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Ab welcher Höhe gilt es als Fliegen

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    Ab welcher Höhe gilt es als Fliegen

    Hallo!

    Ich bin zur Zeit noch in der GS-Ausbildung und das zieht sich ewig hin. Ich wollte mir jetzt schon mal eine Gleitschirmausrüstung kaufen und Groundhandling machen.

    Jetzt meine Frage:
    Ab welcher Höhe über Boden braucht man einen Schein?
    Ist es richtig, dass man erst ab 30m Höhe einen Schein braucht?

    Auf die Idee dass man bis 30m keinen Schein bräuchte, bin ich gekommen, weil ich Infos über die neue Sportart Speedflying fand. Dabei fahren Leute Schie und haben einen kleinen Gleiterschirm dabei. Mit Hilfe dieses Schirms werden Butterweiche Schiesprünge und Ähnliches gemacht. Mit durchgezogenden Steurleien hat man einen Gleitwinkel von 1/3.
    In Deutschland fällt Speedflying nach Informationen der Behörden BMV und LBA nicht unter das Luftrecht, sofern die Betriebsgrenze für Luftsportgeräte von 30 Meter Bodenabstand eingehalten wird.

    1. Liege ich mit meiner Vermutung, dass man erst ab 30m über Grund einen Schein braucht richtig oder falsch?
    2. Darf Groundhandling auf jeder Wiese gemacht werden, solange der Eigentümer der Wiese damit einverstanden ist?

    Danke für die Ufos.

    Gruß

    Jonathan

    #2
    AW: Ab welcher Höhe gilt es als Fliegen

    Gute Frage,denn die Übungsgelände bei den Flugschuhlen müssen 40 m Höhenunterschied haben und natürlich zugelassen sein.Mit 30 m Höhenunterschied kann man das Fliegen bestimmt auch lernen und 10 m die Ausrüstung weniger hochschleppen wäre ein Argument für die weniger sportlichen.Doch da wären einige "Arbeitslos"und wer will das schon.

    Bleibt gesund und fröhlich Tomas

    Kommentar


      #3
      AW: Ab welcher Höhe gilt es als Fliegen

      Zitat von Ikarus-Pellicci Beitrag anzeigen
      Gute Frage,denn die Übungsgelände bei den Flugschuhlen müssen 40 m Höhenunterschied haben und natürlich zugelassen sein.Mit 30 m Höhenunterschied kann man das Fliegen bestimmt auch lernen und 10 m die Ausrüstung weniger hochschleppen wäre ein Argument für die weniger sportlichen.Doch da wären einige "Arbeitslos"und wer will das schon.

      Bleibt gesund und fröhlich Tomas

      Ich mein doch garnicht 30m Höhenunterschied am Berg, sondern 30m Bodenabstand.

      Kommentar


        #4
        AW: Ab welcher Höhe gilt es als Fliegen

        Dann ists ja noch besser

        Klar, irgendeine Höhe muss ja für "Fliegen" definiert sein, sonst wär ja ein Surfkite auch ein "Luftsportgerät". Hat aber wohl eher was mit Wasser zu tun..

        Grüsse, Manfred

        Kommentar


          #5
          AW: Ab welcher Höhe gilt es als Fliegen

          Ich finde die bestimmt elfundneunzig Beiträge zu dieser Frage gerade auch nicht

          Ein Gleitsegel ist ein Luftsportgerät und als solches zum Fliegen gedacht. Wenn beim Groundhandling auf ebener Wiese nix zum Abheben geht ists Groundhandling, klar. Bist Du aber auf einer auch nur leicht abschüssigen Wiese und Du läufst los und hebst auch nur etwas ab, dann fliegst Du. Deine Absicht dort loszulaufen ist ja abzuheben

          30m über Grund ist nicht wirklich wenig und reicht allemal zum Wehtun.

          Kommentar


            #6
            AW: Ab welcher Höhe gilt es als Fliegen

            Zitat von querformat Beitrag anzeigen
            ...
            30m über Grund ist nicht wirklich wenig und reicht allemal zum Wehtun.
            Reicht auch allemal zum tödlich verunfallen!

            Kommentar


              #7
              AW: Ab welcher Höhe gilt es als Fliegen

              @Roehnadler: Genau das meine ich. Irgendeine Höhe muss ja für "Fliegen" definiert sein.

              Ein Gleitsegel ist ein Luftsportgerät und als solches zum Fliegen gedacht. Wenn beim Groundhandling auf ebener Wiese nix zum Abheben geht ists Groundhandling, klar. Bist Du aber auf einer auch nur leicht abschüssigen Wiese und Du läufst los und hebst auch nur etwas ab, dann fliegst Du. Deine Absicht dort loszulaufen ist ja abzuheben
              Mein Menschenverstand sagt mir dasselbe.

