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"Einfliegen" nicht dokumentiert - was tun?

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    "Einfliegen" nicht dokumentiert - was tun?

    Hallo!

    Ich habe einen gebrauchten Gleitschirm gekauft und zu Hause dann festgestellt, dass das vom Händler geforderte "Eingeflogen am... von..." weder auf dem Schirm noch im Serviceheft ausgefüllt ist (der Schirm ist ca. 1 1/2 Jahre alt).
    Gibt das bei einem etwaigen Unfall Probleme? Was kann ich tun? Kann / muss man das durch einen (autorisierten?!) Händler nachholen lassen?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Aikikko

    #2
    AW: "Einfliegen" nicht dokumentiert - was tun?

    Hallo, das muss nicht dokumentiert sein. Das ist ein sicherheitsrelevanter Service des Händlers oder Herstellers. Gradient-Schirme sind z.B. bereits vom Hersteller eingeflogen.
    Vergleiche es, wenn Du beim KFZ-Händler Dein neues Auto abholst. Dann sollte da Öl drin sein, der Luftdruck stimmen etc. etc.
    Und wenn der Schirm 1,5 jahre geflogen ist, dann sollte dem Vorgänger längst Endkontroll-Fehler aufgefallen sein.
    Viel Spaß beim Fliegen

    Kommentar


      #3
      AW: "Einfliegen" nicht dokumentiert - was tun?

      Ich schließe mich an.
      Es ist ein weit verbreitetes aber falsches Gerücht, dass das Einfliegen auf der Kappe notiert sein muss. Es gibt keine Vorschrift dafür und es steht wirklich auch nirgendwo, dass Du nicht selbst bestätigen darfst, dass alle Nähte und Schraubschäkel zu sind, der Schirm geradeaus fliegt und die Bremsen gleich lang eingestellt sind.
      ----
      Reine Privatmeinung ohne Zusatz von Konservierungsmitteln und Farbstoffen.
      100% biologisch abbaubar.

      Kommentar


        #4
        AW: "Einfliegen" nicht dokumentiert - was tun?

        Kann es sein, daß die nach LuftGerPV10 geforderte Stückprüfung allgemein als Einfliegen bekannt ist?

        Der Hersteller kann die Stückprüfung dem Händler überlassen, in der Plakette muß diese aber dokumentiert werden. ( Spalte Stückprüfung )

        Nun habe ich tatsächlich nichts gefunden was dem "Einfliegen" entspricht, sondern nur: "In der Stückprüfung wird geprüft, ob das Luftfahrtgerät mit dem Muster übereinstimmt und lufttüchtig ist usw. usw.

        Eigentlich ein Vorgang, der nur durch Einfliegen festgestellt werden kann, nach Forderung aber eher ein Theoriestück ist, es sei denn, der Händler fliegt von sich aus "ein" was meiner nach eigener Bekundung tut.

        War mir so nicht klar, dachte bisher das sei ein "Muß".

        Fazit: Stückprüfung ja, Einfliegen nein!

        WA
        Grüßle,
        Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

        Kommentar


          #5
          AW: "Einfliegen" nicht dokumentiert - was tun?

          Zitat von Micha0365 Beitrag anzeigen
          Ich schließe mich an.
          Es ist ein weit verbreitetes aber falsches Gerücht, dass das Einfliegen auf der Kappe notiert sein muss. Es gibt keine Vorschrift dafür und es steht wirklich auch nirgendwo, dass Du nicht selbst bestätigen darfst, dass alle Nähte und Schraubschäkel zu sind, der Schirm geradeaus fliegt und die Bremsen gleich lang eingestellt sind.
          Aber in dem Serviceheft steht "... Jeder Gleitschirm muss vor der Auslieferung durch den Vertragshändler eingeflogen und auf eine korrekte Grundeinstellung / Trimmung überprüft werden. Der Händler trägt anschliessend das Datum des Erstflugs ins Typenschild ein. Dieser Eintrag stellt sicher, dass Mängel am Produkt, die auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen sind, durch die Garantie gedeckt sind..."
          Wenn doch irgendwas passiert, redet sich womöglich der Hersteller damit raus und am Ende erlischt auch mein Versicherungsschutz?!

          Kommentar


            #6
            AW: "Einfliegen" nicht dokumentiert - was tun?

            Fliege ja nicht dieses Höllenschirm - schick ihn mir zu. Ich werde ihn dann fachgerecht entsorgen... alternativ autorisiert für das nächste Jahr einfliegen. Dafür erhälst Du auch eine Rechnung.

