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Rechtslage bzgl. legale Ausrüstung (Güsi, EN-LTF) und wen interessiert´s?

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    Rechtslage bzgl. legale Ausrüstung (Güsi, EN-LTF) und wen interessiert´s?

    Darf ein Deutscher EN-LTF zugelassene Gleitschirme, Gurtzeuge, Rettungen fliegen oder gilt noch immer „nur“ DHV zugelassene Geräte (siehe Link: http://www.dhv.de/typo/Fakten_zum_Thema_CEN.4415.0.html ) ?

    Unter http://para-academy.eu/deutsch/index...d=32&Itemid=46
    steht, dass die European Academy of Parachute Rigging e.V. LBA-anerkannte Prüfstelle für Sprungfallschirm- und Gleitschirmsysteme in Deutschland ist. Damit müsste man doch von dieser Stelle anerkannte Geräte als Deutscher in Deutschland nutzen dürfen?

    Darf ich als Deutscher in Deutschland jetzt nur DHV zugelassene Geräte fliegen dürfen zusätzlich im Ausland (A,CH, I etc.) auch „nur“ EN-LTF zugelassene?

    Außerdem:
    In der fly&glide August 2008 steht bzgl. Schadenregulierung „Für deutsche Krankenkassen ist es unerheblich, ob der Pilot eine legale Ausrüstug hat oder nicht“ (Seite 19/20)

    Eine „legale“ Ausrüstung (und was ist denn jetzt eine legale Ausrüstung?) ist versicherungstechnisch also nur für die Haftpflicht interessant?!

    #2
    AW: Rechtslage bzgl. legale Ausrüstung (Güsi, EN-LTF) und wen interessiert´s?

    Zitat von Smoczek Beitrag anzeigen
    Außerdem:
    In der fly&glide August 2008 steht bzgl. Schadenregulierung „Für deutsche Krankenkassen ist es unerheblich, ob der Pilot eine legale Ausrüstug hat oder nicht“ (Seite 19/20)

    Eine „legale“ Ausrüstung (und was ist denn jetzt eine legale Ausrüstung?) ist versicherungstechnisch also nur für die Haftpflicht interessant?!
    Das hast du fast richtig erkannt. Den Leuten geht es weniger um die
    Krankenkasse als vielmehr um Berufsunfähigkeitsversicherungen etc.
    Du kannst davon ausgehen, daß die Versicherer dieser Risiken jedes
    lautere und unlautere Mittel nutzen werden, um sich vor den nicht
    unerheblichen Leistungen zu drücken.
    Ich bin fein raus, ich hab den Scheiß nicht :O)

    Kommentar


      #3
      AW: Rechtslage bzgl. legale Ausrüstung (Güsi, EN-LTF) und wen interessiert´s?

      Ja, da geht es eigentlich nur um die Versicherung.
      Versicherungsrecht steht immer noch über nationalem Recht (nicht am Papier, aber in der Praxis)

      Wir in Ö fliegn praktisch fast alle nicht Legal, aber dann halt doch wieder.
      Sche... egal, wenn du von deinem Versicherer, seis jetzt Zusatz, oder Leben, bestätigst bekommst, welche Arten von Zulassung er akzeptiert, bzw. begleicht.
      Außerdem muß eine Kausalität zw. Ausrüstung(steil) und Schaden herrschen.

      Die Versicherungen halten ihre Regulierer generell an, nicht zu regulieren sondern abzublocken und auszusitzen. (bis vor 20 Jahren würden über 90% der einbezahlten Beträge [auch quersubventioniert] an Regulationen ausbezahlt, jetzt kanpp noch 60% - dies liegt vielleicht auch daran, dass die europäischen Versicherer eine Exorbitant Hohe Summe, man munkelt da von knapp 300MIA € an der Börse verloren haben....)

      Natürlich reine Spekulation meinerseits.....

      LG Martin
      Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
      Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

      Kommentar

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