              Aber dieser Satz irritiert mich:
              In Deutschland fällt Speedflying nach Informationen der Behörden BMV und LBA nicht unter das Luftrecht, sofern die Betriebsgrenze für Luftsportgeräte von 30 Meter Bodenabstand eingehalten wird.

              Kommentar


                #8
                AW: Ab welcher Höhe gilt es als Fliegen



                Gruß Klaus

                Kommentar


                  #9
                  AW: Ab welcher Höhe gilt es als Fliegen

                  Das ist "nur" die rechtliche Definition von "Fliegen".
                  Die Behörden wollten sich nur viel Arbeit vom Hals halten, damit nicht jeder Kitesurfer, Windsurfer oder sonstwer, der gleichzeitig beide Beine von der Erdoberfläche hebt, in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.

                  #500

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Ab welcher Höhe gilt es als Fliegen

                    Echt klasse,

                    das LBA definiert offenbar "unter 30m über Grund " als rechtsfreien (Flug)Raum.

                    Und wir ? lehnen es ab

                    Typisch Deutsch, wir sind wohl glücklicher, wennn wir gegängelt werden...

                    Toll.

                    Hätten wirs damals in den 70 ern genauso so angefangen gäbe es heute weder Drachen noch GS.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Ab welcher Höhe gilt es als Fliegen

                      Naja, Rhönadler, Du machst es Dir m.E. ein wenig zu einfach.

                      Stell Dir vor unser Freund macht so einen kleinen Hopser, sind wir mal bescheiden, mit 5-10m Bodenabstand und knallt runter. Ein paar nette Verletzungen sind die Folge, verbunden möglicherweise mit einer zeitweisen Berufunfähigkeit. Klar, die Krankenkasse wird zahlen, die Unfallversicherung (sofern abgeschlossen) auch? Da hab ich so meine Zweifel. Oder unser Freund verletzt dabei Dritte, beschädigt möglicherweise bei seinem Absturz irgendeinen Gegenstand, zahlt denn dann seine Haftpflichtversicherung? Wohl kaum. Also versicherungsrechtlich halte ich es für sehr bedenklich.

                      Und nicht nur versicherungsrechtlich ist es problematisch: Es ist aus meiner Sicht völlig unerheblich was LBA und sonstige Behörden zu Kite-Surfern, Speedflyern oder sonstwas äußern. Gleitschirme sind Luftsportgeräte und unterliegen deshalb einer anderen rechtlichen Würdigung. Wenn Du mit dem Gleitschirm abhebst und seien es nur ein paar Meter, gilt das rechtlich gesehen als Fliegen. Und wer ohne Lizenz fliegt, handelt m.W. nicht nur ordnungswidrig, sondern begeht eine Straftat.

                      Das alles mag man nun für "typisch deutsch" oder scheissbürokratisch halten, aber so ist nunmal die Rechtslage.

                      Gruß
                      Richard
                      Alles was wir vom Leben mitnehmen, ist das was wir gelebt haben (Brasilianisches Sprichwort)

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Ab welcher Höhe gilt es als Fliegen

                        Hallo!

                        Danke für eure Antworten.
                        Was von toni&vroni und querformat zitiert wurde, ist das eine Vorgabe des DHV?

                        Könnt ihr da auch eine Quellenangabe dazuschreiben? Ich will mir das unbedingt im Orginal durchlesen.
                        (Ich les mir die Gesetzestexte etc. immer so gerne durch )


                        Vielen Dank!

                        Gruß

                        Jonathan

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Ab welcher Höhe gilt es als Fliegen

                          Zitat von Rhoenadler Beitrag anzeigen
                          ...
                          Typisch Deutsch, wir sind wohl glücklicher, wennn wir gegängelt werden...
                          komisch, den eindruck hatte ich auch schon ein, zwei mal hier im forum...

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Ab welcher Höhe gilt es als Fliegen

                            Ohne Jurist zu sein, glaube ich dass das LBA nicht das Fliegen bis 30 Metern über Grund als rechtsfreien Raum definiert, sondern Kites und Speedflyer u.Ä. als Fluggeräte definiert, die nicht höher als 30 Meter Fliegen. Also ist ein Speedflyer kein Flugzeug. Ein Gleitschirm ist aber ein Flugzeug und um ein Flugzeug zu steuern braucht man halt eine Lizenz.
                            Aber in Deutschland bin ich noch nie behördlich nach meinem Schein gefragt worden, eher von Vereinsleuten, die glauben hoheitliche Aufgaben übernehmen zu müssen....

                            Tommi

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Ab welcher Höhe gilt es als Fliegen

                              Ich mag mir das jetzt nicht selber durchlesen, aber steht in den Gesetzestexten nicht immer:

                              "Zum führen eines XXX, ist eine Lizenz YYY erforderlich" ?

                              Damit wäre auch Groundhandling nur erlaubt wenn man einen Schein hat.

                              Gruß

                              Claus

                              Kommentar

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