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Fliegen ohne Schein?!

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    Fliegen ohne Schein?!

    Welche Konsequenzen hat das GS-Fliegen ihne Lizenz?
    Welche unterschiede gibt es zu Frankreich?
    Auch gerne einen Link. Habe nichts gefunden und dachte mir könnte jemand helfen.
    Danke
    Lucas

    #2
    AW: Fliegen ohne Schein?!

    Also für "fliegen" ohne Schein ist nicht so schlimm, nur erwischen lassen würd ich mich nicht... Vielleicht Aussenlandungen, da wird nicht kontrolliert..
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    http://www.tandemflights-kronplatz.jimdo.com
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      #3
      AW: Fliegen ohne Schein?!

      Welche Konsequenzen?

      Erstmal wohl keine.
      Wo willst Du denn fliegen?
      Die rechtliche Lage scheint da in Deutschland sehr kompliziert zu sein:
      Warum dürfen anscheinend sog. "Speedrider" auch ohne Schein abheben?

      Da gibt es wohl eine "50m - Regel": solange Du geländebedingt/Gerätebedingt nicht mehr als 50m Bodenabstand erreichsen kannst, darfst Du fliegen.

      So "biegen" es sich zumindest die Speedrider zurecht. Ob das wasserdicht ist, keine Ahnung. Kontrolliert wurde ich noch nie und hab auch noch nie gehört das jemand jemals kontrolliert wurde, ausser es gab einen Unfall, wo dann meist sofort die Polizei anrückt.

      In Frankreich hingegen bedarf es keiner Scheinpflicht.

      Viel wichtiger aber als diese "Schein-Geschichte" ist doch folgendes:
      Ist es tatsächlich ratsam ohne Anleitung, sprich "Schulung", abzuheben?
      Ich will Dir nix unterstellen, aber wer da zu blauäugig heran geht der verletzt sich sehr schnell in diesem Sport.

      Kommentar


        #4
        AW: Fliegen ohne Schein?!

        Zitat von Pitcher Beitrag anzeigen
        Da gibt es wohl eine "50m - Regel": solange Du geländebedingt/Gerätebedingt nicht mehr als 50m Bodenabstand erreichsen kannst, darfst Du fliegen.
        Diese Regel macht eigentlich auch keinen Sinn, denn die Unfälle passieren ja am Boden und nicht in der Luft.
        In der Schweiz brauchst du auch fürs Speedriding einen zustanzschein zum GLEITSCHIRMBREVET.

        An den Kragen geht's dir dann auch wenn du ohne Schein fliegst, wenn du einen Unfall baust. Weil dann kannst du die Zahlungen von Versicherungen streichen. Und diese Bergungsaktionen können dann doch schon mal teuer werden, wenn man wegen dir z.B: ein Stromleitung deaktivieren muss um dich zu retten. Zumindest in der Schweiz.

        Zitat von Pitcher Beitrag anzeigen
        Viel wichtiger aber als diese "Schein-Geschichte" ist doch folgendes:
        Ist es tatsächlich ratsam ohne Anleitung, sprich "Schulung", abzuheben?
        Ich will Dir nix unterstellen, aber wer da zu blauäugig heran geht der verletzt sich sehr schnell in diesem Sport.
        *unterschreib*
        Zuletzt geändert von Gast; 04.08.2008, 21:04.

        Kommentar


          #5
          AW: Fliegen ohne Schein?!

          Zitat von Pitcher Beitrag anzeigen
          Welche Konsequenzen?

          Viel wichtiger aber als diese "Schein-Geschichte" ist doch folgendes:
          Ist es tatsächlich ratsam ohne Anleitung, sprich "Schulung", abzuheben?
          Ich will Dir nix unterstellen, aber wer da zu blauäugig heran geht der verletzt sich sehr schnell in diesem Sport.
          Genau das isses.. Kenne Leute die schon mal von Fluggeländen mit 1000m Höhenunterschied geflogen sind und keine Ahnung von einem Gleitschirm hatten...
          BNei ruhiger Luft kannst du ja fast nen Hund alleine rausschicken und er landet wahrscheinlich unversehrt, jedoch bei turbulenten Verhältnissen???
          Weiss nicht, doch jeder der ohne Ahnung von einem Fluggerät trotzdem fliegt hat schon heftig Mut und zu wenig Respekt würd ich sagen...
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            #6
            AW: Fliegen ohne Schein?!

