- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

    Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

    Zitat:

    Unter "Wohnung" ist jeder Bereich zu verstehen, den ein Mensch der allgemeinen
    Zugänglichkeit entzieht und zu Stätte seines Lebens und Arbeitens bestimmt
    (BVerfG, a.a.O.) [Heißt Bundesverfassungsgericht an anderem Ort].
    Der Begriff umfasst somit neben den Wohnräumen im engeren Sinne auch Flure,
    Treppen, Keller, Garagen und selbst die Wohnaußenbereiche wie Gärten, Höfe,
    Veranden, für die nach den Umständen ersichtlich ist, dass sie
    der "räumlichen Privatsphäre" zugehören (vgl. OVG RhPf, Urt. v. 8. März
    1994 - 7 C 11302/92 -8)

    Ein Fluggebiet ist wohl keine Privatsphäre

    Die Konsensustheorie der Wahrheit bestimmt Aussagen dann als wahr, wenn wie hier bei den Fliegern unter idealen Kommunikationsbedingungen einer Aussage allgemein zugestimmt würde. Es werden für den Prozess der Konsensbildung Gutwilligkeit, Sprachkundigkeit, Normalsinnigkeit und Vernünftigkeit gefordert.
    Mir ist es privat egal, ob die Flieger dazu bereit sind.
    Aber wer von sich behauptet, er vertrete einen „richtigen“ Standpunkt, sollte dazu bereit sein.

    Wenn die „Öffentliche Hand“ bereit ist, auf ihrem Gelände das HG oder GS Fliegen zu gestatten, muss sie sich an die dafür zuständigen Gesetze halten. Und sie muss dafür sorgen, dass sie Gesetze eingehalten werden.
    DAS ist die Schwierigkeit bei der Zulassung eines Fluggeländes. "Jedermann", das ist wirklich jeder, darf nicht ausgesperrt werden!

    Der DHV als Beauftragter bringt die notwendige Luftfahrtrechtliche Seite ein.

    Die „Öffentliche Hand“ z.B, beim Fluggebiet Merkur muss nach dem

    Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft
    und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft

    (Naturschutzgesetz - NatSchG)
    vom 13. Dez. 2005 (GBl. S.745)

    Baden Württembergs verfahren.

    Dort steht in
    § 49 Recht auf Erholung

    (1) Jedermann hat ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft nach Maßgabe dieses Gesetzes.

    Dieses Recht wird nirgendwo aufgehoben, und auch der „Teil-Nutzungs-Berechtigte“, der einen Gestattungsvertrag hat, erhält nirgendwo polizeiähnliche Rechte.

    Durchlesen, es steht in mehreren Teilen ausdrücklich da.

    Auch aus dem Luftfahrt- Recht (der DHV bringt es ein) lässt sich keine „polizeiähnliche Befugnis“ ableiten, lediglich gibt es ein „Anzeigerecht“, aber das hat sowieso jeder.

    Für die Kontrolle von Ausweisen und anderen „amtlichen Dokumenten“ sind "besonderen Amtspersonen" zuständig, die auch im Naturschutzgesetz ausdrücklich genannt sind. Dort steht auch, wer was darf und was nicht.
    Feststellung der Person ist das einzige Recht besonders Beauftragter.

    Im Übrigen gilt der Abs. 2 des Grundgesetzes, die „Allgemeine Handlungsfreiheit“, die unter anderem besagt, dass ein Flieger nicht immer vorher „fragen muss“, wenn er frei handeln will.

    Natürlich weiß ich, wie sehr die Damen und die Herren Flieger mit den „Bürgerlichen Freiheiten“ auf „Kriegsfuß“ stehen. Und dass der Abs. 2 des Grundgesetzes unmittelbar gültiges Recht ist, ist offensichtlich unbekannt (in diesen Kreisen). Und wie „autoritär“ sie denken, was sich mit der „Freien Entfaltung der Persönlichkeit“ nur schlecht verträgt.

    Und deshalb erstmal keine Antwort „auf persönliche Angriffe“.
    Holt Euch die entsprechenden Artikel zum Fragenkreis selbst aus den entsprechenden Quellen, sofern Ihr den genannten Forderungen entsprecht:
    Es werden für den Prozess der Konsensbildung Gutwilligkeit, Sprachkundigkeit, Normalsinnigkeit und Vernünftigkeit gefordert !

    C
    Zuletzt geändert von Cacao; 29.01.2007, 21:45. Grund: Hinweise von Freunden

    #2
    AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

    Mhhh, als juristisch ungebildeter Laie schliesse ich daraus:
    Die Schwarzwaldgeier dürften mir den Zutritt zu ihrem Gelände gar nicht verweigern,
    und meine Personalien kontrollieren schon gar nicht.
    Hab ich das soweit richtig verstanden?
    Stiller Mitleser :-)

    Kommentar


      #3
      AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

      Ich habe das so verstanden, das dir der Zutritt nicht verwehrt werden kann.
      Deien Personalien dürfen wenn du dort starten willst vom Beauftragten des Gelendehalters aber überprüft werden genauso wie deine Fluglizenz.

