- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Winden A-schein plus hangeinweisung auf einem flugberg = legal fliegen???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Winden A-schein plus hangeinweisung auf einem flugberg = legal fliegen???

    Hallo!
    hab da mal ne frage..
    freunde von mir sind grade dabei ihren A-schein zu machen.
    geplant war alle flüge bis auf die höhenflüge in den alpen zu machen und dann den winter über mit einweisung und flugauftrag an einem berg (250m höhenunterschied unkritisches fluggebiet, Flugauftragsflüge sind vom dhv zugelassen) zu fliegen und im frühjahr dann in die alpen um den schein völlständig abzuschliessen.
    zuerst war das auch alles kein problem. jetzt sieht es aber so aus das das nicht mehr geht. warum? wissen wir nicht. es geht einfach nicht mehr. es wurde dann vorgeschlagen den winden A-schein zu machen und dann mit einweisungsflug auf dem einen berg zu fliegen und die höhenflugschulung in den bergen nochmal extra irgendwann später zu machen.
    meine frage jetz.. ist das legal? weil eigentlich hat man mit windenschein ja keine berechtigung für hangstart? habe da so meine zweifel..
    vileicht weiss da einer mehr?
    danke!
    martin

    #2
    AW: Winden A-schein plus hangeinweisung auf einem flugberg = legal fliegen???

    Ich glaube, da ist etwas durcheinandergeraten.

    Also:

    Du machst den A-Schein entweder an Winde oder am Hang. Egal. Nun kommt es für die eingetragene Start-Berechtigung auf folgendes an:

    - Für die Windenstartberechtigung: Mindestens 20 Windenflüge, 10 Startleitertätigkeiten, Theoretische Einweisung

    - Für die Hangstartberechtigung: Mindestens 10 Hangstarts.

    (Die restlichen Voraussetzungen sind ja sowieso gegeben, wenn Du die A-Prüfung abgelegt hast.)

    Sowohl das eine wie auch das andere kann aber auch NACH der A-Schein-Prüfung gemacht werden.

    Beispiel:

    Die Freunde machen den A-Schein an der Winde und haben bereits alle Voraussetzungen für die Windenstartberechtigung erfüllt. Dann genügt später eine "Einweisung" in den Hangstart (10 Flüge mit Hangstart).

    Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

    Oder die Freunde haben den A-Schein am Hang absolviert. Dann müssen sie bei einer Flugschule 20 Windenflüge und 10 Startleitertätigkeiten sowie die Winden-Theorie machen. Es erfolgt dann noch eine flugschulinterne Theorieprüfung zum Windenstart.

    Kommentar


      #3
      AW: Winden A-schein plus hangeinweisung auf einem flugberg = legal fliegen???

      danke für die Antwort!
      Das heisst wenn die beiden ihren A-Schein Winde gemacht haben und dann 10 Einweisungsstarts am Hang gemacht haben dürfen sie an diesem einen speziellen Berg am Hang starten oder dann überall? Das würde ja heissen das sie die Höhenflugschulung in den Alpen gar nicht mehr machen brauchen um zum unbeschränkten A-Schein zu kommen? Das wäre natürlich die beste Lösung von allen...
      Martin

      Kommentar


        #4
        AW: Winden A-schein plus hangeinweisung auf einem flugberg = legal fliegen???

        Hallo Martin,

        A-Schein bleibt A-Schein (egal ob Winde oder Berg), und der beinhaltet während der Ausbildung u.a. auch eine gewisse Anzahl von Höhenflügen. Dabei ist es bezüglich der Höhe m.E. egal, ob man diese an der Winde absolviert (wenn die Schleppstrecke lang genug ist) oder ob man diese in den Bergen macht. Letzteres schließt natürlich dann auch zwangsläufig die Einweisung in den Hang/Fusstart mit ein...

        Wenn Deine Freunde die komplette A-Schein Ausbildung an der Winde machen (incl. der erforderlichen Höhenflüge), dann brauchen sie m.E. keine Höhenschulung in den Alpen mehr, dürfen dann aber mangels Fußstartberechtigung auch dort nicht starten ...

        Gruß Peter
        **** Fliegen macht Spaß.... egal womit ****

        Kommentar


          #5
          AW: Winden A-schein plus hangeinweisung auf einem flugberg = legal fliegen???

          Die Frage ist, was habt Ihr schon gemacht an Flügen (und Prüfungen), welche Scheine wollt Ihr haben und was müßt Ihr dazu noch machen.

          Zitat von Martin Berliner Beitrag anzeigen
          Das heisst wenn die beiden ihren A-Schein Winde gemacht haben
          Wie meinst Du das? Sie haben nur die komplette Praxis+Theorie Ausbildung gemacht, oder haben Sie auch die Prüfung an der Winde schon gemacht und den A-Schein physikalisch in der Hand?

