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Tandemretter packen - wie ist das nu?

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    Tandemretter packen - wie ist das nu?

    Hallo zusammen,

    zum Thema Tandemretter packen habe ich jetzt schon die verschiedensten Versionen gehört. Kann mir jemand konkret sagen, wie da die Rechtslage ist?

    - Kann ich den Retter selber packen, wenn ich ein Packseminar des DHV mitgemacht habe?

    - Wenn die Tandemausrüstung von mehreren Personen verwendet wird, ist es möglich, den Retter zusammen selbst zu packen (vorausgesetzt, alle haben den Kurs)

    - Wenn man selbst die Rettung nicht packen darf, wer darf's?

    - Wo kann man eine Ausbildung machen, um den Retter selbst zu packen, falls der DHV-Lehrgang nicht ausreicht - und muss diese Ausbildung regelmäßig aufgefrischt werden?

    - Gibt es unterschiedliche Regelungen in DE/AT/FR

    Gruß, rolX (www.rolx.de)

    #2
    AW: Tandemretter packen - wie ist das nu?

    Da mich die Frage auch interessiert, habe ich mir erlaubt,
    Dich unter Fragen an den DHV - Sicherheit zu zitieren.

    ekke
    Zuletzt geändert von ekke; 20.04.2009, 14:35.
    .
    „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von mir.“ frei nach Karl Valentin

    Kommentar


      #3
      AW: Tandemretter packen - wie ist das nu?

      Servus Rolx,

      diese frage habe ich am 25.10.08 dem Leiter des Packerkurses Altenstadt auch
      gestellt. Die Antwort war kurz und knapp: Jeder Tandempilot ist für seinen Passagier
      (und seine Ausrüstung) selbst verantwortlich.
      Daraus leite ich folgendes ab:
      1. Einen Tandempilot mit einer "DHV-Packerlizenz"
      wird man immer zur Verantwortung ziehen, egal ob selbst gepackt oder Fremdgepackt.
      2.Bei Mehreren Benutzern eines Tandems würde ich in jedem Fall von einem
      autorisiertem Betrieb packen lassen (Wird in meinem Verein so gehandhabt)
      da die "DHV-Liezenz nur für die eigenen Rettungen zugelassen ist, außer jeder
      packt die Rettung vor jedem Flug selber. Bei den Betriebskosten eines Tandems sind die Packerkosten allerdings peanuts.

      Ich hoffe das sich hier trotzdem noch ein Offizieller meldet und absolute klarheit schafft.

      PS:Ein autorisierter Betrieb sollte auch eine gültige Packerlizenz besitzen.
      Ohne Gültige Lizenz wird der Packerbetrieb in die Verantwortung genommen.
      Leider sind die nicht alle so gut bei Kasse, daß sie sofort jeden Schaden
      regulieren könnten, vor allem bei Personenschaden wird`s schnell
      Schmerzhaft.
      Hab letztes Jahr ne Werbung im DHV Heft gelesen und mich Telefonisch beim
      DHV erkundigt. Nach kurzer überprüfung seitens des DHV wurde mir erstaunt
      mitgeteilt, das dieser Betrieb über keine gültige Packerlizenz verfügt.
      Leider ist dies kein einzelfall. Also obacht!!!
      Die packen deswegen nicht schlechter als andere, aber im Falle eines Falles.....



      Grüße Robbi
      Zuletzt geändert von Schirmschoner; 30.10.2008, 14:03.
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten!

      Kommentar


        #4
        AW: Tandemretter packen - wie ist das nu?

        im DHV Bereich stehts aktuell bei der Anfrage bezüglich K-prüfung als Antwort durch den DHV drin:

        Zitat:

        "Drittpacker benötigen einen Fachkundenachweis durch einen Hersteller. Seit vielen Jahren ist es Praxis, dass die Fluglehrer im FL-Lehrgang eine entsprechende Einweisung erhalten."