            Na eine offizielle rechtliche Regelung gibt es schon. Siehe Luftfahrtgesetz:

            falscher Link gelöscht.
            Zuletzt geändert von marcel1; 04.08.2008, 21:09. Grund: Ekke hat Recht. Siehe sein Beitrag.
            Wenn es piept - eindrehen...

            Kommentar


              #7
              AW: Fliegen ohne Schein?!



              "Wer ein Luftfahrzeug führt oder bedient (Luftfahrer) bedarf der Erlaubnis."

              Ein Gleitschirm ist ein Luftsportgerät und zählt zu den Luftfahrzeugen.
              .
              „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von mir.“ frei nach Karl Valentin

              Kommentar


                #8
                AW: Fliegen ohne Schein?!

                Konkret:

                § 60
                (1) Wer

                1.
                ein Luftfahrzeug führt, das nicht zum Luftverkehr zugelassen ist, oder als Halter einem Dritten das Führen eines solchen Luftfahrzeugs gestattet,

                2.
                ein Luftfahrzeug ohne die Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 führt oder bedient oder als Halter eines Luftfahrzeugs die Führung oder das Bedienen Dritten, denen diese Erlaubnis nicht erteilt ist, gestattet,

                [...]

                wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
                (2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

                ----------

                Wobei es bei Gleitsegeln sicher eher selten kontrolliert wird und wohl der Strafrahmen so schnell nicht ausgeschöpft werden dürfte, solange keine Fremdgefährdung evident ist. Aber trotzdem...

                Außerdem kann eine eventuell bestehende Haftpflichtversicherung den Piloten in Regreß nehmen (sprich kein Versicherungsschutz).

                Eine 50m Regelung fand ich in dem Gesetz nicht.
                Wenn es piept - eindrehen...

                Kommentar


                  #9
                  AW: Fliegen ohne Schein?!

                  Zitat von mas- Beitrag anzeigen
                  Konkret:

                  § 60
                  (1) Wer

                  1.
                  ein Luftfahrzeug führt, das nicht zum Luftverkehr zugelassen ist, oder als Halter einem Dritten das Führen eines solchen Luftfahrzeugs gestattet,

                  2.
                  ein Luftfahrzeug ohne die Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 führt oder bedient oder als Halter eines Luftfahrzeugs die Führung oder das Bedienen Dritten, denen diese Erlaubnis nicht erteilt ist, gestattet,

                  [...]

                  wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
                  (2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

                  ----------

                  Wobei es bei Gleitsegeln sicher eher selten kontrolliert wird und wohl der Strafrahmen so schnell nicht ausgeschöpft werden dürfte, solange keine Fremdgefährdung evident ist. Aber trotzdem...

                  Außerdem kann eine eventuell bestehende Haftpflichtversicherung den Piloten in Regreß nehmen (sprich kein Versicherungsschutz).

                  Eine 50m Regelung fand ich in dem Gesetz nicht.
                  Flüge sind es wohl erst ab einem Hangabstand von 50m.
                  Ist aus technischen Gründen nicht möglich, mehr als 50m zu erreichen, sollte dies keinen "Flug" darstellen.

                  Ansonsten bräuchte ja auch ein Stabhochspringer eine Fluglizenz.

                  So begründen es wohl die Speedflyer.

                  Wo das steht weiss ich leider nicht.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Fliegen ohne Schein?!

