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Musik-Rechte auf Videoplattformen

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    Musik-Rechte auf Videoplattformen

    Guten Morgen Ihr Lieben,

    jetzt brauche ich ein paar Tipps von Euch!
    Seit dem einige Drachen auf der FlyRanch Hinterweiler seit dem Herbst mit Befestigungskrallen am Flügelende bestückt und so fleißig Luftaufnahmen geschossen wurden, haben wir auch verstärkt mit dem Filmen angefangen.
    Mit einer geliehenen Kamera hatten wir versuchsweise von den Flügelende gefilmt und da das Ergebnis für uns berauschend war, habe ich gestern zwei leichte HD-Camcorder gekauft, die auf Karte abspeichern. Zwei Camcorder, damit wir den selben Flug aus verschiedenen Perspektiven gleichzeitig filmen können.
    Ihr seht also, es passiert was!
    Da wir auf der FlyRanch auf engagierte Flieger zurück greifen können, war eine Arbeitsteilung kein Problem. Unser Josef wird das jetzt schon vorhandene Rohmaterial schneiden.
    Aus den bisherigen Beiträgen habe ich erlesen, dass die hinterlegte Musik auf der Plattform "youtube" rechtemäßig kein Problem dar stellt, weil youtube die monetären Ansprüche dieser Musikkünstler abdeckt.
    Wie ist es aber mit anderen Plattformen? Zum Beispiel Vimeo?
    Wer kann mir hier genaue Auskunft geben?

    Wenn sich unser Josef nämlich schon hin setzt, dann soll sich die Arbeit auch lohnen.
    Hat jemand von Euch Erfahrung und schon mal selber was auf Gitarre dazu geklimpert?
    Gebt uns mal paar Tipps! Als langjähriger Tanzmuker verfüge ich natürlich über einen kleinen PA-Raum.

    Der Win(d)fried war gestern ebenfalls in Hinterweiler und hat schön gefilmt. Erst mal Danke an Winfried! Ob er das Rennen bei youtube vor uns macht?

    Im Moment kann ich Euch noch keinen Link zu youtube bieten, aber als Trost ein kleines Foto(wir haben ja jetzt tausende).

    Schöne Grüße von der FlyRanch Hinterweiler


    Hans
    Angehängte Dateien

    #2
    Musik-Rechte auf Videoplattformen

    Ich habe Hans Beitrag hierhin gestellt, da er allgemeines Interesse hat.

    Kommentar


      #3
      AW: Musik-Rechte auf Videoplattformen

      Hi Hans

      Woher habt ihr das, dass hinterlegte musik auf youtube kein problem darstellt.
      Meine informationen sind da anderst, kann aber auch sein das ich nicht auf dem neusten stand bin.
      Ich kann nur sagen das ich ein fliegenderkollege habe der von einer plattenfirma angschrieben wurde.

      Es wir ganz klar das copyrigth verletzt.

      Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden das keine musik von anderen künstler ohne einwilligung veröffentlich werden darf.

      Das selbe gilt auch wenn ihr musikstücke von künstler selber einstpielt und als hintergrundmusik benützt.

      Gruess Beat

      P.S. Das gilt auch für diverse fotos die man auf verschiedenen homepages sieht.
      Hinweis für Allergiker:
      Der Beitrag kann Spuren von Rechtschreibfehlern, Ironie, Sarkasmus, Übertreibung und Humor enthalten. Sollten sie mit einer dieser Substanzen in Konflikt geraten oder einfach nicht in der Lage sein, diese zu erkennen, so konsultieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

      Kommentar


        #4
        AW: Musik-Rechte auf Videoplattformen

        Salli Hans,

        Das sehe ich auch wie Eps4.

        Allerdings, es gibt auf dem Internet Anbieter die Musik für solche Zwecke bereitstellen, die Kosten sind dabei moderat. Dabei sind dann natürlich keine Hitparaden Renner, um einen Film musikalisch zu vervollständigen sollte es aber reichen.

        Der Suchbegriff ist 'royalty free music' oder 'stock music'. Ich erwähne keine bestimmten Seiten, da ich persönlich damit keine Erfahrungen gemacht habe.

        Gruss Daniel

        Kommentar


          #5
          AW: Musik-Rechte auf Videoplattformen

          Es ist vielleicht nicht die passende Musikrichtung:



          Aber vielleicht hilft das.

          Kommentar


            #6
            AW: Musik-Rechte auf Videoplattformen

            Da in diesem Fall die Musik nicht als "verkaufsfördernd" gilt und Eure Filme ja "nur" auf einem Server gelagert werden wird es keine Probleme geben. Anders währe es wenn ihr CD`s brennt und diese dann verkauft.

            Gruß A.W.
            www.freiflieger-niederrhein.de

            Kommentar


              #7
              AW: Musik-Rechte auf Videoplattformen

              Zitat von Andreas Wiedeking Beitrag anzeigen
              Da in diesem Fall die Musik nicht als "verkaufsfördernd" gilt und Eure Filme ja "nur" auf einem Server gelagert werden wird es keine Probleme geben. Anders währe es wenn ihr CD`s brennt und diese dann verkauft.