        Ich denke die gilt auch für "normale" Drittpacker die keine FL (Fluglehrer) sind welche solch eine Einweisung durch einen Hersteller haben.
        Ein DHV Packlehrer kann ja logischerweise nicht sofort wissen wie eine neu entwickelte Rettung eines Herstellers zu packen ist. (siehe z.B 7 up, Papillon ect). Er kann Basiswissen vermitteln und ggf. den Selbstpacker beim Packen seiner eigenen Rettung einweisen, damit dies funktioniert. Die einzelnen Typen von Rettungen wie Rundkappen, Mehrfachkappen steuerbare Rettungen, Ul-Geräte, Turmcontainer, Raketensysteme und die dazu passenden Aussencontainer kann man auf Dauer als Drittpacker nur richtig packen wenn eine jeweilige Herstellereinweisung oder ein sog. Fachkundenachweis vorliegt.

        Gruß Richy

        Kommentar


          #5
          AW: Tandemretter packen - wie ist das nu?

          Richy, der Hinweis auf den FL-Lehrgang bezog sich auf die K-Prüfung. Den Fachkundenachweis für das Packen kann man nur beim Hersteller machen, das geht nicht im FL-Lehrgang. Grüße

          Kommentar


            #6
            AW: Tandemretter packen - wie ist das nu?

            Ja, das hab ich auch so verstanden .Der Fachkundenachweiß für Drittpacker kann nur beim Hersteller erfolgen.
            Wer sonst sollte den seine Rettungen besser kennen?

            Trotzdem Danke für den Hinweis.

            Richy

            Kommentar


              #7
              AW: Tandemretter packen - wie ist das nu?

              @Richi
              Zitat:


              Ein DHV Packlehrer kann ja logischerweise nicht sofort wissen wie eine neu entwickelte Rettung eines Herstellers zu packen ist. (siehe z.B 7 up, Papillon ect). Er kann Basiswissen vermitteln und ggf. den Selbstpacker beim Packen seiner eigenen Rettung einweisen, damit dies funktioniert. Die einzelnen Typen von Rettungen wie Rundkappen, Mehrfachkappen steuerbare Rettungen, Ul-Geräte, Turmcontainer, Raketensysteme und die dazu passenden Aussencontainer kann man auf Dauer als Drittpacker nur richtig packen wenn eine jeweilige Herstellereinweisung oder ein sog. Fachkundenachweis vorliegt.



              Dies Aussage lässt sich auch auf Monoschirme übertragen,Rundkappen, Mehrfachkappen steuerbare Rettungen, gibts auch als Monorettungen.
              Mit ein Basiswissen würde ich auch meinen Monoschirm nicht Packen, ich will ja noch ein bischen älter werden.
              Die Frage nach 7 up und lenkbaren systemen kam auch, und die jungs packen auch diese Geräte!!


              Zitat:

              "Drittpacker benötigen einen Fachkundenachweis durch einen Hersteller.


              Als ich 2006 meinen ersten Packerkurs gemacht habe, habe ich auch meine Tandemrettung (annular) gepackt und am Nebentisch hatt einer ne Doppelkappe
              von Charly gepackt!
              Nun meine Frage: Wieso machen die das,wenn`s eh sinnlos ist


              Grüsse
              Robbi
              Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten!

              Kommentar


                #8
                AW: Tandemretter packen - wie ist das nu?

                Hmmm, hat das mit der Packerberechtigung eigentlich irgendeine rechtliche Relevanz? Weiß das jemand?
                Ich meine mal ganz angesehen von der Frage, daß es reichlich dumm und eine Nominierung für den Darwin Award wert ist, ohne Ahnung an der Rettung rumzufummeln. Auf mich machte der Schein, den ich auf dem Packerlehrgang erhalten habe, nämlich eher keinen offiziellen Eindruck.

