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Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

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    Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

    Hallo,

    ein guter Freund von mir (deutscher Staatsbürger) mit Wohnsitz in Südtirol möchte Gleitschirmfliegen lernen. In Südtirol gibt es nur eine einzige Flugschule (Alta Badia) - die ist für ihn sehr umständlich anzufahren.

    Da "meine" deutsche Flugschule mehr oder weniger am Berg neben seiner Wohnung schult, will er dort den Schein erwerben.

    Nun die Frage: Ist ein deutscher Schein, bei einem Deutschen mit Wohnsitz in Italien in Italien (wirksam erwerbbar und dann in Italien ) gültig ? Oder gibt das Probleme ?

    Ich weiß, sollte man die Italiener fragen .... aber vielleicht weiß es hier jemand.

    Gruß
    Jörg

    PS: Bei KFZ-Führerscheinen wüsste ich es. Da gibt es Probleme, Übergangsfristen (6 Monate) und auch ein Gesetz dazu, das das regelt.....
    Zuletzt geändert von JörgE; 26.04.2007, 13:54. Grund: Ergänzung bei der Frage, da es Missverständnisse gab

    #2
    AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

    soweit ich weiß "gilt" die deutsche lizenz nur in deutschland und österreich, für alle anderen länder brauchts die "ippi-card", die kann man nach der prüfung beim dhv beantragen und bekommt sie dann zusammen mit dem schein zugeschickt.

    ...kann aber auch sein dass ich völlig fehl-informiert bin...

    Kommentar


      #3
      AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

      @ fliesche-jojo

      Klar. Aber die IPPI Card gilt m.E. ja auch nur in Verbindung mit der nationalen Lizenz. Hatte mich halt ein wenig verkürzt ausgedrückt.

      Das verschiebt ja nur das Problem.

      Gruß
      Jörg

      Kommentar


        #4
        AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

        Hi Jörg,

        ich würde mich an Deiner Stelle mit dieser Frage direkt an den DHV wenden unter der Rubrik Ausbildung....

        Gruß Guido

        Kommentar


          #5
          AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

          Ich habe dies vor 3 Jahre mal bei einer Italienischen Flugschule nachgefragt , und ein Bisschen im Internet recherchiert. Das Ergebnis war, dass man mit einem gültigen Ausländischen Schein, gültiger Haftpflichtversicherung und IPPI Karte in Italien den Wohnsitz haben kann und fliegen darf (Ich habe selber einen NL-Schein).
          Was man aber prüfen sollte, ist ob die Versicherung (die wahrscheinlich im Land des Scheins ausgestellt ist) auch noch immer gültig ist, wenn man im Ausland wohnt.

          Wenn diese Infos nicht richtig oder überholt sein sollten, hätte ich es auch gern gewusst ...bin in fast 3 Jahre noch nie kontrolliert worden.

          PS: EU KFZ Führerscheine braucht man nicht (mehr) umschreiben zu lassen.

          Paul

          Kommentar


            #6
            AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

            Hmm, würde mich wundern wenn das nicht geht. Ist bei mir nämlich auch so: Deutscher Staatsbürger, aber wohnhaft in den Niederlanden. Ich hab meinen Schein auch in Deutschland/Italien gemacht und halt gleich die IPPI-Card dazugeordert.
            Andersrum wäre die Frage ja genauso ob Dein Schein ungültig wird wenn Du aus dem Land, in dem Du ihn gemacht hast, weggehst....

            Pit

            Kommentar


              #7
              AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

              @ Paul

              Ich weiß nicht, ob wir aneinander vorbeireden ? War bei Dir der Fall wirklich gleich ?

              Das Problem ist doch gerade ob eine deutsche Lizenz mit Wohnsitz im Zeitpunkt des Erwerbs in Italien überhaupt wirksam erworben werden kann und zum Fliegen in Italien berechtigt (dann mit IPPI-Card).