            Verklage doch den Händler auf wasweißich, stell den Verkäufer an den Pranger und ächte den DHV, der diesen Skandal zugelassen hat! Das LBA könnt man auch einschalten.

            Sag mal, was willst Du eigentlich? Der Schirm ist gebraucht, also wurde er geflogen. Von wem zuerst ist doch sowas von Wurscht...
            Ergo funktioniert er, Güsi, Datum der Stückprüfung ist drauf, der Vorbesitzer lebt noch. Evtl. hat er ja auch noch einen frischen Check.


            Läude jibbet...

            Kommentar


              #7
              AW: "Einfliegen" nicht dokumentiert - was tun?

              @Aikikko
              Aber in dem Serviceheft steht "... Jeder Gleitschirm muss vor der Auslieferung durch den Vertragshändler eingeflogen und auf eine korrekte Grundeinstellung / Trimmung überprüft werden.
              D.h. in meinem Auto-Beispiel, Öl ist drin, Luftdruck stimmt ...
              Der Händler trägt anschliessend das Datum des Erstflugs ins Typenschild ein. Dieser Eintrag stellt sicher, dass Mängel am Produkt, die auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen sind, durch die Garantie gedeckt sind..."
              D.h. dass Mängel, dann nur noch Material- oder Verarbeitungsfehler sein können, weil ja mit dem Einfliegen die Einstellung geprüft wurde.
              Wenn doch irgendwas passiert, redet sich womöglich der Hersteller damit raus und am Ende erlischt auch mein Versicherungsschutz?!
              Lt. Unfallstatistik passiert was zu 98%, weil der Pilot einen Fehler macht. Wenn Dein Schirm eine Stückprüfungs-Plakete hat und das Check-Intervall eingehalten ist, dann erlischt auch Dein Versicherungsschutz nicht.
              Viel Spaß beim Fliegen

              Kommentar


                #8
                AW: "Einfliegen" nicht dokumentiert - was tun?

                Ich hoffe dass DU ihn zumindest eingeflogen hast..
                -------------------------------------------------------
                http://www.tandemflights-kronplatz.jimdo.com
                -------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  AW: "Einfliegen" nicht dokumentiert - was tun?

                  oh mein gott!
                  eine katastrophe!

                  wieviele unschuldige werden dabei wieder draufgehen?!?!?
                  das gehört sofort verboten!


                  ...soweit mein unqualifizierter kommentar dazu.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: "Einfliegen" nicht dokumentiert - was tun?

                    Sorry erstmal Aikikko für all die besch... Kommentare, die hier so kommen!

                    Es ist offensichtlich sehr schwer, vernünftige Antworten auf die Frage eines Neueinsteigers (darauf schließe ich einfach mal aus Deinem Anmeldedatum und der Anzahl Deiner Einträge hier) zu geben, wenn man dabei gleichzeitig darauf achten muß, daß man auch ausreichend cool und so waaahnsinnig überheblich bleibt, wie's scheinbar einige hier nötig haben...

                    Ich würde mir über das fehlende Einfliegen keine Gedanken machen. Meines Wissens ist das eh nicht immer dokumentiert und muß es auch nicht zwangsweise. Auf der anderen Seite soll Dich das als Käufer davor schützen, daß irgendwas am Gerät falsch montiert oder unsymmetrisch ist oder sowas. Das spielt bei Deinem gebrauchten Schirm aber ohnehin keine Rolle mehr, weil sich sowas schon lange gezeigt hätte.

                    Viel Spaß mit dem Schirm und schöne Grüße,

                    G.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: "Einfliegen" nicht dokumentiert - was tun?

                      Zitat von Aikikko Beitrag anzeigen
                      Hallo!

                      Ich habe einen gebrauchten Gleitschirm gekauft und zu Hause dann festgestellt, dass das vom Händler geforderte "Eingeflogen am... von..." weder auf dem Schirm noch im Serviceheft ausgefüllt ist (der Schirm ist ca. 1 1/2 Jahre alt).
                      Gibt das bei einem etwaigen Unfall Probleme? Was kann ich tun? Kann / muss man das durch einen (autorisierten?!) Händler nachholen lassen?

