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Halterhaftpflicht

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    Halterhaftpflicht

    Hallo,

    bin auf der Suche nach einer geeigneten Lösung für die Halterhaftpflicht für GS. Da ich in Versicherungsfragen eher unbeleckt bin und die Situation vielleicht nicht ganz Standard ist, wollte ich mal nach Hinweisen Fragen. Die Situation wie folgt: Ich möchte zwei Schirme versichern, die von mir und meinem Sohn (16) geflogen werden. Wegen Gewichtsunterschied fliegt jeder von uns nur einen der Schirme. Wichtigste Kriterien sind die Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen in Deutschland und im Europäischen Ausland und günstiger Preis. Wir sind derzeit keine DHV Mitglieder - Beitritt wäre aber ggf. möglich.

    Besten Dank im Voraus für jeden Hinweis (gerne auch per PM um Diskussionen um unerlaubte Werbung zu vermeiden).

    Viele Grüße,

    Chris

    #2
    AW: Halterhaftpflicht

    hallo,
    wie der name schon sagt,geht es bei der "halterhaftpflicht-versicherung" um den halter.
    es ist somit eine personengebundene versicherung.versichert ist somit die person,die als halter eingetragen ist.im konkreten fall ist es aber so,dass der versicherungsschutz nur gilt,wenn der halter den schaden selbst verursacht.
    das ist ein unterschied zur kfz-haftpflicht versicherung.hier wird das fahrzeug versichert.falls ein "berechtigter fahrer"(das muss nicht der halter des fahrzeugs sein)einen schaden verursacht,ist das über die versicherung abgedeckt.
    bei der fliegerhaftpflicht ist es leider so,dass es egal ist,mit welchem schirm(zugelassenes muster)der schaden verursacht wird.versicherungsschutz hat hier nur der flieger.in diesem falle also der "halter".
    langer rede kurzer sinn:jeder pilot benötigt eine eigene haftpflicht-versicherung.
    finde ich persönlich mit ca. 45 eur jahresbeitrag auch nicht zu teuer.
    gruss s lange

    Kommentar


      #3
      AW: Halterhaftpflicht

      Auszug aus Versicherungsbedingungen Halterhaftpflicht Gerling Antrag Seite 2:
      Gesetzliche Halter-Haftpflichtversicherung als Halter von Hängegleitern und/oder Gleitsegeln
      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Mitgliedes des DHV als Halter von einem oder mehreren Hängegleitern bzw. Gleitsegeln sowie für die berechtigten Benutzer im nichtgewerblichen Flugbetrieb (§ 33 bis 43 Luftverkehrsgesetz).
      Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Piloten und des berechtigten Benutzers.
      Zur Sicherheit einfach in der DHV-Geschäftsstelle anrufen:
      Mitgliederservice/Versicherung - 08022/9675-0
      Schöne Flüge

      ForumAdmin
      Richard Brandl

      Kommentar


        #4
        AW: Halterhaftpflicht

        Die Versicherungsbedingungen sind schon etwas erklärungsbedürftig. Z.B. wie ist hier Halter definiert? Während ich bei der Tandemversicherung das Gerät und berechtigte Nutzer angeben muss, ist mir das für die "normale" Haftpflicht nicht bekannt. Bin ich als Besitzer der Halter? Und ist nicht gemeint: Piloten, die berechtigte Nutzer sind? Oder gibt es außer Piloten noch andere Nutzer?

        In dem angesprochenen Fall lese ich die VB so, dass nur einer der beiden eine Versicherung abschließen muss (Der Sohn wäre z.B. bei dem Vater versichert)

        Theo

        Kommentar

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