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    Hallo zusammen
    Folgender Fall:
    In einem nicht zugelassenem Gelände gibt es einen Gleitschirmfliegerunfall.Der Pilot muss mit dem Hubschrauber abtransportiert werden.Die örtlichen Zeitungen freuten sich wegen dieser Sensation und berichteten lang und breit.Das wird wohl auch verschiedene Behörden aufgeschreckt haben.Jetzt sind alle verunsichert ,soll man dort noch zum (bisher geduldetem)Fliegen gehen oder lieber die Finger davon und etwas Grass übr die Sache wachsen lassen.

    Habt ihr schon mal Erfahrung mit ähnlich gelagerten Fällen gemacht?Wurden vielleicht Leute zu harten,wie auch immer geartteten Strafen verurteilt?

    Gruß mayer
    Zuletzt geändert von Gast; 09.12.2006, 14:55.

    #2
    AW: Folgen nach Unfall

    Es heisst bekanntlich: Wo kein Kläger, da kein Richter....
    in dieser Situation wären mir persönlich zuviele Augen auf den Berg gerichtet
    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
    Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!

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      #3
      AW: Folgen nach Unfall

      zugelassene Fluggelände?
      Ist ja im Motorschirmbereich noch restriktiever.
      Irgendwelche Franzosen oder Ebländer anwesend? Was meint ihr dazu?

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        #4
        AW: Folgen nach Unfall

        Hallo
        Danke erstmal für die Antworten.Für das Gelände wurde vor ungefähr 10 Jahren eine Zulassung angestrebt.Diese wurde nicht erteilt,Naturschutzgebiet etc.Das fliegen wurde mit Androhung von bis zu 100.000 DM(Der Herr hat sie selig)verboten.Jahrelang ist nichts Besonderes passiert Baumlandungen usw. ausgenommen und so würde es geduldet.Ein Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde hat aber sicher mitbekommen,was dort los war,auch wegen solcher Zeitungsmeldungen wie ìn dem regelmäßig beflogenem Gelände etc,schon häufig Abstürze in Bäume usw.` Das könnte das Problem sein bzw. werden.

        Kommentar


          #5
          AW: Folgen nach Unfall

          kann da nicht sogar Duldungsrecht angeführt werden ?

          Wo sind die Juristen ?

          Kommentar


            #6
            AW: Folgen nach Unfall

            Hallo mayer,

            wir hatten eine ähnliche Situation vor vielen Jahren an unserem zum Start mit Gleitschirmen nicht zugelassenen Hausberg, dem Dörnberg.

            Die dortigen Segelflieger wollten uns keine offizielle Genehmigung zum starten geben, dulteten aber unsere Fliegerei nach ihrem Betriebsende.
            Durch diese ablehnende Haltung konnte das Gelände auch nicht offiziell zugelassen werden.

            Der Controler von Kassel Calden akzeptierte unsere Fliegerei, solange wir uns bei ihm per Funk oder über Draht anmeldeten, und er uns Beschränkungen über die max. Flughöhe über Grund erteilen konnte.

            Durch einen schweren Unfall mit Rettungsheli-Einsatz wurde durch Behördenseite die Polizei informiert und aufgefordert, von jedem dort fliegenden Gleitschirmflieger die Personalien festzustellen um das gesetzwidrige Verhalten ahnden zu können.

            In der Praxis sah dass dann folgendermaßen aus: Polizei wurde durch wen auch immer informiert, dass GS-Flieger in der Luft sind, Polizei kommt, wartet am Landeplatz oder fordert fliegende Piloten mit Megafon zum sofortigen landen auf.

            Wir behalfen uns damals (ist schon lange verjährt), wenn genug Höhe vorhanden war, mit wegfliegen, den Schirm zusammenlegen und im Wald verstecken um ihn am nächsten Tag zu holen. Aufkleber am Pkw, die uns als Flieger identifizieren würden, hatte wir schon alle entfernt.

            So ist ein schönes und nahes Fluggebiet für uns durch einen Unfall weggefallen, es würde sich heute wegen des restriktiven Vorgehens der Behörden keiner mehr trauen, dort zu fliegen.

            Ähnlich erging es auch zwei Motorschirmpiloten, die sich vom Bauern eine schöne Wiese pachteten und dort regelmäßig flogen.
            Bis der RP davon Informationen erhielt.

            Die Polizei bekam von dieser Behörde den Auftrag, das Gelände zu beobachten und bei Startbetrieb die Personalien festzustellen was auch bald passierte.
            Kurze Zeit später wurde bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kassel ein Strafantrag gegen die beiden Piloten gestellt.
            Da es sich um Ersttäter handelte, wurde das Verfahren gegen Zahlung einer hohen Geldbuße eingestellt mit dem Hinweis, dass bei nochmaligem Vergehen eine Einstellung nicht mehr infrage kommt.

            So oder ähnlich könnte es bei dem von Dir beschriebenen Gelände auch passieren, ich würde vorerst vom fliegen (ist ja eh nicht mehr so gutes Flugwetter) absehen und mögliche Kontakte zur Polizei nutzen um zu erfahren, ob dort ein entsprechnder Auftrag zur Beobachtung von Fliegern und Feststellung von Personalien vorliegt.

            Viel Erfolg, Peter
            Das gefährlichste am fliegen ist die Erde!

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              #7
              AW: Folgen nach Unfall

              Hi Peter
              Mensch Dörnberg,das waren noch Zeiten.90/91 war ich da einmal .War ganz nett.Später entwickelte sich die Sache so wie von dir beschrieben und dann bin ich auch nicht mehr hingefahren.Es nervt halt mit eingezogenem Kopf zu fliegen und außerdem war der Rammelsberg dann doch interessanter.

              Gruß Mayer

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