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Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

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    Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

    Im Sommer letzten Jahres ist es mir passiert: Ein Absturz mit Wirbelsäulenfraktur, Rettungseinsatz, dreifacher OP, Reha, langem Krankenstand, aber glücklicherweise ohne Lähmung.
    Ich habe, nachdem im Forum über diesen Unfall berichtet wurde, viele e-mails mit guten Wünschen und Aufmunterung erhalten, für die ich mich hier ganz herzlich bedanken will. Dieser Zuspruch war mir eine große Hilfe.

    Weniger hilfreich war die Ankündigung des Vereins „die Schwarzwaldgeier“ Strafanzeige gegen mich zu erstatten wird.
    Damals konnte ich mich an dieser Diskussion nicht beteiligen, dafür aber jetzt aus aktuellem Anlass. Aber der Reihe nach:

    Wie bei Flugunfällen üblich wurde von den zuständigen Behörden ermittelt. Ich erhielt am Krankenbett Besuch von zwei Polizeibeamten, die mich nach dem Unfallhergang befragten. Gewundert hat mich die Frage, ob ich denn Feinde bei den Schwarzwaldgeiern hätte? Nur so könnten Sie sich erklären, dass der Verein versucht, mit allen Mitteln drastische Massnahmen gegen mich durchzusetzen und dies in einer Art und Weise, wie es die Polizeibeamten so noch nicht erlebt hatten. Ständige Anrufe seitens des Vereins haben die Ermittler so genervt, dass Sie schlussendlich weitere Belästigungen untersagen mussten mit dem Hinweis, dass Sie schon selbst in der Lage seien, die Ermittlungen durchzuführen.

    Allem Anschein nach sah sich auch die Staatsanwaltschaft Baden Baden ähnlichen Attacken ausgesetzt. Schlussendliches Ergebnis der gesamten Aktion war – trotz abgelaufener österreichischer Fluglizenz, die man letztes Jahr ja noch verlängern musste - ein Schreiben der Staatsanwaltschaft mit folgendem Inhalt:

    „Das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich mit Verfügung vom 9. 8. 2005 gem. § 105 Abs. 1 Strafprozeßordnung eingestellt.
    Im Wiederholungsfall müssen Sie mit strafgerichtlicher Verfolgung rechnen.“

    Weitere Aktionen folgten nicht, kein Strafzettel, Bußgeld oder ähnliches.

    Kann aus diesem Schreiben geschlossen werden, dass eine Strafanzeige erfolgte? Oder wie sonst ist der Zusatz mit dem Wiederholungsfall zu verstehen? Vielleicht kennt sich ja jemand juristisch aus und kann einen Kommentar abgeben.

    Für mich war die Sache damit jedenfalls erledigt, auch wenn mich viele unwahre Unterstellungen wie „keine Gütesiegelausrüstung, herannahende Gewitterfront, keine Kenntnis der Gefahren des Geländes“ schon geärgert haben. Durch einen Arbeitseinsatz zur Erschliessung des Geländes und bei vielen Flügen in der Zeit ohne Einweisungspflicht war mir das Fluggebiet bestens vertraut.

    Als ich jetzt im Sommer als Fussgänger arglos den Zusammenlegeplatz betrat und einem Bekannten beim Überprüfen seiner Leinen half, traf mich die geballte Wucht der Vereinswut in Form des Sicherheitsreferenten. Nachdem er meine Identität festgestellt hatte, jagte er mich unter massiven Drohungen vom Platz und erinnerte mich an ein Flugverbot, das mir aber bis zu diesem Zeitpunkt der Verein noch gar nicht erteilt hatte.

    Einige Zeit später bekam ich ein Einschreiben mit folgendem Inhalt:

    „… Durch Deinen Unfall, bei dem Du auch selbst schwer verletzt wurdest, ist dem Verein erheblicher Schaden im öffentlichen Meinungsbild entstanden. Wegen des groben Verstoßes gegen die Flugbetriebsordnung und das LVG erteilen wir Dir daher hiermit auch auf diesem Wege nochmals ein absolutes Flugverbot im Fluggebiet Merkur.
    Darüberhinaus erhältst Du hiermit auch ein Hausverbot für sämtliche von uns gepachteten Flächen, insbesondere also Startplatz Merkur West, Startplatz Merkur Ost sowie die Landewiesen in Baden Baden und in Staufenberg.

    Für den Fall, dass Du Dich an diese Auflagen nicht hältst, kündigen wir, wovon wir bisher abgesehen haben, die Einleitung strafrechtlicher und zivilrechtlícher Schritte gegen Dich an.“

    Ich wünsche dem Verein, dass sein beschädigtes Ansehen auf lange Sicht gesehen ähnlich gut verheilt wie meine Wirbelsäule und freue mich nach vollständiger Genesung wieder auf schöne Flüge in einem hoffentlich nicht so feindseligen Luftraum wie bei den Schwarzwaldgeiern.