              An die Sache mit der Versicherung hatte ich noch nicht gedacht - vielen Dank für den Hinweis.

              @Pit

              Deine Zeilen machen Mut, dass es geht.

              Aber Dein "Anders herum" trifft für einen Juristen nicht das gleiche Problem. Denn wenn ein Schein erst einmal wirksam erworben wurde (also Wohnsitz und Ausstellungsland sind gleich), gilt die Freizügigkeit der EU. Dann müssen die anderen Staaten ihn anerkennen - zumindes im KFZ-Bereich.

              Gruß
              Jörg

              PS: Da hilft auch der Verweis auf den EU Führerschein nicht, denn da ist explizit geregelt, dass ein mit Wohnsitz Deutschland im EU-Ausland erworbener EU- oder EWR-Führerschein nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt! (§ 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV).

              Anderenfalls würde jeder Trunkenheitsfahrer mit Wohnsitz Deutschland im EU-Ausland versuchen seinen Führerschein zu machen - wird ja auch dauernd versucht. Aber das ist eine andere Geschichte und soll ein anderes Mal erzählt werden .....

              Ich denke mir halt, dass dieses Regelungsprinzip auch bei Fluglizenzen vorhanden ist, oder ?
              Zuletzt geändert von JörgE; 23.04.2007, 16:12.

              Kommentar


                #8
                AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

                Hi Jörg,

                bist Du noch irgendwo in D gemeldet? Ich muß zugeben, das war bei mir der Fall (in meinem Ausweis ist noch die Adresse bei meinen Eltern drin).
                Allerdings waren bei unserem Kurs auch zwei Schweizer dabei, die den deutschen Schein gemacht haben - das ging.

                Pit

                Kommentar


                  #9
                  AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

                  Zitat von Paul Beitrag anzeigen
                  Ich habe dies vor 3 Jahre mal bei einer Italienischen Flugschule nachgefragt , und ein Bisschen im Internet recherchiert. Das Ergebnis war, dass man mit einem gültigen Ausländischen Schein, gültiger Haftpflichtversicherung und IPPI Karte in Italien den Wohnsitz haben kann und fliegen darf (Ich habe selber einen NL-Schein).
                  Was man aber prüfen sollte, ist ob die Versicherung (die wahrscheinlich im Land des Scheins ausgestellt ist) auch noch immer gültig ist, wenn man im Ausland wohnt.

                  Wenn diese Infos nicht richtig oder überholt sein sollten, hätte ich es auch gern gewusst ...bin in fast 3 Jahre noch nie kontrolliert worden.

                  PS: EU KFZ Führerscheine braucht man nicht (mehr) umschreiben zu lassen.

                  Paul
                  Ich hoffe, nicht allzusehr OT zu sein:

                  Bei Wohnmobilen über 3,5 t zul. Gesamtmasse muß man - wegen der Wahnsinnsfahrerei der großen, rasenden Kleinbusse mit über 300.000 km/Jahr und typisch deutscher Gleichmacherei, obwohl die WoMos statistisch nur 5.000 km/Jahr zurücklegen - deshalb jährlich zum TÜV. Andererseits darf man sich relativ lange in einem anderen EU-Land aufhalten, ohne sich ummelden zu müssen. Wegen der Kosten von TÜV und ASU macht es wenig Sinn, prophylaktisch weit vorher dort vorzufahren.

                  Kennt jemand aus eigener Erfahrung praktikable TÜV/ASU-Regelungen / Bestimmungen für die klassischen Länder Frankreich, Portugal, Spanien und Italien etc.?

                  Gruß hob
                  Zuletzt geändert von hob; 23.04.2007, 22:02.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

                    Zitat von JörgE Beitrag anzeigen
                    Nun die Frage: Ist ein deutscher Schein, bei einem Deutschen mit Wohnsitz in Italien in Italien gültig ? Oder gibt das Probleme ?

