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BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

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    BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

    Ich habe, wie viele andere hier auch, einen Berufsunfähigkeitsversicherung zum DHV-Gruppentarif bei Gerling abgeschlossen. Im Rahmen meiner Recherche zum Thema "Fliegen mit EN-Ausrüstung" [1] habe ich dazu auch eine Anfrage an Thomas Ingerl gestellt, der bei Gerling Ansprechpartner für diesen Gruppentarif ist.

    Hr. Ingerl ist damit einverstanden, dass die Mail hier veröffentlicht wird.

    Zunächst meine Fragen an ihn:

    Zitat von Tobias S.
    Bestehen in Bezug auf die Leistungserbringung der BU irgendwelche
    Einwände hinsichtlich...

    1. des Fliegens in D mit Fluggeräten ohne Zulassung?

    2. des Fliegens in D mit Fluggeräten mit EN, aber ohne LTF-Zulassung?

    3. des Fliegens in D mit Fluggeräten, die baugleich mit LTF-geprüftem
    Gerät sind, selbst aber keine LTF, sondern EN-Zulassung haben?

    4. des Fliegens mit folgendem Gerät: Gleitschirm mit LTF-Zulassung,
    Gurtzeug mit EN-Zulassung (aber baugleich mit LTF-Produkt),
    Rettungsgerät mit EN-Zulassung?
    und hier seine Antwort:

    Zitat von Thomas Ingerl / Gerling
    Unsere Vereinbarung mit dem Deutschen Hängegleiter Verband sieht Folgendes vor:

    ---------------------

    Wenn bei der Antragstellung auf Berufsunfähigkeitsschutz/Todesfallschutz bei HDIGerling Frankfurt eine Mitgliedschaft im DHV vorliegt (die Prüfung erfolgt über HDIGerling Frankfurt, Herr Zimmerhäckel, Herr Tanju oder Herr Ingerl), hat das DHV-Mitglied Versicherungsschutz für das Flugrisiko.

    Es ist unerheblich wann, wie, wo oder mit welchem Fluggerät das DHV-Mitglied fliegt, da wir davon ausgehen, dass das DHV-Mitglied den Flugsport nach den anerkannten Ausbildungsrichtlinien des DHV betreibt.
    Frage an die kompenten Versicherungs- / Rechtsmenschen unter uns: Heißt das jetzt ja oder nein?

    Tobias

    --
    [1] Hintergrund ist der Versuch, eine leichte, kompakte Gleitschirmausrüstung zusammenzustellen. Speziell bei den Rettern ist die Auswahl bei EN-Geräten hier sehr viel größer als die DHV-geprüfter Geräte.

    #2
    AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

    Meine Berufsunfähigskeitsversicherungen bei der SwissLife und der Axa zahlen beide seit meinem Unfall.
    Der Schirm, den ich geflogen hab war in der gesamten Prüfung NIE Bestandteil. Es ging vielmehr darum, ob ich meinen Beruf an einer Maschine -aus gesundheitlicher Sicht-noch ausführen kann oder nicht.

    Die Antwort von Thomas Ingerl ist eindeutig, wenn du im DHV bist interessiert sie das andere nicht.

    Versicherungen gehen dann eher so vor wie die SwissLife und schließen Flugsportunfälle in ihren zukünftigen Verträgen aus, ich hatte zum Glück noch Bestandschutz.

    Tommi

    Kommentar


      #3
      AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

      Hallo zusammen,

      ich habe ebenfals beim Gerling Konzern eine BU abgeschlossen.
      Mir wurde telefonsich versichert, das es keine Rolle spielt, unter welchen Umständen ich einen Flugunfall erleide. D.h. Flugerät ohne Gütesiegel, ohne jegliche Musterprüfung, defektes Flugerät usw...

      Gruss Josef

      Kommentar


        #4
        AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

        Hallo,


        Die Antwort von Thomas Ingerl ist eindeutig, wenn du im DHV bist interessiert sie das andere nicht.
        Eben nicht !!!!!!

        Im Schadensfall, Kullanz beiseite gelassen, wäre also jede Abweichung von den Ausbildungsrichtlinien des DHV klar nicht versichert !

        Es ist unerheblich wann, wie, wo oder mit welchem Fluggerät das DHV-Mitglied fliegt, da wir davon ausgehen, dass das DHV-Mitglied den Flugsport nach den anerkannten Ausbildungsrichtlinien des DHV betreibt.
        Der bildet ja bekanntlich Schlicht so aus:

        - nur mit Ausbildung ( die ganzen Scheine )
        - nur in zugelassenen Fluggebieten + XC,
        - nur mit in -D- zugelassenen Gerätschaften

        Der zweite Teil der Antwort kanzelt / negiert / konkretisiert den ersten also wieder ! Kein Spielraum für Interpretationen.