                Irgendwo habe ich z.B. auch mal gehört, daß man seinen Gleitschirm im Prinzip auch selber checken darf, weil es nicht ges. geregelt sei, wer das genau darf. Man muß sich nur an die Herstelleranweisung halten. Sprich man muß all das Gerödel wie Porosimeter haben und wissen wie es bedient wird - und das hat nat. kein Flieger privat rumliegen.

                Heißt doch umgekehrt für die Rettung, daß das jeder darf, der in der Lage ist die Herstellerpackanweisung zu befolgen, oder?
                Die Haftungsseite beim Drittpacken lasse ich jetzt mal bewüßt außen vor.
                Wenn es piept - eindrehen...

                Kommentar


                  #9
                  AW: Tandemretter packen - wie ist das nu?

                  Übrigens habe ich gerade interessehalber mal die AGBs meiner Privathaftpflichtvers. durchgesehen.

                  Ich finde dort den üblichen Ausschuß für Luftfahrzeuge:

                  Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers,
                  Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen
                  Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.

                  und nat. einen Ausschluß für gewerbliches Handeln.

                  Aber - und das ist ja der Gag - nichts was die Haftung ausschließt, wenn ich jemand anderen seine Rettung "scheiße" packe. Und da PKH sogar bei grober Fahrlässigkeit eintritt, wäre das nicht-gewerbliche oder geschäftsmäßige Packen fremder Rettungen damit dann voll abgedeckt. Nicht daß ich das jetzt machen oder gutheißen würde, aber zumindest ein versicherungsrechtl. Problem ist mir nicht ersichtlich.

                  Kann das sein???? Übersehe ich was? Wäre ja krass.
                  Wenn es piept - eindrehen...

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                    #10
                    AW: Tandemretter packen - wie ist das nu?

                    schlechtes Wetter z.Zeit!.
                    ich glaub der Erfolg zählt und dann ist es egal
                    Lieber Schirmschoner, ich hab am 26.10. in ALtenstadt mal wieder u.A. meine Tandemrettung gepackt. Der Kurs ist sehr gut, ob die ehem. Fallschirmspringer und Soldaten die rechtliche Lage kennen bezweifele ich.
                    Da gab es einen netten jungen Flieger,der so viel versicherungsfragen gestellt hat, das es sehr wenig Zeit fürs Packen verwendet hat.
                    Naja, wenn der Schirm wegen falschen packen nicht aufgeht, er ist jetzt wenigstens perfekt versichert.

                    Danke DHV, was eine gute Organisation und ohne etwas zu bezahlen. (toll wieder in einen perfekt organsierten Land wo ein Hauptproblem Versicherung ist zu wohnen.)

                    Aber was ist den unser Ziel,
                    1. nicht abschmieren?
                    und 2. wenn dann nicht aufschlagen.
                    und 3. wenn aufschlagen dann nicht verletzt
                    und 4. wenn Passagier und ich verletzt dann sehr gut versichert sein?, vermute ich.
                    kommt also bei mir an 4. Stelle
                    zu 1. Abschmieren ist mit Passagier schon mal ganz schlecht als nicht gewerblicher ohne Zusatzsatz-Tandemversicherung

                    wenn du dann noch die Reserve werfen willst uund kannst ist gut.
                    wenn die nun nicht aufgeht weil du schlecht gepackt hast, ist sicher ganz schlecht.
                    Muss aber wohl als Folgeverschlimmerung der Situation dann ermittelt werden, denke ich, den Startstürze und Landungscrashs werden wohl so nicht vermieden (Karl Sl.)

                    Also pack ich nur (an) was ich mir zu traue. Das Packer-Zertifikat hilft in der Luft wenig nur Funktion zählt.
                    PS
                    Bei meinen Golf hab ich früher immer die Bremsenscheiben gewechselt
                    War ich da und meine Passagiere eigentl. noch versichert?
                    Heute am T5 wechsel ich keine mehr, mir zu kompliziert
                    TJA
                    Zuletzt geändert von tjackermann; 18.11.2008, 21:51.

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