dass es kaum "unentgeltliche" Tandemflüge gibt, dafür sind die Flügel (und der Kurs) viel zu teuer.
                          Hi Dirk,

                          doch, sowas gibt´s, ich mach z.B. nur solche Flüge. Ich fliege ausschließlich mit Freunden oder mit Familie. Und da würde mich durchaus interessieren, wie denn genau ein Gefälligkeitsflug aussieht, bzw. wie da die Haftungssituation ausschaut. Ich verlange genau gar nichts, zahle auch meine Liftkarte selbst.

                          Tobi

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Selbstkosten-Tandemflüge in D und A

                            Hallo Thomas,

                            ja, ich bin der Tobias Schreiner, der die DHV-Jugend mal mitbetreut hat (seit einem Jahr nicht mehr). Aber Fluglehrer bin ich keiner und fliegen tu ich seit einiger Zeit schon tatsächlich nur noch sporadisch mit Kumpels, meinem Vater oder meiner Frau. Und da interessiert´s mich schon, was im Falle des Falles wäre.

                            Viele Grüße,
                            Tobias

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Selbstkosten-Tandemflüge in D und A

                              Hy Tobi,

                              ich handhabe das ja genauso wie Du.
                              Mir ist gesagt worden, das sobald ich mich mit jemandem Verabrede, sprich "Morgen 10h Berg X zum Tandemfliegen" ich auch haftbar gemacht werden kann.
                              Hingegen wenn es rein zufällig passiert, sprich ich hab mine Ausrüstung dabei und nach meinem Soloflug treffe ich am Landeplatz einen Bekannten, und fahre mit dem Tandem mit ihm hoch, dann wäre das rechtlich anderst.

                              Aber ich blicke da eh nicht mehr durch und hab es auch fast aufgegeben.

                              Wann Selbstkostenflug wann gewerblich interessiert mich ja eh nicht, aber mit der haftung hast Du schon recht.
                              Aber im Fall des Falles haben wir "privaten unentgeldlichen Tandems" wohl den kürzeren gezogen, egal wie es kommt.

                              Wäre klasse wenn da mal Karl oder so was dazusagen könnte, sowohl als mit oder ohne Versicherung. Denn meine Läuft 11/07 aus.

                              Dann werde ich wohl eine Haltergemeinschaft suchen den mehr als 18 Flüge waren es letztes Jahr nicht und diese bin ich erst bei 9. Das werde ich sicherlich nicht noch länger machen bei den Gebühren auch wenn ja mitlerweile die Passagierunfall in Österreich nicht mehr Pflicht ist.

                              Aber genau das wird denke ich beabsichtigt, die kleinen privaten Tandems auszurotten.


                              Cheers

                              Christian
                              --------------------
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