      Kommentar


        #4
        AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

        Zitat von SVRicci Beitrag anzeigen
        Ich habe das so verstanden, das dir der Zutritt nicht verwehrt werden kann.
        Deien Personalien dürfen wenn du dort starten willst vom Beauftragten des Gelendehalters aber überprüft werden genauso wie deine Fluglizenz.

        Nochmal lesen!

        Kommentar


          #5
          AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?



          Erklärt das ganz gut, demnach müsste ein Fluggebiet "befriedet" sein, sprich eingezäunt um Hausrecht geltend machen zu können.

          Ein Hoch auf den deutschen Jägerzaun, er scheint, um seine Privatsphäre zu schützen wirklich notwendig zu sein.

          HG

          Kommentar


            #6
            AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

            Zitat von hangglider Beitrag anzeigen
            http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch

            Erklärt das ganz gut, demnach müsste ein Fluggebiet "befriedet" sein, sprich eingezäunt um Hausrecht geltend machen zu können.
            Wird der Merkur jetzt überdacht

            Kommentar


              #7
              AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

              Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
              Nochmal lesen!
              !JAWOHL SIR!

              Melde Gehorsamst eine Zweite Lesung ist erfolgt!

              Kommentar


                #8
                AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                Zitat von j.livingston Beitrag anzeigen
                Mhhh, als juristisch ungebildeter Laie schliesse ich daraus:
                Die Schwarzwaldgeier dürften mir den Zutritt zu ihrem Gelände gar nicht verweigern,
                und meine Personalien kontrollieren schon gar nicht.
                Hab ich das soweit richtig verstanden?
                Habe ich auch so verstanden. Dazu kommt dann noch:
                Wenn die „Öffentliche Hand“ bereit ist, auf ihrem Gelände das HG oder GS Fliegen zu gestatten, muss sie sich an die dafür zuständigen Gesetze halten. Und sie muss dafür sorgen, dass sie Gesetze eingehalten werden.
                Frage mich nun wie sich das in der Praxis umsetzen lässt.
                Viele Grüße
                Herbert

                Kommentar


                  #9
                  AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                  Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
                  Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?
                  Zitat:
                  [...]
                  (BVerfG, a.a.O.) [Heißt Bundesverfassungsgericht an anderem Ort].
                  Nein, heißt es nicht. (a.a.O. = am angegebenen Ort, z.B. wenn man in einer Fußnote das BVerfG zitiert, aber nicht mehr den ganzen Sermon [Fundstelle, Seite, Aktenzeichen usw.] nochmals schreiben will, weil man ihn schon ein paar Fußnoten vorher getippt hat)

                  Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
                  [...]Dieses Recht wird nirgendwo aufgehoben, und auch der „Teil-Nutzungs-Berechtigte“, der einen Gestattungsvertrag hat, erhält nirgendwo polizeiähnliche Rechte.
                  Also Cacao, irgendwie finde ich das etwas kraus, was Du Dir hier zusammengegooglet hast. Ich finde das Thema rein juristisch ja auch interessant, kann aber momentan nicht stundenlang dazu recherchieren. Nur ein paar Anmerkungen:

                  Ein Eigentümer kann andere ohne Angabe von Gründen von seinem Eigentum ausschließen. Wenn er das Grundstück an jemanden verpachtet, geht dieses Ausschließungsrecht i.d.R. auf den Pächter über. Ich wüsste nicht, warum ein Verein als Geländepächter nicht die Möglichkeit haben sollte, dass jemand den Startplatz nicht betreten darf. Das ist z.B. bei der Zulassung von Start-/Landeplätzen teilweise sogar Voraussetzung für die behördliche Genehmigung (Schild: "Betreten bei Flugbetrieb verboten" o.ä. muss aufgestellt werden, um Unfälle zu vermeiden).

                  Ein Bauer kann Dir auch rechtlich wirksam verbieten, dass Du sein Weizenfeld zusammentrampelst, das er gepachtet hat.

                  Und noch zu Deinem Beitrag zum Thema "Hausfriedensbruch": Es ist zwar umstritten, welcher Qualität das "befriedete Besitztum" bzw. der Befriedungsschutz sein muss (Zaun, Mauer, kleine Absperrung). Es sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. Wenn der Verein als Geländehalter einen kleinen Holzzaun aufbaut, müsste das reichen, um befriedetes Besitztum zu schaffen.

