- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gebrauchtdrachen verkauf

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Gebrauchtdrachen verkauf

    Hi,
    Wer kann mir weiterhelfen?
    Ich habe vor 9 Monaten einen Starren verkauft. Ich habe zusammen mit dem Käufer 2 Std. auf / abgebaut den Drachen auf Herz und Nieren gemeinsam mit Ihm angeschaut, erklärt und auf Besonderheiten hingewiesen.
    Jetzt erklärt er mir jetzt daß der eine Holm voller kleiner Dellen und Risse sei ! und daß ich mich schämen müsste einen solch schlechten Drachen zu verkaufen!!!
    Ich schwöre aber Stein und Bein daß der Drachen bei übergabe top in Ordnung war.
    Der Käufer möchte jetzt von mit Schadensersatz . Dabei bin ich mit keiner Schuld bewußt.
    Ich vermute daß er das Gerät unsachgemäß transportiert, oder gelagert hat oder sonst was ?
    Einen schriftlichen Kaufvertrag haben wir nicht gemacht. Muß ich mir Sorgen machen?

    beste Grüße
    Robert

    #2
    AW: Gebrauchtdrachen verkauf

    Da kann ich Dir auch nicht helfen, aber ich sehe immer mehr, das man bei uns auch nicht um einen schriftlichen Kaufvertrag rumkommt. Wenigstens per mail alles niederschreiben und bestätigen lassen.

    Ich hatte beim Verkauf auch schon eine Anwaldandrohung.
    Schon schlimm wie es da momentan (nicht nur bei unserm Hobby) zugeht.


    Schade das es so ist aber um sicher zu sein sollte man halt dann doch was schriftlich machen. Ich zumindestens werde das in Zukunft tun.


    sorgende Grüße

    Christian
    --------------------
    www.bbq-team.de
    --------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Gebrauchtdrachen verkauf

      In einem Juraforum habe ich das hier gefunden:

      Zitat von Juraforum
      Ganz allgemein gesprochen:

      Wurde ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, in dem die Gewährleistung möglicherweise ausgeschlossen wurde?

      Wenn nein:

      Gewährleistungsansprüche können bei einem Kauf privat-von-privat nur für solche Mängel geltend gemacht werden, die bei Gefahrübergang auf den Käufer (d.h. bei Übergabe der Kaufsache) bereits vorhanden waren. Mängel die später auftauchen unterliegen nicht der Gewährleistung. Der Käufer muss deshalb nachweisen, dass die geltend gemachten Mängel bereits bei der Übergabe der Kaufsache vorhanden waren. Gelingt ihm dies nicht, so sind Ansprüche aus Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Beweislastumkehr wie beim Kauf privat-von-unternehmer gibt es hier nicht. Gartantieansprüche, die für eine bestimmte Zeit Mangelfreiheit versprechen sind vom Gesetz her ebenfalls nicht vorgesehen.
      Ich habe selber von Recht keine Ahnung und kann deshalb nicht einschätzen, ob das so stimmt. Klingt für mich aber plausibel.

      Kommentar


        #4
        AW: Gebrauchtdrachen verkauf

        Hallo,

        also rein vom "gesunden Menschenverstand" her, würde ich jemanden auslachen, der mir nach 9 Monaten mit irgendwelchen festgestellten Schäden kommt - wie das Gesetz das aber sieht, kann ich Dir leider nicht sagen.
        Ich glaube der DHV hat doch auch eine Rechtsabteilung bezüglich Fragen von Mitgliedern, da würde ich an Deiner Stelle mal hinschreiben.

        Gruß
        Sabine

        Kommentar


          #5
          AW: Gebrauchtdrachen verkauf

          Zitat von Atoemchen Beitrag anzeigen
          Ich glaube der DHV hat doch auch eine Rechtsabteilung bezüglich Fragen von Mitgliedern, da würde ich an Deiner Stelle mal hinschreiben.
          Gutes Stichwort!

          Zitat von DHV-Seite
          Für die Rechtsberatung der DHV-Mitglieder steht der Rechtsanwalt und Gleitschirmflieger Dr. Eick Busz zur Verfügung. Sprechzeit für DHV-Mitglieder ist freitags zwischen 17 und 20 Uhr unter Tel: 089/99 650 947.

          Kommentar


            #6
            AW: Gebrauchtdrachen verkauf

            Robert

            Mach dir doch keine Gedanken. Nach so langer Zeit würde ich nur mit Kopfschütteln auf solche Anschuldigungen reagieren.

            Christian

            agree, bei jedem Autoverkauf macht doch auch jeder einen Kaufvertrag.........


            der DHV Rechtsanwalt hat Montag morgens Sprechstunde glaub ich

            Frank

            Kommentar


              #7
              AW: Gebrauchtdrachen verkauf

              Hallo Robert,

              er ist in der Beweislast nachweisen zu müssen, dass die Schäden schon beim Verkauf waren und dass du sie verschleiert hast..

              Das ist sehr sehr schwer, daher sehe das von deiner Seite aus als recht sicher an.

              Grüße,
              Christoph

              Kommentar


                #8
                AW: Gebrauchtdrachen verkauf

                Genaueres und Kommentar z.B. hier:

                Kommentar

                Lädt...
                X