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Neuregelung Sportgepäck airberlin

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    Neuregelung Sportgepäck airberlin

    Da die Neuregelung seit 01.11.08 in Kraft ist, wollte ich mal fragen, ob schon jemand Erfahrungen damit gemacht hat. Speziell wenn man langfristig im voraus gebucht hat,
    als der Gleitschirm noch anmelde- und gebührenfrei war.
    Wird bei der Abfertigung dies berücksichtigt, oder wird abkassiert ?

    Gruß

    Don Pero

    #2
    AW: Neuregelung Sportgepäck airberlin

    Als wir vor wenigen Tagen (vor dem 01.11.) gebucht haben, stand in den AGB noch drin, daß es nix kostet. Anschließend erfuhren wir, daß GS ab dem 1.11. doch etwas kosten und wir entsprechend mehr bezahlen sollten. Mal sehen, was daraus wird...

    Derzeit scheint es mir so zu sein, daß sie versuchen, den Flugtag und nicht den Buchungstag als Stichtag für die Neuregelung zu etablieren. Ob das rechtens ist?

    Keine Ahnung.

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      #3
      AW: Neuregelung Sportgepäck airberlin

      Zitat von Pikachu Beitrag anzeigen
      Als wir vor wenigen Tagen (vor dem 01.11.) gebucht haben, stand in den AGB noch drin, daß es nix kostet. Anschließend erfuhren wir, daß GS ab dem 1.11. doch etwas kosten und wir entsprechend mehr bezahlen sollten. Mal sehen, was daraus wird...

      Derzeit scheint es mir so zu sein, daß sie versuchen, den Flugtag und nicht den Buchungstag als Stichtag für die Neuregelung zu etablieren. Ob das rechtens ist?

      Keine Ahnung.

      Da du keinen Dauervertrag (wie zB Mietvertrag) abschließt sondern eine Dienstleistungsvertrag, der Dienstleister hat immer die möglichkeit, seine Leistungsumfang zu verändern, bevor diese zustande gekommen ist. Natürlich hat der Gegenseite auch das Recht diese geänderte Dienstleistung abzulehnen und sein im Voraus bezahlten Geld in voller Höhe zurückzubekommen.
      - Wir werden geboren, ohne dass wir es wollen.
      Wir werden sterben, ohne dass wir es wollen.
      Dann lasst uns verdammt noch mal fliegen, so lange es geht, wie wir wollen !!!

      Kommentar


        #4
        AW: Neuregelung Sportgepäck airberlin

        Zitat von Pikachu Beitrag anzeigen
        Flugtag und nicht den Buchungstag als Stichtag für die Neuregelung zu etablieren

        Keine Ahnung.
        es war so bei einem gast von mir: flug nach alicante 22.10. gratis und ohne anmeldung
        flug zurück nach zürich 3.11.2008 musste er 25.-€ bezahlen und anmelden so wie es in den AGB steht. http://www.airberlin.com/site/flug_g...#sondergepaeck

        ihl piti
        www.flytours.ch

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          #5
          AW: Neuregelung Sportgepäck airberlin

          Ja, nur daß es eben beim Abschluß des Vertrages genau NICHT so in den AGB stand, und das ist nun der Streitpunkt.

          Wir haben den Flug XY gebucht für einen Zeitpunkt zz nach dem 01.11.2008. TROTZDEM hat das Buchungssystem in den AGB sinngemäß geschrieben: Sportgepäck bis 30kg wird kostenfrei mitgenommen.

          Diese AGB haben wir akzeptiert. Damit (so dachten wir) ist der Vertrag mit genau diesen AGB zustandgekommen. Einen Hinweis auf neue AGB, die erst später gelten sollen, haben wir nicht gefunden bzw. wurde bei der Buchung nicht angezeigt.

          Kaum hatten wir diese AGB akzeptiert, kam eine Bestätigung, daß dieser Flug für uns nun reserviert sei und daß nun plötzlich Sportgepäck ab 01.11. 25,- kosten würde.

          Was soll man davon halten?

          Kommentar


            #6
            AW: Neuregelung Sportgepäck airberlin

            Zitat von Pikachu Beitrag anzeigen
            Ja, nur daß es eben beim Abschluß des Vertrages genau NICHT so in den AGB stand, und das ist nun der Streitpunkt.

            Wir haben den Flug XY gebucht für einen Zeitpunkt zz nach dem 01.11.2008. TROTZDEM hat das Buchungssystem in den AGB sinngemäß geschrieben: Sportgepäck bis 30kg wird kostenfrei mitgenommen.

            Diese AGB haben wir akzeptiert. Damit (so dachten wir) ist der Vertrag mit genau diesen AGB zustandgekommen. Einen Hinweis auf neue AGB, die erst später gelten sollen, haben wir nicht gefunden bzw. wurde bei der Buchung nicht angezeigt.