              Gruß A.W.
              Ist das nur ein gefühl oder steht das irgendwo?

              Egal für was du "fremde" bild oder tondokumente brauchst, du darfst es ohne einwilligung nicht verwenden so einfach ist das.


              Gruess Beat
              Hinweis für Allergiker:
              Der Beitrag kann Spuren von Rechtschreibfehlern, Ironie, Sarkasmus, Übertreibung und Humor enthalten. Sollten sie mit einer dieser Substanzen in Konflikt geraten oder einfach nicht in der Lage sein, diese zu erkennen, so konsultieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

              Kommentar


                #8
                AW: Musik-Rechte auf Videoplattformen

                Das Thema interssiert mich auch!

                Gerade auf youtube gibt es Unmengen an Musik, die mit Sicherheit nicht frei ist. Das würde doch dort geradezu einen Skandal geben, wenn das urheberrechtlich relevant wäre, da wären Tausende betroffen.

                Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass es da einen Unterschied zwischen youtube und vimeo gibt.

                Außer dass vimeo technisch deutlich besser ist

                Vielleicht mal in den Nutzerbedingen der Anbieter nachlesen.

                Gruß
                Udo

                Kommentar


                  #9
                  AW: Musik-Rechte auf Videoplattformen

                  Hi

                  Es wird sich wohl kaum eine plattenfirma gegen einen kleinen youtube user auflehnen, das wäre ja mit kanonen gegen spatzen geschossen.
                  Aber, fakt ist das die meisten filmchen im youtube usw gegen das copy verstösst.

                  Bei fotos ist es nicht anderst, ich kann fotos vom xy machen und das recht vom foto ist bei mir und nicht beim xy auch wenn er für das shooting bezahlt. Xy darf sie zwar zu privaten zwecken brauchen, aber er darf sie ohne einwilligung von mir nicht einer zeitschrift oder sonst wem zum druck oder veröffentlichung weiter geben.

                  Das hab ich noch im netzt gefunden:


                  Die Musik von fremden Leuten in den eigenen Filmen zu benutzen, sei es als Musikvideo oder als Hintergrundmusik für einen Kurzfilm, ist selbstverständlich verboten. Und offenbar ist Dir das auch bewusst.

                  Dass trotzdem so viel bei Youtube zu finden ist, hat mehrere Gründe:

                  1) Der Besitzer der Musik (irgendeine Plattenfirma) stellt das Video selber rein und freut sich über die Werbung. Das ist aber definitiv nicht die Aufgabe von Fans!!!
                  2) Youtube hat derweil einen Vertrag mit der deutschen GEMA geschlossen. Was genau drin steht, weiß man nicht so genau. Effektiv wirkt sich das so aus, dass Clips mit gestohlener Musik nicht gelöscht und Uploader nicht verfolgt werden. Youtube zahlt dafür einen Betrag in unbekannter Höhe an die GEMA. Also kann Dir VERMUTLICH nichts passieren.

                  Achtung: Dieser Vertrag wurde ausschließlich mit Youtube geschlossen. Wenn Du Deinen Film auch auf anderen Portalen, im Kino oder gar im Fernsehen zeigen möchtest, ist das nach wie vor komplett illegal.

                  Und jetzt geh ich fliegen....

                  Gruess Beat
                  Zuletzt geändert von Eps 4; 19.10.2008, 11:19.
                  Hinweis für Allergiker:
                  Der Beitrag kann Spuren von Rechtschreibfehlern, Ironie, Sarkasmus, Übertreibung und Humor enthalten. Sollten sie mit einer dieser Substanzen in Konflikt geraten oder einfach nicht in der Lage sein, diese zu erkennen, so konsultieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Musik-Rechte auf Videoplattformen

                    Ein Tipp am Rande: Verwendet doch einfach mal GEMA-freie Musik! Der Soundtrack wird dann zwar abseits vom Mainstream sein, aber das bedeutet ja nicht, dass er deshalb schlechter sein muss.

                    Auf Plattformen wie z.B. Jamendo gibt's inzwischen eine wirklich erstaunliche Vielfalt und Qualität an Musikstücken. Die einzelnen Alben der dort veröffentlichenden Künstler sind mit Kategorie-Stichwörtern versehen, die von den Nutzern vergeben werden. Sucht man also nach einem ruhigen Pianostück oder nach einem rockigen Alternative-Track, wird man durch die Kategoriesuche schnell fündig. Momentan listet Jamendo rund 12500 Alben, d.h. von mangelnder Auswahl kann man da inzwischen nicht mehr reden.

                    Und das beste: Die Künstler veröffentlichen ihre Werke unter Creative Commons Lizenzen, d.h. in der Regel kann diese Musik ganz legal in eigene Werke eingebunden und sogar öffentlich vorgeführt werden. Bedingungen wie "Künstler muss namentlich erwähnt werden", sollten ohne weiteres verkraftbar sein.

