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CH-Brevet mit dt. Pass -> fliegen in D?

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    CH-Brevet mit dt. Pass -> fliegen in D?

    Stecke als deutscher Staatsbürger momentan mitten in der Ausbildung zum Schweizer Brevet. (Dort werde ich wohl auch mit dem Brevet hauptsächlich fliegen)

    Dennoch habe ich mit der Zeit festgestellt (nicht negativ gemeint) das man nicht nur im Süden gut Gleitschirmfliegen kann.

    Nach bestandenem Brevet würde ich gerne auch in Deutschland fliegen, und event. die Windschlepp-Ausbildung machen.

    Wer kann mir sagen was nach erfolgreicher Schweizer Prüfung zu tun ist?

    #2
    Hi dominik!

    Letztes Jahr habe ich als deutscher das schweizerische Brevet gemacht. Alles was du danach tun musst ist eine Beglaubigte Kopie deines Brevets und des Flugbuchs an den DHV zu schicken, du bekommst dann gegen eine geringe Gebür einen Deutschen A-Schein, später mit entsprechend vielen Flügen kannst du auch über diesen Weg einen B-Schein bekommen.

    Bei mir hat das wunderbar geklappt.

    Du musst natürlich bedenken, dass die eventuell vorhandene SHV-Versicherung für dich als Nichtschweizer nur in der Schweiz gilt, für Flüge ausserhalb der Schweiz musst du also noch eine Haftpflicht - etwa über den DHV - abschliessen.

    Viel Spass und Happy Landing!

    Tom.

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      #3
      Danke TOM

      Habe so ähnlich auch eine Antwort vom DHV bekommen.

      Die sehen das anscheinend nicht "ganz" so gerne.

      Werde aber kurzfristig ebenfalls die Mitglied im DHV. Auch die Versicherung werde ich über den DHV aschließen, lt. meines Fluglehrers ist die dann auch in der Schweiz OK.

      Kommentar


        #4
        hi dominik!

        bin mir nicht sicher ob die dhv-versicherung zusammen
        mit einem schweizer brevet gilt.

        ich hatte jedenfalls erst eine shv-versicherung bis ich den
        deutschen schein hatte. wenn du natürlich gleich den antrag
        auf deutschen schein stellst sollte es auch gehen, das hat
        bei mir glaub nicht einmal eine woche gedauert, dann war
        der schein da .. vorausgesetzt du hast die passbilder etc.
        zur hand. solange kannst du ja im zweifelsfall noch mit
        der flugschule fliegen, da bist du während der ausbildung ja
        eh versichert - und es ist auch ein beruhigendes gefühl bei
        den ersten flügen mit schein nicht gleich ganz alleine am berg
        zu stehen

        mfg tom.

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          #5
          Wohl war! Wohl war!

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