                    Ich weiß, sollte man die Italiener fragen .... aber vielleicht weiß es hier jemand.
                    Zitat von JörgE Beitrag anzeigen
                    @ Paul

                    Ich weiß nicht, ob wir aneinander vorbeireden ? War bei Dir der Fall wirklich gleich ?

                    Das Problem ist doch gerade ob eine deutsche Lizenz mit Wohnsitz im Zeitpunkt des Erwerbs in Italien überhaupt wirksam erworben werden kann und zum Fliegen in Italien berechtigt (dann mit IPPI-Card).
                    Klar is mein Fall nicht gleich, aber deine originelle Frage war, ob die Italiener einen in Deutschland erworbenen Schein zulassen. Auf die habe ich geantwortet.
                    Ob man jetzt ueberhaupt einen D-Schein erwerben kann wenn man nicht in D wohnt, ist eine andere Frage, damit hat Italien nichts zu tun. Einmal erworben, wird der Schein in IT gueltig sein.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

                      Zitat:

                      Nun die Frage: Ist ein deutscher Schein, bei einem Deutschen mit Wohnsitz in Italien in Italien gültig ? Oder gibt das Probleme ?

                      Hallo Jörg,
                      gib mal das Themma Ippi Card und Italien in die Suchfunktion.

                      Ich richte mich nach folgendem §: Auszug

                      22.Flugaktivität für ausländische Staatsbürger
                      -Die Bürger anderer Staaten der Gemeinschaft (EU) sind autorisiert ihre Aktivität in Italien auszuüben, wenn sie im Besitz einer Sportlizenz, ausgestellt von der FAI sind, einer IPPI Card Level 4 mit Anführung der Geräte welche sie benutzen oder eines Dokumentes welches dem italienischen Schein entspricht.

                      Gruß Wolfgang

                      Kommentar


                        #12
                        Antworten von Karl Slezak

                        Liebe Fliegerkollegen,

                        um die Sache abzuschließen, die wesentlichen Passagen aus den Antworten von Karl Slezak.

                        Meine Befürchtungen haben sich bewahrheitet. Der Deutsche mit Wohnsitz in Italien - und das war die komplette Ausgangsfrage (wozu schreibe ich vor der Frage die ganze Vorgeschichte) - könnte zwar die deutsche Lizenz erwerben, diese wäre aber nur in Deutschland gültig.

                        Zitat Karl:
                        „ ... Die inländische Lizenz ist immer dann erforderlich, wenn sich der feste Wohnsitz dort befindet. Egal welche Staatsbürgerschaft der Pilot besitzt.

                        In den entsprechenden italienischen luftrechtlichen Vorschriften heißt es: Gli italiani e i cittadini stranieri, residenti in italia, possono accedere ai corsi per conseguire l àttesto di volo da diporto. (Italienier und Ausländer mit Wohnsitz in Italien müssen an einem Kurs teilnehmen der zu einer Fluglizenz führt.) Im nächsten Satz wird dann erwähnt, dass dies in einer vom Aeroclub d`Italiano anerkannten Flugschule zu geschehen hat.

                        Leider sind die Bestimmungen für die Ausbildung in Italien sehr hoch. Medical, alle zwei Jahre, poliz. Führungszeugnis etc. ......

                        Beste Grüße
                        Karl Slezak
                        DHV-Ausbildung/Sicherheit"

                        Auf meine Rückfrage, ob eine wirksam in Deutschland erworbene Lizenz, also mit Wohnsitz in Deutschland zum Zeitpunkt der Ausbildung und Prüfung, nach einem Unzug nach Italien umgeschrieben werden kann, kam´s – wie befürchtet – noch dicker:

                        Zitat Karl:
                        „.... leider sind die Italiener da nicht sehr kooperativ. Ich weiß von Fällen, wo ein Inhaber einer deutschen Lizenz, nach Umzug nach Italien, die komplette Ausbildung machen musste. Umschreibung war nicht. Nach meinen Informationen soll sich hier aber demnächst was ändern. Auch in Italien soll die gleichwertige ausländische Ausbildung anerkannt werden. .......