            Kaum hatten wir diese AGB akzeptiert, kam eine Bestätigung, daß dieser Flug für uns nun reserviert sei und daß nun plötzlich Sportgepäck ab 01.11. 25,- kosten würde.

            Was soll man davon halten?
            ich kann dich jetzt nicht ganz verstehen was du willst da du ja sicher gewusst hast das ab dem 1.11. http://www.airberlin.com/site/flug_g...#sondergepaeck die regelung mit 25.-€ in kraft tritt da man sich ja informieren sollte.
            bei meinem gast und für mich war von anfang an klar das er die 25.-€ bezahlen muss AGB hin oder her da ja dies im obigen link schon seit 6 monaten zu lesen war.

            ihl piti

            bei easyjet ist es viel einfacher sondergepäck zu buchen da alles in einer buchung geht bei airberlin muss das sondergepäch gesondert gebucht werden.
            Zuletzt geändert von piti; 05.11.2008, 18:58. Grund: nachtrag
            www.flytours.ch

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              #7
              AW: Neuregelung Sportgepäck airberlin

              Hallo zusammen
              Ich habe 2 Flüge am 2.3.08 gebucht und habe dasselbe Problem. Auf zweimaliges Anschreiben von Air Berlin zwecks Nachfrage leider bis heute keine Antwort. Find ich ziemlich besch....

              Air Berlin war ja unter anderem deswegen mein Favorit, weil es genau diese Sportgepäckregelung betr. Gleitschirm gab.

              Gruß Mayer

              PS. Hab´s jetzt nochmal probiert,vielleicht wachen die ja mal auf:-)
              Zuletzt geändert von Gast; 05.11.2008, 19:14.

              Kommentar


                #8
                AW: Neuregelung Sportgepäck airberlin

                Meine Frau und ich fliegen über Weihnachten / Silvester nach Spanien.
                Die Flüge haben wir schon im August gebucht, zu den alten Konditionen.
                Da ab dem 01.11. für das Sportgepäck 25 Euro je Strecke zu entrichten sind,
                haben wir und die Air Berlin Service Kart für 20 Euro kommen lassen.
                Wenn man die hat, hat man ein Sportgepäck pro Person bis 30 KG für hin und zurück zusätzlich frei.
                MFG
                Rolf

                Kommentar


                  #9
                  AW: Neuregelung Sportgepäck airberlin

                  Hallo,

                  in der Tat ist diese Änderung zu unseren Lasten ärgerlich. Air Berlin war immer der empfehlenswerteste Flieger für Gleitschirmreisen, weil niemand anders so gute und problemlose Sportgepäckbedingungen hatte und auch allg. ist der Service deutlich besser als bei anderen Billigfliegern.
                  Tja, leider nun nicht mehr. Jetzt sind sie nur noch gehobener Durchschnitt was die Sportgepäckregelung angeht (ja die Mehrheit der Flugges. hat noch mäßigere Regelungen). Wobei die weiterhin Gratismitnahme von Golfgepäck natürlich noch den Finger in die Wunde legt.

                  Allerdings stimmt es definitiv nicht, daß die Änderung erst seit 1.11. in den AGBs stand, siehe diesen Fred:

                  Es war also schon seit spätestens September - und ich denke das stand auch schon früher drin - klar, daß es ab 1.Nov. kostet. Es gab nur einige Konfusionen, wie nun genau die Regelung ist. Zuerst wollten die doch glatt das Gewicht voll anrechnen, davon sind sie dann allerdings wieder abgekommen. Insgesamt war diese Änderung nicht gut vorbereitet und informiert.

                  Insofern kann sich auf die alten AGS natürlich auch nur berufen, wer definitiv VOR der VEröffentlichung der Änderung gebucht hat. Wann war das genau? Ich weiß es nicht. Aber es war deutlich vor September glaube ich.

                  Ich habe folgenden wichtigen Tip für alle (angesichts der Tatsache, daß es auf vielen Flügen keine echte Alternative für AB gibt):



                  Die Topbonus SERVICEcard kaufen. Kostet 40 EUR. Und damit ist dann unter anderem auch der GS wieder gratis und ein paar weitere Goodies wie 30 kg normales Freigepäck, Sitzplatzres. u.s.w. ist dann auch drin. Gilt ein Jahr lang und kostet weniger als das Sportgepäck für nur einen Retourflug. Witzig was?
                  Komisch, daß die da bei der Buchung von kostenpfl. Sportgepäck nicht drauf hinweisen. 8-;

                  P.S.: Was mir noch nicht ganz klar ist, ob man als Inhaber von deren Servicecard einen GS anmelden muß. In den AGB steht nämlich nur allg. bei GS "anmelden ja". Im Online-Anmeldeformular steht dann für Servicecardinhaber, daß Sportgepäck gratis ist und es gibt nur noch eine Anmeldemöglichkeit für bes. sperriges Sportgepäck. Das werde ich nochmal nachfragen müssen.
                  Zuletzt geändert von marcel1; 05.11.2008, 20:07. Grund: PS, und da war der Sandtieger doch glatt schneller beim tippen. 8-)
                  Wenn es piept - eindrehen...

