- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Schirmsponsoring/Schirmwerbung Wie? Steuerliche Seite?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Schirmsponsoring/Schirmwerbung Wie? Steuerliche Seite?

    Hallo,

    kennt sich jemand aus, mit der Steuerlichen Seite, wenn man sich den Schirm vom Arbeitgeber Sponsorn lässt, bzw. der Arbeitgeber den Schirm zur Werbung anschafft?
    Habe mal jemanden getroffen der mir erzählte, die Firma deren Werbung auf dem Schirm ist kauft den Schirm und schreibt ihn als Werbemittel ab.
    Für ihn (als Nutzer) entstünden dadurch keine Kosten, im gegenteil könnte er sogar noch etwas für das "spazierenfliegen" des Werbemittels verlangen.

    Oder wie läuft es, wenn man den Schirm kauft und die Werbefläche dann (seinem Arbeitgeber) zur Verfügung stellt.

    Bin für jeden Tip dankbar!

    Gruß
    Chris

    #2
    AW: Schirmsponsoring/Schirmwerbung Wie? Steuerliche Seite?

    Zitat von Heiko Jägle
    Hallo webby, schalte mal deine E-Mail oder PrivateNachrichten im Forum frei.

    Das wollen wir alle wissen - hier im Forum.

    Kommentar


      #3
      AW: Schirmsponsoring/Schirmwerbung Wie? Steuerliche Seite?

      Zitat von webby Beitrag anzeigen
      kennt sich jemand aus, mit der Steuerlichen Seite, wenn man sich den Schirm vom Arbeitgeber Sponsorn lässt, bzw. der Arbeitgeber den Schirm zur Werbung anschafft?
      Habe mal jemanden getroffen der mir erzählte, die Firma deren Werbung auf dem Schirm ist kauft den Schirm und schreibt ihn als Werbemittel ab.
      Für ihn (als Nutzer) entstünden dadurch keine Kosten, im gegenteil könnte er sogar noch etwas für das "spazierenfliegen" des Werbemittels verlangen.
      Wir haben mit der Firma einen Schirm angeschafft und inventarisiert. Der
      wird dann als "kurzlebiges Wirtschaftsgut" über 3 Jahre abgeschrieben.

      Wenn Du Angestellter bist, kannst du wahrscheinlich den Schirm einfach
      so nutzen, ohne etwas versteuern zu müssen, da Du zwar einen geldwerten
      Vorteil hast, aber für die Firma ja auch eine Leistung erbringst, nämlich die
      Werbung. Das sollte Dir der Steuerberater der Firma aber beantworten können.

      Da ich auch Inhaber der Firma bin, muß ich den Schirm leider privat versteuern,
      sonst wäre es eine verdeckte Gewinnausschüttung und da ist das Finanzamt
      sehr pingelig, pingeliger als bei Nur-Angestellten.

      So kann das laufen. Wenn ein Externer für die Firma die Dienstleistung des
      "Werbung-Fliegens" erbringt, kann der natürlich der Firma beliebige Rechnungen
      schreiben, die die Firma einfach als Ausgabe einbucht. Er muß dann seine
      Einkünfte wieder versteuern, logisch. Scheidet aber aus, wenn der
      Pilot Angestellter oder Inhaber ist.

      Gruß,
      Patrick

      Kommentar


        #4
        AW: Schirmsponsoring/Schirmwerbung Wie? Steuerliche Seite?

        genau ich möchte es auch wissen......

        Kommentar


          #5
          AW: Schirmsponsoring/Schirmwerbung Wie? Steuerliche Seite?

          als Geschäftsinhaber sich vom Verkäufer die Rechnung
          ausstellen lassen für Werbefläche!

          ueli

          Kommentar


            #6
            AW: Schirmsponsoring/Schirmwerbung Wie? Steuerliche Seite?

            meine Tage als Steuersachbearbeiter sind schon einige Zeit her, bin nicht am neuesten Stand, daher Angaben ohne Gewähr, mir fallen folgende Szenarien ein:

            1) am besten Steuerberater fragen bzw. die einschlägige Judikatur wälzen!!!

            2) Wenn AG Schirm kauft mit Werbeaufschrift, kann diese als Werbung voll abgeschrieben werden, solange ihn der AG (offiziell) nicht selber fliegt. Allerdings wird beim AN eventuell ein geldwerter Vorteil geltend gemacht werden (= steuern bezahlen), denn er bekommt ja einen "Gehalt" in "Naturalien" ausbezahlt. Da muss man die Judikatur studieren bzw. Steuerberater fragen. Da ist wahrscheinlich die Frage, ob die Steuer draufkommt (nicht unterschätzen), oder man es schafft glaubwürdig die "echte" Werbewirksamkeit (Punkt 6) zu argumentieren, d.h. der AN wirbt im Auftrag der Firma (und fliegt nicht zum Privatvergnügen).

            3) Fliegt den Schirm ein Dritter (=nicht AN) wäre es Sponsoring und da wird es auch eine Einnahme beim Fleiger aus Sponsoring in Form von "Naturalien" sein (abzüglich Kosten, siehe Pkt. 4). Dies allerdings nur, wenn es die Steuer "findet" - die sind allerdings nicht dumm, denn die bezahlende Firma braucht ja eine offizielle Rechnung (vom Flieger), die der Steuerprüfer dann auch kennt und die schauen dann gerne mal beim Flieger nach, ob er die Einkünfte angegeben hat.