        Ansich überflüssig, aber zur Sicherheit sollte der Versicherer also auf eine dirkete Antwort festgenagelt werden. Z.b. geht der Versicherungsschutz unter Verwendung nicht in - D- zugelassener Ausrüstung verloren
        etc. ?

        Tel. Aussagen sind im Zweifel immer als Wertlos zu betrachten, da kaum zu beweisen. Nur aufgeschriebenes zählt !

        Alles andere fällt in die Rubrik

        B - Betrüger
        R - Räuber
        D - Diebe

        Zusammenstellung oder Namensähnlichkeiten rein zufällig und unbeabsichtigt, Interpretation untersagt!


        Limeric


        der, der den Sigma fliegt
        Zuletzt geändert von limeric; 23.04.2008, 16:56.

        Kommentar


          #5
          AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

          Die "Antwort" von Herrn Ingerl ist keine Antwort, sondern eher das Gegenteil davon.

          Er hat auf eine klar gestellte Frage weder mit ja noch mit nein geantwortet. Juristisch gesehen kann man die Äußerung als nein betrachten.

          Tip: Die zuständige Abteilungsleitung von Gerling - HDI anschreiben mit der Bitte um eine verbindliche schriftliche Stellungnahme. Die wird aber einige Zeit brauchen. Seit Gerling und HDI fusioniert haben geht bei denen nichts mehr vorwärts.

          Grüße

          Dirk

          Kommentar


            #6
            AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

            nur so nebenbei... wer eine BU hat, sollte auch gleich eine rechtsschutzversicherung (bei einer anderen versicherung!) abschließen...
            hier geht es um ernst zu nehmende kosten für die versicherung, wenn es zum leistungsfall kommt. da werden alle rechtlichen mittel ausgeschöpft!

            noch ein tip: ab 1.1.2008 abgeschlossene verträge: der versicherungsschutz entfällt nicht mehr komplett, wenn grob fahrlässig gegen vertragspflichten verstoßen wird. in zukunft entfällt der versicherungsschutz "nur noch" entsprechend des grades der verschuldung.

            siehe z.b. hier: http://finanzen.aol.de/Versicherunge...2198049-4.html
            das würde aber bei einem EN-gurtzeug in bezug auf die BU auch nicht viel helfen...

            Kommentar


              #7
              AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

              Zitat von tommi Beitrag anzeigen
              Versicherungen gehen dann eher so vor wie die SwissLife und schließen Flugsportunfälle in ihren zukünftigen Verträgen aus, ich hatte zum Glück noch Bestandschutz.
              Tommi
              Das ist korrekt. Ich habe bei meiner BU-Versicherung nachgefragt und da sind Risikosportarten wie Mountainbiken, Ski/Snowboarden, Fallschirmspringen, Drachenfliegen....... auf Grund des Bestandschutzes mitversichert - egal ob mit oder ohne LTF

              Zum Glück gibts noch keine ADFC güteversiegelten Trails

              Kommentar


                #8
                AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

                @föhni: ich bezweifle, dass EN mitversichert ist... weil du mit en-gurtzeugen gegen geltendes recht verstößt und zwar wissentlich... also grob fahrlässig.

                PS: bestandsschutz hat damit imo nix zu tun... bestandsschutz würde gurtzeuge mit gütesiegel nach alten normen betreffen, die aktuellere güsi-anforderungen nicht erfüllen...

                ich denke es ist an der zeit für die dhv-rechtsabteilung, dies zumindest für die gerling-BUs eindeutig und zweifelsfrei zu klären und das ergebnis auch zu veröffentlichen....habe mal eine entsprechende anfrage, zwecks eindeutiger und rechtsverbindlicher klärung bei der rechtsabteilung gestartet.
                Zuletzt geändert von wurznsepp; 24.04.2008, 09:49. Grund: PS

                Kommentar


                  #9
                  AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

                  Hi Wurznsepp,

                  da hat föhni Recht und Glück ;-) wenn er nun Akro oder Testflüge macht und was passiert ist dies völlig wurscht. Genau so wenn er mit selbstgebastelten Tüten und im Zweifel ohne Gurtzeug fliegt.