                    Wie gesagt, diese Regel findet sich nicht im LuftVG. Man findet etwas mit 30m, was sich allerdings nur anwenden läßt auf Sportgeräte, die keine Luftsportgeräte sind. Als solche sind Gleitsegel und Sprungfallschirme aber nunmal eingestuft. Zur Definition Gleitsegel fand ich:
                    Gleitsegel sind zum Gleitsegeln geeignete freiflugtaugliche (d.h. ohne Verbindungsleine zum Boden), steuerbare, aussteifungslose Fluggeräte. Somit wäre es stark zu befürchten, daß man legal mit Speedflyern hier in D nicht fliegen kann, weil das Fluggerät nicht nach LTF zugelassen ist. Genauso wie jeder nicht DHV geprüfte Schirm.
                    Aber wo kein Kläger da kein Richter. Und hier stehen die Gleitis mal zum Glück nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit der Behörden. Es sind ja auch schon Leute wo an Küsten gesoart oder an Halden geflogen, wo kein zugelassenes Gelände ist, und das ist auch heftigst verboten. 8-;

                    Der Stabhochspringer hat übrigens nicht das Problem der Speedflyer, weil sein Sportgerät kein Luftfahrtzeug ist, solange er damit nicht über 30m hoch springen kann:

                    (2) 1Luftfahrzeuge sind

                    1.
                    Flugzeuge
                    2.
                    Drehflügler
                    3.
                    Luftschiffe
                    4.
                    Segelflugzeuge
                    5.
                    Motorsegler
                    6.
                    Frei- und Fesselballone
                    7.
                    Drachen
                    8.
                    Rettungsfallschirme
                    9.
                    Flugmodelle
                    10.
                    Luftsportgeräte
                    11.
                    sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.

                    --> 11. gilt wohl für den Stabhochspringer. Wie auch für jeden, der sich irgendwelche Federn unter die Füße schnallt oder ähnliches.

                    P.S.: Wenn es so eine 50m Regel gäbe, dann wäre ja fast jegliches Soaring und auch viele kleine Hügelabgleiter ohne Geländezulassung offiziell erlaubt. Schön wäre das, aber ich habe da schon Gegenteiliges gehört. so daß ich das nicht wirklich glauben kann.
                    Zuletzt geändert von marcel1; 04.08.2008, 22:21. Grund: PS ergänzt.
                    Wenn es piept - eindrehen...

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                      #11
                      AW: Fliegen ohne Schein?!

                      Eine 50m-Regel gibt's wohl schon:

                      Bei Flügen mit weniger als 50 m ist ein Rettungsschirm nicht vorgeschrieben.

                      Hat wohl v.a. den Sinn, am Übungshang nicht schon bei den ersten Hüpfern einen Schirm und damit ein entsprechendes Gurtzeug mitschleppen zu müssen. Spielt bei Schirmen wohl weniger eine Rolle, beim Drahenfliegen mit Hängegurt ist's schon eine Erleichterung.

                      Abgesehn davon würd ich mich dem anschließen, daß es völlig lebensmüde ist, sich ohne entsprechende Schulung in die Luft zu wagen. Da könnte man auch ohne Vorkenntnisse als Dompteur in einen Tigerkäfig klettern. Wenn's gut geht, dann war's einfach nur Glück.
                      Abgesehn davon, daß man im Falle eines Unfalles total aufgeschmissen ist, weil keine Versicherung der Welt irgendwas zahlen wird.

                      Grüße,

                      G.

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                        #12
                        AW: Fliegen ohne Schein?!

                        Erst einmal vielen Dank für eure schnellen und zahlreichen Antworten.

                        Zitat von Pitcher Beitrag anzeigen
                        Viel wichtiger aber als diese "Schein-Geschichte" ist doch folgendes:
                        Ist es tatsächlich ratsam ohne Anleitung, sprich "Schulung", abzuheben?
                        Ich will Dir nix unterstellen, aber wer da zu blauäugig heran geht der verletzt sich sehr schnell in diesem Sport.
                        Der Meinung bin ich auch, dass es lebensmüde ist ohne Schulung in die Luft zu gehen. Der Grund für meine Frage ist Folgender:
                        Bei mir um die Ecke ist ein kleiner (wirklich kleiner, 30m) Hügel mit schwachem Gefälle und einer schönen Wiese zum Groundhandeln. Und da fragte ich mich, ob es schlimm ist, wenn man dann diesen kleinen Hügel runtersegelt. Oder ob man für die Prüfung dann gesperrt wird oder ähnliches.
                        Bin zur Zeit mitten in meiner Ausbildung, hatte schon ein paar Höhenflüge. Trotzdem würde ich mich nie alleine in die Lüfte wagen, obwohl es ja stimmt, dass die Unfälle am Boden passieren...