            4) Folgendes halte ich auch für möglich (aber Steuerberater fragen): Kauft den Schirm der Flieger selber und lässt sich die Werbeaufschrift vom AG bezahlen (gegen eine Rechnung), müsste der AN theoretisch die Einnahmen versteuern. Allerdings, wenn der AN nachweisen kann (=Rechnungen aufheben), dass der Kaufpreis des Schirmes zzgl. aller notwendigen Ausgaben (Gurtzeug, Vario, Helm, Spezialkleidung, Kilometergeld PKW zum Startplatz, Startgebühren, Versicherungskosten, Ausbildungskosten, Weiterbildung wie Bücher und Zeitschriften etc.) NICHT die Werbeeinnahmen übersteigen, dann passiert nichts (Stichwort Liebhaberei). (Beispiel: Schirm und GZ um 3.300,- gekauft, abgeschrieben auf 3 Jahre macht pro Jahr 1.100,- zzgl. 300,- für notwendige Ausgaben: Wenn der Beitrag des AG im Jahr nicht mehr als 1.400,- ausmacht, ist m.E. nichts zu versteuern).

            5) Ähnlich wie bei Punkt 4, könnte es auch funktionieren, wenn ein AG einen offiziellen (=eingetragenen) GS-Verein sponsert, wobei dann der Verein offiziell einen Vereinsschirm mit Werbeaufschrift besitzt und an seine Mitglieder verleiht.

            6) Bei Punkten 2, 3, 4 und 5 muss es allerdings glaubhaft sein, dass eine echte Werbewirkung für den AG gegeben ist, z.B. zusätzlich noch Werbeaufschriften am Vereinsheim, Homepage, Vereinsbus oder anderen privat PKWs anbringen. Auch regelmäßige Starts/Flüge bei Zuschaueren (zB Startplatz = bekannter Ausflugsberg von Turisten) machen sich gut. (In Bassano für Stützstrümpfe eines norddeutschen Orthopäden zu werben ist vielleicht nicht sooo glaubhaft). Das Naheverhältnis des AN zum AG wirft auf jeden Fall ein etwas "schiefes Licht" auf diese Konstellationen.

            wie gesagt alle Ideen ohne Gewähr nach österreichischem Recht (das dem Deutschen sehr ähnlich ist), Korrekturen von Experten sind jederzeit willkommen.

            PS: Es gibt natürlich auch noch andere, bezeichnen wir diese mal als nicht so besonders "gesetzeskonforme", Möglichkeiten, aber das macht doch keiner und darüber plaudern schon gar nicht ;-)
            Zuletzt geändert von martin2005; 13.01.2008, 12:07.

            Kommentar


              #7
              AW: Schirmsponsoring/Schirmwerbung Wie? Steuerliche Seite?

              Servus,

              Eine kleine Frage an die (österreichischen) Steuerspezialisten: Ist die oben genannte Werbewirksamkeit erfüllt, wenn der AN, der sich vom Chef einen Schirm sponsorn lässt in der Liga mitfliegt?
              Meine Geschichte: Swing Mistral - Ozone Rush - Wings Alfa - UP Summit XC - UP Trango 3 - UP Trango XC - und a Gin Nano
              aktuell: Seedwings Crossover

              Kommentar


                #8
                AW: Schirmsponsoring/Schirmwerbung Wie? Steuerliche Seite?

                Hab nun mal mit meinem Chef, und er mit dem Steuerberater gesprochen: Wenn man in der Liga mitfliegt ist Schirmsponsoring vom Arbeitgeber völlig OK, ob reines OLC-Fliegen mit Angabe der jeweiligen Firma als Sponsor auch reicht, kann der Steuerberater leider auch nicht mit Sicherheit sagen. (Aber wurscht -- Mir ist ein neuer Schirm sicher )
                Meine Geschichte: Swing Mistral - Ozone Rush - Wings Alfa - UP Summit XC - UP Trango 3 - UP Trango XC - und a Gin Nano
                aktuell: Seedwings Crossover

                Kommentar


                  #9
                  AW: Schirmsponsoring/Schirmwerbung Wie? Steuerliche Seite?

                  Viel zu kompliziert! Wir machen das seit 1986 regelmässig - auch für österreichische Kunden: Wir kaufen einen Schirm, das Pickerl kommt drauf, RE: "Schirm für Promotions/Werbung" ausgestellt; der Schirm (samt Applikation) wird als "Werbung" linear abschreiben. Normale AG, Tourismusverbände etc.. - nie gab es Probleme.
                  wcp-flugsport.de Since 1985

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Schirmsponsoring/Schirmwerbung Wie? Steuerliche Seite?

                    @cashi: klingt sehr interessant, aber kannst du ein paar worte mehr verlieren, denn so ganz kann ich es nicht nachvollziehen. und man braucht ja auch immer eine "story" dahinter die man dann bei einer prüfung darlegen müßte

                    merci vielmals
                    thomas

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X