                  Grüße, r.ené

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                    Zitat von #herby# Beitrag anzeigen
                    ... die „Öffentliche Hand“ muss sie sich an die dafür zuständigen Gesetze halten. Und sie muss dafür sorgen, dass sie Gesetze eingehalten werden......
                    Pfoaaah ...
                    ich spinne den Gedanken mal weiter:
                    in letzter Konsequenz, also mal gaaaanz extrem, würde das bedeuten, dass ich mir mit Polizeigewalt den Zutritt zum Gelände beschaffen könnte. Fliegen unter Polizeischutz.!
                    Man stelle sich vor: Vor mir und hinter mir je ein grün weisser Schirm mit der Aufschrift Polpezei.
                    Stiller Mitleser :-)

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                      rene:

                      Ein Eigentümer kann andere ohne Angabe von Gründen von seinem Eigentum ausschließen. Wenn er das Grundstück an jemanden verpachtet, geht dieses Ausschließungsrecht i.d.R. auf den Pächter über. Ich wüsste nicht, warum ein Verein als Geländepächter nicht die Möglichkeit haben sollte
                      Selbst besser googeln, ("belesen" ist auch so ein hinterhältige Waffe)

                      .....Es handelt sich um Besitz der öffentlichen Hände!
                      ...Der Staat (von Dir Eigentümer genannt) könnte es (nur), wenn er die Gesetze, die auch ich z.T. genannt habe, ändern würde...
                      ...Dem steht u.a. das Grundgesetz entgegen, deren Menschenrechtsteil er nicht ändern darf, §2 GG . Das Naturschutzrecht läst die genannten "Rechtsübertragungen" nicht zu....nachlesen!
                      ...Zäune bauen ist nur sehr selten erlaubt...nachlesen!
                      Zuletzt geändert von Cacao; 29.01.2007, 13:40.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                        Zitat von j.livingston
                        Man stelle sich vor: Vor mir und hinter mir je ein grün weisser Schirm mit der Aufschrift Polpezei.
                        Dazu kommen dann noch die schicken Blaulichter. Solltest dir dann aber einen schwarzen Schirm zulegen und einen vollverspiegelten Helm. Das hat dann ein bisschen was von den schwarzen Limosinen der VIP's.
                        Viele Grüße
                        Herbert

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                          Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
                          rene:



                          Selbst besser googeln, ("belesen" ist auch so ein hinterhältige Waffe)

                          .....Es handelt sich um Besitz der öffentlichen Hände!
                          ...Der Staat (von Dir Eigentümer genannt) könnte es (nur), wenn er die Gesetze, die auch ich z.T. genannt habe, ändern würde...
                          ...Dem steht u.a. das Grundgesetz entgegen, deren Menschenrechtsteil er nicht ändern darf, §2 GG . Das Naturschutzrecht läst die genannten "Rechtsübertragungen" nicht zu....nachlesen!
                          ...Zäune bauen ist nur sehr selten erlaubt...nachlesen!
                          Kapier ich nicht! das heisst doch, wenn mir der Staat - z.B. die Gemeinde - ein Grundstück verpachtet ich praktisch gar nicht darüber verfügen könnte, da der Staat ja nach wie vor Eigentümer ist und ich somit jedermann Zutritt zu dem von mir gepachteten Grundstück geben müsste. Andererseits kann ich aber möglicherweise für Unfälle - z.B. nicht abgesicherte Grube/Loch - haftbar gemacht werden. Irgendwas passt hier nicht oder hab ich nen gewaltigen Denkfehler? Bitte um Aufklärung

                          Gruss

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                            Hi Cacao

                            ist möglicherweise der Luftsicherheitsbeauftragte eines Vereins (wird beim DHV ernannt) jemand der die Identität feststellen darf?

                            Kann das mit dem Betretungsrecht so ähnlich gesehen werden, wie bei den Jägern, die auch jedes, auch vom Bauern noch so gut gesicherte, Grundstück betreten dürfen?

                            Im Übrigen vielen Dank für deine Recherchen.

                            Könnte man Jura studieren eigentlich nicht wirklich durch zurechtgoogeln ersetzen?

                            Gruss bernd
                            cu flying
                            bernd

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?

                              Zitat von Cacao;
                              .... §2 GG ...
                              Bitte, wenn Du schon meinst, hier rechtliche Ausführungen machen und dabei laufend das Grundgesetz bemühen zu müssen, dann solltest Du schon wissen, daß das Grundgesetz keine §§ sondern Artikel (Art.) enthält. Und im Übrigen gilt: Das gefährlichste Wissen ist das Halbwissen (falls Du wirklich vertieftes Interesse an Jura hast, würde ich Dir ein entsprechendes Studium empfehlen - und selbst danach bleibt das Recht eine komplexe Materie).

                              Gruß
                              Holger

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X