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Definition "fliegen"

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    Definition "fliegen"

    Hab die Frage schon unter: - Fragen an den DHV - Allgemein- gestellt.
    Möchte sie aber auch hier mal zur Diskussion stellen.

    Meine Frage:

    Hallo,

    gerade gestern war ich wieder mit Freunden zum Groundhandling. Unsere Kites hatten wir auch dabei.

    Worin liegt jetzt der rechtliche Unterschied zum Fliegen wenn beide kurz abheben?

    Beim Groundhandling sind wir uns einig, da wurde genug drüber geschrieben.

    Doch wann fliegt man mit einem Kite?

    Oder sind das nur Sprünge im rechtslosen Raum?

    Gruß
    Michael


    In den Foren der Kiter habe ich auch gesucht aber nichts passendes gefunden.

    Wann fliegt man denn nun mit einem Kite? Wie wird das rechtlich gewertet?
    Zuletzt geändert von digitalbodi; 24.09.2008, 09:41. Grund: Naja, Fehler hier und da.
    Fliegt ihr schon oder schwätzt ihr noch ?

    #2
    AW: Definition "fliegen"

    .... also ich habe jetzt nicht jede Vorschrift nachgeprüft. Aber ein Kite ist m.E. kein Luftsportgerät - also stellt sich die Frage (juristisch gesehen) nicht .

    Das sind Hopser, da man ohne "Flugzeug" nicht fliegen kann ...... verbessert mich, wenn meine Brille zu eng ist.

    Gruß
    Jörg

    Kommentar


      #3
      AW: Definition "fliegen"

      Dann schau mal hier:

      http://www.myvideo.de/watch/266832/K...nkuebertragung

      Nein, das sind nicht wir. Soll nur ein Beispiel dafür sein, was geht.
      Sicher NICHT zur Nachahmung empfohlen.
      Fliegt ihr schon oder schwätzt ihr noch ?

      Kommentar

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