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Neuregelung Sportgepäck airberlin

                    Zitat von Sandtieger Beitrag anzeigen
                    Meine Frau und ich fliegen über Weihnachten / Silvester nach Spanien.
                    Die Flüge haben wir schon im August gebucht, zu den alten Konditionen.
                    Da ab dem 01.11. für das Sportgepäck 25 Euro je Strecke zu entrichten sind,
                    haben wir und die Air Berlin Service Kart für 20 Euro kommen lassen.
                    Wenn man die hat, hat man ein Sportgepäck pro Person bis 30 KG für hin und zurück zusätzlich frei.
                    MFG
                    Rolf
                    das ist ne interessante variante.
                    danke

                    ihl piti
                    www.flytours.ch

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Neuregelung Sportgepäck airberlin

                      @ Pikachu:

                      Was man davon halten soll?

                      Ganz einfach: Wenn in den AGB's die ihr akzeptiert habt drin stand, daß Sportgepäck gratis befördert wird, dann muss nach Vertragsabschluss diese Leistung auch so erbracht werden. Wenn der Vertrag allerdings von einem Partner gebrochen wird (was der Fall wäre, wenn entgegen den dem Vertag zugrundeliegenden AGB's die Beförderung von Sportgepäck plötzlich doch etwas kosten soll), kann man meines Erachtens auf das Erbringen der in den AGB festgehaltenen Leistung klagen oder aber vom Vertrag zurücktreten und zwar mit voller Rückerstattung der bereits entstandenen Kosten.

                      Das ist so ungefähr die Lektion 1 in Sachen Vertragsrecht. Ich weiss natürlich nicht ob Du irgendwelche Hintertürchen oder Ausschlüsse in den kleingedruckten AGB's übersehen hast.

                      Gruß,

                      Sommerflieger
                      Zuletzt geändert von Gast; 05.11.2008, 20:41.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Neuregelung Sportgepäck airberlin

                        ..."mit Erhalt der Buchungsbetätigung kommt der Vertrag zu Stande", lt. AGB, so aus dem Gedächtnis heraus. Wer also früh im Jahr gebucht hat, für den ist lt. Vetrag die Beförderung des Gleitschirms anmelde- und gebührenfrei. Da gibt es rechtlich meines Erachtens für die airberlin keinen Ausweg. In den heute gültigen AGB wird die Neuregelung des Sportgepäcks nicht behandelt, jedenfalls haben wir nichts gefunden. Außerdem hat die airberlin seine Kunden auch nicht über eine Änderung der AGB und des Sportgepäcks informiert. Somit würde ich auf jeden Fall die Vetragserfüllung einfordern.
                        Bei uns hat es beinahe zwei Monate bis zur schriftlichen Bestätigung der freien Mitnahme gedauert. Heute morgen habe ich in einem 40 minütigen Telefonat die letzten Zweifel bei AB ausräumen können. Währen der 2 Monate wurden uns 100 € als Sondergepäck berechnet und abgezogen. Diese werden jetzt zurück erstattet. Die schriftliche Bestätigung habe ich nun auch.
                        Tip: ncht die Servicehotline 0137...anrufen. Die Leute sind ziemlich kompetenz- und ahnungslos ( ist leider so ). Besser ist der Kundenservice ( 030 / 34...).
                        Aber auch da mußte mehrmals der Teamleiter und die Rechtsabteilung herangezogen werden. Als der Fall für mich geklärt war, mußte die nette Dame einräumen, daß die Neuregelung für Sie und vermutlich im Kollegenkreis ein ziemlich unbekanntes Thema ist.

                        Gruß

                        Don Pedro

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                          #13
                          AW: Neuregelung Sportgepäck airberlin

                          @piti

                          Was ich will?

                          Nun, zuerst mal habe ich auf die Frage des Erstposters hier geantwortet. Und zwar wahrgeitsgemäß. Insofern verstehe ich Deine Frage nicht ganz.

                          Ferner gelten hier in der BRD (mag ja bei Euch in der Schweiz oder in Deinem Unternehmen anders sein) grundsätzlich die bei Vertragschluß dem Angebot zugrundeliegenden AGB. Es ist nur die Frage, und da wurde auch schon einmal zuungunsten des Verbrauchers entschieden, wann genau der Vertrag zustandekommt: Bei Buchung durch den Kunden oder erst durch erneute Bestätigung des Unternehmers (da hieß es in dem Urteil sinngemäß, der Kunde habe seinerseits durch die "Buchung" nur ein Angebot abgegeben, das erst der Annahme durch den Verkäufer bedurfte).