                      Vielen Dank für eure Hilfe

                      Aikikko
                      Am besten das Fliegen ganz sein lassen, bevor Dir nicht doch aus Versehen mal das immens schwere Vergehen passiert gegen eine der unzähligen DHV /deutschen Regeln zu verstoßen!!

                      Kommentar


                        #12
                        AW: "Einfliegen" nicht dokumentiert - was tun?

                        @ günzi, Micha0365, highblue, WA:
                        Danke für eure Kommentare!
                        Es geht mir eben gerade nicht darum, dass ich Sorgen hätte, dass der Schirm nicht richtig fliegt, sondern es war eine rein rechtliche Frage, weil z.B. in den DHV-Versicherungsbedingungen eben steht, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn das Fluggerät nicht ordnungsgemäß zugelassen ist. Wenn das Einfliegen (bzw. genauer gesagt: die entsprechende Dokumentation) aber dafür keine Rolle spielt, ist das ja ok.

                        @ alle, die zu blöd sind, meine Frage zu verstehen: habt ihr nichts anderes zu tun, als hier blöde Kommentare abzugeben?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: "Einfliegen" nicht dokumentiert - was tun?

                          Zitat von Aikikko Beitrag anzeigen
                          Es geht mir eben gerade nicht darum, dass ich Sorgen hätte, dass der Schirm nicht richtig fliegt, sondern es war eine rein rechtliche Frage, weil z.B. in den DHV-Versicherungsbedingungen eben steht, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn das Fluggerät nicht ordnungsgemäß zugelassen ist. Wenn das Einfliegen (bzw. genauer gesagt: die entsprechende Dokumentation) aber dafür keine Rolle spielt, ist das ja ok.
                          Der Schirm ist ja in der Regel alle zwei Jahre zu checken. Inzwischen geben die
                          Hersteller die Nachprüfintervalle vor, aber üblich sind nach wie vor zwei Jahre.

                          Das Einfliegen ist im Grunde nur der "Check Nummer Null". Spätestens,
                          wenn Du den Schirm das erste mal hast checken lassen, ist die Sache
                          erledigt. Das empfiehlt sich, wie auch schon mein Vorredner empfahl,
                          bei einem gebrauchten Schirm sowieso. Es ist eigentlich guter Stil
                          von Seiten des Verkäufers den Schirm mit aktuellem Check und dem
                          Nachprüfprotokoll anzubieten.

                          Gruß,
                          Patrick

                          Kommentar


                            #14
                            AW: "Einfliegen" nicht dokumentiert - was tun?

                            Zitat von Aikikko Beitrag anzeigen
                            ...
                            @ alle, die zu blöd sind, meine Frage zu verstehen: habt ihr nichts anderes zu tun, als hier blöde Kommentare abzugeben?
                            du gibst dir die antwort ja schon selber:
                            wir sind eben zu blöd, darum haben wir blöderweise nix besseres zu blödeln...

                            blöd, das ganze!

                            Kommentar


                              #15
                              AW: "Einfliegen" nicht dokumentiert - was tun?

                              Zitat von tigerente Beitrag anzeigen
                              du gibst dir die antwort ja schon selber:
                              wir sind eben zu blöd, darum haben wir blöderweise nix besseres zu blödeln...

                              blöd, das ganze!
                              Hallo!
                              Die Aufregung wegen der Frage verstehe ich nun echt nicht. Sooo abwegig ist doch die Annahme gar nicht, dass wegen eines Fehlens einer Gerätevoraussetzung (durchaus auch im Sinne einer Prüfungsformalität) der Versicherungsschutz in Zweifel gezogen wird.
                              Allerdings stehe ich dem Einfliegen durch einen Händler wegen negativer Erfahrung auch sehr reserviert gegenüber. Folgendes ist mir passiert :
                              Ich komme in den Flugshop und will meinen nagelneuen Schirm abholen. Sagt der Händler: Ich glaube , der Fluglehrer XX ist schon gerade auf dem Berg zum Einfliegen mit dem Schirm, wart, ich geb ihn Dir mal auf dem Handy.
                              Fluglehrer: Hallo, da liegt ein Schirm hinten auf der Ladefläche, aber ich weiß nicht genau, ob das Deiner ist.... Nein, ich kann nicht schauen, ob`s Deiner ist, da liegen alle anderen Packsäcke der Schüler drauf. ...Nein, später nachfragen kannst Du auch nicht, der Schirm ist ist nicht im Packsack, den habe ich nur zusammengerafft und reingeschmissen.

                              Gute Flüge

                              Sigi

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