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Überlandflugberechtigung

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    Überlandflugberechtigung

    Hallo.
    Ich wollte in Österreich meine Überlandflugberechtigung machen(ist einfach billiger als in Deutschland)und habe jetzt erfahren das sich seid diesem Jahr der DHV etwas schwer damit tut einen in Österreich erworbenen Schein um zu schreiben. Stimmt das??

    mfg
    Peter

    #2
    AW: Überlandflugberechtigung

    Der DHV kann sich damit schwer tun wie er will! Er muß ihn umschreiben!



    Lieben Gruß Andreas

    P.S.: Aber warum willst Du ihn überhaupt umschreiben lassen?
    www.freiflieger-niederrhein.de

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      #3
      AW: Überlandflugberechtigung

      Hallo Peter,

      weshalb willst du den SOPI umschreiben lassen??? Er wird doch überall anerkant?

      Ich mußte meinen SOPI (mit Überlandflugberechtigung) letztes Jahr im November umschreiben lassen, damit ich die Windenschleppstartberechtigung eintragen lassen konnte.

      Äußerst wichtig für die Umschreibung beim DHV ist nur, dass du das aktuelle Ausbildungsbuch vom DHV verwendest und dort deine Einträge von der Flugschule abstempeln läßt!

      Gruß,
      Thermiksucher

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        #4
        AW: Überlandflugberechtigung

        Zitat von Thermiksucher Beitrag anzeigen
        weshalb willst du den SOPI umschreiben lassen??? Er wird doch überall anerkant?
        Das hab ich auch immer geglaubt, ist aber anscheinend so, dass der SOPI nur in Deutschland anerkannt wird - War ein Thema bei der letzten Konferenz der österr. Clubobmänner. Dazu ein Zitat von der Homepage des Flyforfun Salzburg:
        Zitat von flyforfun
        Die Regelungen des Betriebes von Hänge- und Paragleitern sind ausschließlich den nationalen Gesetzgebern vorbehalten. Es gibt keine europäische Norm, die eine in einem EU-Land ausgestellte Lizenz für Hänge- oder Paragleiter in einem anderen Land per se für gültig erklären kann.
        Demnach ist die internationale rechtliche Anerkennung der nationalen Lizenzen für Hänge- und Paragleiter leider nicht gegeben.
        Die Gästeregelung in Deutschland verhilft nur ausländischen Piloten (aus einem EU-Land) zur Gültigkeit ihrer Lizenz in der BRD. Jedoch nicht deutschen Piloten in Österreich und im übrigen Ausland und auch nicht österreichischen Piloten im übrigen Ausland.
        Die IPPI-Card würde nur dann der von einem anderen Staat ausgestellten Lizenz zur rechtlichen Gültigkeit verhelfen, wenn dies per Gesetz oder rechtsgültiger Verordnung in dem entsprechenden Staat festgeschrieben steht.
        Es ist aber in keinem europäischen Land diese IPPI-Card für Hänge- und Paragleiter auf der Ebene von Gesetzen oder rechtsgültiger Verordnung anerkannt, ausgenommen für EU - Bürger in Deutschland (durch oben erwähnte Gästeregelung).
        Meine Geschichte: Swing Mistral - Ozone Rush - Wings Alfa - UP Summit XC - UP Trango 3 - UP Trango XC - und a Gin Nano
        aktuell: Seedwings Crossover

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          #5
          AW: Überlandflugberechtigung

          Hallo Kirpet,

          unsere Ausbildungs- und Prüfungsordnung sieht ausdrücklich vor, dass in Österreich absolvierte Ausbildung ohne Einschränkung anerkannt wird.

          Wenn Du einen SOPI (neu Paragleiter- oder Hängegleiterschein) hast und jetzt die Überlandberechtigung dazu machst, kannst Du einfach mit dem dann erworbenen Paragleiterschein mit Überlandberechtigung fliegen und hast die gleichen Rechte wie mit einer deutschen Lizenz.

          Wenn Du einen deutschen A-Schein hast und jetzt in Österreich die Überlandberechtigung machst, achte bitte darauf, dass die Ausbildung im Ausbildungsnachweis entsprechend dokumentiert wird. Die Ausbildungsunterlagen+ bestandene Theorieprüfung werden selbstverständlich anerkannt und Dir der B-Schein ausgestellt.

          In Einzelfällen wurde die Ausbildung in Österreich nicht ausreichend nachvollziehbar dokumentiert und da fragen wir dann vor Scheinerteilung schon mal nach und verlangen ggf. zusätzliche Unterlagen.


          Grüße

          Karl Slezak
          DHV-Ausbildung/Sicherheit

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            #6
            AW: Überlandflugberechtigung

            Hallo allezusammen.
            Danke für eure infos.
            Hat mich gefreut und beruhigt zu lesen das ich den Schein auch in Östereich machen kann.
            Ich wünsche euch allen eine schöne Saison2008
            Gruß
            Peter

            Kommentar


              #7
              AW: Überlandflugberechtigung

              Zitat von Thermiksucher Beitrag anzeigen
              Hallo Peter,

              weshalb willst du den SOPI umschreiben lassen??? Er wird doch überall anerkant?