          Zitat von Martin Berliner Beitrag anzeigen
          und dann 10 Einweisungsstarts am Hang gemacht haben dürfen sie an diesem einen speziellen Berg am Hang starten oder dann überall?
          Wenn Sie die Prüfung A-Schein Winde abgelegt haben, kann die Hangstartberechtigung nach Einweisung durch Flugschule ohne Prüfung in den Schein eingetragen werden. Ob die dazu nötigen 10 Einweisungsflüge nur am Hang erfolgen brauchen, oder ob dieser auch über 500m sein muss scheint mir die Frage zu sein.
          => Mußt Du Dir mal die Ausbildungsrichtlinien zur Einweisung Hangstart durchlesen, findest Du auf der DHV Webpage. Ich vermute die Einweisungsflüge müssen nicht 500m Höhenunterschied haben, weil Du hast ja schon den A-Schein und dafür bereits gleichwertige Flüge gemacht.

          Die Hangstarteinweisung wenn dann in den Schein eingetragen gilt für alle Gelände.
          Die Beschränkung auf einen bestimmten Berg gibt es nur für den D-Schein, den man für Alleinflüge im Auftrag einer Flugschule ohne Anwesenheit eines Fluglehrers braucht.
          Wenn Du nur den Winden A-Schein hast, muß für die Hangstarteinweisung natürlich ein Fluglehrer anwesend sein!

          Oder willst Du parallel Winden- und Bergstartausbildung machen (A-Schein ist also noch nicht abgeschlossen und Du willst die Bergstarts als Höhenflüge für den A-Schein mit einreichen)? Nur dann würde der Zwischenzeitliche D-Schein während der Ausbildung (beschränk auf bekannte Startberge) Sinn machen.

          Das würde ja heissen das sie die Höhenflugschulung in den Alpen gar nicht mehr machen brauchen um zum unbeschränkten A-Schein zu kommen? Das wäre natürlich die beste Lösung von allen...
          DIe Höhenflüge zum A-Schein Bergstart müssen nicht in den Alpen stattfinden. Es kann auch im Mittelgebirge gestartet werden, wobei 10 von 20 (oder waren es 30) Höhenflüge über 500m hoch sein müssen, die restlichen nur über 100m hoch.
          Wenn Du A-Schein Winde machst, und die Ausklinkhöhe nicht >500m ist, kannst Du trotzdem den A-Schein machen (lese Dir mal die A-Schein Winde Ausbildungsrichtlinien durch).

          Nach meinem Verständnis ist es daher möglich einen A-Schein zu erlangen der auch zu Bergstarts berechtigt ohne am Berg mit größer 500m gestartet zu sein, jedoch mit 10 Bergstarthöhenflügen >100m.


          Im Betreff wird die Frage nach "legal fliegen" gestellt. Du fliegst legal, wenn Du den A-Schein hast und den A-Schein entweder in der Startart die Du durchführen willst gemacht hast, oder eine Einweisung gemacht hast und diese (durch den DHV) in Deinen Schein eingetragen wurde.
          Oder: Du fliegst während Deiner Ausbildung unter Flugschulaufsicht, oder ohne Flugschulaufsicht mit D-Schein im bekanntenÜbungsgelände
          Zuletzt geändert von cooly; 29.09.2008, 13:13.

          Kommentar


            #6
            AW: Winden A-schein plus hangeinweisung auf einem flugberg = legal fliegen???

            Hallo
            auf dem Weg zum A-Schein gibt es einzelne Ausbildungsabschnitte die ein alleinfliegen an bestimmten Bergen nach einweisung fliegen ohne A-Schein erlauben (ich glaude es wahr mal d-schein) siehe aber besserunter
            Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband, Beauftragter des Bundesministers für Verkehr, Erteilung von Erlaubnissen und Berechtigungen für Piloten,Gleitschirm- und Drachenflugschulen und Geländen,Musterprüfstelle für Gleitschirme und Hängegleiter

            Gruß Norbert

            Kommentar


              #7
              AW: Winden A-schein plus hangeinweisung auf einem flugberg = legal fliegen???

              Hallo Martin,

              ich mache das gerade genauso wie du das wahrscheinlich auch vor hast. Ich werde diesen Herbst meinen A Schein an der Winde fertigmachen, damit darf ich dann überall an der Winde starten.
              Nächstes Frühjahr geht es dann mit der Flugschule in die Berge, ich mache locker meine 10 Flüge (keine Prüfung und nix weiter nötig) und darf dann natürlich auch überall Hangstart machen.

              Grüße
              Bernhard

              Kommentar


                #8
                AW: Winden A-schein plus hangeinweisung auf einem flugberg = legal fliegen???

                das ist so nicht ganz richtig...

                nach den 10 flügen kannst du an DIESEM BERG so oft fliegen wie du willst...
                für die hangstartberechtigung brauchst du 20 Flüge und eine kleine Theorieeinweisung für den Hangstart. (Flugschulintern)

                Die Seiten in dem Ausbildungsheft dann zum DHV schicken, änderung beantragen, auf den neuen schein warten und DANN kannst du an allen winden und bergen fliegen

                Kommentar


                  #9
                  AW: Winden A-schein plus hangeinweisung auf einem flugberg = legal fliegen???

                  OK, man sollte natürlich beim DHV einen neuen Schein beantragen, aber das habe ich einfach mal für selbstverständlich angenommen.
                  Bei den 20 Flügen hast du auch recht, aber 10 dieser Flüge haben doch keine besondere Mindesthöhe. Wir haben am Anfang der Ausbildung an einem Übungshang geschult, so dass da die ersten 10 Hangstarts locker zusammengekommen sind.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X