Merkblatt SpeedFlying vom SHV (Schweizer Hängegleiterverband)
dürfte für die Schweizer Besucher interessant sein.
Hier noch für Ausländer mit Wohnsitz im Ausland.
Art.7/2; Hängegleiterflüge darf nur ausführen, wer den entsprechenden amtlichen Ausweis besitzt. Für gelegentliche Flüge von Ausländern mit Wohnsitz im Ausland genügt ein gleichwertiger ausländischer Ausweis.
hier der Link zur Verordnung
dürfte für die Schweizer Besucher interessant sein.
Hier noch für Ausländer mit Wohnsitz im Ausland.
Art.7/2; Hängegleiterflüge darf nur ausführen, wer den entsprechenden amtlichen Ausweis besitzt. Für gelegentliche Flüge von Ausländern mit Wohnsitz im Ausland genügt ein gleichwertiger ausländischer Ausweis.
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