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                          #13
                          AW: Fliegen ohne Schein?!

                          Hallo Looci,

                          na, wenn Du schon in der GS-Ausbildung bist und auch schon Höhenflüge hattest, dann weisst Du doch im Grunde Bescheid... und kennst die Betriebsgrenzen eines Gleitschirms ein wenig (zB ab welcher Windstärke er kaum noch beherschbar ist.)
                          Ich nehme an, dass Du auch schon einen Teil der Theorie-Ausbildung absolviert hast ?
                          Sprich mit dem Besitzer/Pächter der Wiese. Du brauchst sein Einverständnis fürs Groundhandling. Vergewissere Dich, dass das Gelände nicht unter Naturschutz steht.
                          Ja, und dann sei ein wenig vorsichtig bei Deinen Groundhandling-Übungen, überschätze Dein Können nicht. Solange nichts passiert, wird Dir niemand "einen Strick daraus drehen " - viel Spass und Erfolg.
                          https://vimeo.com/49892438

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Fliegen ohne Schein?!

                            Zitat von Looci Beitrag anzeigen
                            Erst einmal vielen Dank für eure schnellen und zahlreichen Antworten.

                            Der Meinung bin ich auch, dass es lebensmüde ist ohne Schulung in die Luft zu gehen. Der Grund für meine Frage ist Folgender:
                            Bei mir um die Ecke ist ein kleiner (wirklich kleiner, 30m) Hügel mit schwachem Gefälle und einer schönen Wiese zum Groundhandeln. Und da fragte ich mich, ob es schlimm ist, wenn man dann diesen kleinen Hügel runtersegelt. Oder ob man für die Prüfung dann gesperrt wird oder ähnliches.
                            Bin zur Zeit mitten in meiner Ausbildung, hatte schon ein paar Höhenflüge. Trotzdem würde ich mich nie alleine in die Lüfte wagen, obwohl es ja stimmt, dass die Unfälle am Boden passieren...
                            Das musst Du für Dich selber beantworten, da wird Dir niemand raten: ja, mach es...

                            Gesperrt für die prüfung wäre ja widersinnig, so würde man aus dir ja erst recht einen Scharzflieger züchten

                            Ich würde auch nicht sagen dasss es jetzt gleich "lebensmüde" ist, aber bedenke mal folgendes: kleine Hügel sind oft die gefährlichsten, da der Bodenabstand sehr gering ist. Ein Fuss oder eine Hand ist schnell mal gebrochen...

                            Hinzu kommt: Du bist wahrscheinlich kein so cooler Hund, sonst würdest Du hier nicht fragen. Also fliegst Du da nicht wirklich locker und entspannt hinunter, sondern hast wahrscheinlich ständig im Hinterkopf "hoffentlich siehts keiner", hoffentlich passierts nicht. Dann passiert aber meist erst recht etwas...

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Fliegen ohne Schein?!

                              Musst ja nicht gleich runterfliegen,
                              Aber bei einem schönen Wind am Fuß des Hangs groundhandeln, wird dich sehr weit bringen, Wenn dus vorsichtig angehen lässt und dran bleibst lernst du dabei mehr Flugkönnen als in der Schulung.
                              Wir haben einem Freund von uns groundhandeln gelernt bevor er mit dem Kurs anfing, als er dann begonnen hat war er schon ein nahezu perfekter Starter und ging gleich mal lustig am Übungshang soaren......
                              Darf man das?

                              Kommentar

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