                    Frohes Entdecken!

                    Thomas

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Musik-Rechte auf Videoplattformen

                      Um die Info von Eps4 bezüglich GEMA zu vervollständigen, Lest mal folgenden Link, so wie ich das verstehe, darf GEMA lizensierte Musik für You Tube Videos verwendet werden, sicher bin ich mir aber auch nicht weil das ja eigentlich unvorstellbar unkompliziert wäre




                      Bitte beachten dass die Nachricht dort schon von November 2007 ist!
                      Könnte mir vorstellen, dass man auf jeden Fall verpflichtet ist am Ende des Videos auf den Urheber hinzuweisen usw.
                      Zuletzt geändert von yogi; 19.10.2008, 12:20.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Musik-Rechte auf Videoplattformen

                        Das stimmt tatsächlich - Youtube hat sich mit den großen Musikanbietern und Rechteverwertern geeinigt. Youtube bezahlt also Lizenzgebühren für die in den dort angebotenen Videos vorhandene Musik.

                        Aber: meines Wissens gibt es eine solche Regelung bislang nur bei Youtube. Stellt man seine Videos auf einer anderen Plattform oder auf seiner eigenen Internetseite zur Verfügung ist man wieder dran, wenn man erwischt wird --> eine ganze Horde von Abmahnanwälten such nach solchen Verstößen. Man hat dann eines Tages eine kostenpflichtige Abmahnung im Briefkasten. (ich spreche da aus eigener Erfahrung )

                        Ich mache es deshalb so, wie von Th0msn vorgeschlagen - ich hole mir Musik von Plattformen wie Jamendo, die unter der Creative Commons Lizenz angeboten werden, erwähne den Künstler am Anfang und bin damit fertig und absolut sauber. Nebenbei habe ich sogar noch für die Erhöhung des Bekanntheitsgrates eines wenig bekannten Künstlers gesorgt.

                        Darüber hinaus gibt es auch noch mehrere kommerzielle Anbieter, die GEMA-freie Musik anbieten. Diese darf dann auch für kommerzielle Projekte verwendet werden.

                        Viele Grüße,

                        Oliver

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Musik-Rechte auf Videoplattformen

                          Auch Gema freie Musik ist nicht umsonst.

                          http://www.soundtaxi.net/

                          Man muss dann nur beim Künstler oder seinem Verlag die Nutzungs-Lizenz direkt erfragen und bezahlen.

                          ....oder nach dem Tod des Autors 70 Jahre warten,dann erlöschen die Urheberrechte und das Stück wird Allgemeingut.

                          Ausserdem habe ich im Netz noch diese Aussage gefunden:

                          Die GEMA ist nur dann zuständig, wenn der Rechteinhaber die Rechte nicht selbst wahrnehmen möchte. Um diese Frage zu klären, sind GEMA und Rechteinhaber gegenseitig verpflichtet, sich über Anfragen nach solchen Rechten gegenseitig zu informieren. Der Rechteinhaber hat dann vier Wochen Zeit, sich zu überlegen, ob er die Rechte nicht selbst wahrnehmen und mit dem Produzenten verhandeln möchte. Reagiert er nicht, kann die GEMA von sich aus in Verhandlungen mit dem Produzenten treten.

                          Quelle :

                          http://209.85.135.104/search?q=cache...e&ct=clnk&cd=4

                          Es ist ein Aberglaube dass man Gema freie Musik umsonst benutzen darf.

                          Gruss Alex

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Musik-Rechte auf Videoplattformen

                            Zitat von xjanex Beitrag anzeigen
                            [...] Es ist ein Aberglaube dass man Gema freie Musik umsonst benutzen darf. [...]
                            Zumindest ich habe das auch weder so gesagt noch so gemeint. Es gibt diverse Anbieter, wie z. B. http://www.bluevalley-filmmusik.de/, die Musik produzieren und diese, sowie die zugehörigen Rechte selbst vermarkten. Die GEMA hat mit der Vermarktung also nichts zu tun. Wie die Rechte aussehen, die man damit erwirbt, sind von Anbieter zu Anbieter verschieden.

                            Auch bei kostenlosen Angeboten, wie z. B. Jamendo gibt es natürlich ein Urheberrecht. Der Anbieter gibt z. B. an, ob die Musik auch für kommerzielle Zwecke verwendet werden darf. Weitere Regelungen gibt es in der Creative Commons Lizenz.

                            Viele Grüße,

                            Oliver Reik

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Musik-Rechte auf Videoplattformen

                              @ Eps 4:

                              Bei Personen des öffentlichen Rechts sieht das mit Bildrechten, Berichterstattung usw. doch etwas anders aus. Aber das gehört nicht mehr zu dem Thema hier.

                              A.W.
                              www.freiflieger-niederrhein.de

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