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Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleiter?

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    Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleiter?

    Hallo,

    ich bin neu hier und hab viele Fragen.

    Darf man mit dem Gleitschirm überall starten und landen? Darf man das? Ist das überhaupt erlaubt? Mit einem Rucksackmotor darf ich das, allerdings erst nach Teilnahme an einem Lehrgang.

    Wird sich der DHV auch weiter für die Rucksackmotorflieger einsetzen? So wie man jetztschon über eine DHV Mitgliedschaft seinen Rucksackmotor günstig versichern kann?

    Lieben Gruß
    Heiner

    #2
    AW: Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleit

    naja, mit dem motor darfst du das auch nicht.

    voraussetzungen für die von dir beschriebene allgemeinerlaubnis:

    1) dein bundesland macht überhaupt mit
    2) du nimmst an dem kurs teil
    3) der geländeeigentümer stimmt zu
    4) naturschutz und verwaltungsbehörde stimmen zu

    ausserdem vorgeschrieben: flugfunk und kennzeichnung.

    du hast vergessen, wir sind in good old germany!

    c.u.

    jürgen

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      #3
      AW: Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleit

      Zitat von Jürgen Beitrag anzeigen

      du hast vergessen, wir sind in good old germany!

      c.u.

      jürgen
      Soll alles so bleiben wie es ist?

      Lieben Gruß
      Heiner

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        #4
        AW: Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleit

        wir werden sehen.

        diese allgemeinerlaubnis wurde etwa im april 07 eingeführt, das erste dafür notwendigerweise zu absolvierende seminar gabs so ca. vor 3 wochen.

        meines wissens ist also noch kein gelände nach den neuen richtlinien "zugelassen".

        ich wünschte nicht, dass alles so bleibt wie es ist, aber ich kann nicht den grossen unterschied zu den vorherigen zulassungen erkennen. aber darüber gibts im motorschirmforum seitenweise meinungen und abhandlungen.

        cu.

        jürgen

        Kommentar


          #5
          AW: Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleit

          Ja aber bei den Ballönern ist es doch schon so, daß sie überhall starten und landen dürfen, oder? Was mich interessiert ist, ist es im Interesse der Gleitschirmpiloten überall starten und landen zu dürfen? Wenn ja, wurden schon Bemühungen angestellt? Oder ist es vielleicht gar nicht von wirtschaftlichem Interesse, wenn die Geländezulassung für Gleitschirme und Hängegleiter wech fällt?

          Lieben Gruß
          Heiner

          Kommentar


            #6
            AW: Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleit

            ist es im Interesse der Gleitschirmpiloten überall starten und landen zu dürfen?
            Irgendwo muss man ja anfangen, warum nicht hier.

            Da ich hier neu schreibe, entschuldigt bitte mein ev. "Entfant terrible"

            In "A" darf ich fast überall starten, in DE nicht, hier sollte man wirklich was tun und wie Jürgen schreibt, gibts da was, sogar mit Seminar?

            Konnte auf DHV-Seiten bisher nichts finden.

            Übrigens, habe neulich mal auf den Freeflyern-Seiten vom W.K. geschmökert. Meine Güte, ist da was dran, wenn ja, werden wir da vera....? Wenn nicht, sollte der DHV da aber wie vom W.K. gefordert, Gegenargumente bringen.

            mein ja nur und bin jetzt wirklich verwirrt!
            ne Tüte Luft unterm GZ.
            S.

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              #7
              AW: Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleit

              Hallo zusammen,

              @heiner
              in Deutschland darfst Du nur in zugelassenen Fluggeländen starten und auch nur an den dafür vorgesehenen Plätzen landen.
              In Österreich muß das Gelände nicht zugelassen sein, aber der Grundstückseigentümer muß zustimmen.
              Wenn Du auf Strecke gehst (B-Schein vorausgesetzt) darfst Du überall außenlanden (LuftVO §16 Abs. 3a).

              @overwing
              wo findet man den die freeflyer Seiten?

              Gruß, Matthias

              Kommentar


                #8
                AW: Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleit

                @overwing
                wo findet man den die freeflyer Seiten?

                Gruß, Matthias
                ja du kannst fragen! Kaum angefangen flieg ich raus wenn ich auf den W.K. verlinke. Das ist auch etwas was mir jetzt eigentlich nicht gefällt. Ich bin nicht so frei, (Forenregel) dir den Link zu geben. OK. Habe mich einverstanden erklärt.

                Gehe mal rüber zu den "Schlechten" und suche mal, irgendwo gabs da den Link meine ich.
                ne Tüte Luft unterm GZ.
                S.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleit

                  Das tut schon weh wenn man so auf dem Schlauch steht. Aber wo Du das mit dem Rausfliegen geschrieben hast, hab ich es dann doch noch kapiert.