                          Gottseidank spielt nach deutschem Recht keine Rolle, welche Informationen man sich hätte beschaffen KÖNNEN, wenn man nur fleißig genug Internetforen lesen würde.

                          Maßgebend sind die Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt waren oder evident hätten sein müssen (nach sorgfältiger Prüfung). Versteckte oder überrraschende AGB sind normalerweise nicht Bestandteil von Verträgen (also nix mit "kostenlos" groß als Überschrift und dann den Preis im Kleingedruckten verstecken und dann sagen: Selber schuld, lies doch das Kleingedruckte).

                          Ansonsten: Wir haben die AGB vor Buchung genau gelesen und auch ausgedruckt. Diese hatten mE. den Stand vom Juli 2008. Dort stand sinngemäß:

                          Folgendes Sportgepäck muss nicht angemeldet werden und wird kostenlos befördert, wenn es als separates Gepäckstück nicht schwerer als 30 kg ist.
                          Es wird nur ein Sonder-/Sportgepäck je Passagier akzeptiert.

                          In der folgenden Auflistung befanden sich auch Fall-/ und Gleitschirme.

                          Nun ist es allerdings so, daß ich wegen 50,- sicher keinen Rechtsstreit beginne. Ich wollte nur die Frage des Erstposters beantworten. Damit die Frage von Piti beantwortet ist...

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Neuregelung Sportgepäck airberlin

                            Zitat von Pikachu Beitrag anzeigen
                            @piti

                            Was ich will?

                            Nun, zuerst mal habe ich auf die Frage des Erstposters hier geantwortet. Und zwar wahrgeitsgemäß. Insofern verstehe ich Deine Frage nicht ganz.

                            Ferner gelten hier in der BRD (mag ja bei Euch in der Schweiz oder in Deinem Unternehmen anders sein) grundsätzlich die bei Vertragschluß dem Angebot zugrundeliegenden AGB. Es ist nur die Frage, und da wurde auch schon einmal zuungunsten des Verbrauchers entschieden, wann genau der Vertrag zustandekommt: Bei Buchung durch den Kunden oder erst durch erneute Bestätigung des Unternehmers (da hieß es in dem Urteil sinngemäß, der Kunde habe seinerseits durch die "Buchung" nur ein Angebot abgegeben, das erst der Annahme durch den Verkäufer bedurfte).

                            Gottseidank spielt nach deutschem Recht keine Rolle, welche Informationen man sich hätte beschaffen KÖNNEN, wenn man nur fleißig genug Internetforen lesen würde.

                            Maßgebend sind die Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt waren oder evident hätten sein müssen (nach sorgfältiger Prüfung). Versteckte oder überrraschende AGB sind normalerweise nicht Bestandteil von Verträgen (also nix mit "kostenlos" groß als Überschrift und dann den Preis im Kleingedruckten verstecken und dann sagen: Selber schuld, lies doch das Kleingedruckte).

                            Ansonsten: Wir haben die AGB vor Buchung genau gelesen und auch ausgedruckt. Diese hatten mE. den Stand vom Juli 2008. Dort stand sinngemäß:

                            Folgendes Sportgepäck muss nicht angemeldet werden und wird kostenlos befördert, wenn es als separates Gepäckstück nicht schwerer als 30 kg ist.
                            Es wird nur ein Sonder-/Sportgepäck je Passagier akzeptiert.

                            In der folgenden Auflistung befanden sich auch Fall-/ und Gleitschirme.

                            Nun ist es allerdings so, daß ich wegen 50,- sicher keinen Rechtsstreit beginne. Ich wollte nur die Frage des Erstposters beantworten. Damit die Frage von Piti beantwortet ist...
                            ok in den agb stand halt nichts vom 1.11.2008 und das finde ich auch nicht gut muss auch zugeben das ich sie nicht gelesen habe da ich an nahm das dort das gleiche wie hier steht


                            ihl piti
                            www.flytours.ch

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                              #15
                              AW: Neuregelung Sportgepäck airberlin

                              Hallo,

                              die neuen Regelungen sind zwar ärgerlich, aber nun auch nicht mehr zu verhindern.


                              Ist ´ne gute Idee mit der Topbonus-card, habe ich gleich mal abgeschlossen,
                              und so schon mal 60 € gespart plus die anderen Annehmlichkeiten.

                              Also, wer mindestens 1 mal im Jahr mit Air Berlin fliegt, und seinen Schirm mitnimmt,
                              macht keinen Fehler.

                              Grüße,

                              Muhsin

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