              Gruß,
              Thermiksucher
              War das nicht so, dass die armen Österreicher Ihre Scheine alle 2 Jahre irgendwie erneuern lassen müssen, durch Nachweis von Flügen und so und dass das beim B-Schein nicht so ist?

              Kommentar


                #8
                AW: Überlandflugberechtigung

                Ist schon länger nicht mehr so.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Überlandflugberechtigung

                  Das schöne am Ösi A&B ist: Den gibt es als Scheckkarte und da steht drauf was man darf: Der DHV ist da noch weit weg: Da gibt es einen "Lappen" in Qualität und fast der Größe meines alten grauen Führerscheins, passt natürlich in kein Portmonaie und das schönste es steht nicht drauf was man darf - sonder was man nicht darf. Den DHV nehme ich nur wenn ich an die Winde gehe, ansonsten habe ich den Ösi dabei.

                  Lieber DHV: da besteht Nachholbedarf
                  „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

                  NOVA Team Pilot

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Überlandflugberechtigung

                    Das schöne am Ösi A&B ist: Den gibt es als Scheckkarte und da steht drauf was man darf:
                    Auf meiner scheckkartengroßen IPPI Card steht das auch, laut der darf ich "Advanced Soaring"...
                    Dummerweise gilt die aber nur mit dem DHV Luftfahrerschein, wenn ich das recht in Erinnerung habe, also muss der trotzdem mit.

                    Der DHV ist da noch weit weg: Da gibt es einen "Lappen" in Qualität und fast der Größe meines alten grauen Führerscheins, passt natürlich in kein Portmonaie und das schönste es steht nicht drauf was man darf - sonder was man nicht darf.
                    Ich weiss ja nicht, was du da für einen Lappen hast, aber mein Luftfahrerschein hat die gleiche Größe wie der bisherige rosa Führerschein und passt problemlos in den Geldbeutel. Und da ist auch eingetragen, was ich darf - und nicht das, was ich nicht darf.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Überlandflugberechtigung

                      Zitat von kirpet Beitrag anzeigen
                      Hallo.
                      Ich wollte in Österreich meine Überlandflugberechtigung machen(ist einfach billiger als in Deutschland)und habe jetzt erfahren das sich seid diesem Jahr der DHV etwas schwer damit tut einen in Österreich erworbenen Schein um zu schreiben. Stimmt das??

                      mfg
                      Peter
                      wenn man ma fragen darf was soll er denn kosten in ö
                      satz eines fluglehrers
                      DAS ANDERE RECHTS !?!

                      mfg ludwig

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                        #12
                        AW: Überlandflugberechtigung

                        Hallo Karl,

                        dann erkläre mir doch Bitte einmal warum man es mir nach erteilter östereichischer Überlandberechtigung bei mehrmaligen Anfragen entweder gar nicht geantwortet hat oder aber mir das Umschreiben lapidar verweigert hat.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Überlandflugberechtigung

                          Jeder gültige Sopi bzw. Sopi Überland (heißt jetzt ja Paragleiterschein und Überlandberechtigung) wird vom DHV auf Wunsch in einen beschränkten bzw. unbeschränkten Luftfahrerschein umgeschrieben, braucht's übrigens aber nicht (gilt auch in Deutschland). Jede Anfrage an den DHV wird selbstverständlich beantwortet, in diesem Fall bitte E-Mail an: ausbildung@dhv.de (oder in der Ausbildung anrufen).
                          Schöne Flüge

                          ForumAdmin
                          Richard Brandl

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Überlandflugberechtigung

                            Zitat von bigben Beitrag anzeigen
                            Das schöne am Ösi A&B ist: Den gibt es als Scheckkarte und da steht drauf was man darf: Der DHV ist da noch weit weg: Da gibt es einen "Lappen" in Qualität und fast der Größe meines alten grauen Führerscheins, passt natürlich in kein Portmonaie und das schönste es steht nicht drauf was man darf - sonder was man nicht darf. Den DHV nehme ich nur wenn ich an die Winde gehe, ansonsten habe ich den Ösi dabei.

                            Lieber DHV: da besteht Nachholbedarf
                            Immer so negatives Denken in D-

                            Also ich hab schon vor 15 Jahren umschreiben lassen und das macht der DHV ganz schnell und problemlos wie beschrieben. Die österreichischer Stelle war damals in Wien in der Schnirchgasse von Insidern auch Schnarchgasse genannt wegen dem Wochenlangen Warten auf etwas.
                            Der Deutsche Schein hat dazu Zusatznutzen.
                            Hab ich schon als ich gerade keine Papiere dabei hatte, bei der span. Autovermietung in Lanzarote als Führerschein vorgezeigt oder mal beim Campingplatz in I als Pers. ausweis abgegeben. Das geht mit der Karte nicht.
                            T

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