    #2
    AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

    § 105 Abs. 1 StPO ist sicher falsch zitiert worden - der kann es nicht sein. Der Einstellung ist aber regelmäßig nicht zu entnehmen, ob es eine Strafanzeige gab. Diesbezüglich würde nur Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt helfen - der kann zumindest Akteneinsicht beantragen und sehen, ob eine Anzeige vorlag.

    Kommentar


      #3
      AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

      Korrektur es heisst tatsächlich §153 Abs.1 Strafprozeßordnung

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        #4
        AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

        Wegen des groben Verstoßes gegen die Flugbetriebsordnung und das LVG
        Was wird dir angelastet ?

        Gruß

        Heinrich

        PS: Oppenau ist auch schön

        Kommentar


          #5
          AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

          au weia,
          da bleiben mir die Worte im Hals stecken, wenn man von diesem Verein und seinen "Machenschaften" hört !

          Soweit ich mich noch erinnern mag war doch hier im Forum schon einmal so ein komischer Disput um den Merkur.

          Da steht der Gleitschirmsport in Deutschland vor einer "schönen" Zukunft !

          pedro

          Kommentar


            #6
            AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

            Hoi,

            Soweit ich mich noch erinnern mag war doch hier im Forum schon einmal so ein komischer Disput um den Merkur.
            Ja, hier

            ... sag nur 'typisch teutsch' ...

            gruß
            makus

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              #7
              AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

              @ konrad:

              ...kannst uns ja wissen lassen, wenn von diesem netten verein leutchen im BreWa fliegen wollen... ...mit denen kann man doch sicher gut schlitten fahren *gggg* -- und den horner-fahrer'n (horner=sehr große schlitten) sind mitlerweile die (sportlichen) gegner ausgegangen *ggggrins*.

              gibt's 'n link zu dem netten verein? will mal sehen wie so 'nette deutsche staatsbürger' aussehen - wie war nochmal gleich das motto bei der fussball-wm?

              ...hast du betretungsverbot nur mit schirm oder darfst nicht mal mehr dort spazieren gehen?

              also lieber konrad, wenn die sich so aufführen, das ist genau die richtige story für die presse in der friedlichen weihnachtszeit. sollen sie dort dann darstellen, wieso dein absturz (bei dem erst mal zählt, daß ihn überstanden hast!!!!! - selbst meinem größten feind gönne ich es nicht das zeitliche zu segnen) in der öffentlichkeit ihr ansehen als verein schädigt, nicht aber so ihr verhalten?!?!

              also wenn ich das so lese (ok, ist erst mal eine partei), dann fällt mir nur spontan ein: das huhn des monats muß wieder auferstehen!

              mach 'ne presseaussendung oder sollen wir 'ne videostory draus machen?

              also ich denk, auch leute wie der kerim könnten hier ganz gute interviews machen )))))

              wieder mal ein fliegerfilm ohne flughandlung !!!!

              hoff mal, hier wird bald die gegenpartei stellung nehmen!

              literweise tee steht bereit (grippe auskurieren) und zum essen ist auch noch genug im kühlschrank, wenn's hier zur belagerungsschlacht ausartet.

              frage: könnte das bild jenen verein bei der absicherung der landewiese vor verstossenen zeigen?

              Kommentar


                #8
                AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                Hi Konrad,

                Schön das Du wieder genesen bist. Ich kann mich an die Peinlichkeiten erinnern. Lass uns die nicht mehr ausgraben!! Meine Meinung damals ist die wie heute. Den Jungs von Bad-Bad fehlt neben Pietät auch noch Kameradschaft.

                Naja, irgendwie war das klar, das juristische (ohne Experte zu sein).

                Schön, das Du wieder Fliegen (wirst?) kannst. Es gibt andere Fluggebiete, in denen man anders mit Verletzten umgeht.

                Ich möchte nicht so weit gehen, demjenigen der diese Ermittlungen verursacht hat einen Streckverband zu wünschen (es ist ja ganz bald Weihnachten) aber gegen eine ganz verschnupfte Erkältung hätte ich nichts! ( Hab gerade eine günstig abzugeben)

                gruß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                  @Konrad Walter

                  Wie jetzt. Gab's eine Strafanzeige oder nicht? Da du dich in deinem Posting selber danach erkundigst, bist du dir da anscheinend nicht sicher. Ich kann mich an eine Stellungnahme des Vereins erinnern, dass es keine Anzeige durch diesen gab. Was stimmt denn jetzt?
                  Magst du die Überschrift des Threads bitte ändern.
                  Wegen des groben Verstoßes gegen die Flugbetriebsordnung und das LVG
                  Welcher Verstoß wird dir denn vorgeworfen? Der Verstoß wird ja hoffentlich nicht der Unfall sein (so klingt's in deinem Posting nämlich). Warum ist der Unfall denn aus deiner Sicht passiert. Hatten du und der Verein früher schon Probleme miteinander?
                  Ansonsten Glückwunsch zu deiner Genesung und weiterhin schöne und vor allem unfallfreie Flüge.