                  Probleme würde er nur bekommen wenn er vorsätzlich den BU Fall durch diese Tat herbeiführen wurde. "Ich gehe mit dieser Ausrüstung fliegen um damit einen BU Fall herbeizuführen"

                  Gruß Moses

                  Kommentar


                    #10
                    AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

                    Zitat von wurznsepp Beitrag anzeigen
                    @föhni: ich bezweifle, dass EN mitversichert ist... weil du mit en-gurtzeugen gegen geltendes recht verstößt und zwar wissentlich... also grob fahrlässig.
                    Da muß ich Dich eines besseren belehren

                    Versichert ist bei mir die Risikosportart Gleitschirmfliegen ohne Einschränkung bezüglich des Materiales/Gerätes/Ortes. Der Schutz erlischt bei grob fahrlässigem, respektive vorsätzlichem Verhalten. Ich könnte sogar mit einer alten Maxi-Kappe und nem Airbulle Gurtzeug ohne Protector fliegen und wäre versichert, da ich diese Versicherung schon zur damaligen Zeit hatte (Bestandsschutz).
                    Außerdem würde ich auf Grund gesetzlicher Luftfahrtbestimmungen in Deutschland bei einem Flugunfall in Deutschland mit einem EN Gurtzeug eine Ordungswidrigkeit/Straftat?? begangen haben, in Österreich/Italien oder dem Rest der Welt eben nicht, was der Versicherung ziemlich egal ist.
                    Die grobe Fahrlässigkeit würde darin bestehen, mit einem EN-GZ in Deutschland geflogen zu sein und erwischt zu werden. Nun dieses Thema wartet auf einen Präsidenzfall.....den es wahrscheinlich nie geben wird, weil unser Material mit LTF/EN oder Afnor mittlerweile so gut ist - eigentlich zu gut - und nur durch die Dummheit von Piloten(innen) in Frage gestellt wird. Manche glauben die Flugmaterialien dumpfbackensicher machen zu müssen um möglichst noch mehr Menschen zum Fliegen zu bekommen - die garnicht dafür geeignet sind.
                    ---ouuups abgeschweift---
                    Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind natürlich dehnbar, aber das - so hat man mir bestätigt - wird dann eh im Einzelfall geprüft. Ein Beispiel dazu wäre fliegen oder Auto/Fahrradfahren unter Alkoholeinfluß oder Drogen, sofern nachgewiesen...

                    Natürlich muß man sich heutzutage genauestens nach den Versicherungsbedingungen erkundigen, weil auch die Versicherungen natürlich versuchen möglichst viel zu versichern - aber wenig zu zahlen

                    Hat übrigens jemand von Euch das draussen jemals eine Versicherungspolice oder die Vertragsbedingungen zur Halterhaftpflicht oder der BUV bekommen oder weis wo man die beim DHV findet ???
                    Zuletzt geändert von foehnflieger; 24.04.2008, 15:02. Grund: Fehlerkorrektur

                    Kommentar


                      #11
                      AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

                      @ föhnflieger

                      Deinen Glauben an Versicherungen habe ich nicht .....

                      Gruß

                      Jörg

                      Kommentar


                        #12
                        AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

                        Auf eine nochmalige Nachfrage präzisierte Hr. Ingerl die Aussage wie folgt:

                        Zitat von Thomas Ingerl, Gerling
                        Es ist unerheblich wann, wie, wo oder mit welchem Fluggerät das DHV-Mitglied fliegt, wenn bei Antragstellung einer Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung über die zuständige HDI Gerling Frankfurt DHV-Mitgliederbetreuung der Nachweis der Mitgliedschaft beim DHV erbracht wird.
                        Das ist nun m.E. eine klare Aussage, weil die einschränkende Erklärung weggefallen ist.

                        Für mich zwar mittlerweile unerheblich, weil ich mich mit Altirando XP und Advance Nano für Material mit LTF-Zulassung entschieden habe; aber doch beruhigend zu wissen.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

                          Altirando XP und LTF-Zulassung? Habe ich da was übersehen? Bei SupAir steht da nichts.
                          Gruß Rudi

                          Kommentar


                            #14
                            AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

                            Altirando XP und LTF-Zulassung?
                            Lt. der Aussage von Aerosport hat das ALtirando XP eine LTF-Zulassung. Also wird´s wohl stimmen.
                            Zuletzt geändert von Tobias S.; 29.04.2008, 19:12. Grund: Info von Aerosport nachgetragen

                            Kommentar


                              #15
                              AW: BU (Gerling) und EN-geprüfte Ausrüstung

                              Hallo Leute,

                              habe ein wenig die Gespräche hier verfolgt und kann euch durch entsprechende Nachfrage und schrftliche Bestätigung folgendes sagen:
                              Meine Versicherung hat mir schriftlich bestätigt, dass sie unabhängig von DIN oder Gütesiegel im Schadensfall einspringt. Damit ist für mich der Weg für EN Geräte frei.
                              Kann euch nur empfehlen das von eurer Versicherung schriftlich einzufordern.
                              Ich habe natürlich eine Unfall/Renten Kombi für Flieger - bis ich als Informatiker BU bin müssten 10 Neanderthaler 5 Tage lang auf mich einprügeln so das von meinem hirn auch wirklich nichts mehr übrig bleibt :-)

                              in diesem Sinne - schöne Grüße an alle

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