                  Gruß, Matthias

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleit

                    Zitat von Matthias Meisinger Beitrag anzeigen

                    @heiner
                    in Deutschland darfst Du nur in zugelassenen Fluggeländen starten und auch nur an den dafür vorgesehenen Plätzen landen.
                    In Österreich muß das Gelände nicht zugelassen sein, aber der Grundstückseigentümer muß zustimmen.
                    Wenn Du auf Strecke gehst (B-Schein vorausgesetzt) darfst Du überall außenlanden (LuftVO §16 Abs. 3a).
                    Hallo Matthias,

                    ich fliege nur Motorschirm und habe leider keinen Schein für Gleitschirm ohne Rucksackmotor, da ich über den Segelflug und dann über den UL-Dreiachsschein zum Motorschirm gekommen bin. Aber wenn ich mit einem Gleitschirm auch nur auf vorgesehenen Plätzen landen darf, dann gehe ich besser gar nicht erst mit einem Gleitschirm auf Strecke, die Gefahr des absaufens ist ja ohne Rucksackmotor ständig gegeben. Gleitschirm darf in Deutschland nicht überall landen, ist das wirklich so? Das sollte man aber ändern wenn es wirklich so ist! Wenn schon die "verkehrszulassungspflichtigen" Heißluftballöne überall starten und landen dürfen, sollte es bei den "verkehrszulassungsbefreiten" Gleitschirmen doch noch viel ehr möglich sein. Hat denn mal ein starker Verband versucht etwas daran zu ändern? Oder ist es einfach nicht im Interesse seiner Mitglieder? Wird mit Geländezulassungen Geld verdient? Oder ist es ein +/- Null Geschäft?

                    Lieben Gruß
                    Heiner

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleit

                      Erzählt hier nicht so einen offensichtlichen Blödsinn!

                      Mit dem B-Schein darf man natürlich überall außen landen.

                      Gruß
                      Udo

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleit

                        Zitat von UdoH Beitrag anzeigen
                        Erzählt hier nicht so einen offensichtlichen Blödsinn!

                        Mit dem B-Schein darf man natürlich überall außen landen.

                        Gruß
                        Udo
                        Aussenlanden? Dafür brauchts keinen B, keinen A, oder sonswas Schein. Landet und bezahlt die Schäden und gut is...
                        Stiller Mitleser :-)

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleit

                          @Udo
                          niemand erzählt hier Blödsinn.
                          Was ich geschrieben habe stimmt schon. Der Heiner hat es halt falsch verstanden.

                          @Heiner
                          beim Gleitschirmfliegen unterscheidet man zwischen A-Schein und B-Schein. Mit dem A-Schein (=beschränkter Luftfahrerschein) darfst Du nur Flüge in der Umgebung machen, mit dem B-Schein (unbeschränkter Luftfahrerschein) darfst Du auf Strecke gehen.

                          Zur Start und Landeerlaubnis schau mal in die LuftVO, §16 (findest Du z.B. bei http://www.luftrecht-online.de).

                          Starten darfst Du generell nur auf ausgewiesenen Startplätzen. Wenn Du nicht auf Strecke gehst, dann mußt Du auch auf einem zugehörigen Landeplatz landen.

                          Wenn Du auf Strecke gehst, dann darfst Du auch aussenlanden. Da darf Dich der Grundstückseigentümer nicht daran hindern. Natürlich mußt Du einen eventuell entstandenen Schaden ersetzen.

                          Dass Du keine Genehmigung für die Aussenlandung brauchst bedeutet aber nicht, daß Du überall landen darfst. Also nicht auf die Idee kommen und einen Flugplatz o.ä. anfliegen. Lufträume müssen natürlich auch beachtet werden.

                          Ausserdem denke ich, daß es nicht nur zu unserem Nachteil ist, daß wir nicht überall starten und landen dürfen. Dadurch dass wir uns auf ausgewiesene Start und Landeplätze beschränken reduzieren wir auch die Reibungspunkte mit den Teilen der Bevölkerung, die keinen Wert auf Gleitschirmflieger legen (Jäger, Natürschützer, Bauern etc.). Und das tut unserem Sport auch wieder gut.

                          Gruß, Matthias

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleit

                            Sorry Matthias,
                            klar hast Du recht, ich hatte nur die offensichtlich falsche Interpretation gelesen.
                            Irgendwie hab ich das Gefühl, als solle hier nur was vorgeführt werden.

                            Aber macht mal schön weiter....

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleit

                              Zitat von UdoH Beitrag anzeigen
                              Aber macht mal schön weiter....
                              Ja, das Gefühl habe ich schon seit einiger Zeit, daß hier was vorgeführt wird,

                              Übrigens, alls Letztanmeldungen, muß ja nichts heißen, aber da kommt son Aff,tschuldigung, so´n Affenfänger rein. Macht doch irgendwie auf sich aufmerksam. Ein "Wulfi" wühlt hier rum, ich mein, ich bin irgendwie d´r "Wolfi" will hier mir jemand was?
                              Dann haben wir nen Neuzugang von "overwing" man wird sehen!!!

                              Achso, "wingover 123" ist auch dabei, da mein ich aber: nichts agressives! Auch hier, man wird sehen.

                              Ja und da ich Zeit habe finde ich doch hinten in der Warteliste noch nen "wwoifel" und so einige mehr die noch gar nicht zu Wort gekommen sind.

                              Fröhliches Raten mitenand, aber irgendwie doch Sch.......odrr?

                              meint WA
                              Grüßle,
                              Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                              Kommentar

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