                  Und an alle mit privater Meinung:
                  Klar ist man erstmal auf der Seite des vermeintlich Unterlegenen. Aber immer gleich zu unterstellen, dass ein böser Verein die Schuld an was auch immer hat, ist auch nicht richtig.
                  Ich spreche hier zugegebenermaßen aus Vereinssicht. Auch am Wallberg kommt es ab und zu vor, dass ein Startverbot ausgesprochen werden muss. Sowas passiert aber sicher nicht ohne Grund, warum auch (viel Ärger, viel Arbeit). Bei uns wird es so gehandelt, dass wir dann aktiv werden, wenn der Erhalt des Fluggeländes oder einzelner Startplätze gefährdet ist und normale Gespräche nix bringen. Was bleibt uns denn auch anderes übrig?
                  Zuletzt geändert von ForumAdmin; 21.12.2006, 08:37. Grund: Private Meinung
                  Schöne Flüge

                  ForumAdmin
                  Richard Brandl

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                    Danke "ForumAdmin" für deine Worte,
                    die kann man nun ansehen wie man will, aber mir scheint nun wird Konrad Walter noch das Hemd ausgezogen und er steht zuletzt als Lügner da !

                    Es scheint mir schon richtig dass man erst urteilen kann wenn alle Beweise auf dem Tisch liegen, aber wo soll der Betroffene seine Beweise einreichen.
                    Es scheint mir auch dass die Aussagen der Beamten nicht ohne sind.
                    Da wollte der Verein doch eine Verurteilung erwirken ohne selber eine Anzeige machen zu müssen ?
                    Weiter scheint es auch, das Vorgehen dieses Vereins ist keine Selbstverteidigung sondern purer Eigensinn mit all den Verboten und Giftspritzerei !

                    Zum Glück gibt es in Deutschland auch noch Leute die sich für das Allgemeinwohl und die Zukunft einsetzen.

                    Solche Sachen wie hier zu lesen sind schrecklich, einen Verunfallten noch zu demütigen anstatt ihm zu Helfen !
                    pedro

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                      Hallo,

                      schön das es Dir wieder besser geht. Hab dat auch mitverfolgt, eine Anzeige gegen unbekannt wird erst mal zu Klärung des Sachverhaltes gemacht so viel ich weis liegt das im öffentlichen Interesse. (und auch zum Schutz des betroffenen)

                      Die Polizei ermittelt und übergibt das Ergebnis der Staatsanwaltschaft und die entscheidet dann ob das Eingestellt oder ob Strafantrag gegen wen auch immer gestellt wird.

                      Das Die Geier versuchen einen gewissen Selbstschutz ihres Fluggebietes zu erreichen ist für mich nachvollziehbar.

                      Allerdings die Art und Weise hat meiner Meinung nach genau das Gegenteil bewirkt.

                      Kostenlose Rechtsberatung gibts Montag morgens durch den Rechtsanwalt vom DHV Telefonnummer steht im Info.

                      Gruß
                      Frank

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                        Hallo Richard.
                        Du hast sicher auch recht mit Deinen Ausführungen. Man darf das natürlich nicht nur einseitig betrachten.
                        Aber ich habe selbst schon auf Vereinsseite erlebt, wie die Volksseele bei Versammlungen und solchen Themen hochkochen mag. Dabei ging es explizit nicht um das Merkur-Fluggelände und auch um einen anderen Verein. Aber auch hier hatte ein Gastpilot unbeabsichtigt durch letztlich vereinsschädigendes Verhalten auf sich aufmerksam gemacht.
                        Wenn die Meute ein Opfer hat, vergisst sie ganz schnell mal die guten Sitten und der wilde Westen steht direkt vor der Tür.

                        Seid mal wieder bissel nett zueinander, schliesslich ist bald Weihnachten.

                        Gruß
                        Bernd

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                          Hallo Konrad alles Gute und danke deinem Schutzengel !

                          Kannst Du kurz schildern was passiert ist ? Ich habe bisher nur gehört, dass Du angeblich bei offensichtlich "ungünstigen" Bedingungen gestartet bist.
                          Da ich im Frühjahr mal am Merkur fliegen will, wäre es schon interessant zu wissen, welche Tücken es dort gibt.

                          Grus
                          sphinx

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                            @sphinx

                            um gottes willen!
                            du kannst doch ned eine unqualifizierte einweisung vom merkur erbitten!
                            das muss vom obervereinsmitglied persönlich nach überprüfung der gütesiegelkonformität aller ausrüstungsteile inklusive deiner unterhose und socken nach stellung eines antrags nach §18348 Abs. 235 der vereinssatzung erfolgen.
                            sollte das alles durchgehen bekommst du einen stempel aufs hirn gedrückt...

                            wennst ohne fliegst wirst verklagt wegen egotötung der vereinsseele.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                              @tigerente

                              Mit Tücken meinte ich eigentlich wetter/windtechnische Tücken und keine tückischen Vereinsmeiereien.

                              sphinx

                              Kommentar

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