                        Grüße
                        Karl Slezak“

                        Es scheint also so, als ob Paul falsch informiert wurde. Airwolfs Hinweis betrifft wohl nur die bekannten Urlaubsfälle. Auf jeden Fall werde ich aber einmal Pauls Hinweis wegen der möglichen Versicherungsprobleme nachgehen.

                        Also alles klar und besten Dank an Karl und alle anderen.

                        Grüße aus Heidelberg
                        Jörg

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Antworten von Karl Slezak

                          Zitat von JörgE Beitrag anzeigen

                          Zitat Karl:
                          „.... leider sind die Italiener da nicht sehr kooperativ. Ich weiß von Fällen, wo ein Inhaber einer deutschen Lizenz, nach Umzug nach Italien, die komplette Ausbildung machen musste. Umschreibung war nicht. Nach meinen Informationen soll sich hier aber demnächst was ändern. Auch in Italien soll die gleichwertige ausländische Ausbildung anerkannt werden. .......

                          Grüße
                          Karl Slezak“

                          Jörg

                          Ob sich da rasch etwas ändern wird????

                          Davon geredet wurde schon vor einigen Jahren, getan hat sich bis jetzt eigentlich gar nichts...

                          siehe dazu: http://forum.dhv.de/showthread.php?t=6078

                          Schöne Grüße
                          Oskar

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

                            "Gli italiani e i cittadini stranieri, residenti in italia,
                            possono accedere ai corsi per conseguire l àttesto di volo da diporto. "


                            Es heißt in folgendem Satz: Italiener und Ausländer, die in Italien leben können an einem Kurs für die Erlangung des Flugscheins teilnehmen.

                            sie müssen würde heißen "devono"....

                            Also aus dem ital. Gesetz läßt sich das so nicht herauslesen. In der italienischen Praxis vor Ort sieht das aber wohl anders aus.Aber diese Diskussion hatten wir schon zum Thema Tandemfliegen. Den medizinischen Check braucht man in Italien bei fast allen Sportarten (er ist eine willkommene zusätzliche Einnahmequelle niedergelassener Ärzte). Er besteht in der Regel aus einem belanglosen Gespräch und dem Abhören vom Herzklopfen. Ich habe diesen Check auch schon gemacht.

                            Grüße

                            Dirk

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Deutscher Schein bei italienischem Wohnsitz in Italien gültig ?

                              Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
                              "Gli italiani e i cittadini stranieri, residenti in italia,
                              possono accedere ai corsi per conseguire l àttesto di volo da diporto. "


                              Es heißt in folgendem Satz: Italiener und Ausländer, die in Italien leben können an einem Kurs für die Erlangung des Flugscheins teilnehmen.

                              sie müssen würde heißen "devono"....

                              Also aus dem ital. Gesetz läßt sich das so nicht herauslesen. In der italienischen Praxis vor Ort sieht das aber wohl anders aus.Aber diese Diskussion hatten wir schon zum Thema Tandemfliegen. Den medizinischen Check braucht man in Italien bei fast allen Sportarten (er ist eine willkommene zusätzliche Einnahmequelle niedergelassener Ärzte). Er besteht in der Regel aus einem belanglosen Gespräch und dem Abhören vom Herzklopfen. Ich habe diesen Check auch schon gemacht.

                              Grüße

                              Dirk
                              Complimenti! Ma che bravo che sei!

                              Kennst du auch den Rest vom Gesetzes/Verordnungs-Text??
                              Aus einem Satz herzuleiten, was rechteNs ist, is a bissal wenig...

                              (huch! da fehlt ja ein n!)
                              Zuletzt geändert von Flying Cat; 26.04.2007, 15:34.

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